Antrag auf Schwerbehinderung ab wann?

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Peggy79, 19. Januar 2010.

  1. Peggy79

    Peggy79 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    29. Dezember 2009
    Beiträge:
    3
    Hallo und moin moin,

    ich bin auch eine Neue....
    Bei mir wurde am 17.12.09 c.P. diagnostiziert.:(
    Nachdem ich seit 1 1/2 mit Schmerzen und dicken Gelenken herumgelaufen bin.
    Vorher schon etliche OP´s an sämtlichen Hand- Ellenbogengelenken/Nerven hatte und mir nie einer sagen konnte, was es denn nun ist.
    Erst nachdem nach über einem Jahr, mal meine Blutwerte in die Höhe schnellten und ich nun Morgensteifigkeit von ca 3 Std aufweisen konnte.
    Ich war daraufhin 6 Tage in der Rheumaabteilung in Damp und wurde auf Cortison und MTX eingestellt. (MTX = 15 mg und derzeit 15 mg Cortison)

    Nun habe ich mich mal durch das Netz gegoogelt und fand dabei das Forum hier.:a_smil08: :top:
    Jetzt habe ich, weil ich da auch mit der Suchfunktion nichts richtiges gefunden habe eine Frage.
    Ab wann kann man einen Antrag auf Schwerbehinderung eigentlich stellen?
    Die Anträge an die Krankenkasse wegen Chronischer Erkrankung und eventuell Befreiung von der Zuzahlung gehen ja erst nach einem Jahr.
    Was ich im übrigen "frech" finde, aber nun ja, so ist unser System eben.

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Peggy
     
  2. Colana

    Colana Musikus

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    Beiträge:
    6.349
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Hallo Peggy,

    stell ihn und füge eine Liste mit Deinen Beschwerden und den daraus resultierendne Einschränkungen bei:

    z. B.
    Schmerzen in den Finger- u Handgelenken ---> Fenster putzen muss eine andere Person
    Bügeln ----> vorher brauchte ich pro Hemd 3 min, nun benötige ich aufgrund meiner Problematik 7 min
    Schmerzen in den Fuß- o Knie- o Hüftgelenken o Rücken ----> keine langen Strecken mehr laufen können

    Schmerzen in den Fuß-... usw. ---> nicht mehr lange stehen können, z. B. an der Kasse

    Schmerzen im unteren Rückenbereich ---> kann mich schlecht bücken, muss andere darum bitten

    Schmerzen in der Schulter o Armen usw. ---> keine Haare mehr kämmen, nicht mehr föhnen können...

    Schmerzen in den Fingern ----> keine Nadeln mehr halten können, muss Nähwäsche von jemanden anderem machen lassen

    usw.

    Das sind bitte alles nur Beispiele, aber es sind alles Dinge, die im Alltag eingeschränkt sein könnten, wie Gemüse putzen, saugen, staubwischen, Pflanzen gießen, kochen, putzen usw.

    Desweiteren füge alle schriftl Diagnose mit bei sowie eine Liste mit Medikamenten und den Anschriften der Ärzte, die Dich behandelt haben bzw. behandeln.

    Gute Besserung und
     
  3. Luxus68

    Luxus68 Mitglied

    Registriert seit:
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    249
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    Bayern
    Du kannst Dir aber, wenn in diesem Jahr Deine Zuzahlungen 2% deines Einkommens übersteigen (bei chron. Kranken wäre das 1%), den Betrag zurückzahlen lassen, der drüber hinaus geht.
    Deine KK müsste dafür Formulare haben und Du musst schön brav Deine Quittungen sammeln und am Ende des Jahres einreichen.

    Erkundige Dich da nochmal ausführlich!
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    Befreiiung von der Zuzahlung

    Hallo Peggy,

    wie lange bist du denn schon chronisch kranK?
    hier ein tipp:
    die definition ist sehr einfach: mindestens 1x im quartal wegen ein und der selben erkrankung und der arzt muss bestätigen, dass keine besserung möglich ist.
    eine andere möglichkeit ist die der pflegestufe, ab II, oder schwerbehindert ab 60%.
    was musst du tun?
    ein antrag von der krankenkasse holen(steht eventuell im internet unter deiner krankenkasse oder dort anrufen)
    vom arzt ausfüllen lassen und bei der krankenkasse einreichen.
    2% der Belastungsgrenze ist ja normale zuzahlung. hier nur 1%.
    sobald du über diesen betrag bist, wirst du befreit oder aber man kann diesen 1% Betrag an seine krankenkasse bezahlen und bekommt sofort die befreiung.
    die gesammelten belege, kannst du bereits einreichen, sobald du diesen zuzahlungsbetrag erreicht hast.
    ich selber mache das seit einigen jahren, in dem ich1% bei der krankenkasse einzahle und ein paar tage später habe ich den befreiungsausweis, der dann auch für alle gilt, die bei dir ggf.in der familienversicherung(kinder,ehemann) gemeldet sind.
    zum nachlesen:http://www.g-ba.de/informationen/aktuell/pressemitteilungen/47/

    lg saurier:a_smil08: der liebe dino
     
    #4 19. Januar 2010
    Zuletzt bearbeitet: 19. Januar 2010
  5. mausbaer_1970

    mausbaer_1970 liebt das Leben

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    Neu-Ulm
    Hallo Peggy79,
    ich habe damals die Info bekommen, daß man mindestens 6 Monate erkrankt sein muß bevor man einen Schwerbehindertenantrag stellen kann. Ich weiß jedoch nicht ob das eventuell von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
    Mein Tipp an Dich - Antrag stellen und sehen was passiert.
    Viel Erfolg und liebe Grüße
    Alex
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
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    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    schwerbehinderung..

    hallo,
    das ist sachlich richtig.
    wenn eine erkrankung/verletzung länger als 6 monate besteht, kann das integrationsamt über den grad der behinderung entscheiden.
    das selbe trifft auf operationen zu, in deren folge der gesundheitszustand sich nicht verändert oder sogar verschlechtert hat.
    gegen die entscheidung die getroffen wird, kann dann widerspruch eingelegt werden, wenn davon ausgegangen wird, dass der grad der behinderung zu niedrig eingeschätzt oder nich alle erkrankungen/verletzungen die zur beeinträchtigung führen, berücksichtigt wurden. wichtig hierbei, es ist nicht entscheidend, wieviele behinderungen anerkannt werden sondern, wie die teilhabe im leben beeinträchtigt ist (privat/beruflich). wichtig, es werden nicht die einzelnen % jeder behinderung aufaddiert.

    lg saurier, der liebe dino:a_smil08:
     
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