Der GdB wird danach berechnet welche Beeinträchtigungen du hast. http://www.bmas.de/portal/22788/property=pdf/2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdf ...ab Seite 37 mal lesen. http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de9216 Die Kriterien für die Bestimmung des GdB und des GdS sind seit dem 1.1.2009 die Versorgungsmedizinischen Grundsätze ("Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen"). http://www.bmas.de/portal/33270/property=pdf/k710__2009__05__13__versorgundsmed__verordnung.pdf Falls du keine Lust hast alles allein durchzuarbeiten, dann mach doch mal einen termin beim VdK oder SOVD. Die helfen dir auch. Gruß Kuki