Berufsunfähigkeitsversicherung

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von pinguin74, 30. Juni 2010.

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  1. pinguin74

    pinguin74 Neues Mitglied

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    87
    Hallo an alle,

    ich lese eigentlich immer nur dass es um die EU-Rente geht, aber hat eigentlich auch jemand Erfahrungen mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Wie schwierig ist es seine Ansprüche durchzusetzen?
    Wie lange dauert es in der Regel?
    Werden die Ansprüche bei Gewährung in gewissen Abständen überprüft?

    usw

    Bei mir steht das nicht an, habe aber eine BU und es würde mich einfach mal interessieren ob schon Betroffene damit Erfahrungen gemacht haben.

    grüße

    Pinguin
     
    #1 30. Juni 2010
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2010
  2. DesperadoGirl

    DesperadoGirl Mitglied

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    Hallo pinguin74,

    habe ebenfalls eine BUZ und genau diese Gedanken habe ich mir auch schon gemacht....hänge mich daher einfach mal dran und hoffe, dass jemand etwas Konkretes beitragen kann :).
     
  3. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo,
    eine BUZ ist eine richtig gute Sache,
    solange man nichts von denen will.

    Man müßte eigentlich mit 14 J. eine
    abschließen, soll heißen wenn der Körper noch unbelastet ist.

    Wenn´s drauf an kommt gräbt die Versicherung
    soo lange, bis sie einen Verdacht auf Erkrankung
    vor dem Abschluss hat um nicht zahlen zu müssen.

    Mir ist kein Fall bekannt wo es zu einer
    normalen Überprüfung und Auszahlung gekommen ist.

    Vielleicht haben andere User bessere Erfahrungen.

    Achtung: es gibt hier auch "Mit- Leser".

    LG von Juliane
     
  4. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Mein Mann bekommt eine Rente wegen BU von einer privaten Versicherung, allerdings hat er nichts rheumatisches.
     
  5. nelke2405

    nelke2405 Mitglied

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    Hannover
    Ich habe mit meiner BUV sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich Habe PSA und bin im letzten Jahr an Brustkrebs erkrankt. Nach einigen Monaten wurde ich von meiner Versicherung angeschrieben und mir wurde mitgeteilt, daß ich aufgrund meiner mehrmonatigen Erkrankung einen Antrag auf BU-Rente stellen könne. Ich habe daraufhin den Antrag gestellt, habe wahrheitsgemäß angegeben, daß ich meine Arbeit wieder aufnehmen möchte. Auch in meinem Reha-Bericht, den ich beigefügt habe, stand, daß ich zur Zeit zwar noch arbeitsunfähig, aber grundsätzlich erwerbsfähig wäre.
    Nach ca. 4 Wochen wurde mir dann mitgeteilt, daß ich dem Grunde nach zwar keinen Anspruch auf die BU-Rente hätte. Man wolle mir aber aufgrund der Schwere meiner Erkrankungen die Wiedereingliederung erleichtern und hat mir für ein Jahr die BU-Rente bewilligt.
    Inzwischen arbeite ich nach gut 12 Monaten Krankheit wieder.

    Elke
     
  6. torte

    torte Schokomonster

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    Verstehe ich das richtig, das die nicht zahlen, wenn die Krankheit, auf die die BU zurück zu führen ist schon vor dem Abschluss der Versicherung aufgetreten ist?
     
  7. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Nordthüringen
    Das verstehst Du richtig! Dich wird keine Versicherung nehmen, wenn im Vorfeld schon klar ist, daß der Leistungsfall irgendwann eintritt.
     
  8. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Eine Bekannte hat gerade den endgültigen positiven Bescheid von ihrer BUZ bekommen. Trotz vorherigem Rentenbescheid der DRV ging es noch zu 1 oder 2en Gutachtern und dauerte insgesamt fast ein 3/4 Jahr, bevor sie jetzt die schriftliche Zusage bekam. Allerdings betrifft ihre Erkrankung einen anderen Bereich, kein Rheuma.
     
  9. sborgmann

    sborgmann Neues Mitglied

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    Es reicht schon wenn man eine Kleinigkeit (z.B. Allergie gegen Nüsse, Medikamentenunverträglichkeit) oder im schlimmsten Fall einen Diagnoseschlüssel in den Unterlagen der KK hat, der einem selbst aber unbekannt war/ist um bei einer Überprüfung im Schadensfall von der Zahlung ausgeschlossen zu werden. Wenn man dieses vergessen oder übersehen hat bei Vertragsabschluss anzugeben.

    Und die bohren solange bis die was finden. Denn "verschweigt" man etwas gilt dieses in den Augen der Versicherung als bewußte Tat(Arglist).

    Daher ist dann laut Meinung der Versicherungen überhaupt kein Vertrag zustande gekommen. Und ohne Vertrag sei keine Auszahlung möglich.

    Wenn man seine Krankengeschichte wahrheitsgemäß angegeben hätte, hätte die Versicherung keinen Vertrag angeboten oder einen Prämienzuschlag verlangt, so Argumentation vieler Versicherungen.....

    Im Prinzip muss man um auf Nummer sicher zu gehen, vor Abschluss des Vertrages dem Versicherungsvertreter eine Schweigepflichtsentbindung für alle Ärzte etc. in die Hand drücken und schriftlich fixieren das er die Krankengeschichte überprüft und diese gegenüber der Versicherung zu verantworten hat. Nur lässt sich da fast kein Versicherungsvertreter drauf ein....
     
