hab hierzu mal ne frage. ich habe ja auch so meine "baustellen" und dadurch einschränkungen... allein meine depressionen seit fast 30 jahren, die chronischen schmerzen und meine anderen "diagnosen" aus der vita.... mein neurologin sagte, das ich mindestens 30 höchstens 60% bekommen könnte, je nach einschätzung der gutachter (sie erstellt selbst solche, aber natürlich nicht für mich) nun bin ich ja von natur aus pessimist und gehe vom ungünstigsten fall, also gdb 30, aus. ich bin hartz4-empfänger und natürlich arbeitsuchend, obwohl im moment eine überprüfung der arbeitsfähigkeit durch den arbeitsamtsarzt läuft. nun meine frage. was bringt mir solch ein antrag und die evtl. anerkennung von 30%? bis auf die tatsache, das man den ja nicht umsonst bekommt und niemand mehr sagen kann, man sei faulkrank vorteile oder eher nachteile? beantragen oder nicht? danke für eure antworten, rocofra
GdB ...stellt einen "Nachteilsausgleich" dar, was heißt, daß einmal aus der Schilderung des Betroffenen, welche Nachteile er gegenüber einem "Gesunden" hat bzw. wie er diese empfindet und andererseits durch den Arzt festgestellt werden muß, inwieweit und wodurch dies Nachteile erklärbar sind. Beispiel: Patient/Antragsteller schreibt - "Ich kann keine langen Strecken gehen und nicht schwer tragen, das Treppensteigen i.B. aufwärts bereitet mir Schwierigkeiten und es stellen sich in der Folge Schmerzen ein." Arzt/Gutachter - "beim Patienten wurde eine HLA-B27 positiv assoziierte Spondyltis ankylosans ( II-III ) klinisch nachgewiesen. Diese zeigt sich im momentanen Stadium häufig durch eine aktivierte Sakroilitis. Bereiche der Wirbelsäule zeigen Blockierungen, die sich bewegungseinschränkend und schmerzhaft ausstrahlend darstellen. Auch resultieren daraus schmerzhafte Muskelverspannungen, der Patient ist schubweise betroffen und neigt zu aschialen Schmerzschüben, zum Teil in die Beine ausstrahlend...." Ja am bstsen mal vor Augen führen...."wie war das als es mir gut ging??? und wie ist es jetzt??? ... quasi ist die Differenz daraus als Nachteil zu sehen... Beispiel: "früher hat Mann sich gaaanz schnell nach jedem hübschen Rock umgedreht..... heute hat er schon Probleme beim über die Straße gehen nach links und rechts zu sehen...." Ja wenn Fragen hast schickst ne PN....."merre" der sich dem GdB nach auf Augenhöhe mit "Stroh 60" befindet (des issen Schnapps mit 60 Umdrehungen) PROST
die sache ist ja die, das ich keine arbeit habe, sonder hartz4-empfänger bin. mir ging da durch den kopf, ob ich leichter an einen arbeitsplatz kommen könnte, da ja einige speziell für behinderte ausgeschrieben werden (z.b. in behörden). und ich kann ja einen normalen arbeitstag garnicht durchstehen, also würde ich ohne nie an einen job kommen, mit dem das amt auch zufrieden wäre,weil ich ja dann aus dem leitungsbezug fallen würde... steuertechnisch brächte es mir nix, da ich ja keine zahle. und auch anderweitig sehe ich nix, was mir "ausgleichend" damit zufallen sollte. auch mit gdb halte ich kino- oder theaterzeiten nicht durch und busfahren wird auch nicht preiswerter... deshalb frage ich mich ja, warum ich immer wieder in diese richtung "gedrängt" werde, wo liegt der haken?
Ich will jetzt ja nicht pessimistisch sein, aber ich habe einen GdB von "nur" 30% incl. Gleichstellung und habe mich auch schon bei solchen Stellen beworben. Meist schreiben die das nur weil Sie es schreiben müssen, sagte mir ein Personalleiter und hinter vorghaltener Hand dass schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden, ist eigentlich gar nicht machbar. Denn 'gleiche Eigung' ist halt kein exakter Begriff - Ungleichheiten ließen sich auch immer Konstruieren.
Zu Deiner Frage, was Dir eine Gleichstellung bringt, kann ich Dir nur sagen: --- fast nichts--- . Du hast lediglich einen verstärkten Kündigungsschutz, ( aber auch nur aus den Gründen, die Deine Krankheit betreffen und nicht aus Gründen, die in Deiner Person liegen und auch nicht bei Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen) ansonsten hast Du bei einer Gleichstellung keinen Anspruch auf die 5 Tage Zusatz-Urlaub und profitierst nicht von der doppelten Steuerermäßigung (wie ein Schwerbehinderter mit 50%). Du hast aber einen gesetzl. Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Außerdem mußt Du die Gleichstellung nicht in Anspruch nehmen, d.h. Du kannst es bei einer Bewerbung nicht angeben, wenn Du der Meinung bist, daß es Dir bei einer evtl. Anstellung eher schaden könnte. (Mit 50% kannst Du das nicht mehr). Eine Gleichstellung sagt aber nichts über Deine Arbeitsfähigkeit aus, deshalb kann es auch keine Konsequenzen für Hartz IV haben. Hilft Dir das ein bißchen weiter?
danke für eiure antworten, ich bin nur noch mher bestärkt darin, mich ohne begründung nicht darauf einzulassen. ich glaube, auf dem normalen arbeitsmarkt habe ich "mit" keine chance und ich habe ehrlich gesagt nicht wirklich lust, jetzt schon aufzugeben. ich hoffe immernoch, das ich ein bissl mehr auf die beine komm und auch wieder arbeit finde. die hoffnung stirbt zuletzt. nochmal danke... lg rocofra