vor- und nachteile des schwerbehindertenausweises

Dieses Thema im Forum "Kinder- und Jugendrheuma" wurde erstellt von Savolo, 17. März 2010.

  1. Savolo

    Savolo Neues Mitglied

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    hallo @ all,

    ich habe heute mal ne frage: wie sinnvoll ist die beantragung eines schwerbehindertenausweises für jugendliche?

    mein 19-jähriger sohn hat jia, mal wochenlang ohne beschwerden, mal kann er keine treppen steigen, geschweige denn laufen.

    da er z.zt. abi macht, haben wir uns überlegt, dass ihm ein studium als "offizieller" behinderter vielleicht etwas leichter fallen würde.

    vielleicht wisst ihr, welche vor- und nachteile sich als schwerbehinderter ergeben würden.

    lg, sabine
     
  2. xlaxla

    xlaxla Die kleine Dickköpfige

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    Kommt darauf an...

    Hallöchen!
    Hab selbst lange studiert und ich kann nur sagen, dass der Schwerbehindertenausweis beim Studium nicht unbedingt helfen muss. Natürlich gibt es hier und da Vergünstigungen (wenn man z.B. eine Prüfung hat und man aber etwas länger Bearbeitungszeit wegen der Schmerzen braucht), aber im Grunde muss man das gleiche leisten, wie ein "unbehinderter" Student.
    Es kommt natürlich auch darauf an, WAS dein Sohn studieren möchte. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (egal, ob über ZVS oder Hochschule) einen Härtefallantrag zu stellen, so dass man schneller studieren kann. Jedoch reicht auch da der Schwerbehindertenausweis alleine nicht aus..... selbst da benötigt man ärztliche Atteste...
    NUR wegen des Studiums braucht man den Ausweis nicht unbedingt; meiner Erfahrung nach schadet er aber auch nicht; also warum keinen beantragen?!?!

    Hoffe, ich konnte ein bisschen weiterhelfen. Bin für Rückfragen immer da.
     
  3. Leo

    Leo Neues Mitglied

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    Schwerbehindertenausweis

    Meine Erfahrungen sprechen eher gegen einen Schwerbehindertenausweis. Einzige Ausnahme: Die Behinderung ist so schwerwiegend, dass sie nicht zu übersehen ist. Im Studium dürfte der Vorteil auch eher gering sein. Auch eine Verlängerung der Bearbeitungszeitr wird OHNE Ausweis gewährt, wenn ein entsprechendes Attest vorliegt. Ein Härtefall ist sehr schwer durchzusetzen. Dafür muss schon erklärbar sein, warum ein Studium nur jetzt und nicht später begonnen werden kann. Es müssen ganz erhebliche Nachteile entstehen, wenn das Studium nicht sofort begonnern wird. Wäre aber auch ohne GdB möglich. Einzig der Studienort könnte durch einen Schwerbehindertenausweis "ausgesucht" werden. Was sich möglicherweise anbietet, wäre ein Antrag auf Nachteilsausgleich. WEnn die Durchschnittszensur heraufgesetzt werden soll, muss nachgewiesen werden, dass ohne Rheuma ein besserer Notendurchschnitt hätte erzielt werden können.
    Ein großer Nachteil des GdB entsteht bei der Arbeitssuche. Natürlich gibt es Fäll, bei denen ein Schwerbehinderter im Vorteil ist, aber das ist selten. In der Regel werden Schwerbehinderte eher "aussortiert" ohne, dass der Arbeitgeber ein Gespräch geführt hat. Weiterer Nachteil: Die Eigenschaft schbehindert bleibt für immer. Wollt Ihr das. Will Euer Sohn das?
    Ich denke, sinnvoll ist ein Ausweis dann, wenn man in "Lohn und Brot" steht. Dann ist er hilfreich beim Urlaub, Kündigungsschutz etc.

