Gleichstellung von der ARGE

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von wilmchen, 14. Juli 2010.

Schlagworte:
  1. wilmchen

    wilmchen Neues Mitglied

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    32
    Hallo Leute,

    habe einen Gleichstellungsantrag bei der ARGE gestellt. Dieser ist genehmigt. Aber was habe ich für Vorteile davon?
    Da bekommt man ja keinen Behinderten Ausweis! Bekommt man dadurch beim Finanzamt irgendwelche Minderungen, z. B. bei der Autosteuer?

    Habe vom Versorgungsamt 2005 30 % bekommen. Nun habe ich Morbus Bechterew, cP, COPD sowie Asthma dazu bekommen. Ich drehe bald noch durch. Zu meinen tierischen Gelenkschmerzen (Hauptsächlich in den Handgelenken) kommt nun auch noch der ständige Husten dazu. Ich habe echt bei allem hier gerufen.

    Kann mir jemand einen Rat geben?

    Vielen Dank

    LG wilmchen
     
  2. kroma

    kroma Dermatomyositis

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    hallo wilmchen,

    hast du wegen deiner neuerkrankungen denn schon einen erhöhungsantrag gestellt?
    finanziell bringen dir 30% auch mit gleichstellung nichts aber letztere schützt dich am arbeitsplatz (arge weiß ich nicht)
    ab 50% kannst du einen betrag von 590 € (ungefähr) von deiner steuer absetzen.
    Den BA bekommst du ab 50% vom Versorgungsamt.
    gruß kroma
     
  3. Kölner

    Kölner Mitglied

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    Köln
    Hallo Willmchen,

    mit einer Gleichstellung hast du den wesentlichen Vorteil eines besseren Kündigungsschutzes. Du wirst dadurch arbeitsrechtlich genauso behandelt wie ein Schwerbehinderter mit einem GdB ab 50.

    Es gibt aber nicht mehr Urlaub und du hast dadurch auch keine höheren Steuervorteile. Da erst ab einem GdB von 50 ein Ausweis ausgestellt wird, kannst du im Regelfall auch nicht die vielerorts eingeräumten Rabatte für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen.

    Bei vbsinfo.de findest du eine Urteilssammlung bezüglich der Gewährung von Nachteilsausgleichen bei Gleichstellung.
    Klick mal hier: http://vsbinfo.de/index.php?searchword=gleichstellung&option=com_search&Itemid=18

    Du solltest beim Versorgungsamt einen Veränderungsantrag stellen und auf deine bestehenden und seit der letzten Entscheidung zusätzlichen Beeinträchtigunen (nicht nur Diagnosen aufzählen) in einer Anlage hinweisen.

    Vorher kannst du dich hier mal schlau lesen:
    http://www.rentenburo.de/index0.html
    Lass dich nicht davon irritieren, dass hier ein Rentenberater Tipps gibt. Die Tipps sind auch für Schwerbehindertenangelegenheiten Gold wert.

    Und auch hier stehen interessante Infos für Dich:
    http://biggi0001.de/phpkit/

    Hoffe, dass es dir bald wieder besser geht.

    Beste Grüße
    Kölner
     
  4. Engelchen07

    Engelchen07 Neues Mitglied

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    1. Juli 2010
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    3




    Hallo :a_smil08:
    Du hast mit einer Gleichstellung einen wesentlichen Vorteil eines besseren Kündigungsschutzes. Du wirst dadurch arbeitsrechtlich genauso behandelt wie ein Schwerbehinderter mit einem GdB ab 50.

    Bei der Autosteuer leider nicht. Du solltest beim Versorgungsamt einen Veränderungsantrag stellen.

    Du bist aber auch echt Scheiße dran. Gibt es was was du nicht hast?
    Wünsche dir Kraft und gute gute Besserung für die nächste Zeit
    LG :top:
     
  5. Engelchen07

    Engelchen07 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2010
    Beiträge:
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    Hallo :a_smil08:
    Du hast mit einer Gleichstellung einen wesentlichen Vorteil eines besseren Kündigungsschutzes. Du wirst dadurch arbeitsrechtlich genauso behandelt wie ein Schwerbehinderter mit einem GdB ab 50.

    Bei der Autosteuer leider nicht. Du solltest beim Versorgungsamt einen Veränderungsantrag stellen.

    Du bist aber auch echt Scheiße dran. Gibt es was was du nicht hast?
    Wünsche dir Kraft und gute gute Besserung für die nächste Zeit
    LG :top:
     
  6. Engelchen07

    Engelchen07 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2010
    Beiträge:
    3




    Hallo

    hiernochmal eine gute Seite
    http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/ueberblick_nachteilsausgleiche/index.php
     
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