Schwerbehinderung und nun ....

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Renate 12, 6. März 2010.

  1. Renate 12

    Renate 12 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen,

    ...nun habe ich vom Versorgungsamt Bescheid bekommen -> hab nun auch die 50% bekommen ...aber wie sage ich es nun meinem Arbeitgeber, oder anders = sollte ich es dort überhaupt sagen, muss ich das überhaupt,oder kann ich es auch Verschweigen ... ich habe Angst das die mich dann auf kurz über lang da heraus ekeln werden...bin schon über 26 Jahre dort im Unternehmen Tätig!? Wie seht ihr das??


    Liebe Grüße
    Renate 12
     
  2. etu

    etu Mitglied

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    würde ich schon sagen und eine kopie geben.es stehen dir 5 tage mehr urlaub zu und du hast schon einen kündigungschutz.die können dich nicht ohne weiteres rausschmeißen ohne bestimmten grund. es gibt stellen die müßen hinzugezogen werden.behindertenbeauftragten usw.
     
  3. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Renate 12,
    es kommt immer darauf an?
    @etu: hat zwar recht.
    Ein Hinweis da zu.

    Aber: wenn du deine Krankheit mit deiner Arbeit zu tun hat, dann musst du das angeben, das ist leider so! Der Arbeitnehmer/rinn haben auch Pflichten!

    Wenn nicht, ist das deine Entscheidung!!!

    Gruß Renè aus Bayern
     
  4. etu

    etu Mitglied

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    ja wessi du hast recht es gibt auf beide seiten rechte und pflichten.

    meine chefin fühlt sich nicht so und meint mit dem urlaub hat es sich ,sie geht mir aus den weg oder sie setzt mich unter druck.ich signalesiere ihr aber das das nicht so geht.also ich mache meine arbeit so wie ich es noch kann und sie keine fläche findet mich fertig zumachen.ich habe jemand im rücken die mir gleich helfen wenn es nötig ist.bin sieses jahr 13 jahre in der pflegeund arbeite nur noch 4 stunden bei einer halben erwebwinderungrente.
     
  5. Renate 12

    Renate 12 Neues Mitglied

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    @wessi

    ..wie meinst du das genau ??

    Ich habe keine Einschränkungen in Bezug auf meine Arbeit...selbst wenn mir diese oft schwer fällt & ich schmerzen habe ..Rheuma ist eine Chronische Erkrankung mit der man ja Täglich zu kämpfen hat, meine Kollegen Wissen das schon ..die Frage war nur eben-> ist es immer auch Schlau zu sagen das man die 50% hat, der Schuss kann ja auch nach hinten losgehen ..im übrigen hab ich Angst davor nun deshalb ausgegrenzt zu werden????

    Liebe Grüße
    Renate 12
     
  6. Renate 12

    Renate 12 Neues Mitglied

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    @etu

    ..genau aus diesem Grund den du gerade Beschrieben hast ...würde ich es eventuell dann meinem Arbeitgeber nicht sagen wollen ...grübel !??


    Liebe Grüße
    Renate 12
     
  7. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Hallo Renate,

    warum hast Du die Schwerbehinderung beantragt, wenn Du die Vorteile nicht nutzen willst?
    1 Woche mehr Urlaub und besseren Kündigungsschutz, da würden sich andere die Finger nach lecken.
    Nachteile sehe ich garkeine. Wenn Dein Chef Dir jetzt schon dumm kommt, wird es mit Bekanntgabe der Schwerbehinderung auch nicht besser, klar.
    Aber was soll er denn tun?
    Im Übrigen brauchst Du nur die Kopie des Ausweises einreichen.
    Den Bescheid mit den Diagnosen darf die nicht interessieren.

    LG
    blauermatiz
     
  8. Renate 12

    Renate 12 Neues Mitglied

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    @blauermatiz

    ...irgendwie hast du Recht -> ich sollte zu meiner Erkrankung stehen und diese Akzeptieren, dazu gehört es auch, Ehrlich zu sein & meine Vorgesetzten davon in Kenntnis zu setzten -> allerdings muss ich zugeben .. das da einige immer noch letzte Zweifel bleiben ...grübel !?

    Liebe Grüße
    Renate 12
     
  9. Yentel

    Yentel Neues Mitglied

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    Hallo Renate, denke daran welchen Schutz du hast durch deinen Schwerbehindertenausweis sagen solltest du es unbedingt da du dadurch auch gewisse Sonderrvergünstigungen am Arbeitsplatz hast.

    Nur Mut und dir ein schönes Wochenende

    sagt Yentel:)
     
  10. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo Renate 12,

    mach es einfach! du kannst nur gewinnen!!.

    @blauermatiz: hat recht, aber nicht den Bescheid!

