Fragen zum Kurantrag

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Perkele, 1. Juni 2010.

  1. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Hallo,

    mache mal für meine Fragen zum Thema Kurantrag hier einen neuen Thread auf. Habe Bechterew und aufgrund eines starken Schubes bin ich zur Zeit nicht arbeitsfähig. Weil es seit Wochen ohne Belastung nicht wirklich besser werden will (Hauptproblemzone Halswirbel) wird jetzt ein Kurantrag gestellt.
    Habe mir die Formulare von der Krankenkasse heute geholt und bin gerade dabei sie auszufüllen. Es tun sich mir jetzt ein paar Fragen auf, hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen.

    1.)Da wird einmal gefragt ob man beabsichtigt in den nächsten 6 Monaten Rente von wenigstens 2/3 zu beantragen. Woher soll ich das den jetzt wissen. Hoffe natürlich nicht aber falls doch, kann was ich jetzt da angebe auswirkungen haben?

    2.)Habe ich in den letzten 4 Jahren Leistungen zur Reha schon erhalten. Ich habe von 2005-2007 eine Umschulung gemacht, gehört das dort eingetragen?

    3.)Besonders Bauchschmerzen bereitet mir die Anlage (G110) zum Antrag auf medizinische Reha. Da wird man doch ziemlich genau abgefragt wie der gesundheitliche Zustand ist. Auch wird eine Arbeitsplatzbeschreibung verlangt. Ich bin mir hier einfach unsicher wie ehrlich oder sagen wir, wie genau ich hier antworten soll. Ich will mir dadurch einfach keine Probleme einhandeln. Habt ihr hier vielleicht ein paar Tipps für mich?

    Danke.

    Gruß P
     
  2. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Muss gleich noch eine Frage hinterher schieben. Betrifft die Auswahl des Kurorts. Habe hier viel gutes über Bad Kreuznach gelesen. Mein Rheumaarzt hat mir aber auch Oberammergau empfohlen.

    Ich habe ja Bechterew und auch ein zusätzliches chron. Schmerzsyndrom.
    Kann man da vielleicht einen Kurort eher empfehlen?
     
  3. josie16

    josie16 PsA

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    Oberammergau ist sehr empfehlenswert, sowohl für den Bechterew, als auch für das chron Schmerzsyndrom.
    Zu Bad Kreuznach kann ich nichts sagen.
     
  4. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo

    ich würde Bad Kreuznach vorziehen, wegen dem Radonstollen, denn der soll ja super gegen die Schmerzen sein. Ist praktisch der gleiche wie in Bad Gastein.

    Kenne aber Oberammergau nicht, gehe nur von mir aus.
     
  5. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Du gehst da einfach von dem jetzigen Stand aus. Du hast nicht die Absicht zum jetzigen Zeitpunkt, mehr kann man nicht verlangen. Was dann in einem halben Jahr passiert, ist eine ganz andere Geschichte.

    Wurde die Umschulung von der Rentenversicherung bezahlt? Üblicherweise werden eigentlich nur die medizinischen Rehas abgefragt.

    Die Arbeitsplatzbeschreibung dient dazu, Deine beruflichen Problemzonen zu identifizieren. Es ist einfacher für die behandelnden Ärzte, sich ein Bild von Deinem täglichen Leben und den dazugehörenden Belastungen zu machen. Somit können sie Dir u.U. gezielte Hilfestellungen für Deine Schwachpunkte geben. U. U. gibt es dann auch Hilfestellung durch die Rentenversicherung, wenn Dein Arbeitsplatz an Deine Knackpunkte besser angepaßt werden kann, damit Du weiterhin arbeitsfähig bleibst.
     
  6. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Also die Umschulung ist glaube ich über die Arbeitsagentur gelaufen. Kann ich dann wahrscheinlich weglassen!?

    Zum Thema Arbeitsplatz, meiner ist für mich ja nicht besonders geeignet. Kann es denn sein das die sich mit dem Arbeitgeber deswegen in Verbindung setzen? Es wird ja nach dem Arbeitgeber gefragt.
    Edit: Habe gerade gesehen, das der letzte Punkt auf dem Formular das genau anspricht. Da ich nicht möchte das mein AG irgendwas von meiner Erkrankung erfährt, werde ich da Nein ankreuzen.

    Es soll ja auch eine Bankverbindung angegeben werden. Muss da was für die Kur zugezahlt werden?

