Integrationsamt stimmt der Kündigung zu...

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Schlappi, 18. April 2010.

  1. Schlappi

    Schlappi Neues Mitglied

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    Hallo,

    nach langer Zeit möchte ich nun den Bericht vervollständigen:
    Das Integrationsamt hat meinem Arbeitgeber zugestimmt, die Kündigung darf ausgesprochen werden. Das ist nicht das schlimmste, sondern die Begründung dazu ist haarsteubend. ich werde als Lügnerin dargestellt, als jemand, der andere terrorisiert und mobbt, gegenüber Patienten ein teilweise rüdes Verhalten an den Tag legt, den Kollegen die Fachkompetenz abspricht und und und.....
    Mein Arbeitgeber hat es geschafft, sie hat mich gebrochen, hat meine Persönlichkeit verletzt, ach ich weiß nicht, was noch, bin am Ende und weiß nicht, ob ich damit klar kommen kann. Auch wurde eine Schwervermittelbarkeit auf dem Arbeitmarkt bestätigt.
    Mir wurde ein Teil meines Lebens genommen, fühle mich leer und ausgebrannt und am Ende meiner Kräfte.
    Am liebsten würde ich Widerspruch gegen diese Begründung einlegen, aber bringt das denn noch was?
    Dann kommt noch dazu, daß der Verdacht auf Fibromylagie gestellt wurde, bin schon auf Morphine eingestellt und muß noch mal ins Krankenhaus, hab im Januar grad ne große OP hinter mich gebracht.
    Was kann ein einzelner Mensch alles verkraften?
    Danke für euer " zuhören"!

    Herzliche Grüße und allen eine bessere Zeit!
    Schlappi
     
  2. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Hallo Schlappi,
    Mensch ist das scheisse.:eek:

    Hattest Du denn jetzt der Kündigung in beiderseitigen Einvernehmen zugestimmt?
    Kann mich nicht mehr genau erinnern. Da war doch irgendwas, oder?

    LG und lass den Kopf nicht hängen. (ich weiss leichter gesagt als getan)

    blauermatiz
     
  3. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo Schlappi,

    es tut mir sehr leid, das es sooo weit gekommen ist, doch das hattest Du ja im Vorfeld schon geahnt.

    Ich würde der Begründung widersprechen, selbst wenn es an der Situation nichts ändern kann. Mache es für Dich, für Dein Selbstwertgefühl, lasse Deinen AG nicht mit dieser Lüge triumphieren, zeige ihm, dass Du Dich nicht so einfach wegtreten lässt.

    Mir ist vor vielen Jahren ähnliches passiert, ich bin sozusagen für eine billige Kraft "entsorgt" worden, nach 14 Jahren. Ich habe meinen Ex-AG dort getroffen, wo es ihm am meissten weh tat, an der Brieftasche. Ich habe erfolgreich eine Abfindung eingeklagt. ich hatte zwar meine Arbeit nicht wieder, trotzdem habe ich mich deutlich besser gefühlt.

    Geniesse heute die Sonne und tanke Mut zum eigenen ich und dann schreibe den Widerspruch. Vielleicht hast du ja auch einen Anwalt, der dir dabei hilft und die entsprechenden Paragraphen zitieren kann.

    Der Mensch kann unheimlich viel ertragen, doch bei Ungerechtigkeiten sehe ich rot und fange an zu "beissen". Zur Zeit bin ich auch Stammgast beim VdK, ich lasse mir so schnell nichts mehr gefallen. Ich habe zuu viel hingenomen bis mir ein Arzt gesagt hat, mache was.... auch wenn nicht viel erreicht wird, es ist gut für die Seele. Stimmt....:)

    Alles Gute wünscht Dir Heidesand
     
  4. Schlappi

    Schlappi Neues Mitglied

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    Danke!