    So meine Meinung. Gruß Leo
     
  4. Ducky

    Ducky Guest

    was meinst du mit " die eigenschaft schwerbehindert bleibt für immer" ??

    stehe gerade auf dem schlauch :uhoh:
     
  5. Mni

    Mni Bekanntes Mitglied

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    hallo zusammen

    auf jeden fall wirkt sich so ein ausweis positiv aufs finanzielle aus in form von eintrittsermässigungen bei vielen veranstaltungen....

    lg mni
     
  6. Silvermoon

    Silvermoon Neues Mitglied

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    Schönste Stadt der Welt!
    Was der Schwerbehindertenausweis im Studium bedeutet, kann ich nicht sagen (war zu Studentenzeiten noch gesund). Ich denke aber auch über das Thema generell nach. Mein Arzt sagt, ich solle es mir gut überlegen. Bei einem Arbeitsplatzwechsel könnte es durchaus von Nachteil sein. Die zu besetzenden Stellen für Schwerbehinderte sind schnell besetzt und, wie Leo schon gesagt hat, dann wird man einfach nicht mehr berücksichtigt, egal, was in der Stellenausschreibung steht. Tja, und wer hat seinen Arbeitsplatz heute schon für immer...
     
  7. flower

    flower Die Ungeduldige

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    Hallo!

    Ich tu auch noch meine Erfahrungen dazu :D
    Ich habe einen Schwerbehindertenausweis, da meine Behinderung nicht übersehbar ist. Ich gehe dauerhaft auf Gehstützen. Das fällt im Bewerbungsgespräch auf ;)

    In der Reha wurden mir 2 Meinungen zum Thema gesagt. Die eine Sozialarbeiterin meinte mit sichtbarer Behinderung geht der Arbeitgeber in der Tendez sowieso davon aus, dass ein Behindertenausweis da ist. In dem Fall könnte man ggf. auch die "Vorteile" eines Behindertenausweises für den Arbeitgeber hervorheben wie leichteres Beantragen von Hilfsmitteln etc.
    Die andere Sozialarbeiterin meinte ich solle auf keinen Fall einen AUsweis beantragen, da ich ja beim Bewerbungsgespräch ohne Ausweis lügen könnte, und sagen ich gehe an Gehstützen wegen Bänderriss.
    Ich habe mich gegen die 2. Variante entschieden, da ein Arbeitsverhältnis mit einer Lüge zu beginnen ziemlich blöd ist und es im Probehalbjahr sowieso auffällt, wenn der "Bänderriss" nie heilt :p

    Meine Tante, die öffentlichen Dienst tätig ist und Leute einstellt, meinte prinzipiell wäre ein Behindertenausweis kein Problem, eher von Vorteil, weil man dann auf jeden Fall zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden würde. Danach wäre man aber "gleich" mit den anderen, d.h. hätte keinen Vorteil den Job dann auch zu bekommen ;)

    Beworben habe ich mich noch nicht in der Situation, weil momentan noch andere Sachen anstehen, und ich weiter Studiere und ein Stipendium bekomme. Kann also keine Praxiserfahrung bieten.

    Im Studium bin ich relativ gut gefahren, indem ich zu den Personen, die unmittelbar mit meiner Situation befasst sind (Doktorvater, Stipendiumsbearbeiter) total ehrlich war, sie sachlich über meine gesundheitliche Situation aufgeklärt habe und mir viel Hilfe und Entgegenkommen zuteil wurde (habe sehr viel Glück, das weiß ich und weiß es zu schätzen :)).
    Behindertenausweis brauchte ich dazu nicht, es haben immer Atteste vom Arzt ausgereicht.

    Für mich lohnt sich der Ausweis allerdings trotzdem, da ich durch das Merkzeichen G eine Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr habe, und so auch ohne zu überlegen mal für eine Station in den Bus steigen kann...
    Vergünstigungen bei Kino oder Museum hatte ich bisher noch nie. Die meisten Museen in denen ich war, bieten keine Vergünstigungen.
    Außerdem hat es mir persönlich auch etwas gebracht, meine "Behinderung" schwarz auf weiß zu haben und mich besser damit auseinandersetzen zu können und auch "arrangieren" zu können (aber das ist ein anderes Thema ;)).

