arbeitgeber und schwerbehinderung

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Katjes, 24. Januar 2010.

  1. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    hallo ihr lieben,
    ist es wirklich so,das wenn ein kleines unternehmen einen schwerbehinderten einstellt, dieses nur nachteile für den arbeitgeber hat???
    das ist doch nicht gerecht,große unternehmen können sich frei
    kaufen von ihrer sozialen verantwortung und was machen die
    kleinen?
    aktuelles beispiel, mein gölege(lebensgefährte):) hat einen gdb von 50, ihm stehen dadurch 5 tage mehr urlaub zu und sein kündigungsschutz ist erhöht.nun wollte er die 5 tage
    urlaub bei seinem arbeitgeber einfordern und der sagte das
    ist ihm zu teuer bzw. die wirtschaftliche lage gibt es im augenblick nicht her.klar steht meinem gölege der urlaub zu,
    aber soll er darauf bestehen und dadurch seinen arbeitsplatz gefährden.......................das wäre der fall,wenn er
    auf die 5 tage bestehen würde....................kündigungsschutz
    hin oder her,so ein kleines unternehmen(2 festangestellte)
    findet immer einen grund.......
    was kann man da machen,an wen sich wenden,wo beschweren,
    wer macht denn so ein gesetz?????????????
    wir sind über jede idee dankbar.
    liebe grüße katjes
     
    #1 24. Januar 2010
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2010
  2. aggie_s

    aggie_s Neues Mitglied

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    Hallo Katjes,

    auch ein kleiner Betrieb muss sich an das SGB IX halten! Da geht kein Weg dran vorbei! Infos dazu erteilt dir jedes Integrationsamt, dass es in jeder großen Stadt gibt! Sicher gibt es Chefs, die sich selbstgestrickte Kündigungsgründe überlegen, aber nur wegen der evtl anfallenden Kosten für 5 Tage mehr Urlaub, wird kein Integrationsamt einer Kündigung zustimmen! Und dass müsste bei einer Kündigung angehört werden, wenn der AN eine Schwerbehinderung lt. SGB IX hat!
    Es ist eigentlich empörend, dass den Menschen, die es durch Ihre Erkrankung sowieso schon schwerer haben, immer noch Steine in den Weg gelegt werden!!! :sniff:

    Ich habe schon von einer Kollegin hören müssen: Zitat:
    Du hast es ja gut, soviel Urlaub möchte ich auch mal haben!!! Hallo??????
    Meine Beschwerden will sie aber sicher nicht!!!
    Aber was will man machen?? Ein schlauer, schon lange verstorbener Politiker hat mal gesagt: Man muss die Menschen nehmen wie sie sind, es gibt keine anderen!!! :a_smil08:
    Schönen Sonntag noch!

    LG
     
  3. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    hallo aggie,
    das ist schon richtig,das sich auch ein kleiner betrieb daran halten muß....................aber wenn die konsequenz dann eine kündigung ist????
    so schlau ist der arbeitgeber auch,das er eine andere begründung zur kündigung findet(wirtschaftliche gründe gehen
    immer) und dann.................in der heutigen zeit mit ende vierzig
    auf der strasse stehen???
    das kann es doch nicht sein!!!
    gibt es denn gar keine andere lösung........... so,das auch der arbeitgeber vorteile hat,das arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten?!?
    oder springt evt. die rentenversicherung ein oder die krankenkasse wenn es der arbeitgeber nicht stemmen kann???
    fragende grüsse
    katjes
     
  4. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    Hallo Katjes,

    eine Pauschalsicherheit ist zwar der Behindertenausweis nicht in Sachen Kündigung, schon gar nicht in einem kleinen Unternehmen, aber so einfach geht es dennoch nicht.
    Grade wirtschaftliche Gründe dürfen nicht der Grund sein auszustellen, da muss zuerstmal der sozial stärker gestellte Nichtschwerbehinderte entlassen werden. Dazu kommt, wenn ausgestellt wird, darf die Stelle nicht wieder besetzt werden - zumindest nicht sofort. Wäre das der Fall könnte man da einhaken und klagen.