    Ihr Lieben,

    vielen Dank für eure Zeilen.
    Ich habe einem Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt, deshalb darf sie mich nur ordentlich kündigen. Streitema wird die Kündigungsfrist sein, ab 12 Jahre stehen 5 Monate laut Gesetz, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Nun muß ich zum Anwalt gehen und mich erkundigen.
    Auch möchte ich einen Widerspruch gegen diese Begründung schreiben, werde aber vorher eine Beratung nehmen.
    Wenn es mir gesundheitlich nicht so mies gehen würde, hätte ich mehr Kraft, diesen Mist durchzustehen. Aber ich werde versuchen, mein Bestes zu geben.
    Nun wünsch ich euch einen schönen Abend und alles Gute!
    Schlappi

    Habe Sonne ausgiebig getankt, die Seele wurde erwärmt.
     
  5. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem das Integrationsamt der Kündigung nicht zugestimmt hat. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
     
  6. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    wird wohl so sein, denn auch bei mir wurde der Kündigung zugestimmt aufgrund der Schwere der Erkrankung.
     
  7. Schlappi

    Schlappi Neues Mitglied

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    Aw.

    Hallo Esuse und Melanie,

    um die Zustimmung zur Kündigung geht es gar nicht, das weiß ich auch, das die zustimmen, es ghet um die Begründung. Ich glaube, ihr habt meine anderen Berichte nicht gelesen. Ich bin schon so am Ende, da kann ich auf solche AW verzichten!!
    Schlappi
     
  8. Ducky

    Ducky Guest

    hallo schlappi,
    ich glaube es war nicht bös gemeint was die beiden geschrieben haben.

    setze deine berichtserstattung nächstesmal doch unter deine anderen dazugehörigen berichte, dann lässt sich das leichter nachvollziehen

    ich bin jetzt auch nur über diesen gestolpert...
     
  9. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo

    ok, kann keiner Hellsehen, was deine Blogs voher betrifft. Was dann wohl auf die Begründung der Zustimmung bezogen war. Da wirst wohl nur mit einem Anwalt da gegen was machen können. Denn es wird ja auch das Arbeitszeugnis dementsprechend geschrieben werden. Alleine wirst ja wohl nicht gegen an kommen.
     
  10. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Es war keinesfalls gegen Dich gerichtet. Die Begründung wird sich das Versorgungsamt nicht aus den Fingern gesaugt haben, sondern von Deinem AG bekommen haben. Das die Begründung nicht in Ordnung ist, steht vollkommen außer Frage. Aber zuzustimmen scheint das Versorgungsamt immer - und irgendeine Begründung muß ja gefunden werden.
     
  11. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo,

    bin zufällig über diesen Beitrag gestolpert.

    Was nützt denn der ganz Kündigungsschutz, wenn das Integrationsamt in jedem Fall zustimmt?

    Ich gehe davon aus, daß Schlappi einen Kündigungsschutz bzw. GDB hat.

    Kann mir das mal jemand erklären?

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  12. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Wenn man Kündigungsschutz wegen dem GdB hat, muß das Integrationsamt der Kündigung zustimmen. Und das tut es, soweit ich es bisher mitbekommen habe, immer. Ich habe jedenfalls mal wegen meinem Mann nachgefragt und da hieß es, daß sie auf jeden Fall zustimmen.
     
  13. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo Esuse,

    danke für die Aufklärung, ich dachte eigentlich immer, daß das Integrationsamt eine Kündigung nochmals überprüft ob sie auch gerechtfertigt ist.

    Dann ist der Kündigungsschutz leider nicht so wasserdicht, wie ich dachte.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  14. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo Elfe,

    ich hatte beim Integrationsamt speziell nach meinem Mann gefragt und der arbeitet in großen Firma, wo es bestimmt eine Möglichkeit zum Umsetzen gegeben hätte.
     
  15. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    Die Firma meines Mannes (GdB 50) will sich auch von ihm "trennen". Auf Grund der Befragung durch das Integrationsamt und dem Fragebogen war schnell klar, daß der Grund des Kündigungsantrages nicht haltbar, bzw. unwahr ist.

    Verhandelt wird darüber mit Arbeitgeber, Integrationsamt, Rechtsanwalt und Arbeitnehmer nächste Woche in der Firma. Termin für gemeinsames Gespräch ist übrigens genauso wie der gesamte Ablauf des Antrages gesetzlich vorgeschrieben!