    Hoffe meine Antworten konnten dir etwas in deiner Entscheidung weiterhelfen.

    Viele liebe Grüße,

    flower :)
     
  8. Kölner

    Kölner Mitglied

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    Habe den Ausweis erst seit Kurzem.....

    .... und es hat mich viel Überlegung gekostet, ob ich den Veränderungsantrag (Ziel mehr als GdB 40) machen sollte oder nicht.

    Unser Schwerbehindertenbeauftragter hat mich schon seit Jahren dahin bringen wollen, weil dann für den Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) weniger Ausgleichsabgabe zu zahlen wäre und eine behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes dann aus anderen Töpfen und einfacher finanziert werden könnte. Das hat mich nicht wirklich überzeugt.

    Interessanter fand ich da schon die ab GdB 50 zu gewährenden fünf Tage Zusatzurlaub und die Tatsache, dass ich ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente gehen kann. Die etwas höheren Steuervorteile gegenüber GdB 40 waren aus meiner Sicht zu vernachlässigen.

    Im Rahmen der Sozialanamnese bei meiner letzten Reha wurde mir dringend zum Veränderungsantrag geraten, weil die Vorteile für mich (als ohnehin unkündbaren) überwiegen würden.

    Verunsichert hat mich dann ein mit mir befreundeter Psychologe. Er sagte mir, dass ich mir mit dem Ausweis einen Stempel aufdrücken würde. Aus rein psychologischer Sicht wäre das auch nicht gut für einen Behandlungserfolg. Auch Vorgesetzte würden mich dann (unausgesprochen) vielleicht aus diesem Grund nur noch mit weniger interessanten - sprich vermeintlich weniger belastenden - Aufgaben versorgen ("Der ist ja krank...")

    Ich habe die Veränderung trotzdem beantragt und den Ausweis erhalten.
    Als ich den Ausweis in der Post hatte, habe ich mich erst richtig gefreut und plötzlich ging es mir weit aus schlechter als die Wochen zuvor. Da habe ich mich an die Warnung meines Freundes erinnert. Wäre die nicht gewesen, hätte ich das nicht wirklich einordnen können. So konnte ich aber bewusst dagegen angehen und jetzt ist der Ausweis halt nur das, was er ist. Kein Stempel der mich krank macht, sondern ein Stück Papier, das mir Vorteile verschafft.

    Wege des GdB 50 habe ich dann noch einmal Kontakt zu unserem Schwerbehindertenbeauftragten aufgenommen. Der hat mir dann gesagt, dass ich nicht verpflichtet bin, das meinem Arbeitgeber mitzuteilen. Allerdings gäbe es dann auch keinen Zusatzurlaub.

    Von ihm weiß ich auch, dass man bei einer Bewerbung nicht angeben muss, das man behindert ist (wenn man z.B. nichts sieht). Wenn der potenzielle Arbeitgeber aber gezielt danach fragt (z.B. im Personalfragebogen) muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.

    Seit 2006 gibt es das Allgemeine Gleichbehandlunsgesetz (AGG), dass u. a. auch Benachteiligungen der Arbeitnehmer auf Grund einer Behinderung verhindern soll. Dies gilt auch schon in der Bewerbungsphase.
    Der Nachweis einer solchen Benachteiligung dürfte allerdings schwer zu erbringen sein. Den Gesetzestext findet ihr hier: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/

    Beruflich habe ich bisher keine Nachteile erfahren. Meine nicht unerheblichen Ausfallzeiten (wg. fast jährlicher Reha) sind ja hinreichend bekannt und hatten weder auf meine Karriere noch auf die Aufgaben eine Auswirkung. Als die Behinderung "offiziell" wurde, kam die Aussage "Dass es so schlimm ist, wussten wir ja gar nicht. Toll, dass du das trotz deiner Behinderung alles schaffst". Der Zusatzurlaub war da eher das Problem, weil meine Vertretung jetzt noch mehr leisten muss. Aber das wird unser Betrieb mit knapp 4000 Angestellten wohl verkraften (müssen).

