Vor Wiedereingliederung alten Urlaub nehmen?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von malchatun, 3. Mai 2010.

  1. malchatun

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    Hallo,

    bei mir ist es nun soweit: Die DRV hat meinem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben "grundsätzlich" zugestimmt. Meine Hausärztin hat den Stufenplan ausgefüllt. Demnach soll ich ab 1. Juni für 2 Stunden täglich wieder einsteigen.

    Nun brauche ich aber noch eine Aufgabe, immerhin war ich seit Februar 2008 nicht mehr im Büro. Ich habe meine Stelle noch. Mein Chefs wollen mich wieder haben und unterstützen mich auf alle Fälle. Diese Woche will mein Chef einem unserer Kunden ein Angebot machen, in dem Projekt, in dem ich vor meiner Erkrankung auch schon gearbeitet habe.

    Falls das nicht klappen sollte - das hängt ja nun von unserem Kunden ab - und mein Arbeitgeber kann mich nicht sofort wieder beschäftigen, sehe ich ein wenig alt aus. Ich bekomme kein Krankengeld mehr, und mein ALG läuft Mitte Juni auch aus, dann müsste ich HartzIV beantragen.

    Deswegen habe ich meinen Chefs den Vorschlag gemacht, dass ich erst einmal meinen alten Urlaub nehmen könnte - den von 2008 und 2009. Das ist ja möglich.

    Aber: Zum einen streitet mein Chef ab, dass das möglich ist. Urlaub kann man nur bekommen, wenn man voll arbeitsfähig ist. Das stimmt nicht, ich weiß...

    Ich habe mich darauf hin noch mal beim Integragtionsfachdienst erkundigt. Die Beraterin bestätigte mir, dass mir der alte Urlaub zusteht, aber mein Arbeitgeber kann ihn mir auch auszahlen, wenn er nicht will, dass ich ihn nehme.
    Sie hat weiterhin bei der DRV nachgefragt, ob man alten Urlaub vor der stufenweise Wiedereingliederung nehmen darf. Die Antwort: Nein! Man sei ja nicht arbeitsfähig, und die Wiedereingleiderung muss spätestens 14 Tage nach der Reha beginnen. :confused:

    Was soll denn das? Meine Reha war im Juni 2009! Danach wurde ich auf dem Arbeitsamt als arbeitssuchend geführt. Trotzdem hat mich das Arbeitsamt erst im Oktober 2009 aufgefordert, den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV zu stellen. Die DRV hat fast 5 Monate gebraucht, um meinen Antrag zu bearbeiten. Wie soll das funktionieren, dass ich 14 Tage nach der Reha die Wiedereingliederung beginne? Und warum kann ich nicht erst noch meinen alten Urlaub nehmen, falls es mit einer Wiederbeschäftigung nicht gleich klappt? Bevor ich HartzIV beantragen muss?

    Wisst ihr da mehr?

    Liebe Grüße
    von Katrin
     
  2. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Jetzt bin ich verwirrt:confused:
    Zum einen:
    Wenn Du doch bis jetzt ALG bekommen hast dann bist Du doch Arbeitslos.
    Also ist in Deiner alten Arbeitsstelle Dir entweder der Urlaub ausbezahlt worden oder er ist verfallen.
    Das Dein alter Chef Dich zurückhaben will ist natürlich klasse:top:

    Zum anderen:
    Ich kenne auch nur:
    Wenn man krank ist gibt es keinen Urlaub.

    Bin mal gespannt was andere Foris dazu meinen.

    LG
     
  3. malchatun

    Aktives Mitglied

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    Hallo blauermatiz,

    vom Arbeitsamt gibt es Zahlungen, wenn man arbeitslos ist, aber auch, wenn man krank ist und die Krankenkasse nicht mehr zahlt. Ich habe bis Juni 2009 Krankengeld bekommen, dann wurde ich ausgesteuert. Danach hat der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit die Zahlungen übernommen in Form von ALGI. Das gibt es dann noch mal für 12 Monate. In der Zeit wird entschieden, ob eine Wiedereingliederung gestartet wird oder man Rente beantragen soll. Solange übernimmt das Arbeitsamt die Zahlungen.

    Meinen Urlaub habe ich noch nicht ausbezaht bekommen. Laut Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom Januar 2009 dürfen Langzeitkranke, die ihren Urlaub wegen Krankheit bis zum Jahresende nicht nehmen konnten, diesen später nehmen oder sich auszahlen lassen. Er verfällt nicht mehr wie bisher.
     
  4. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Danke, dass wusste ich noch nicht.
    Kann ja auch mal für mich hilfreich sein.

