Überdenken der Mitgliedschaft in ges. Krankenversicherung?

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von bise, 30. Dezember 2009.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    das interessiert nur user und zufällige leser, die nicht zuzahlungsbefreit sind.
    ich gönne allen die zuzahlungsbefreiung. viele krankheiten sind so mies, dass finanz. belastungen die betroffenen in den ruin treiben. zuzahlungsbefreiung ist nur nachteilsausgleichung - mehr nicht.

    wie ich mittlerweile festgestellt habe, haben Wyeth u.a. pharmafirmen mit den ges. krankenkassen rabattverträge abgeschlossen. die allermeisten kassen geben das ergebnis der verhandlungen an ihre versicherten weiter: best. medis sind nicht länger zuzahlungspflichtig. so auch enbrel.
    bei enbrel macht sich dies schnell bemerkbar. enbrel ist kühlschrank abhängig; die packungen sind nicht handlich. rheumis haben evt. immense handhabungsschwierigkeiten. die 4er packung ist in diesem falle ideal. doch die 4er packung kostet den versicherten alle 14 tage jeweils 10 € an zuzahlung, macht im quartal 60 € - im vergleich zur quartalspackung bedeutet das vierteljählich 50 € mehr an kosten, im jahr also 200 €. 200 € mehr haben oder nicht - das macht sich bemerkbar!

    meine ges. krankenkasse schert aus. im gegensatz zu allen anderen grossen kk verlangt sie weiterhin die mögliche gesetzl. zuzahlung pro packung aus solidaritätsgründen - so behauptet sie. oder sind es gründe der unwissenheit?
    sollten noch andere medis von zuzahlung freiwerden, sollte über einen wechsel nachgedacht werden.

    bitte schreibt doch mal auf, was alles von der zuzahlung entlastet wurde durch den abschluss der günstigen rabattverträge.

    zuzahlungsbefreiung für mich? entfällt. ich habe eine kl. rente, doch lege ist privat versichert; er ist krank, hat gr. belastungen. doch das alles zählt nicht, diese ausgaben gelten nicht als zuzahlung.

    gruss
     
  2. Luxus68

    Luxus68 Mitglied

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    Fällst Du nicht unter die Zuzahlungsgrenzen von chronisch Kranken :confused:

    Ich muss z.B. nur 86,60 EUR im Jahr aus eigener Tasche dazu zahlen (da Student). Normalerweise darf doch die Zuzahlung 2%, bei chron. Kranken 1% des Einkommens nicht übersteigen, oder?!

    Ich find's trotz allem echt sch***, wenn Kostensenkungen nicht durchgegeben werden...
     
  3. Akkordeon1987

    Akkordeon1987 Neues Mitglied

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    Hallo bise,
    an dieser Stelle bohre noch einmal gehörig nach!
    Theoretisch müsste das doch anhand DEINER Rente berechnet werden?
    Selbst wenn ihr verheiratet seid und er für dich aufkommen müsste würde ich es nicht ganz verstehen, denn:
    Ich bin noch Famlilienversichert (also in dem Sinne gesetzlich mit meinen Eltern "verheiratet"). Da ich mit meinen Eltern aber im Zoff bin (rauswerfen können sie mich aus der Versicherung nicht, da ich als Student vorrangversichert bin, so die KK) und in diesem Jahr einiges an Auslagen hatte war ich irgendwann nachhaken.
    Die Dame dort meinte, da ich Einkommen habe (Bafög) kann sie das so eintragen und meine Auslagen an MEINEM Einkommen berechnen (für meine Eltern fällt dann in deren Berechnung mein Kinderfreibetrag raus).
    Ich werde da also als eingenständiger Mensch behandelt, obwohl ich Familienversichert bin!

    Vielleicht kannst du sowas bei deiner Versicherung ja auch erreichen, dann wärst du befreit.

    Liebe Grüße
    Ramona
     
  4. Kölner

    Kölner Mitglied

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    Bei der Berechnung der Blastungsgrenze 2% bzw. 1% wird gem. Aussage meiner Krankenkasse das Familieneinkommen herangezogen. Damit sind die Einkünfte aller im selben Haushalt lebenden Familienmitglieder gemeint.