    Vorteile bei der Bahn, bei Museen etc. habe ich nicht wirklich feststellen können. Dafür ist mein GdB zu niedrig oder mir fehlt das entsprechende Merkzeichen. Aber das ist mir ehrlich gesagt auch nicht so wichtig.

    Ein GdB 50 wird, nach allem was ich bisher gehört oder gelesen habe, selten auf Anhieb vergeben.

    Da man erst ab GdB 50 offiziell schwerbehindert ist, lügt man auch nicht, wenn bei niedrigerem GdB die Frage nach einer Schwerbehinderung verneint wird. Da hat der Arbeitgeber bei späterem Bekanntwerden keine Chance. Der GdB ab 30 ermöglicht aber beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Das ist zum Beispiel dann interessant, wenn es dem Arbeitgeber nicht so gut geht und eine Entlassungswelle im Raum steht. Rechtzeitig beantragt (da sind Fristen vor einer evtl. Kündigung zu beachten) bietet die Gleichstellung dann einen höheren Schutz bei betriebsbedingten Kündigungen.

    Wenn ich mit 19 schon das gewusst hätte, was ich heute weiß, hätte ich den ersten Schritt schon damals gemacht. Da war ich nämlich auch schon chronisch krank und auch noch betriebsbedingt kündbar.

    Aber das ist nur meine Sicht der Dinge. Entscheiden muss jeder für sich selbst.

    Beste Grüße
    Kölner
     
  9. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Ich selbst habe ja nicht studiert aber mein Schwager.
    Der ist von Kind an schwerbehindert und hat Medizin studiert. Da er nicht als Arzt arbeiten kann, hat er sich der Forschung verschrieben. Als angeblich mal die Mittel knapp wurden und einige Leute entlassen werden sollten, waren er und ein Kollege auf Grund der Behinderung nicht auf der Liste.

    Es kann also auch ein Vorteil sein.......

    LG Heidesand
     
  10. Leo

    Leo Neues Mitglied

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    Schwerbehindertenausweis

    Nun hast Du ja viele interessante Antworten und Erfahrungen erhalten. Gleich sind m.E. alle darin, dass sie bereits im Berufsleben stehen und damit hat der GdB natürlich Vorteile. Auf die Frage nach Schwerbehinderung muss man meines Wissens antworten, auf eine bestende Erkrankung nicht. Letztlich finde ich es aber auch nichht gut, sie zu vertuschen, das belastet sehr.
    Was ich mit der Eigenschaft meinte, ist dass diese erhalten bleibt, auch wenn der GdB mal heruntergestuft wird. Ich denke, Ihr solltet alles gut überlegen, die letzte Entscheidung liegt bei Euch und Euren Kind.
    Leo
     
  11. Ducky

    Ducky Guest

    hi leo,
    ich mache die eigenschaft schwerbehindert nicht an dem ausweis fest, deswegen meine nachfrage.
    ich habe keinen ausweis und trotzdem gete ich als schwerbehindert soswohl bei ärzten als auch beim amt.
     
  12. sporzel

    sporzel Neues Mitglied

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    Hallo Savolo,

    ich möchte jetzt auch meinen Senf dazu abgeben.

    Auch ich besitze einen Schwerbehindertenausweis (GdB 60). Ich finde, dass meine Entscheidung, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, richtig war.

