Gibt es sowas wie einen Härtefall?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von blauermatiz, 25. Januar 2010.

  1. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Hallo Zusammen ich habe folgendes Problem:

    Zum meinem Arbeitsplatz bin ich pro Fahrt 90 Minuten unterwegs.
    Nun soll die Dienststelle zum 31.03 umziehen.
    Diese ist von der jetzigen Dienstelle mit der Straßenbahn in 15 Minuten zu erreichen.
    Leider kann ich die jetztige Zugverbindung aber dann nicht nehmen, da ich dann zu spät komme. Der jetztige Zug kommt um 7:35 Uhr an. Ich muss nur 2 Minuten zur Dienststelle laufen. Dienstbeginn 7:45Uhr.
    Ab März müsste ich aber dann nochmal umsteigen und käme erst um 7:55 an. Na gut sagt Ihr. Dann häng doch die 10 Minuten hintendran?
    Geht auch nicht. Da der Zug nur stündlich fährt müsste ich dann 50 Minuten am Bahnhof warten.
    Also habe ich mich nach einer anderen Zugverbindung umgesehen.
    Ich bin dann pro Strecke ca. 130 Minuten unterwegs und somit länger als 12 Stunden außer Haus.
    Ich würde dann morgens um 04:40Uhr das Haus verlassen und abends um 17:20Uhr wiederkommen. Wie ich das schaffen soll, weiss ich nicht.
    Ich habe mein Leid meiner Psychologin geklagt.
    Ich könnte dann weder zum 2mal wöchentlich verschriebenen Funktionstraining noch zum wöchentlichen Gespräch mit ihr.
    Sie meinte es gäbe sowas wie eine Härtefallregelung.

    Beim VDK war ich schon. Dort weiß man nichts darüber, will sich aber kundig machen. Donnerstag soll ich nochmal anrufen.

    Weiß jemand was darüber?

    Lieben Dank

    Astrid
     
  2. bise

    bise Neues Mitglied

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    hast du einen behindertenausweis?
    hast du bereits den personalrat über dein problem informiert?

    könnte evt. festgestellt werden, ob andere kollegen in einer ähnl. situation sind?
    gibt es fahrgemeinschaften?

    an sich dürfte es doch kein problem sein, sollte es mehrere kollegen betreffen, einen taxidienst zu organisieren, der vom bahnhof aus direkt zur dienststelle fährt. zuschuss des arbeitgebers beantragen.

    ansonsten den vorschlag machen, die fehlenden 10 minuten in die mittagspause hineinzuarbeiten.
    denn was hat ein arbeitgeber davon, wenn die arbeitnehmer schon ausgepowered zu dienstbeginn erscheinen?
    auch die variante wäre denkbar, 1 x die woche 1 stunde mehr zu arbeiten, für die fehlzeit morgens.
    ansonsten rege mal gleitzeit an oder stechuhr.

    gruss

    ich war mal in einer ähnlichen situation und habe meinem arbeitgeber angeboten, auf einen urlaubstag zu verzichten bzw. bei sog. brückentagen urlaub zu beantragen, dennoch zu erscheinen und den job zu erledigen. hat kollegen und chef sehr gefallen; auch war ich bei den halben tagen anwesend und arbeitete durch.
    kommt natürlich auf den job an.
     
  3. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Ruhrpott
    Ja, ich habe 60% und "G" Verschlimmerungsantrag läuft.

    In die Mittagspause hineinarbeiten darf ich nicht.
    Da hab ich den Chef schon gefragt. Mit der Begründung die 30 Minuten seien gesetzlich vorgeschrieben.
    Fahrgemeinschaften gibt es nicht, da die Kollegen einfach einen Zug früher nehmen. Geht bei mir leider nicht. Ist schon der erste Zug. Die andere Verbindung geht von der Nachbarstadt aus.

    Die anderen Tipps werde ich mal mit meinem Chef besprechen.
    Allerdings bezweifle ich das. Ich arbeite in einem riesen Zustellkonzern im Innendienst. Dort sind sie um jeden froh, den sie loswerden können.
     
  4. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Hallo,

    kannst du nicht einmal in der Woche 50 Minuten länger arbeiten , den späteren Zug ohne Warten nehmen und jeden Morgen 10 Minuten später kommen?
    Gruß Kröti
     
  5. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Ruhrpott
    Nein, denn wir dürfen nur zu zweit Überstunden machen.
    Falls was passiert und ich alleine bin ist keiner da der mich findet.
    (Unfallschutz)

    Die Lösung des Problems hat sich aber am Freitag aufgetan:

    Es wird ein Sozialplan erstellt.
    Alle die über 12 Stunden von Hause wegbleiben, werden wohnortnah versetzt.
    Ist bei mir aufgrund meiner Behinderung nicht möglich, da es dort keinen Behindertenarbeitsplatz gibt.

    Daher darf ich morgens 10 Minuten später kommen und nachmittags 10 Minuten früher gehen. Ich brauche meine Stunden nicht zu reduzieren.
    Arbeite also nur noch 36 Std 50 Minuten, bekomme aber 38,5 Std bezahlt.:a_smil08::D
     
  6. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    hallo,

    freue mich sehr für dich.
    Dein Betrieb wäre glaube ich ,auch nicht drum rum gekommen., bezgl deiner Schwerstbehinderung.., dir was anzubieten.



    Liebe Grüße silberpfeil
     
  7. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Norddeutschland
    Hallo,
    na noch alles so wie du es dir wünscht auf Arbeit...

    LG silberpfeil
     
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