Teilabhilfebescheid - Gleichstellungsantrag bei gleichzeitiger Klage?

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Elfe, 24. März 2010.

  1. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo,

    hätte mal eine Frage zum Teilabhilfebescheid den ich bekommen habe.

    Hatte vor einiger Zeit einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und 30% bekommen, über den VDK Widerspruch eingelegt und nun einen Teilabhilfebescheid von 40%.

    Das hilft mir nicht so wirklich.

    Ein GDB von 50% wäre sehr hilfreich für mich, dann muß ich aber zur Klage gehen.

    Wenn man den Weg der Klage nimmt, ist es dann auch möglich einen Gleichstellugsantrag zu stellen oder wird er von der Bundesagentur für Arbeit gleich abgelehnt?
    Unsere Schwerbehindertenvertretung konnte mir zu dieser Frage leider keine Antwort geben und meine Sachbearbeiterin beim VDK ist gerade in Urlaub.

    Ich habe Bedenken, daß der Gleichstllungsantrag dann sofort abgeschmettert wird, ist es bei jemandem ähnlich gewesen?

    Bin dankbar für jeden Ratschlag, da ich nicht weiß wie ich es nun richtig mache.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  2. Lilly BrettConny

    Lilly BrettConny Neues Mitglied

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    Gleichstellungsantrag

    Natürlich kannst Du parallel zu der Klage beim Sozialgericht
    einen Gleichstellungantrag bei der Arge stellen (Amt für Integration)
    Das macht aber nur Sinn, wenn Du entweder einen festen Arbeits-
    platz hast, (für den dann die Gleichstellung gilt) oder Dich für einen
    bestimmten Arbeitsplatz bewirbst. Du wirst dann zum Amtsarzt bestellt;
    allerdings hast du die Gleichstellung bereits mit Antragstellung.
    Der Unterschied zu einem Schwerbehinderten ist allerdings der, daß
    Du keinen Anspruch auf die 5 zusätzlichen Urlaubstage hast.
    Bei mir ist es das Gleiche: habe einen GdB von 30°, Klage beim
    Sozialgericht durch den VDK ist eingereicht (möchte mind. 50°)
    und der Antrag auf Gleichstellung ist fast durch. (hat aber lange Zeit
    gedauert) Der Arbeitgeber wird allerdings informiert durch die Arge.
    Hat Dir das was genutzt? Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du
    mich gerne löschern.
    Ach ja, wie es sich mit der Steuervergünstigung bei der Gleich-
    stellung verhält, weiß ich auch noch nicht.
    Grüße
     
  3. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Norddeutschland
    Hallo Lilly,

    meine Bedenken sind die, daß wenn man Klage eingeleitet hat, der Antrag bei der Agentur für Arbeit, nicht der ARGE, gleich abeschmetterrrt wird, eben weil man ja Klage eingeleitet hat, beim Sozialgericht.
    Und dann der Gleichstellungsantrag gleich abgelehnt wird.

    Bei der Steuevergünstigung kann ich Dir weiterhelfen, die Zahlen sind, ich hoffe noch aktuell von 25 und 30 GDB v. H. 310 EUR.
    von 35 und 40 " " " 430 EUR
    von 45 und 50 " " " 570 EUR.
    das Ganze staffelt sich weiter nach oben.

    Aber vielleicht meldet sich noch jemand , bei dem es ähnlich gelaufen ist.

    Wie weit ist denn deine Klage und wielang hat s gedauert, bielleicht wäre es ja vorteilhaft ncht in Klage zu gehen , sondern nach einem halben Jahr einen Verschlimmerungsantrag zu stellen?

    Ich weiß es einfach nicht, auf jeden Fall, bin ich momentan einfach nicht gut drauf, weil mir die Gelenke und der restliche Körper einfach weh tun, könnte ich eigentlich alles an die Wand klatschen, aber ist egal, auch die Zeit geht vorbei. Tja und obwohl das Wetter schön mild ist, vielleicht gerade deswegen.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  4. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Lilly BrettConny,

    das ist jetzt doch für mich was ganz was neues.

    Seit wann ist das so???????????????

     
  5. Lilly BrettConny

    Lilly BrettConny Neues Mitglied

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    Teilabhilfebescheid

    Was meinst Du mit "neu für Dich"? Die Vorstellung beim Amtsarzt?
    Bei mir lief das Verfahren so. In dem Moment, in dem ich Klage
    beim Sozialgericht über den VDK erhoben habe, wurde von mir
    der Antrag auf Gleichstellung gestellt; das läuft jetzt seit ca.
    Okt. 2009 und in der Zwischenzeit wurde der Arbeitgeber befragt;
    ich bekam mehrere Fragebögen und zum Schluß einen Termin beim
    Amtsarzt. In der Zwischenzeit habe ich mit der Wiedereingliederungs-
    phase begonnen, die Sachbearbeiterin beim AA (angegl. Amt für
    Integration) teilte mir mit, daß ich die Gleichstellung nur erhalte, wenn
    die Wiedereingliederung erfolgreich verlaufen ist, weil eben nur dieser
    bestimmte Arbeitsplatz geschützt wird. Die Dame vom Amt ist
    im Moment in Urlaub, deshalb verzögert sich das Ganze noch mal.
    Falls Du noch Fragen hast, gerne
    Liebe Grüße
     
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