    Als ich damals meine Abschlussprüfung gemacht habe, waren auch noch einige andere Auszubildende mit dabei, die eine Prüfungszeitverlängerung beantragt und dann auch bekommen haben, aufgrund ihrer Behinderung. Soweit ich weiß, brauchten sie nur eine Bestätigung von einem Arzt. Ein Schwerbehindertenausweis war hierfür nicht erforderlich, wenn ich mich noch richtig erinnern kann. (Ich machte meine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk. Dort werden Auszubildende, die körperlich eingeschränkt sind, ausgebildet. Die Ausbildung wird dann auch vor der IHK beendet. Die Prüfungen sind genau die gleichen, wie man sie in jedem anderen Betrieb macht. Auch das Procedere und auch die Zeit dafür ist die gleiche, außer, man hat eine Prüfungszeitverlängerung genehmigt bekommen. Bei einer Prüfungszeitverlängerung wird im IHK-Zeugnis ein Vermerk darüber gemacht.)
    Ob dein Sohn beim Studieren Vorteile hat, weiß ich nicht so genau. Ihr könntet euch ja mal da informieren, wo er studiert. Vielleicht kann dir da auch das Arbeitsamt oder die Stadtverwaltung weiter helfen. Da bin ich mir aber auch nicht sicher. Ein Versuch wäre es aber dennoch Wert.

    Ich könnte dir jetzt auch noch ein Beispiel sagen, wo mir der Schwerbehindertenausweis geholfen hat. Wie ich oben bereits geschrieben habe, absolvierte ich meine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk. Vor 2 Jahren etwa, habe ich mich im öffentlichen Dienst beworben. In der Stellenausschreibung stand, dass Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Den Spruch kennt ihr sicherlich. Bei den Bewerbungsunterlagen erwähnte ich anfangs nicht, dass ich einen Schwerbehindertenausweis habe. Von dem Personalchef bekam ich einige Tage später eine Mail, wo er mich gefragt hat, ob ich einen Schwerbehindertenausweis besitze. Natürlich habe ich mich schon irgendwie gewundert, wie der Personalchef darauf kommt, dass ich vielleicht einen Schwerbehindertenausweis haben könnte. Als ich die Mail dann weiter gelesen habe, stand da, dass der Personalchef davon aus geht, da er gesehen hat, dass ich meine Ausbildung im Berufsbildungswerk absolviert habe. Da ich zu dieser Zeit einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragen musste, teilte ich dem Personalchef per Mail mit, dass das Ergebnis noch aus steht. (Irgendwie gabs Probleme mit meinem "alten" Schwerbehindertenausweis. Deswegen habe ich auch einen neuen Schwerbehindertenausweis beantragt). Als ich dann ein Schreiben vom Versorgungsamt bekommen habe, dass ich jetzt 60 GdB habe, informierte ich den Personalchef erneut und sagte ihm, dass ich eine Ausweis-Kopie dann noch nachreichen werde, da es ja auch einige Zeit andauert, bis ich den Schwerbehindertenausweis in Händen halten würde. Eine Ausweis-Kopie habe ich dann sofort nachgereicht.

    Bei meinem Vorstellungsgespräch, das ich dann hatte, war ein netter Herr von der Schwerbehindertenvertretung mit dabei. Scheinbar habe ich bei dem Vorstellungsgespräch so sehr überzeugt, dass sie mich unbedingt einstellen wollten. Das erfuhr ich ein Tag nach dem Vorstellungsgespräch. Das ich bei dem Vorstellungsgespräch so sehr überzeugt habe, darüber war ich selbst total verwundert. Na gut, es sind zwar nur 20 Stunden wöchentlich, aber immerhin. 6 Monate war mein Arbeitsvertrag befristet. Seit über 1 1/4 Jahren habe ich jetzt sogar einen unbefristeten Arbeitsvertrag. STOLZ war ich dann aber auch sehr. :D
    Leider hat sich darüber meine komplette Familie nicht gefreut. :sniff:

    Ein Betrieb muss entweder eine bestimmte Anzahl von Schwerbehinderten eingestellt haben oder Geld dafür bezahlen. Wohin man das Geld überweisen muss, weiß ich momentan nicht. Das wusste ich auch einmal.

