Gutachtermin 2 Stunden vor dem Termin beim Sozialgericht!

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von ingrid-anna, 15. Januar 2010.

  1. ingrid-anna

    ingrid-anna Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich habe gegen meinen Gdb Widerspruch eingelegt, der abgelehnt wurde. Vom VDK wurde mir empfohlen, den Anspruch beim Sozialgericht durchzusetzen. Nunmehr habe ich heute vom Sozialgericht die Mitteilung zum

    "Termin zur Beweisaufnahme, sowie zur Erörterung der Sach- und Rechtslage" mich am Verhandlungstag um 8.00 Uhr beim ärztlichen Sachverständigen - der unter der gleichen Adresse wie das Sozialgericht ist - zur Untersuchung vorzustellen.

    Um 10.00 Uhr ist dann im gleichen Gebäude im Sitzungssaal die "Verhandlung"!

    Hat das schon mal jemand gehabt? Ist denn im Gerichtsgebäude des Sozialgerichts ein Ärztezimmer? Ist das nun positiv, dass so kurz vor der Verhandlung eine ärztliche Untersuchung/Anhörung anberaumt wurde :confused:?

    Vielleicht kann man ja jemand von euch weiterhelfen.

    Erstmal vielen Dank und liebe Grüsse
    ingrid-anna
     
  2. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo Ingrid-anna

    in der Form habe ich das noch nie gehört, es ist zumindest ungewöhnlich.

    Was sagt den der VdK dazu? Dein eingesetzter Rechtsbeistand kann sich ja mal erkundigen, was für ein Gutachter das ist, ich meine, welche Fachrichtung. Bei einem z.B. Allgemeinmediziner kann der VdK dieser Untersuchung widersprechen und einen Fachgutachter fordern.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  3. mwoebke

    mwoebke Mitglied

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    Hallo Ingrid-anna,

    von so einer Vorgehensweise habe ich auch noch nicht gehört!
    Wie von Heidesand schon erwähnt, Informiere unbedingt das VDK!

    Normalerweise brauchen die Gutachter schon einige Zeit um zu einem Ergebnis zu kommen. Aber nur innerhalb zwei Stunden inklusive der Untersuchung?
    Wie soll das Funktionieren?

    Es kann natürlich noch was ganz anderes dahinter stecken, wo von Du und auch wir nichts Wissen.

    Halte uns alle auf den Laufenden.

    Trotzdem Viel Glück

    LG

    Michael
     
  4. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Halo,

    also ich war vom Sozialgericht aus auch zum Gutachter. Aber so eine Variation Gutachter und im ANschluß zum Gericht? Nein sowas ist mir nicht bekannt.

    Ich kenne es so: wenn jetzt( obwohl mir der Gutachter die 50% zusagte) das Gericht trotzdem entscheidet, 40% GdB sind ausreichend, dann geht es nachher persönlich vor Gericht( wenn man weiter klagen will):confused::confused:

    Aber da halte uns auf den Lfd. Wann ist der Termin, musst du noch lange warten?

    LG Silberpfeil
     
  5. ingrid-anna

    ingrid-anna Neues Mitglied

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    Hallo,

    vielen Dank für die Antworten.

    Den VDK habe ich versucht, heute nachmittag zu erreichen, da war aber keiner mehr da :mad:.

    "Termin zur Beweisaufnahme, sowie zur Erörterung der Sach- und Rechtslage"

    So steht es im Anschreiben. Das ist doch ein Gerichtstermin? Oder interpretiere ich das falsch?

    Es heißt auch noch

    "stellen Sie sich daher am Verhandlungstag um 8.00 Uhr bei dem ärztlichen Sachverständigen Dr. med. .............., in der (gleiche Straße wie das Sozialgericht) zur Untersuchung vor".

    Weiter heißt es:

    "Vor dem Termin zur Beweisaufnahme, sowie zur Erörterung der Sach- und Rechtslage soll gemäß Beweisanordnung vom 14.01.2010 (keine Ahnung, was das für ein Datum ist) ein schriftliches Gutachten nach Ihrer Untersuchung erstellt werden, das im Termin erörtert wird."

    Ich finde das ja auch irgendwie merkwürdig :(.

