Hallo, ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich hatte einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt, der erst abgeleht wurde. Dagegen legte ich Widerspruch ein, mit der Begründung das nicht alle Erkrankungen berücksichtigt wurde. Dem Widerspruch wurde stattgegeben, man hatte nicht alle Unterlagen eingesehen. Die Berufsunfähigkeit als Maschinenschlosser wurde anerkannt, allerdings könnte ich in einem anderen Beruf, der meinen Berufsschutz berücksichtigt noch mindestens 6 Std. arbeiten. Also kein Geld von der DRV. Bei den Unterlagen war ein Formular, bei dem ich ankreuzen sollte ob sich der Widerspruch erledigt hat, oder ich den Widerspruch mit oder ohne Begründung aufrecht erhalte. Ich werde den Widerspruch mit ärztlicher Begründung aufrecht erhalten. Nun meine Frage. Wie geht die ganze Sache weiter? Seitens der Rentenversicherung, wenn ich also den Widerspruch mit Begründung aufrecht halte. Geht das dann automatisch vor Gericht ? Danke im voraus für eure Hilfe. Frank.H
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