    Noch während meiner Ausbildungszeit mussten wir ein Bewerbungstraining über uns ergehen lassen. Wir unterhielten uns natürlich auch darüber, ob man in der Bewerbung und/oder im Vorstellungsgespräch seine Erkrankung erwähnen muss. Die Kursleiterin teilte uns für das Vorstellungsgespräch einen Zettel aus, auf dem steht, welche Fragen zulässig, im Ausnahmefall zulässig oder unzulässig sind. Diesen Zettel habe ich mir grad auch einmal her geholt, um nichts falsches zu sagen. Wenn der Arbeitgeber uns Erkrankte fragen sollte, ob wir eine Schwerbehinderung haben, dann müssen wir auf diese Frage nicht antworten. (Im Ausnahmefall zulässig. Das war bereits im Vorfeld angekreuzt.)

    Ich finde schon, dass ein Schwerbehindertenausweis Vorteile, beruflich sowie privat, also hobbymäßig, hat. Da schon einige berufliche und auch private Vorteile genannt worden ist, möchte ich dahingehend auch nicht weiter darauf eingehen. Wenn du weitere Fragen bezüglich Vorteile hast, dann versuche sie, wenn möglich, genauer zu stellen. In einige Diskos komme ich auch mit meinem Schwerbehindertenausweis rein. In einige Andere jedoch nicht.

    Liebe Grüße
    sporzel


    PS: Sorry, falls ich irgendetwas doppelt oder so, geschrieben habe. Es ist schon ziemlich spät.
     
  13. Savolo

    Savolo Neues Mitglied

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    Kleinstadt in Hessen
    hallo alle,

    erst einmal vielen dank für eure zahlreichen antworten! die meinungen über ein für oder wider gehen ja ziemlich auseinander.

    nach reiflicher überlegung werden wir wohl jetzt einen antrag stellen. man sieht meinem sohn an, dass er nicht richtig rund laufen kann. also wäre ein SB-ausweis ja nur die schriftliche bestätigung eines ohnehin vorhandenen zustandes,

    außerdem habe ich ein urteil des verwaltungsgerichtes karlsruhe gelesen, das besagt, dass allein auf vorlage eines SB-ausweises hin keine studiengebühren (500 €) erhoben werden dürfen.

    und da noch nicht klar ist, wo mein sohn studieren wird, kann das vielleicht ganz interessant sein.

    also, noch mal vielen dank!

    lg, sabine
     
  14. AndreaSt

    AndreaSt Mamadrache

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    Bad Kreuznach
    wir haben für unsere Tochter, 16 Jahre, letztes Jahr einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Bisher hatte sie 30 % und dies seit 10 Jahren. Mittlerweile hat sich ihre jiA und die Uveitis verschlechtert, besonders die Uveitis. sie ist rechts blind.
    Im November kam dann der Bescheid, dass man ihr 40 % zugesprochen hat. Im ersten Moment hab ich fast einen Lachkrampf bekommen, vorallem weil ihre Ärzte von ca 90 bis 100 % gesprochen haben. Wir haben dann Widerspruch eingelegt, der dann im Februar 2010 abgelehnt worden ist. 40 % wären in ihrem Fall vollkommen ausreichend teilte uns das Versorgungsamt mit. Uns würde jetzt nur der Klageweg bleiben. Sie wurde keinem Amtsarzt vorgestellt oder sonst was.
    Bei ihr steht nächstes Jahr die Ausbildung bzw. die Bewerbungen dafür an. Sie wird ihre Behinderung nicht verheimlichen können, aber hat auch nicht den Vorteil eines Behindertenausweises zwecks besonderer Schutz.

    Jetzt sind wir gespannt, ob sie unter solchen Voraussetzungen überhaupt eine Lehrstelle findet.
     
  15. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Zusammen,

    @AndreaSt, was ich da gelassen habe verschlägt mir die Sprache.

    Ich würde auch Klagen.

    Für deine Tochter steht ihr für Verlust eines Auges, sogar einen GdB. von Einzel - GdB. 30% ohne die anderen Krankheiten.

    Außer, das Auge muss ständig behandel werden, dann gibst sogar einen GdB. von 40%

    wenn du noch fragen hast, per PN. O.K.


