Hallo!!!!!!!! Welchen Grad der Ivalidität nach Sprunggelenksversteifung habt ihr bekommen?????????? Bei mir ist es nämlich bald so weit!!! Hatte 1997 einen Arbeitsunfall(Stahlträger auf das Sprunggelenk gefallen)Aussen-Innenknochel gebrochen mit Abbruch des hinteren Schienbeinkeiles sowie Teilverrenkung des Sprungbeines. 1999 Metallentfernung,dann immer wieder Schmerzen(vorher natürlich auch),Sprungelenksbewegung 10-0-30. 2002 Arthrotomie, Exostosenabtragung,kurze Besserung, immer wieder Schmerzen bei Bewegung 2004 Gelenkstoilette und Exostosenabtragung,kurze Besserung dann wieder extreme Schmerzen ,Sprunggelenksbewegung 5-0-20, Schmerzen auch bei keiner Belastung 2010 noch mal die selbe OP,Zur Zeit 0-0-20 Nach der OP im Jänner fängen die Schmerzen schon wieder an!! Am Morgen beim Aufstehen muss ich mal 15 Minuten mein Sprunggelenk aufwärmen um überhaupt aufsteigen zu können.Habe bei jedem Schritt Schmerzen,Stiegensteigen ist sehr problematisch,Radfahren-keine Chance,Laufen -Keine Chance,lange Stehen-keine Chance,.............. MfG Tom
Hallo Tom, wenn ich dies richtig gelesen habe, hast du "nur" eine Sprunggelenksversteifung. Denke, dass wir hier, die alle eine rheumatische Erkrankung haben, dazu wenig sagen können, da nie nur ein Gelenk betroffen ist und sich der Invaliditätsgrad nicht nur auf ein Gelenk bezieht. Eine Einstufung beim Bundessozialamt wird in der Regel auch erst dann durchgeführt, wenn die ganze Behandlung abgeschlossen ist. Wenn dies bei dir der Fall ist, solltest du eigentlich keine Schmerzen mehr haben, da man gerade mit einer Arthrodese (Gelenksversteifung) Schmerzen vorbeugt bzw. verhindert. Ich selbst habe ein Springgelenksversteifung, allerdings nur beim unteren Sprunggelenk und nicht das obere, was eine (gewisse) Beugung noch zulässt. Allerdings war ich nach der OP schmerzfrei und ich habe weder beim Stehen, noch beim Gehen oder Radfahren Probleme (nur was jetzt das Sprunggelenk betrifft!). Dies sollte auch bei dir nicht der Fall sein. Wie hoch die Einstufung des Behindertengrades ist, kann ich leider schwer sagen, da es (leider) sehr viel auf den Arzt ankommt, der dich untersucht. Solltest du aber meinen, dass du zu gering eingestuft bist, kannst du Berufung einlegen und du wirst dann noch einmal zu einem anderen Gutachter vorgeladen. Ob du aber mehr als 30% bekommst, wage ich fast zu bezweifeln... Lass es doch einfach darauf ankommen, du hast ja dadurch nichts zu verlieren.