    Heute hatten wir einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der hat uns erklärt, daß das Integrationsamt zwar den Status Arbeitgeber/Schwerbehinderung bzgl. Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu prüfen hat, aber nicht für die rechtlichen Angelegenheiten zuständig sind.

    Auch bei einer Ablehnung durch das Integrationsamt hat man das Recht eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Hier gilt eine Frist von 3 Wochen, danach ist die Kündigung anerkannt.

    Wenn Du Näheres wissen willst kannst Du Dich gerne auch per PN melden.

    Ursula


    PS:
    @esuse
    Das Versorgungsamt hat mit dem Integrationsfachdienst oder dem Integrationsamt und somit einem Antrag auf Kündigung nichts zu tun.
    Ohne Versorgungsamt kein GdB - ohne Gdb ist das Integrationsamt nicht zuständig!
     
  16. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Das war ein Schreibfehler, das Integrationsamt natürlich.
     
  17. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Och ich kenn mehrere Fälle.
    Es kommt aber auch darauf an, wo man arbeitet.
    In einem kleinen Handwerkerbetrieb, wo es keine Umsetzungsmöglichkeiten gibt, wird natürlich eher der Kündigung zugestimmt.
    In einem riesen Konzern eher nicht.

    LG
    blauermatiz
     
  18. mandoline

    mandoline Mitglied

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    Hallo Schlappi!:)
    Sei froh, das du jetzt zu Hause bist. Mir ging es wie dir. Letztendlich habe ich die einvernehmliche Kündigung unterschrieben, damit ich meine Abfertigung bekomme. Ich habe Polymyalgia rheumatilka usw. . Ich nehme Cortison, Mtx, Imurek usw.. Ich habe zeitweise wahnsinnige Muskelschmerzen ,sehr oft auch ständig. Ich bin seit Jänner zu Hause. Schön langgsam geht es nervlich bergauf. Ich hatte auch ein Bourn out. Mobbing war auch im Spiel. Ich denke wenn man chronisch krank ist, ist man in der Arbeitswelt ein Mensch zweiter Klasse. Zur Zeit bekomme ich Arbeitslose. Ich kann mich wieder über jeden Tag freuen und das ist viel mehr wert als alles andere. Ich gehe auch in Psychotherpie. Schlappi, bitte gehe zur Therapie . Ich habe gelernt mit meiner Krankheit und Schmerzen besser umzugehen. Auf mich Rücksicht zu nehmen. Obwohl ich natürlich zeitweise noch zukunftsängste habe, bin ich froh das ich meine Arbeit verloren habe. Den diese Arbeit war für mich körperlich und zum Schluß seelisch viel zu stark. Liebe Grüße mandoline!
     
  19. -Aufrecht-

    -Aufrecht- Neues Mitglied

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    Das Integrationsamt soll gemäß § 91 Abs. 4 SGB IX die Zustimmung erteilen, wenn die Kündigung aus einem Grunde erfolgt, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht.

    Das Ermessen ist also eingeschränkt. Das Integrationsamt darf bei fehlendem Zusammenhang im Regelfall die Zustimmung zur Kündigung nicht versagen.

    Der besondere Kündigungsschutz ist also ein recht stumpfes Schwert.

    Arbeitgeber können auch Gesetzestexte interpretieren und wären dumm, als Kündigungsgrund anzugeben, der Arbeitnehmer kann wegen seiner behinderung die gesteckten Ziele nicht erreichen, dann könnte das Integrationsamt einer Kündigung widersprechen.

    Wie im Fall Schlappi werden einfach Gründe vorgeschoben, die nichts mit der Behinderung zu tun haben. Die Klärung, ob die Kündigung rechtswirksam wird, kann also nur das Arbeitsgericht klären.

    LG

    Michael
     
  20. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Ruhrpott
    Also mal zusammengefasst:
    Wegen meiner langsameren Arbeitsweise aufgrund meiner Behinderung würde das Integrationsamt einer Kündigung nicht zustimmen.

    Wenn mein AG aber als Begründung angibt, ich wäre z.B. ein Unruhestifter dann schon.

    Das ist ja der Hammer:eek:

    Danke für den Hinweis. Das wusste ich noch garnicht.
     
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