    @Savolo zu dir, ich hätte es schon länge gemacht mit dem schwerbehindertenausweises zu beantragen!!
     
  16. anko

    anko Bekanntes Mitglied

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    Hamburg
    Hallo AndreasSt,

    wenn ihr noch in der Widerspruchsfrist seit, dann reicht auf alle Fälle die Klage ein. Diese ist für euch kostenfrei, egal wie das Verfahren ausgeht. Und nehmt euch einen Anwalt (habt ihr eine Rechtsschutzversicherung - Bedingungen prüfen) oder andere Hilfe (z.B. VDK, Sozialverband).


    Dann wird sie auf alle Fälle auch einem Amtsarzt vorgestellt und ihr habt auch das recht, einen von euch benannten Gutachter anhören zu lassen.

    Leider werden vielen Anträgen erst nach der Klage stattgegeben. Die Städte haben kein Geld und damit kann man das Sparen schon mal anfangen:mad:.

    Gruß und viel Erfolg

    anko

    P.S. Habe gerade gelesen, dass der Bescheid ja schon im Februar kam. Dann hilft nur Verschlimmerungsantrag stellen. Da fällt euch oder den Ärtzen schon etwas ein, was schlimmer geworden ist.... Den kann man immer stellen. Man braucht dafür keine Fristen einzuhalten. Allerdings gehen dann natürlich alle Instanzen wieder von vorne los. Aber bei dem was du über die Erkrankung deiner Tochter geschrieben hast, sicherlich sinnvoll.
     
  17. pandea

    pandea Neues Mitglied

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    Düsseldorf
    hallo,
    ich habe einen schwerbehindertenausweis und ich studiere.grundsätzlich bin ich der meinung, dass einem der ausweis erstmal nicht schadet. man muss ihn bei seinen arbeitgebern nicht erwähnen und mal erlich: ausweis hin oder her, wer rheuma hat wird das wohl über kurz oder lang nicht verheimlichen können. irgendwann wird wohl immer ein punkt kommen, indem man ein eingeständnis machen muss.

    so und nun zum studium: atteste sind im allgemeinen ausreichend. und bei den studiengebühren tut sich erstmal auch nix. es gibt dieses urteil zum härtefall-ausgleich, aber es liegt an den unis darüber zu entscheiden, wann und wie man auf eine behinderung eingeht. meistens reicht der reine verweis auf einen schwerbehindertenausweis nicht aus. es muss ärtzlich nachgewiesen werden, dass das studium durch die behinderung beeinträchtigt wird. da studieren meistens lesen ist, bezieht sich das häufig darauf. eine reine geh-behinderung reicht da meistens nicht.
    aber da es eine uni-interne entscheidung ist einfach mal genau vorher prüfen wie die uni es handhabt.

    ansonsten, wenn man ein merkzeichen hat, dann kann man sich den semesterticketbeitrag rückerstatten lassen, wenn man sich die vergünstigte nahverkehrs-wertmarke gekauft hat.
    für manche uni gelten auch "behinderten-quoten", was unter umständen die zulassung erleichtern kann.
    aber grundsätzlich ist es ganz schwer, irgendwelche zugeständnisse von seiten der uni zu erreichnen, "nur" aufgrund einer behinderung.

    liebe grüße
     
  18. Mandelbaum67

    Mandelbaum67 Mitglied

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    40
    Forum zum Thema Schwerbehindertenausweis

    Hallo,
    jetzt ist ja zu dem Thema schon viel geschrieben worden :D

    Trotzdem ein kleiner Hinweis, genau zu der Frage Schwerbehindertenausweis ja oder nein läuft gerade ein Expertenforum bei der Deutschen Rheuma-Liga:
    http://www.rheuma-liga.de/forum/viewforum.php?f=11

    Mit dabei sind zwei Rechtsanwälte und zwei Betroffene (die Jugendsprecherin und die Elternsprecherin der Rheuma-Liga)

    LG

    mandelbaum
     
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