  10. Frank_Stuttgart

    Frank_Stuttgart Neues Mitglied

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    Stuttgart
    Der Versicherungsvertreter ist nur der Vermittler und sonst ja nichts. Dafür bekommt er seine Prämie. Er überprüft auch nichts. Er schickt den Antrag nur weiter.

    Genehmigt wird so eine Versicherung in der Zentrale an einem Schreibtisch, da hat der Vertreter nichts damit zu tun. Die Zentrale überprüft die Anfangsangaben. Im Falle einer BU dann werden Befunde eingeholt, auch ganz alte.

    Eine Schweigepflichtentbindung unterschreibt man sowieso pauschal, da wird dann am Anfang oder im Schadensfall nachgefragt und Befunde angefordert.

    Der Vertreter selbst hat also nichts zu genehmigen. Dazu wechseln die auch zu häufig. Mündliche Zusagen der Vertreter sind deshalb auch wirkungslos.

    Die Versicherung genehmigt oder eben nicht (von der Zentrale aus) Der Vertreter teilt nur das Ergebnis mit. Vorschäden oder auch nur Zusammenhänge mit Vorschäden gelten dabei als Ausschluss im Schadensfall.
     
  11. sborgmann

    sborgmann Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    299


    Seit die Versicherungsvertreter in Regresss bei Haftungsansprüchen aus beruflichem Fehlverhalten genommen werden können, hat sich da ja einiges geändert.

    z.B. bei der Beratung des Interessenten durch eine unvollständige Aufnahme von Wünschen und Bedürfnissen, einer fehlerhaften Risikoanalyse bzw. fehlerhaften Prioritätenbildung oder Erteilung falscher Auskünfte (Falschberatung).


    Wenn mir ein Versicherungsdealer sagt, er bräuchte z.B. nur die Erkrankungen der letzten 5 Jahre, dann lasse ich mir das auf jeden Fall schriftlich geben, dann haftet er wenn etwas aus der Zeit > 5 Jahre zu Komplikationen führt, denn dafür muss er jetzt ja eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine andere, gleichwertige Garantie gegenüber Haftungsansprüchen aus beruflichem Fehlverhalten mit Deckungsbeträgen von mindestens 1.000.000 Euro pro Schadensfall und mindestens 1.500.000 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres abgeschlossen haben.

    Wichtig ist das sollte der Versicherungsvertreter sagen, ach das geben wir jetzt aber mal nicht an oder das und das ist unwichtig.
    ALLES schriftlich fixieren.

    Beispiel:
    Im Antrag steht geben Sie chronische Erkrankungen in der Familie an und ich sag mein Opa hatte Diabetes, worauf der Vertreter sagt, das wäre uninteressant, dann lasse ich das im Beratungsprotokoll vermerken.
     
    #11 18. Juli 2010
    Zuletzt bearbeitet: 18. Juli 2010
  12. forevernyfan

    forevernyfan Neues Mitglied

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    hallo pinguin74 und ein hallo an alle anderen,

    ich habe mir jetzt all eure beiträge durchgelesen und muss leider sagen, dass ich jedem recht geben muss!!!

    ich bin gerade mittendrin in dem dilemma. meine versicherung will nicht zahlen. in "versicherungsdeutsch" - die verletzung der vorvertraglichen anzeigeplicht.

    habe auch schon einen ausführlichen beitrag in der länderecke/das deutsche rheumaforum geschrieben.

    meine situation kurz zusammengefasst: habe meine versicherung durch einen vertreter abgeschlossen, welcher mich über derartige konsequenzen nicht aufgeklärt hat. ich habe - geschweige wollte - in keinster weise irgendwelche erkrankungen oder untersuchungen verschweigen oder vorenthalten. natürlich war ich in der spanne innerhalb der letzten 5 jahre vor vertragsabschluss einmal beim arzt (wegen hüftbeschwerden)ABER ohne jegliche diagnose oder chronischer beschwerden. die betonung liegt auf einmalig! zudem habe ich das formular mit ihm zusammen ausgefüllt und er laß mir die in klammern möglichen erkrankungen vor wie rheuma, ischias, bandscheibenvorfall. natürlich habe ich die frage mit nein beantwortet, da ich diese erkrankungen einfach nicht hatte.

    meine heutige diagnose ist spondylarthropathie mit peripherer gelenkbeteiligung. und meine berufsunfähigkeit ist seit einem jahr dadurch bedingt, dass ich nicht laufen kann, da meine fussgelenke und mein linkes knie so stark entzündet sind. und dies seit 1 1/2 jahren. meine versicherung habe ich vor 5 jahren abgeschlossen. auch bin ich mit diesen beschwerden erst vor 1 1/2 jahren zum arzt gegangen und habe erst im januar 2009 die diagnose bekommen. die tatsache ist - und das bestätigen mir all meine heutigen ärzte - dass meine erkrankung zu einem früheren zeitpunkt nicht bestand und zukünftige beschwerden vorhersagte.

    seit meinem widerspruch sind jetzt zwei wochen vergangen und ich warte immer noch auf eine antwort. ich habe denen nun noch einmal eine frist gesetzt und mit einem anwalt gedroht. diesen habe ich mir schon gesucht und ich hoffe ich werde irgendwie erfolg haben.

    ich kann allen und vorallem dir pinguin74 nur raten SÄMTLICHE arztbesuche anzugeben. auch wenn es nur der zahnarzt war. ich habe so viele erfahrungsberichte gelesen - speziell im zusammenhang mit meiner versicherung - in der die versicherung das haar in der suppe sucht. jede noch so kleine falschdiaognose oder oberflächliche diagnose von deinen ärzten kann und wird sicherlich falsch interpretiert.

    ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.

    lg,

    dajana:)
     
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