    Wenn durch die Zuzahlungen dann die Belastungsgrenze erreicht wird, sind dann aber alle Familienmitglieder befreit.

    Nur was nützt das, wenn der Rest der Familie gesund ist? Die Frage konnte mir bei der KK niemand beantworten.

    Auch gemein ist, dass Zuzahlungen für Rehamaßnahmen nicht berücksichtigt werden.

    Alles in Allem ist das für mich als chronisch Kranken, der noch arbeitet, trotz hoher Kosten eine Luftnummer.

    Einen guten Rusch wünscht Euch
    Kölner
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    habe alles bereits versucht.
    wir leben zusammen und wir werden zusammen gesehen.
    meine rente ist klein; sein einkommen grösser. er ist auch nicht mehr gesund und seit jahrzehnten privat versichert, hat eigene krankheitsbedingte erhebl. ausgaben.
    folglich: er wird finanz. durch mich noch belastet, was auh nicht gerade förderlich der guten stimmung ist.
    dank ULLA.
    gruss
     
  6. bise

    bise Neues Mitglied

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    @ Kölner in der tat die zuzahlungsbefreiung ist in vielen fällen eine "luftnummer". führt zu härtefällen, denen niemand abhelfen kann und will.

    doch zurück zum eigentlichen thema:
    eine N 3 packung enbrel ist sperrig im kühlschrank. besonders im sommer bzw bei wärmeren temperaturen gibt es engpässe. nicht jede/r geht sorgfältig mit dem kühlschrank um, wenn er etwas darin sucht. es gibt stromausfälle udgl. daher ist es praktischer und auch risikoärmer eine kleinere packung enbrel daheim zu haben.
    angenommen N3 packung fällt hin, 20 fläschen unbrauchbar; ca 4.000 € schaden. 4.000 € bedeutet 400 x 10 € zuzahlung. oder irgendwann wird enbrel nicht mehr vertragen, wird/muss abgesetzt werden. tausende € sind verschwendet, fehlen später.
    einige kassen haben dies erkannt, tragen dem rechnung; doch die meinige :fehlanzeige.
    überprüft mal die leistungsfähigkeit eurer gkv kassen in dieser hinsicht.
    es gibt neben enbrel noch genügend teure medis...
    jedenfalls meine kk sagt derzeit: rabattverträge werden nicht weitergegeben, sie befreien kein medi von der zuzahlung. solch eine einstellung muss zwangsläufig zu einer beitragserhöhung führen.
    also her mit den infos. gerne auch per pn.
    ich nenne meine kk bewusst hier nicht, denn ich habe dort gehörig inzwischen gemeutert.
    gruss
     
  7. Colana

    Colana Musikus

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    Komisch - meine KK macht aus Kulanzgründen die Befreiung immer dann, wenn wir die Grenze erreicht haben... Anfang Januar reiche ich dann den Lohnzettel vom Dezember ein, die prüfen noch ein Mal nach - bisher habe ich keinen Fehler gemacht.

    Nun ist mein Mann auch alleiniger Verdiener - mich will keiner mehr. Klar, in dem Moment, wo ich Rente erhalte, würde diese genauso angerechnet werden, obwohl ich dann wohl nicht mehr über meinen Mann, sondern selbst versichert werde. Auch würde die Rente, die garantiert nicht an irgendwelche Steuergrenzen heranreichen würde, trotzdem auf das Gehalt meines Mannes angerechnet werden und wir müssten dann Steuern nachzahlen - das wäre übrigens mit HARTZ IV usw. (sind steuerfrei - ich weiß) auch so.... - deswegen stöhnen ja alle, die einen Verdiener in der Familie haben und der andere bekommt Rente oder sonst welche andere Zahlungen vom Staat.

