Hallo. Ich bin zur Zeit in einer psychosomatischen Reha. Habe Depressionen. Habe seit 28 Jahren Polyathritis mit diversen OP,s (Füsse + Hüfte) Wie schaffe ich es am besten, aus dieser Reha arbeitsunfähig entlassen zu werden?? Möchte gerne danach dann einen Rentenantrag stellen!! Bin 52 Jahre. Wenn mir irgendwer helfen kann wäre das sehr schön. Danke
Sorry, aber da kann dir sicherleich keiner Tips geben wie du es schaffst arbeitsunfäig geschrieben zu werden, die User hier versuchen alles um arbeitsfähig zu bleiben und dazu ist eine Reha auch da. Erst wenn die Untersuchungen dann keinen Erfolg haben gibts eine entsprechende Bemerkung im Enlassungsbericht. Aber forcieren absichtlich arbeitsunfäig geschrieben zu werden ist - mit Verlaub - ein bisschen daneben. Gruß Kukana
Das kann ich so nicht stehen lassen Hallo. Es geht ja darum, dass ich seit April wegen dem Rheuma eine AU habe. Nun hat mich die Krankenkasse in eine psychosomatische Reha geschickt. Ich habe nur meine Bedenken, wenn ich aus der Reha als arbeitsfähig entlassen werde, weil die Psyche ja eigentlich OK ist, was ist dann mit meiner AU wegen dem Rheuma?? Gruß
Hallo lutscher, sorry aber ich muß Kukana Recht geben. Jeder hier möchte arbeiten gehen und weniger Schmerzen haben. Ich kann dir nur so viel dazu sagen, dass die Ärzte schon wissen was sie tun.
Reha und Rente Hallo Lutscher, sag mal, das meinst Du doch nicht im Ernst. Wir alle,die wir krank sind, versuchen immer noch unseren Lebensunterhalt zu verdienen.Rheuma heißt nicht automatisch Rente und das ist auch richtig so.Sollte es bei Dir so schlimm sein, wird die Rehaklinik den Rentenbeauftragten Deiner Versicherung beauftragen Dich zu beraten,der kommt dann in die Klinik.Du wirst keinen Arzt in der Klinik überzeugen, dass Du arbeitsunfähig bist, wenn es nicht der Fall ist. Übrigens steht es dann auch im Entlassungsbericht, "Patient versucht Rente zu bekommen".Ich habe einige Jahrzehnte in einer Rehaklinik gearbeitet, und weiss sehr genau wie es abläuft.Versuch das Beste aus Deiner Geschichte zu machen, aber nicht zu Lasten der Rentenversicherung, wenn es nicht angebracht ist.