    Liebe Grüße
    ingrid-anna
     
  6. Pezzi

    Pezzi Mitglied

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    Hallo,
    in der sog. "ordentlichen" Gerichtsbarkeit - also Amts-, Land-, Oberlandesgerichte - gibt es Ärzte, die Gutachten erstellen (z.B. über das Ausmaß einer Verletzung, über die Zurechnungsfähigkeit eines Beschuldigten etc.)
    Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine "außerordentliche" Gerichtsbarkeit, zeigt aber Parallelen.
    Wenn du einen Termin zur Beweisaufnahme und zur Erörterung hast, vermute ich mal, dass der ärztliche Gutachter - da gibt es eigens vom Gericht bestellte Gutachter; das sind i.d.R. Fachärzte - den Teil der "Beweisaufnahme" abdeckt. Es muss ja dein körperlicher Zustand erfaßt werden. Möglicherweise sagt er, dass es weitere Untersuchungen braucht, um einen GdB genau festzustellen...
    Ansonsten: Ja, auch in Gerichtsgebäuden gibt es Arztzimmer. Er kann dich vermessen, befragen, Beweglichkeit feststellen - halt alles, was er braucht, um dem Richter ein Bild zu geben.

    Er wird dann im Termin um 10 Uhr - das spart dann wochenlanges Warten - wohl als Sachverständiger auftreten und seinen Eindruck vermitteln. Es werden Anträge gestellt von dir/deinem Anwalt und der Gegenseite. Was willst du für enen Grad und warum, wie ergeht es dir...

    So ein Vorgehen macht m.E. wirklich mal Sinn, weil es die ewig langen Verfahren wohl zu verkürzen sucht.

    LG Pezzi:top:
     
  7. ingrid-anna

    ingrid-anna Neues Mitglied

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    Hallo Pezzi,

    danke für Deine Antwort. Also vom zeitlichen Ablauf her wohl recht effizient hier bei uns in Franken/Bayern:). Insoweit müsste ich das für mich nicht negativ interpretieren?!

    Mir wurde vor ca. 1 Jahr ein GdB von 30 unbefristet bewilligt. Dabei wurden einige Erkrankungen/Beschwerden, die relevant sind, nicht - trotz Widerspruch - berücksichtigt.

    Ich habe seit 2005 eine Vaskulitis (RZA), dies ist eine Entzündung der Blutgefäße, in meinem Fall der Aorta abdominalis (der unteren Hauptschlagader) und ich nehme unter anderem seit diesem Zeitpunkt Cortison und seit ca. 2 Jahren spritze ich MTX (20 mg mit Tendenz auf 25 mg, um die Entzündung zu unterdrücken).

    Und dann kommen noch die Nebenwirkungen der Medis dazu: diagnostizierte Muskelschwäche (cortisonbedingte Myophatie), Blasenschwäche, Osteoporose, Depressionen und noch einige anderen Beschwerden die mit der Erkrankung zusammenhängen und die bisher nicht berücksichtigt wurden.

    Aber wahrscheinlich liegst Du richtig, dass bei dieser "Kombination" die lange Wartezeit entfällt.

    Liebe Grüsse
    ingrid-anna
     
  8. Iti

    Iti Aktives Mitglied

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    Hallo Ingrid-Anna

    Finde die beiden Termine auch ungewöhnlich, wenn sie auch effezient sein können.
    Für mich stellen sich des weiteren folgende Fragen: bist Du überhaupt in der Lage beide Termine an einem Tag durchzustehen? Wie wird das gegebenenfalls interpretiert? (Belastbarkeit).
    Drücke Dir die Daumen und wünsche alles Gute

    iti
     
  9. Pezzi

    Pezzi Mitglied

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    Grüß dich,

    so hart es klingt, aber es gibt Vorgaben, wie hoch der GdB zu bemessen ist und die dortige Qualifikation der Einschränkungen von "leicht" oder "mittelschwer" ist mit dem subjektiven Empfinden oft nicht in Einklang. Osteoporose etc. müssen eine Auswirkung - eine massive Einschränkung in der Lebensführung - haben.
    Du findest unter diesem link die %, die "vergeben" werden - wobei sie nicht für die einzelnen Erkrankungen zusammengezählt werden.

    ..http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm

    LG Pezzi
     
  10. ingrid-anna

    ingrid-anna Neues Mitglied

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    Hallo Iti,

    ja, es ist ungewöhnlich, deshalb auch meine Anfrage hier im Forum. Mal sehen, wie ich das "hinter mich bekommen".

    Hallo Pezzi,

    danke für Deine Antwort. Bei den Vorgabe aus den Anhaltspunkten (ich habe mir damals schon die für mich wichtigen und zutreffenden Krankheits-Beschreibungen vor Beantragung des GdB ausgedruckt) Vaskulitis heißt es da z. B.:

    "Die Beurteilung bei ... und Vaskulitis richtet sich nach Art und Ausmaß der jeweiligen Organbeteiligungen sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, wobei auch eine Anlogie zu den Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann... Für die Dauer einer über 6 Monate anhaltenden agressiven Therapie (z. B. hochdosierte Cortisonbehandlung in Verbindung mit Zytostatika) soll ein GdB von 50 nicht unterschritten werden".

