Integrationsamt stimmt der Kündigung zu...

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Schlappi, 18. April 2010.

  1. -Aufrecht-

    -Aufrecht- Neues Mitglied

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    Eigentlich richtig.
    Allerdings, muss der Arbeitgeber ja vor der Kündigung noch den Betriebsrat/Personalrat/Behindertenvertretung etc. hören. Hier sollte also erst einmal angesetzt werden.
    Das Arbeitsrecht ist nun mal sehr umfangreich, man sollte nichts ohne einen fähigen Rechtsbeistand machen.

    (Kündigungsschutzgesetz KSchG)

    LG

    Michael
     
  2. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Weisst Du zufällig auch wie es bei einem BEM Gespräch zugeht und was da zu beachten ist?
     
  3. -Aufrecht-

    -Aufrecht- Neues Mitglied

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    Ein Arbeitgeber, der seine sozialen Verpflichtungen ernst nimmt, wird zu Betriebsrat/Personalrat, bei Schwerbehinderten, zusätzlich zu der Schwerbehindertenvertretung und natürlich mit dem Betroffenen, Kontakt aufnehmen und im Rahmen der BEM einen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten oder auch Massnahmen vorschlagen, die es dem Betroffenen möglich erscheinen lassen, weiterhin seine Brötchen zu verdienen.

    Wie die Gespräche letzendlich ablaufen, liegt natürlich mit in der Person der Beteiligten.
    Ein BEM-Gespräch kann natürlich auch abgelehnt werden, daraus dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile erwachsen.

    Kritisch wird das Ganze für Betroffene in Kleinbetrieben bzw. Firmen, die keinen Betriebsrat etc. haben.

    Vielleicht auch Interessant, da vieles eben nicht immer eindeutig ist, folgender Artikel:
    http://www.iqpr.de/iqpr/download/foren/B_13-2008.pdf


    LG

    Michael
     
    #23 2. Mai 2010
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2010
  4. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo Michael,

    habe gerade den Link überflogen, werde ihn nochmals mit Ruhe zu Gemüte führen, sind ja sehr interessante Aussagen , wußtw ich ga rnicht.

    LG
    Elfe
     
  5. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Meinst Du mein AG blufft :confused:wenn er unter die Einladung schreibt:
    "Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Eine Ablehnung betrieblicher Integrationshilfen kann sich jedoch auf den Fortbestand eines aktiven Beschäftigungsverhältnisses negativ auswirken."

    Ich geh da natürlich hin, auch ohne diesen Satz, weiss natürlich nicht was da auf mich zukommt.
    Eine neue Wirbelsäule können die mir auch nicht geben.
    Das Problem ist halt ich kann nicht lange sitzen, nicht lange stehen und nicht lange laufen.
    Ich berichte dann, wenn ich es hinter mir hab.
     
  6. -Aufrecht-

    -Aufrecht- Neues Mitglied

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    Naja, ob er nun blufft weiss ich nicht, aber logisch gesehen, kanns natürlich negativ ausgehen, wenn Du Deinen bisherigen Job nicht mehr ausüben kannst und Dich Gesprächen verweigern würdest.

    Aber man muss auch mal eine Lanze brechen für etliche Arbeitgeber. Gute Arbeitgeber, dass sind meist auch die erfolgreichen, wissen was sie an ihren Mitarbeitern haben. Kann nun ein Mitarbeiter gesundheitlich nicht mehr das leisten was er mal konnte, habe ich ihn lieber in einer anderen Tätigkeit und weiss dass ich auch dort nach seinen Möglichkeiten volle Leistung bekomme, als dass ich ihm kündige und nicht weiss wen ich mir dann einhandele.


    LG


    Michael
     
  7. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Zusammen,
    ich weis jetzt nicht den aktuellen stand bei euch, aber aus meiner Erfahrungen werde ich hier mal schreiben.
    Grundsätzlich hat das Integrationsamt tatsächlich wenig eine macht aus zu üben, wenn der AG nicht mitspielt, das ist so.


