Zusatzurlaub wg. Schwerbehinderung(50)

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Schlappi, 30. Mai 2010.

  1. Schlappi

    Schlappi Neues Mitglied

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    21. Januar 2009
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    328
    Ort:
    Brandenburg
    Hallo,

    habe eine dringende Frage: Erhält man bei Kündigung den Zusatzurlaub nur anteilmäßig? Bin zum 01.08.2010 gekündigt und wollte meinen anteilmäßigen Urlaub nehmen, da wird mir ein Tag vom Zusatzurlaub gestrichen. Ist das rechtens??
    Über schnelle Antwort würde ich mich freuen.
    Vielen Dank und liebe Grüße - Schlappi
     
  2. Amerikafan

    Amerikafan Mitglied

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    Mönchengladbach
    Ich denke schon, daß das so richtig ist, denn ich arbeite Teilzeit und bekomme auch nur 2 Zusatztage Urlaub anstatt 5 .
    Lieben Gruß, Hildegard
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    urlaub bei schwerbehinderung

    @schlappi

    der urlaub für schwerbehinderte berechnet sich nicht auf monate des jahres sondern auf deine reguläre arbeitszeit.

    hast du eine 5 tage woche, bekommst du auch 5 tage zusatzurlaub, egal wie lange du in der firma arbeitest.

    im sgb IX findest du dazu aussagen.

    link: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/125.html

    lg sauri, der liebe dino:a_smil08:


    sauri, der liebe dino:a_smil08:
     
  4. Schlappi

    Schlappi Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. Januar 2009
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    Ort:
    Brandenburg
    Danke!

    Hallo lieber Dino,

    danke für deine Antwort, werde gleich mal auf angegebener Seite nachlesen.
    Liebe Grüße von Schlappi
     
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