    Die nachgewiesene Osteoporose (cortisonbedingt) musste ich beim Antrag natürlich mitaufführen (habe mir in den letzten 2 Jahren ratzbatz deswegen 2 Rippen gebrochen). Aber mir ist klar, dass die bei der Bewertung keine Relevanz hat, weil, wie Du schon schreibst, ich dadurch keine massive Einschränkungen in meiner Lebensführung habe.

    Aber dafür habe ich mit der Vaskulitis und den anderen Beschwerden genug Auswirkungen auf meinen Allgemeinzustand:rolleyes:.

    Liebe Grüsse
    ingrid-anna
     
  11. ingrid-anna

    ingrid-anna Neues Mitglied

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    Sorry Silberpfeil:),

    die Frage nach dem Termin habe ich überlesen. Der ist schon recht bald, und zwar am 04. Februar 2010.

    Und natürlich werde ich dann berichten, wie das Ganze abgelaufen ist.

    Liebe Grüsse
    ingrid-anna
     
  12. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Liebe Ingrid-Anna,

    ich drück dir ganz fest die Daumen, dass es mind. 50% GdB werden.

    LG Silberpfeil
     
  13. Hexe69

    Hexe69 Neues Mitglied

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    Also so wie ich das einschätze, hast du die Chancen bei Depressionen, die werden recht schnell anerkannt. Mit der Cortisontherapie +Chemo, wirst du kaum höher kommen, da die Dosierungen zu gering sind.
     
  14. ingrid-anna

    ingrid-anna Neues Mitglied

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    Hallo Hexe,

    hinsichtlich der Depression könntest Du richtig liegen. Die wurde bis dato auch nicht berücksichtigt. Meine Therapeutin ist im Vorfeld zur Abgabe eines Befundes vom Sozialgericht angeschrieben worden.

    Mal sehen, ob es diesmal mit in die "Bewertung" einfliest.

    Liebe Grüsse
    ingrid-anna
     
  15. Hexe69

    Hexe69 Neues Mitglied

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    Bestimmt,

    wichtig ist vor allen Dingen hierbei was Du alles zu hause nicht mehr machen kannst. Das wird höher bewertet. Wenn du zum Beispiel nicht mehr in Kino kannst oder an sonst keinen Veranstaltungen teilnehmen kannst. Nicht mehr kaufen gehen, Termine dich zu sehr unter Zeitdruck setzten ect.

    Also nicht ich kann wegen Schmerzen nicht arbeiten, sondern ich habe solche Schmerzen das das Fönen, Einkaufen, Staubsaugen nicht mehr möglich ist ect.
     
  16. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo ingrid anna,

    ja, das psychische spielt bei der Bewertung u.s.w. eine ganz entscheidende Rolle, leider....

    LG Silberpfeil
     
  17. ingrid-anna

    ingrid-anna Neues Mitglied

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    Ja, ich habe das in der Vergangenheit sehr oft hier und auch wo anders gelesen, dass Psychische/Depressionen bei der Bewertung eine große Rolle spielen.

    Hallo Hexe,

    ich habe bereits eine Liste (die ich entsprechenden ergänze, wenn mir weitere Einschränkungen einfallen) mit meinen ganzen Beschwerden für den Gutachtertermin zusammengestellt, auch Terminbewältigung/-druck und die Bewältigung des Haushaltes etc. habe ich da mit aufgeführt:top:.

    Liebe Grüsse
    ingrid-anna
     
  18. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Ingrid-Anna,

    habe dir eine PN geschrieben.

    LG Silberpfeil
     
  19. ingrid-anna

    ingrid-anna Neues Mitglied

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    So, jetzt habe ich heute mit dem VDK telefoniert:

    Diese Terminierung ist nichts Ungewöchnliches. Nach der Untersuchung kann ich mich dann mit meinem Rechtsbeistand vom VDK beraten, bevor es zum gerichtlichen Teil geht.

    Scheint doch sehr effizient bei uns in der Region zu sein;):).

    Liebe Grüsse
    ingrid-anna
     
  20. knoeppie

    knoeppie Neues Mitglied

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    Hallo Ingrid-Anna,

    was mich noch ziemlich wundert ist, wie der Gutachter innerhalb eines Zeitraums von zwei Stunden nicht nur die Untersuchungen durchführen, sondern auch das vom Gericht angeforderte schriftliche Gutachten anfertigen soll. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass ein (normaler) Sachverständiger in einem Gerichtsverfahren für gewöhnlich nicht so schnell ist. Was sagt jetzt eigentlich der VdK dazu? Ist so eine Vorgehensweise bei Euch in Bayern so üblich? Würde mich interessieren:confused:

    LG Knoeppie
     
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