    @Hei Schlappi:
    Auch ich würde der Begründung widersprechen dessen Begründung, das musst du dir nicht gefallen lassen.
    Ich glaube, dass du systematisch fertiggemacht wird, dass du dann von selber kündigst, ich würde an deiner stelle NICHT KÜNDIGEN, das hat nur Nachteile.
    Denn es gibt andere Möglichkeiten auch noch!!.
    Das Streitthema: Kündigungsfrist denke ich nicht mal, sondern der ganzen Sozialplan!!, der ist wichtig, das ist so.
    Wichtig ist auch das Arbeitszeugnis, wenn du noch fragen hast, gerne antworte ich dir, aber per PN.


    @Hei Esuse:
    Dein Zitat: Ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem das Integrationsamt der Kündigung nicht zugestimmt hat. Zitat Ende.
    Warum hast du noch nichts von keinem Fall gehört, ich schon, das kann ich dir beantworten, per PN, wenn du es möchtest, OK.
    Mit dem GdB. hat das Kündigungsschutz nichts zu tun, auch ein Gesunder AN hat ein Kündigungsschutz, wenn der gekündigt wird, von 3-4 Wochen hat er zeit!!!,
    Nicht böse sein, was ich jetzt schreiben werde: Natürlich hätte eine Möglichkeit zum Umsetzen gehabt, bei einer großen Firma, wo dein Mann gearbeitet hat, ich behaupte das der AG zu faul war Anträge zu stellen war. Billiger war es ihn rauszuschmeißen!!. In ganz Deutschland wird das so gemacht.


    @Hei Melanie_1972:
    Dein Zitat: Wird wohl so sein, denn auch Bei mir wurde der Kündigung zugestimmt aufgrund der Schwere der Erkrankung. Zitat Ende.
    Auch da bin ich eine andere Meinung!!!!!. Eine Persönliche Frage an dich, hast du alles versucht mit deinem Job???.

    So wie ich das Glaube, muss der AN selber verlangen nach dem Arbeitszeugnis.


    @Hei Elfe:
    Natürlich hat Schlappi einen GdB., den wenn sie keinen hätte Dan wäre das Integrationsamt nicht zuständlich OK.
    Also der AG muss ein Antrag ( mit dem Sozialplan natürlich ) stellen zur Zustimmung der Kündigung bei dem Integrationsamt, ( wenn er es nicht macht und der Schwerbehinderte AN bekommt doch eine Kündigung ist sie Unwirksam, denn er es noch mal versuchen sollte mit dem Antrag zur Zustimmung bei dem Integrationsamt und dem selben Grund gilt das nicht mehr. ) Auch wenn der Integrationsamt zustimmt und der Schwerbehinderte AN, noch keine Post vom Integrationsamt bekommen hat, und wenn im Briefkasten ein Brief von AG liegen sollte, ( bitte mit Zeugen denn Brief aufmachen ) ist auch unwirksam die Kündigung.
    Und das Integrationsamt muss dan Prüfen ob es gerechtfertigt ist oder nicht. Das Integrationsamt muss nicht immer zustimmt, es kommt immer darauf an, Fall zu Fall ist es anders.
    Ja du hast richtig gedacht, denn der Integrationsamt muss die Überprüfung der Kündigung, ob sie auch gerechtfertigt ist.

    @Hei blauermatiz:
    Natürlich gehst du da hin, ( BEM Gespräch ) nimm bitte jemanden ( wo du ihm vertrauen kannst, mit als zeuge ) und auch den Integrationsfachdienst ( auch als zeuge ). Ist meine Meinung, denn das kann auch nach hinten losgehen!!!!. Dein Zitat: Wenn mein AG aber als Begründung angibt, ich wäre z. B. ein Unruhestifter dann schon. Zitat Ende.
    Ich sage mal, auch nicht mal da!!!!!. Es gibt auch da Ausnahme. Du musst es Leiter von 2 Seiten sehen.


    @Hei Michael:
    Du meinst doch der §84 Prävention Abs. 2 SGB IX http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php?norm_ID=0908400
    Wird da was geändert, wenn das so ist, dann sehe ich schwarz!!!!!!!!!!!!.
    Dein Zitat: Ein BEM-Gespräch kann natürlich auch abgelehnt werden. Zitat Ende.
    Ich habe noch nie was davon gehört!!!.
     