    Sondern Denn Ausweis wo du Auch Anschließen auch Bekommst, denn Grünen.
    Es gibt einen Hintergrund.
    Gruß Renè
     
  11. etu

    etu Mitglied

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    kann ich nur so auch sagen.ich habe gegen diese krankheit gekämpft,habe alles so weiter gemacht aber ich konnte nicht mehr und bin zusammengebrochen und war dann 1 1/2jahre krank. konnte es erst nicht hatte andauernt ein schlechtes gewissen.
    aber heute ich habe mir die krankheit nicht ausgesucht.ich versuche damit zuleben und hoffe auf remmision.im moment geht es mir ganz gut und bin unternehmungslustiger geworden.lasse einiges und kämpfe nicht mehr dagegen an.habe gute ärzte habe lange gesucht.
    ich möchte das ihr nicht nachlaßt bis ihr merkt bis es gut ist.ihr euch gut betreut fühlt und das die medis euch helfen.
    ich versuche auch mit nahrung mir zuhelfen.esse auch mal was ,was bei mir einen schub auslöst.aber dann mit genuß und nicht mit schlechten gewissen.
     
  12. Renate 12

    Renate 12 Neues Mitglied

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    Danke nochmal an Euch alle für Eure Antworten -> Ihr habt mir nun doch irgendwie sehr geholfen (ich werde es meinem Arbeitgeber einfach sagen)...und noch was -> schön das es dieses Forum gibt :malelovies:

    Schönes Weekend Euch allen ..
    Glg Renate 12
     
  13. etu

    etu Mitglied

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    :a_smil08: ja das stimmt :top:
     
  14. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo Renate 12,

    nicht nur Du hast Vorteile durch den GdB sondern ggf. auch Dein AG.
    AGs müssen z.B. Ausgleichszahlungen leisten, wenn sie keine Behinderten beschäftigen. Wenn Dein Arbeitsplatz behindertengerecht verändert werden muss, kann der AG dafür Leistungen vom Integrationsamt erhalten.

    Wenn Du den Ausweis bekommen hast, nimm ihn mit und lege ihn deinem AG vor. Der kann sich davon eine Kopie machen für die Akten.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  15. Schlappi

    Schlappi Neues Mitglied

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    Schwerbehinderung...

    Hallo,

    auch ich habe 50% zugesprochen bekommen und auch dem Arbeitgeber gesagt, seit dem läuft es alles andere als gut. Inzwischen ist es soweit, daß mir eine Abmahnung zugesendet wurde und das während einer Krankschreibung. Mit den Vorwürfen in der Abmahnung brauch ich mich nirgendwo bewerben. Mir geht es nicht gut, bin auch seit 13 Jahre in dieser Firma und 26 Jahre im Berufsleben. Das belastet mich so sehr, daß ich nicht mehr schlafen,essen kann, ständig eine innere Unruhe habe, meine Medies nicht nehmen kann, dadurch starke Schmerzen habe....
    Ich kann keine Empfehlung geben, wenn ich meinen Verlauf sehe. Aber das muß ja nicht überall so sein, oder besser, es ist nicht überall so.
    Drücke dir die Daumen und wünsche dir alles Gute.
    Schlappi
     
  16. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo,

    ist das nicht auch so, dass man ab einem bestimmten % Satz der Behinderung, eh dem Arbeitgeber Mitteilungspflichtig ist? Meine so was in Erinnerung zu haben.
     
  17. Yentel

    Yentel Neues Mitglied

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    Schwerbehinderung

    Hallo Melanie, grundsätzlich sollte man ehrlich gegenüber dem Arbeitgeber auftreten es ist heut zu Tage kein Makel sondern eher ein Handicap für den jenigen und genau aus diesem Grund bekommt man einen Ausweis ich habe meinen 100Prozent mit allen Merkmalen und Wertzeichen schon seit 2003 somit vor meiner Wohnung einen Parkplatz das sind dann eben auch einmal Vergünstigungen den wie ich finde haben wir es schon schwer genug das soll kein Jammern sein heute am Sonntag aber es ist wie es ist und viele wissen auch ihren Schwerbehindertenausweis kaum zu nutzen .

    Aber es ist nunmal Sinn der Sache, damit wir es im Leben einfacher gestalten können.

    l.Sonntagsgrüße rundherum von Yentel aus Hamburg.:)
     
  18. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Hallo Yentel,

    ja sicher, sehe das auch so. Ich bin eh in Rente und habe auch damals meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich einen Ausweis habe.

    Es geht eher um Renate. Ich meine wie gesagt, mich an was zu erinnern, dass man es auch dem Arbeitgeber ab einen gewissen % Satz mitteilen muss und das nicht verschweigen darf. Aber ich bin mir da nicht 100% sicher, ab wieviel % das war und überhaupt

    Okay habe was gefunden:

    Wann muss die Schwerbehinderung mitgeteilt werden?

