praktikum trotz krankengeld

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von forevernyfan, 19. Februar 2010.

  1. forevernyfan

    forevernyfan Neues Mitglied

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    hallo ihr lieben,

    auch wenn ich jetzt schon einige beiträge gelesen habe, in denen meine situation teilweise beschrieben ist, eröffne ich jetzt doch ein neues thema ... und freue mich über viele hilfreiche antworten.

    bei mir ist es so, dass ich im moment noch krankengeld beziehe. dieses läuft nun im juni aus. dass der rentenantrag als nächstes auf mich zukommen wird, ist mir bekannt.

    ich bin noch immer bei meinem alten arbeitgeber angestellt. nach ärztlichem rat steht jedoch schon länger fest, dass ich meinen bisherigen job nicht mehr ausüben kann.

    mit der ungewissheit, ob die medikamente endlich wirken und sich mein gesundheitszustand verbessert, habe ich die jobsuche noch nicht intensiv betrieben. (da die "wunderspritze" humira bei mir nicht geholfen hat, versuche ich es jetzt mit enbrel)

    mein antrag auf leistungen zur teilhabe am arbeitsleben wurde abgelehnt aufgrund meines erlernten berufes (werbekauffrau). ich arbeite zur zeit nicht in diesem (sondern visuelles merchandising). diese tätigkeit kann ich - wie schon erwähnt - nicht mehr ausüben, jedoch gibt es keine gesundheitlichen einschränkungen als werbekauffrau. so die begründung der deutschen rentenversicherung.

    ... und jetzt kommt meine eigentliche frage:

    ich möchte liebend gern in meinen alten beruf zurück. mit dreijähriger pause ist es jedoch sehr schwierig. die möglichkeit der teilzeitarbeit ist sehr gering. die chancen auf ein bezahltes praktikum mit eventueller übernahme jedoch größer. nur wieviel dürfte ich überhaupt zum krankengeld dazu verdienen? darf ich überhaupt diesen schritt gehen ohne, dass die krankenkasse etwas davon erfährt?

    ich möchte endlich wieder arbeiten gehen - auch wenn mein gesundheitszustand nicht 100 prozentig ist! mein problem ist einfach - und dabei konnte mir bisher die rheumaliga oder der sozialverbund auch nicht weiter helfen - dass ich endlich meinen alten arbeitgeber kündigen möchte, jedoch eben nicht vom arbeitsamt gesperrt werden will, da ich noch keine neue feste anstellung habe oder ich an einen inkompetenten berater gerate und ich am ende mit 400 euro praktikumsvergütung auskommen muss.

    der gang zum arbeitsamt soll mein letzter schritt sein.

    ich freue mich auf jede antwort.

    lg,

    dajana:)
     
  2. schnuppelchen

    schnuppelchen Neues Mitglied

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    55
    Hallo Dajana ,

    mir hat der Berater der RV folgendes erklärt :

    Wenn man während des KG- Bezuges ein Praktikum absolvieren möchten dann muß man das selbstverständlich der KK melden und , das sei ganz wichtig, nicht als Praktikum, sondern als " Arbeitserprobung " .
    Titulierst Du das als Praktikum ,könnte es Dir passieren, daß sie Dir den Bezug des KG streichen .

    LG, schnuppelchen
     
  3. Melanie_1972

    Melanie_1972 Neues Mitglied

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    Beiträge:
    1.068
    Hallo,

    ich denke auch, dass das nicht geht, denn im Grunde würdest du dann weiter Leistungen beziehen, die dir in der Situation nicht weiter zu stehen würden. Wenn man kank ist und dann Au geschrieben ist, heißt ja Arbeitsunfähig, dann bekommst man Krankengeld. Aber du würdest ja arbeiten. Also erklärt das für mich eigentlich die Logik.

    Ich denke, du wirst dich entscheiden müssen, wie dein Weg weiter geht. Denke bitte auch da dran, dass ein Rentenantrag rechtzeitig gestellt werden muss. Es sind oft lange bearbeitungszeiten.
     
  4. forevernyfan

    forevernyfan Neues Mitglied

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    hamburg
    schon einmal danke für eure antworten

    hallo ihr lieben,

    DANKE für eure antworten!

    ... und natürlich habt ihr recht! allein von der logig kann man nicht geld für die arbeitsunfähigkeit bekommen und trotzdem arbeiten gehen. das ist mir schon zuvor voll bewusst gewesen. aber der übergang zu einem neuen arbeitsplatz bzw. der wiedereinstieg in das arbeitsleben ist doch echt nicht einfach! oder? vorallem eben was das geld betrifft.

    habe es ja auch schon anfang des letzten jahres mit einer wiedereingliederung versucht. und das noch in meinem jetztigem beruf ... ja, bis ich eben gemerkt habe, dass es gesundheitlich doch nicht funktioniert. zudem habe ich eine harte zeit (mobbing wegen meiner krankheit) durchmachen müssen.


    ich werde wohl in jedem fall mal mit meiner krankenkasse reden müssen.

    wisst ihr, ab wann es sinnvoll ist, sich arbeitssuchend zu melden? gilt da auch diese 3-monatsfrist? die beraterin bei der rentenversicherung empfand dies nicht als notwendig.

    okay, dann wünsche ich euch noch einen schönen sonntag!

    lg,

    dajana:)
     
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