Hallo liebe Rheuma-onliner! Ich hätte mal eine Frage an Euch. Bei mir läuft z.Zt. dir Prüfung der erwerbsminderungs Rente. Dafür musste ich ja eine Bescheinigung vom AG über Verdienst und so bekommen. Mein AG hat nun angekreuzt, dass bei einer Bewilligung einer Teil- oder Komplett Rente mein Vertrag ruht (andere Alternative war nicht mehr besteht, weiter geht). Weiß jemand, was das heißt? Beschäftigt mich mein AG nicht weiter? Bin etwas verwirrt. Danke für Eure Hilfe! Claudia
Hallo Claudia, du musst nicht beunruhigt sein. Das Arbeitsverhältnis ruht, solange deine Rente-falls die genehmigt wird-befristet ist. Das bedeutet, du bist weiter dort angestellt und könntest-->WENN dein Leistungsvermögen das zulässt!-nach Ablauf der Befristung und deinem verbesserten Gesundheitszustand, deine Arbeit an deinem alten Arbeitsplatz wieder aufnehmen. Ich hoffe, ich konnte dir helfen! liebe Grüße netti
Hallo Netti! Vielen Dank für Deine Antwort. Das hilft schon sehr. Hatte echt schon ein wenig Angst. Weißt Du auch, wie das aussieht, wenn ich nur eine Teil-Erwerbsminderung bekomme. Denn auf eine volle bin ich gar nicht so aus. Hoffe auf eine Teil-Erwerbsminderung. Danke Dir schon mal. LG Claudia
Hallo Claudia, wenn dein AG eine Teilzeitstelle für dich hat, ist dies kein Problem. Diesen Weg bin ich zuerst auch gegangen. Du darfst bis zu einem gewissen Betrag dazuverdienen. Du bekommst dann dein normales Gehalt für die reduzierte Stelle + die teilweise EM-Rente. Falls du Anspruch hast auf "Betriebsrente", so zahlt auch die. Entweder den halben Betrag für die teilweise EM-Rente, oder den vollen, für eine volle EM-Rente. Und es gilt Stunden einzuhalten, möglichst unter 6 Std./Tag bleiben! Wenn dein AG keine Teilzeitstelle für dich hat, wird es schwieriger. Dann gäbe es die Möglichkeit der "Arbeitsmarktrente" Du bekämst dann die volle Rente ausgezahlt, die aber immer befristet bleibt. liebe Grüße netti
Erwerbsminderungsrente Hallo Mae 74, ich habe nach einem schweren Unfall eine Teilerwerbsminderungsrente bekommen. Das hieß, ich habe 6 Std. gearbeitet, und für die restlichen 2 Std. die Rente bekommen, ich war vorher Vollzeit beschäftigt, aber aufgrund der Erkrankung nicht mehr als 6 Std. arbeitsfähig.Wenn Du voll erwerbsgemindert bist auf Zeit, muss der AG Deinen Arbeitsplatz nach Wegfall der Rente wieder zur Verfügung stellen.Bei einer Teilerwerbsminderung muss er Dir einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Erkundige Dich wenn Du hast, beim Betriebsrat oder beim SoVD= ist der Sozialverband. Ich bekomme seit 2008 die volle Erwerbsminderungsrente bis zum Eintritt der Altersregelrente.Ich habe als Schwerbehindertenbeauftragte an meinem Arbeitsplatz viele Kollegen und Kolleginnen mit Deinem Problem betreut. Es ist nicht ganz einfach dem Arbeitgeber den Unterschied zwischen Teilerwerbsminderung und voller Erwerbsminderung beizubringen.Mach Dir also keine Sorgen und warte den Bescheid ab. Wenn Du Fragen hast kannst Du mir auch eine PN senden. LG Chaquinto