  8. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo Wessi,

    bei mir war es damals so, dass ich vor der Beantragung der Kündigung, voher falsch gekündigt worden bin. Da drauf hin hatte ich einen Anwalt eingeschaltet über die Gewerkschaft. Da meine Chefin mich aus blinder Wut wie gesagt sich nicht an die korrekten Dinge einer Kündigung gehalten hat, mußte sie mich wieder einstellen. Ich war jedoch weiter AU und in weitere Behandlung, Krankenhaus ect. Da ich dann auch die 50% Schwerbehinderung hatte, mußte sie die Kündigung beantragen. Zu der Zeit war ich dann in der Reha. Wurde aus der Reha AU entlassen. Es gab ein Gespräch mit dem Herrn von dieser Kündigungstelle. Des weiteren lief dann auch ein Gerichtsverfahren wegen der Kündigngssache. Alles war Kuddel Muddel wie ich heute sagen würde. Auf jeden Fall bekam ich dann glaub nach so ca 6 Wochen später von diesem Integratiosamt Bescheid, dass sie aufgrund der Schwere der Erkrankung der Kündigung entsprechen. War zu diesem Zeitpunkt auch im Grunde austherapiert.

    Bei der Gerichtsverhandlung habe ich dann lediglich eine Abfindung erhalten und diese auch gekürzt um ein gutes Drittel mit der Richterlichen Begründung, ich wäre ja wohl auch so lange Krankgeschrieben und mir damit auch nicht die volle Abfindung zu steht.

    Kurz da nach kam dann auch der Rentenbescheid.

    Auf der Arbeitsstelle waren wir nicht viele. Ich wüßte auch nicht, ob ich einen andere Position dort hätte erledigen können. Zudem wollte mich meine Chefin auch mit Händen und Füßen los werden und hat immer erfolglos nach Abmahnungs Gelegenheiten gesucht.

    Heute bin ich echt froh, dass ich mir diesen Terror nicht mehr an tun muß. würde ich auch nervlich nicht mehr aushalten.
     
  9. -Aufrecht-

    -Aufrecht- Neues Mitglied

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    Bei §84 Prävention Abs. 2 SGB IX ist nichts geändert worden.
    Aber der Inhalt musste interpretiert und konkretisiert werden.

    Habe einige Dutzend Gerichtsurteile zu dem Thema "studiert" und finde, dass nach momentanem Recht, der Ablauf des BEM-Verfahrens hier kurz und knackig beschrieben wird.
    Auch mal in die pdf-Anlagen schauen, da kann man sich, so finde ich ein recht gutes Bild machen.
    http://www.aktiver-arbeitsschutz.de/index.php?option=com_content&task=view&id=39&Itemid=30

    LG

    Michael
     
  10. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    So, ich hatte heute das Gespräch:
    Man will bis nach der Reha warten und erst dann eine Entscheidung treffen.:top:
    Der Schwerbeh.Vertr. soll sich dahinter klemmen, damit alles zügiger vonstatten geht.

    Man will mir ein Angebot über eine teilweise Abfindung zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit zuschicken. Unverbindlich und rein ínformativ.
    Denn wenn bei der Reha rauskommt, das ich z.B. nur noch 4 Std. arbeiten kann, möchte mein AG dass ich diese 4 Std. mache, ohne erst das Ergebnis des Rentenantrages auf teilweise Erwerbsminderung abzuwarten.

    Muss ich, wenn der Rentenantrag durch ist, die Abfindung zurückzahlen?
    Was ist, wenn der Rentenantrag abgelehnt wird?
    Hat da einer Erfahrung von Euch?

    LG
    blauermatiz
     
  11. -Aufrecht-

    -Aufrecht- Neues Mitglied

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    Es handelt sich ja dann um eine Änderungskündigung, das heisst es kommt ein neuer Vertrag zustande.
    Diesen musst Du Dir dann recht genau anschauen (am besten mit jemandem rechtlich versierten) um eventuelle verbale Fallstricke zu erkennen.
    Die Abfindungszahlung muss ja auch textlixh (vertraglich) geregelt werden. Da muss man halt drauf achten, ob es einen Rückzahlungspassus gibt.

    LG
    Michael
     
  12. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Hallo Michael,
    ich glaub nicht das es sich um eine Änderungskündigung handelt, da die reduzierte Stundenzahl auf 6 Jahre befristet ist.
    Danach könnte ich wieder voll arbeiten oder eben wieder um 6 Jahre weiter die Stundenzahl reduzieren.:confused:
     
  13. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo Rheuma_Maus,
    herzlichn willkommen hier im RO. :)
    Sehr interessant, was du da schreibst. :rolleyes:
     
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