    LG

    blauermatiz
     
  5. malchatun

    Aktives Mitglied

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    Hallo,

    hat denn keiner von euch Erfahrungen, wie und wann man den alten angesammelten Urlaub nehmen kann, ob das vor Beginn der Wiedereingliederung möglich ist?

    Bis jetzt sieht es nämlich nicht so gut aus. Mein Chef würde mich gern wieder nehmen und bemüht sich sehr, mich bei unserem Kunden unterzubringen. Aber von denen kam bisher leider nur eine Ablehnung - kein Budget.

    Bitte drückt mir die Daumen!! Wenn es nicht klappt, muss ich wohl im Juni HartzIV beantragen... :sniff:
     
  6. nelke2405

    nelke2405 Mitglied

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    Hallo Malchatun,

    ich habe gerade nach langer Krankheit die Wiedereingliederun erfolgreich beendet.
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß es möglich ist, den alten Urlaub vor der Wiedereingliederung zu nehmen. Um Urlaub nehmen zu können müßtest du gesund sein und hättest folglich danach dann auch keinen Anspruch mehr auf eine Wiedereingliederung.
    Warum hängt die Wiedereingliederung von einem Kundenauftrag ab? In dieser Zeit kostest du der Firma keinen Cent (du bekommst ja Geld von der KK oder RV) und du könntest theoretisch auch Däumchen drehen.
    Zum Thema Urlaubsanspruch: ich hatte auch noch den gesamten Urlaubsanspruch aus 2009 und 2 Tage aus 2008. Mir wurde mitgeteilt, daß ich auf den Resturlaub aus 2008 keinen Anspruch mehr habe. Den Urlaub aus 2009 konnte ich wahlweise auf das laufende Jahr übertragen oder mir auszahlen lassen. Hätte ich mich für das Geld entschieden, wäre aber nur der gesetzliche Mindesurlaub von 20 Tagen gezahlt worden. Nach meinen Informationen ist dieses Vorgehen korrekt.
    Ich habe mich mit meinem Chef darauf geeinigt, daß ich den Uraub aus 2009 jetzt über 4 Monate verteilt jeweils an 2 Tagen der Woche nehme.
    Auf diese Weise kann ich mich langsam wieder ins Arbeitsleben eingewöhnen.
    Vielleicht wäre eine ähnliche Vorgehensweise bei dir auch möglich?

    Gruß, Elke :top:
     
  7. malchatun

    Aktives Mitglied

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    Hallo Elke,

    dankeschön für deine Antwort! Ich denke, du hast auf alle Fälle den Anspruch auf deinen Urlaub aus 2008 noch. Es gibt doch diesen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs, demnach verfällt Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, nicht mehr:

    http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html

    http://www.sozialhilfe24.de/news/335/arbeitsrecht-urlaubsanspruch-verfaellt-nicht-bei-krankheit/

    Dieser Urlaub muss dir wenigstens ausgezahlt werden!

    Ich verstehe auch nicht, wieso ich gesund sein muss, um Urlaub nehmen zu können. Als ich 2008 noch Krankengeld bezog und noch wirklich krank war, hatte die Krankenkasse mir sogar angeboten, die Zahlungen zu unterbrechen, damit ich erst mal meinen Urlaub nehmen kann, und danach die Zahlungen fortzusetzen. Man kann es ja auch mal unbürokratisch lösen! Damals ahnte ich jedoch noch nicht, dass ich so lange krank sein würde.

    Ich werde jedoch schon seit letztem Herbst auf dem Arbeitsamt nicht mehr als krank, sondern als arbeitssuchend geführt. Es spricht also m.E. nichts dagegen, jetzt meinen Urlaub zu nehmen, wenn mein Chef nicht gleich einen Auftrag für mich findet. Nur er meint, das sei nicht möglich.

    Ja, das habe ich meinem Chef auch schon vorgeschlagen - er könne mich doch im Büro für irgendwelche Schreib- oder Buchhaltungsarbeiten nehmen. Es kostet sie nichts. Aber das will er auch nicht. Er hat wahrscheinlich Angst, dass ich nach Ende der Wiedereingliederung immer noch auftragslos bin, und dann hat er mich an der Backe, aber kann mit mir nichts verdienen. Aber dann kann er mich ja immer noch entlassen. Wenn er mich jetzt nicht beschäftigen kann, wird jetzt schon das Arbeitsverhältnis aufgelöst. :uhoh:

    Er gibt sich auf alle Fälle viel Mühe, etwas für mich zu finden. Ich hoffe immer noch, dass es klappt!

    Liebe Grüße
    Katrin
     
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