    Wie das jetzt berechnet wird, wenn der eine bei der privaten und der andere bei der gesetzlichen ist - keine Ahnung... Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass auch dann die beiden Einkommen zusammen berechnet werden und sich dementsprechend die Grenze der Chroniker-Regelung nach oben verschiebt.

    Ist hier irgend jemand der in solchen Dingen eine Ahnung hat?
    Ich wünsche Euch einen guten Rutsch ins Neue Jahr

     
  8. roco

    roco Guest

    ich nehme mal an mit "lege" ist ein lebensgefährte gemeint... dann DARF sein einkommen bei dir garnicht angerechnet werden. das ist nur bei verheirateten und eingetragener lebensgemeinschaft (gleichgeschlechtliche ehe) erlaubt. da wir diesen fall grade haben (ich bin chron. krank) weiß ich das genau und wurde mir von der DAK auch so bestätigt... ich bekomme meine befreiung auf grundlage "meines" einkommens und mein lege hat eine härtefallregelung wegen zahnersatz bei seiner kk (kkh) eingereicht und genehmigt bekommen, ebenfalls auf grundlage nur seines einkommens...

    empfehlung an dich:

    geh zu einem "wechselgespräch" der dak und lasse dich beraten. frage speziell nach dieser regelung und lass dir das schriftlich geben (möglichst mit gesetzesangabe)... damit dann zu deiner krankenkasse....

    ansonsten wirklich über einen wechsel der kk nachdenken...

    viel glück, rocofra;)
     
  9. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    antwort: es wird das einkommen aller angerechnet, die zusammen in einem haushalt leben. ist ein angehöriger privat versicher, wird dennoch sein einkommen mit berechnet.
    daraus ergeben sich manche härtefälle. ich kenne einige beispiele:
    1. ältere rheumi, pflegebedürftig, zuzahlungsbefreit - also ges. versichert, zieht zu jüngeren familienangehörigen, gemeinsame haushaltsführung. die jüngeren leute sind beamtenanwärter und somit privat versichert. alles wird zusammengerechnet, die zuzahlungsbefreiungsgrenze wird stark angehoben. jüngere müssten somit die rheumi nicht nur betreuen sondern hätten auch zusätzl finanz. belastungen.
    2. tochter, rheumi, kehrt heim zu muttern, die sie gerne versorgt. mutti ist chronisch krank, zuzahlungsbefreit. tochter war und ist privat versichert. beider einkommen wird addiert;
    zuzahlungsbefreiungsgrenze steigt an.
    in beiden fällen ist unerheblich, wie hoch die belastungen der privat versicherten sind.

    doch zurück zum eigentl. thema,
    schreibt doch mal, wie die leistungen der ges. krankenkassen sind.
    die BEK gibt weiter seit 1.7.09 - jedenfalls so steht es im internet zu lesen.
    wie verhält es sich mit der AOK? werden dort weiterhin zuzahlungen für enbrel verlangt?

    auch lantarel soll mittlerweile bei einigen kassen zuzahlungsfrei sein.
    humira, und und?
    ich glaube, man sollte endlich mal die einzelnen leistungen genauer unter die lupe nehmen.

    gruss
     
  10. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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  11. roco

    roco Guest

    bise: sorry aber du bist eindeutig im unrecht... siehe hier:

    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungsbefreiung-Krankenversicherung-675.html


    3.1.1. Angehörige

    Angehörige des Versicherten sind:
    • Ehepartner
    • Kinder, die familienversichert sind
    • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)
    • sonstige Angehörige nach § 7 Abs. 2 KVLG (Krankenversicherung der Landwirte)
    Nicht zu den Angehörigen zählen Partner einer eheähnlichen verschiedengeschlechtlichen oder nicht eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft.

    das wurde mir auch so von der kk bestätigt... lasst euch nicht immer was einreden... dies gilt übrigens auch, wenn der partner privat versichert ist...

    lg rocofra
     
  12. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    DANKE für diese infos.
    dem werde ich natürl. nachgehen. man muss immer selbst alles 2x überprüfen. gut, dass ich immer wieder nachfrage und dass es ro-l gibt.
    guten rutsch,
    gruss
     
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