    @Tennismieze
    Du hattes mir im anderen Thread schon mal den Rat gegeben den GDB (Behindertenprozente) zu beantragen. Auf dem Formular wird das ja auch abgefragt.
    Habe mich jetzt selber mal ein wenig eingelesen, was die Nachteilausgleiche angeht. Wenn jetzt bis zu einem gewissen Grad eine Behinderung festgestellt wird, muss man das seinem Arbeitgeber den mitteilen, bzw. wenn man sich auf eine neue Stelle bewirbt?
     
    #6 1. Juni 2010
    Zuletzt bearbeitet: 2. Juni 2010
  7. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    du mußt in der Kur pro Tag einen gewissen Euro Betrag bezahlen, deswegen die Bankverbindung. Manche bekommen auch Geld, Übergangsgeld oder so ähnlich usw.
     
  8. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Eine Zuzahlung ist normalerweise fällig. Sie entfällt jedoch, wenn der Reha-Patient direkt vor der Reha krankgeschrieben ist und quasi übergangslos in die Reha geht. Soll heißen, bist Du in den Tagen vor der Reha arbeitsunfähig mit gelbem Schein, entfällt die Zuzahlung. Den Zustand "krankgeschrieben zur Reha" würde ich gleich bei der Aufnahme der Reha bekanntgeben, dann bekommst Du keine Rechnung präsentiert.
    Solltest Du Hartz4 beziehen oder ein Einkommen unterhalb von ca 980 Euro monatlich bekommen, fällst Du ebenfalls unter die Zuzahlungsbefreiung. Nagel mich jetzt aber bitte nicht auf den genauen Betrag fest.

    Nein. Müssen mußt Du rein gar nichts. Die Nachteilsausgleiche steuerlicher Art stehen Dir zu und die kannst Du beim Jahresausgleich geltend machen. Bis zum Grad von 50 nützt Dir die Behinderungsfeststellung gegenüber dem Arbeitgeber kein Bißchen, also würde ich erst mit einem GDB von mindestens 50 den Arbeitgeber informieren. Dann wiederum stehen Dir rein vom Gesetz her schon 5 Urlaubstage mehr zu und vor allem ein Kündigungsschutz, weil der Integrationsdienst sich in solchen Fällen einschalten muß.

    Stell den Antrag auf GDB und reich aber unbedingt eine Auflistung Deiner Behinderungen im alltäglichen Leben ein. Dazu gehören z.B. anziehen dauert 30 Min., Knöpfe schließen nur schwer möglich, über Kopfarbeiten nicht möglich usw. in dieser Art.
     
  9. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Hallo.
    Das ich bereits ein paar Wochen Arbeitsunfähig bin werde ich bei Abgabe der Formulare gleich ansprechen, danke für den Tipp. Das die Kasse demnächst Krankengeld zahlen muss, wird die Kurantragsbearbeitung hoffentlich beschleunigen können.

    Ich scheue mich ehrlich gesagt davor momentan einen GDB zu beantragen. Da ich davon ausgehe das ich mir einen neuen Job suchen muss, wäre es doch ein riesen Nachteil, wenn ich schon in meiner Bewerbung angeben muss das ich zu 50% Schwehrbehindert bin. Da stellt dich doch niemand mehr ein. Tue mich da sehr schwer damit.

    Noch eine Frage zum Kurort: Da ich Bad Kreuznach irgendwie favorisiere, weiss jemand ob die neben Rheuma auch in Sachen Schmerzbehandlung/Fibromyalgie was zu bieten haben?

    Gruß P
     
  10. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    @perkele
    Wenn Du den Antrag auf GDB stellst, wird das Ergebnis sicher nicht vor Jahresende vorliegen. Solltest Du allerdings in nächster Zeit zur Reha dürfen, würde ich an Deiner Stelle dort mit dem Sozialen Dienst sprechen und eventuell über die Klinik den Antrag stellen.

    Zu Deiner Frage zur Schmerztherapie schau mal hier: http://www.sana-rz.de/rheumakrankenhaus/hervorragende-therapien/therapieziele.html Ich nehme mal an, daß das die Reha-Klinik ist, die Du meinst. Ich hoffe auch, daß Du bei Deinem Reha-Antrag Bad Kreuznach als Wunschklinik angegeben hast. Sonst wird nämlich für Dich ausgesucht.
     
  11. DarkMoon

    DarkMoon Mitglied

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    Nochmal auf das Thema zurück 50% Schwerbehinderung und neue Arbeitstelle jeder größere Betrieb ist verpflichtet Schwerbehinderte Menschen einzustellen oder Sie zahlen eine hohe Geldstrafe. Ich bewerbe mich auch aktuell, da ich meine Ausbildung demnächst beende und nicht direkt übernommen werde, was ich schon eine Frechheit finde aber dass ist ein anderes Thema. Daher kann dir nachfühlen.