    Aber klagen, soweit solls ja gar nicht kommen.

    Ich würde, die Riskiken bedenkend trotzdem auf die Rechte bestehen. Der Arbeitgeber versucht es, aber er kommt in keiner Weise mit der Nummer durch und das weiß der auch. Deshalb wird so schnell nichts passieren.

    Um mich abzusichern würde ich die Sitation dem Arbeitsamt und dem Integrationsamt melden. Wo bei letzteres soweit ich weiß aufgrund der Betriebsgröße nicht befragt werden muss. ( Ich hoffe ich irre mich da.) Denn es kann natürlich sein, dass Mobbing folgt. Wenn das der Fall ist sind die betroffenen Stellen vorgewarnt und können handeln.

    Der Arbeitgeber hat keine Vorteile, ausser vielleicht einen guten eingearbeiteten, sich mit der Firma identifizierenden Facharbeiter den er nicht verlieren mag und ihn zu schätzen weiß. Wennd er kündigen will, dann tut der das. Egal wie sehr man sich unauffällig macht, so transparent und angepasst kann man gar nicht werden.

    Ich habe für mich beschlossen aus Angst nicht von meinen Rechten abzurücken.

    Bisken stur guck ;) viele Grüße
    Kira
     
  5. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    liebe kira,
    danke für deine antwort,das tut gut zu lesen,das es dann doch
    nicht so einfach ist gechasst zu werden.

    aber so wie es aussieht,geht mein gölege den weg des geringsten widerstandes und kämpft nicht...........

    er hat im augenblick nicht die kraft um dem widerstand zu trotzen und dann möglicherweise die konsequenzen einzuleiten.
    ich wünschte mir es wäre anders:sniff:
    lieben gruß
    katjes
     
  6. wautzi008

    wautzi008 Neues Mitglied

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  7. Katjes

    Katjes Bekanntes Mitglied

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    wo es schön ist :-)
    hallo wautzi,
    danke für den link:top:
    das liest sich aber alles so,als würde es nur für eine neu beschäftigung gelten.
    werden aber mal kontakt mit der agentur aufnehmen.
    nochmal danke!!!
    katjes
     
  8. Siko

    Siko Siko

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    Ich arbeite auch in einem kleinen Unternehmen, mit 3 Angestellten und einem Azubi. Mir wird auch immer vorgeworfen, ich hätte zuviel Urlaub, dann sage ich immer, daß es auch nur das ist, was mir vom Gesetz her zusteht. Jeder meckert, weil ich 5 Tage mehr habe, aber richtig, die Beschwerden will keiner haben. Ich würde gern lieber gesund sein und auf die 5 Tage mehr verzichten, das könnt Ihr (und meine Kollegen und Chef) glauben....
    Ich frage mich, wie die Urlaubsregelung laufen soll, wenn uns eine Kollegin im Juli verläßt und der Azubi nicht übernommen wird. Chef sagt, es wird keine neue Kollegin eingestellt, als Sparmaßnahme! Ich sagte ihm daraufhin, wie er sich das vorstellt, da ja 2 die Arbeit von 4 übernehmen, und beide angeschlagen sind. Das heißt, meine Kollegin ist im Labor mit Blutabnahmen und mit Verbänden beschäftigt (ich arbeite in einer Arztpraxis), während ich zwei Anmeldungen, 3 Telefone und die Patienten zu bedienen habe und noch schauen muß, daß unsere 4 Sprechzimmer auch imer belegt sind. Die Abrechnung macht sich ja nicht von allein, aber alles in die Mittagspause verschieben, geht ja auch nicht immer.....Und mit einem GdB darf/braucht/muß man ja keine Überstunden machen, richtig?
    Aber genug gejammert jetzt....Danke für´s Zuhören.
     
  9. Siko

    Siko Siko

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    Heilbronn
    Könnte man den Link nochmal auf seine Richtigkeit überprüfen, bitte? Wenn ich den klicke, kommt immer nur "Die Website kann nicht angezeigt werden". Vielen lieben Dank!


     
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