    Ein Beschäftigter, der sich gegen eine Mitteilung seiner Schwerbehinderung entscheidet, verzichtet natürlich auch auf die an die Schwerbehinderung geknüpften Schutzrechte. Die Vorschriften des SGB IX können nur gelten, wenn die Schwerbehinderung bekannt ist. Ein Arbeitnehmer, der keine Angaben hierzu macht, hat keine Möglichkeit, den Zusatzurlaub rückwirkend zu verlangen. Nach den Grundsätzen des Bundesurlaubsgesetzes ist der Erholungsurlaub an das Kalenderjahr gekoppelt und erlischt zum Jahresende. In gleicher Weise verhält es sich mit der Verpflichtung, Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen behindertengerecht zu gestalten.

    Der besondere Kündigungsschutz soll nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts gelten, wenn der Arbeitgeber die Schwerbehinderung bei der Kündigung nicht kannte und sich nicht veranlasst sah, die Zustimmung zu beantragen. Die später mitgeteilte Schwerbehinderung führt dazu, dass eine bereits ausgesprochene Kündigung wegen der fehlenden Beteiligung des Integrationsamtes unwirksam wird. Durch den in 2004 eingeführten § 90 Abs. 2a SGB IX waren an diesem Ergebnis Zweifel aufgekommen, da dieser Absatz wörtlich vom "Nachweis der Schwerbehinderung“, bei Ausspruch der Kündigung spricht. Hiermit hat sich das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 12.1.2006 auseinander gesetzt.

    Das Bundesarbeitsgericht hatte zu klären, ob und wann noch nach einer Kündigung die Schwerbehinderung mitgeteilt werden kann. Durch die Entscheidung, dass die Mitteilung noch 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen könne. Dies bedeutet eine Gleichschaltung mit der 3- Wochen - Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage in § 4 KSchG. Dem Standpunkt, dass die Schwerbehinderung vorher bekannt sein müsse,
    wurde hiermit eine Absage erteilt.

    Haben Arbeitgeber das Recht, nach der Schwerbehinderung zu fragen ? Besteht gar eine Mitteilungspflicht des Arbeitnehmers ?

    Das Gesetz hat diese Frage nicht selber geregelt, sondern die Beantwortung den Arbeitsgerichten überlassen.

    Nach der mittlerweile überholten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes sollte der Arbeitnehmer beim Bewerbungsgespräch verpflichtet sein, eine Frage des Arbeitgebers, ob er schwerbehindert ist, wahrheitsgemäß zu beantworten. Nur ungefragt sollte niemand verpflichtet sein, seine Schwerbehinderung anzugeben.

    Dies ist mit dem seit 2001 ausdrücklich in das SGB IX aufgenommenen Diskriminierungsverbot nicht mehr vereinbar. § 81 Abs. 2 SGB IX lautet: Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Schwerbehinderung benachteiligen. Bestätigt und über das SGB IX hinaus ausgeweitet wurde das Diskriminierungsverbot durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

    Als Konsequenz ergibt sich, dass der Arbeitgeber überhaupt nur dann ein Recht auf die Frage nach der Schwerbehinderung haben kann, wenn bestimmte körperliche Voraussetzung unabdingbare Bedingung für die Berufstätigkeit ist. Dieses wird allerdings nur in extremen Ausnahmen anzunehmen sein.

    Ist der Arbeitnehmer bereits beschäftigt, wenn seine Schwerbehinderung festgestellt wird, besteht ebenfalls keine Mitteilungspflicht. Unzulässig wäre somit auch eine routinemäßige Frage des Arbeitgebers, sie würde dem Beschäftigten ein sogenanntes " Recht zur Lüge" geben. Dies bedeutet dass die falsche Antwort auf eine unzulässige Frage keine negativen Folgen haben darf.
     
    #18 7. März 2010
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2010
  19. Yentel

    Yentel Neues Mitglied

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    Genau

    Genau Melanie , man sollte es generell mitteilen ich habe 15 Jahre als Niedergelassene Berufsbetreuerin gearbeitet somit kenne ich mich recht gut aus mit Ämtern Arbeitgeber u.s.w.

    Esist doch auch gut zu wissen das Hilfe angeboten wird und sei sie noch so klein liebe Melanie.

    Ich bin recht froh hier bei euch zu sein bin erst ein paar Tage da und fühle mich echt geborgen hier.

    Ich würde dich gern in meine Freundesliste mit aufnehmen wollen, ist es dir Recht?


    l,grüße von Yentel aus HH:a_smil08:
     
  20. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Ja sicher, kannst gerne machen.
     
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