Steuernachzahlung

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von Mimimami, 9. April 2010.

  1. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    Hallo Leute,
    kennt sich jemand mit dem Steuerrecht aus????

    Folgendes: Ich habe im letzten Jahr 4 Monate gearbeitet und habe incl. Überstundenzahlung 950 Euro Lohnsteuer bezahlt. Ich hatte immer im Hinterkopf, dass wenn man weniger wie ein halbes Jahr steuerpflichtig schafft, dass man dann die bezahlte Lohnsteuer bei der Steuererklärung zurück bekommt. Liege ich da falsch???? (laut Bescheid ja)
    und zählen die Arzt- und Zahnarzt, sowie Medikamentenzuzahlungen zu den Sonderausgaben????

    Muss das ganze immer so kompliziert sein?
     
  2. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Mimimami,

    ich versuche Dir mal Infos zu Teil 2 Deiner Frage zu geben:

    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sonderausgaben-checkliste.htm

    Die Medis und Krankheitskosten gelten an für sich unter außergewöhnlichen Belastungen:

    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stspab0006.htm

    Teil 1 kann ich im Augenblick nicht viel sagen... ich dachte immer, dass es eine best. Einkommenssteuer-Grenze gibt in einem best. Zeitraum - mal ganz salopp ausgedrückt. Aber dazu müsste ich mal mich durchs Internet wühlen.
     
  3. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    Hi Colana, :wave:

    danke dir. Ich habe mich durch die Links geklickt, aber je mehr ich lese, umso verrwirrender wird es. *Seufz*

    Ich kann auf der Steuererklärung nichts von der Medikamentenzuzahlung, Zahnersatz etc. finden. Aber angegeben hab ich es.

    Tja, da schafft man und schafft man, und unterm Strich fällt kaum was zurück. :sniff:
     
  4. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    Hätte ich vieleicht besser eine getrennte Steuererklärung gemacht. Ich habe das Ehegattensplitting genommen. Vielicht war das falsch?

    Oh man, jetzt gehe ich wieder schaffen, damit der Staat was verdient. :mad:
     
  5. Witty

    Witty Aktives Mitglied

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    Das Einkommen des Ehegatten wird natürlich mit herangezogen. Etwa 7000 pro Jahr sind steuerfrei pro Person. Du solltest mal nach den Einkommensteuer-Grundtabellen googeln. Da stehen diese Beträge, die sich ja jedes Jahr ändern können. Auch wenn man etwas mehr als den Freibetrag pro Person verdient, so wird automatisch pro Person ein Betrag von ca 900€ abgezogen als Arbeitnehmerpauschale. Wenn man mehr als diesen Betrag an Aufwendungen hat, so muß man das dann belegen od. gesondert als z.B. km-Entfernung, Arbeitskleidung etc angeben. Krankheitskosten werden nicht immer voll anerkannt. Ein gewisser Betrag im Jahr gilt je nach Einkommen zumutbar. Schwerbehindertenausweis ist nat. auch absetzbar. Auf der Rückseite des Bescheides steht dann der zu versteuernde Betrag, bzw. das zu versteuernde Jahreseinkommen nach Abzug aller geltend gemachten bzw. vom FA anerkannten Beträge. Zuviel vorausbezahlte Lohnsteuer wird dann erstattet und zu wenig bezahlte nachgefordert. Ist alles recht kompliziert. Soviel ich weiß müssen Ehegatten immer zusammen veranlagt werden. Bei getrennt od geschiedenen nat. nicht.
     
  6. Mugla1

    Mugla1 Neues Mitglied

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    Moin

    bei diesen Steuerprogrammen( Elsterformular) kann man sich das berechnen lassen was man bestenfalls wieder bekommt oder nachzahlen muß und da gibt es auch die Möglichkeit mit einem Tastenklick sich das Ergebnis berechnen zu lassen bei zusammen oder getrennt veranlagt.:D
    Und im Hilfe Programm ist dort alles erklärt was mit einbezogen werden kann was nicht.:rolleyes:
    Das Steuerprogramm gibt es online gratis und kannste dann auch online versenden( muß aber trotzdem ausgedruckt und unterschrieben werden)

    Ich mach das immer so ist praktisch.

    Schönes Wochenende
     
  7. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Halo Mimmiami,

    wichtig ist erstmal zu wissen, welche Steuerklassen Du und dein Mann haben.
    Falls ihr die drei und fünf habt, hat dein Mann sicherlich die günstige???, so dass er die wenigen Steuern übers Jahr gezahlt habt...???( dein Mann hat doch das ganze Jahr gearbeitet?

    Dann ist es so, dass ihr sicherlich bei deinen Sonder- und aussergewöhnlichen Belastungen, Werbungskosten unterm Pauschbetrag seit??. ( dieses müsste aber im Schreiben, über der Rechtsbelehrung, stehen). Ggf. hast du vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.

    Habt ihr Kinder in der Lehre und sind die 18 und wohnen nicht mehr zu Hause?, dass kann man auch angeben, event. GdB, KIndergarten-Schulgebühren.

    Falls du noch bestimmte Fragen hast .....

    LG Silberpfeil
     
  8. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Noch was vergessen,
    unter Colanas Link auf aussergewöhnliche Belastugen anklicken.
    Da steht wieviel % Eigenleistung bei entsprechenden Einkommen, Anzahl Kinder,u.s.w. selber zu tragen sind.....

    Also bei Ehepaaren: zu versteuerndes Gesamteinkommen 30.000 €, 2 Kinder= 3%, da sind 900 € selbst zu tragen. Nur was darüber ist, wird angerechnet.

    LG Silberpfeil
     
  9. Mimimami

    Mimimami Immer ein (B)Engel

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    Also,
    ich habe jetzt mit einer Bekannten gesprochen, und ihr die Unterlagen gezeigt. Es hat alles seine Ordnung.

    Wenn man von 2 Sachen viele Unkosten hat, rechnet sich das wohl gegenseitig weg, nur von einem kann man dann den Überhang absetzen.

    Und dann hört sich das bei den Politikern alles so toll an, von wegen Haushaltnahe Dienstleistungen etc. absetzen. Ha ha ha :mad:

    Aber danke für eure Trösterle und Tipps.
     
  10. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Mimimami,

    habe dir eine PN geschickt.

    LG Silberpfeil
     
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