    Gute Nacht Chrissie.

    Ich hoffe ihr seit einigermaßen Schmerzfrei?!
     
  12. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Da sich aber immer noch Betriebe "freikaufen" können durch eine Behindertenabgabe, tut sich auf dem Sektor nicht viel. Such doch einfach mal auf der Jobbörse des Arbeitsamtes, welche und wieviele Stellen nur für Behinderte angeboten werden. Das ist doch einfach nur lächerlich. Ich habe es gerade mal durchgespielt. Für ganz Deutschland werden in den letzten 9 Wochen ganze 170 Stellen angeboten, wovon dann auch nur 120 Stellen in Vollzeit zu vergeben sind. Wer sich dann noch die örtliche Verteilung vorstellt, sieht die Unwahrscheinlichkeit, als offiziell Behinderte/r überhaupt einen Job zu bekommen.
     
  13. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Hallo.

    Also der Kurantrag läuft, hoffe mal das er schnell bearbeitet wird. Mein Arzt hat als Empfehlung Bad Kreuznach vermerkt.

    Was für konsequenzen hätte es wenn man zu 50% Behindert ist und seinen jetzigen oder zukünftigen AG nicht darüber informiert?

    Klar könnte man alle Ausgleiche die den Arbeitsplatz betreffen nicht nutzen, aber was sonst? Wäre es zum Bsp. im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wo der AG von der Behinderung erfährt ein Kündigungsgrund?
     
  14. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    @perkele
    Wenn Du tatsächlich einen GDB von 50 zugesprochen bekommst, solltest Du ihn dem Arbeitgeber auch bekanntgeben. Nur dann hättest Du Anspruch auf den besseren Kündigungsschutz.

    Wenn Du den 50er GDB nicht bekanntgibst, kannst Du lediglich die Nachteilsausgleiche beim Finanzamt geltend machen.

    Der Arbeitgeber kann Dir nicht wegen Nichtmeldung des 50er GDB kündigen. Allerdings kann er Deine u.U. lange Krankheitsphase als Anlaß nehmen, Dir zu kündigen. Wenn ihm dann nicht bekannt ist, daß Du mindestens 50 GDB hast, muß der Integrationsdienst nicht eingeschaltet werden. Du würdest also allein vor dem Salat stehen und aller Wahrscheinlichkeit nach sehr schnell auf der Straße.

    Noch einmal: Wenn Du tatsächlich mindestens GDB 50 bekommst, diesen Sachverhalt beim Arbeitgeber melden. Der wiederum hat den Vorteil, daß er Dich von seiner Behindertenabgabe abziehen kann. Hat also weniger Kosten.
     
  15. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Ich stelle mir gerade die Frage was man machen kann wenn der gewünschte Kurort nicht genehmigt wird. Kann man dann auch Widerspruch einlegen, oder ist das eher hoffnungslos?

    Eine zweite Frage wäre ob es auch noch möglich ist den Termin zu beeinflussen, wenn man diesen mitgeteilt bekommt? In also bei Bedarf ein wenig verschieben lassen kann.
     
    #15 8. Juni 2010
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juni 2010
  16. sarko1711

    sarko1711 Neues Mitglied

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    Gegen den Rehaort kannst du einen Antrag auf Klinikumstellung stellen.

    Wenn der Rehabescheid da ist rufst du sofort in der Klinik an und besprichst einen Termin. Hat bei mir bisher immer geklappt.
     
  17. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Voraussetzung für einen Klinikwunsch ist ein bestehender Vertrag der Klinik mit dem Kostenträger. Besteht kein Vertrag, kannst Du Dir ewig wünschen, dort untergebracht zu werden, wird aber in dem Fall nichts. Ein Anruf diesbezüglich bei der Klinik hilft Dir weiter, ob es denn möglich ist.
     
  18. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Also Kostenträger ist ja die Deutsche Rentenversicherung (Bund), kann man da eine Aussage treffen?
     
  19. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo,

    die Kliiken der Rentenversicherung, sind auf deren Homepage aufgelistet, wenn dir das weiter hilft.

    LG
     
  20. Perkele

    Perkele Mitglied

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    Habe gerade nachgesehen, ist nicht wirklich aussagekräftig. Komme aus Baden-Württemberg und zuständig ist aber laut Krankenkasse die Deutsche Rentenversicherung Bund.

    Da ist Bad Kreuznach nicht aufgelistet, allerdings bei keinem Träger.
    Siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15848/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/kliniken__node.html__nnn=true

    Das kann doch auch nicht sein, weil ich doch hier so oft gelesen habe das Leute nach Bad Kreuznach zur Kur gehen dürfen :confused:.
     
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