Meine Reha wurde anstandslos genehmigt, keine Nachfragen, nichts. Nur wurde dies von der Krankenkasse gefordert und falls ich bis zum 21.12.09 keinen Reha-Antrag abgebe verliere ich meinen Krankenversicherungsschutz. Dieses Schreiben wurde dem Reha-Antrag beigelegt und habe heute bescheid bekommen wo ich hin soll, nur noch der Termin von der Klinik fehlt. Das ganze hat nicht mal anderthalb Monat gedauert. Lg Hartung
Erstmal Glückwunsch! Aber dann: Bist Du PKV oder GKV? GKV darf das doch gar nicht, oder?! Ich mein Dich "rausschmeißen"...
Hallo Luxinchen, soviel ich mitbekommen habe, dürfen sie das. Man soll doch alles tun um gesund zu werden, und wenn ich das trotzdem nicht alleine hinbekomme finde ich da auch ok. (Ich bin in der IKK) Leider fühlt sich doch keiner so richtig angesprochen, wenn ich auf meine benötigte Krankengymnastik oder Kälte- oder Wärmebehandlung etc. anspreche. Keiner möchte sie gerne verschreiben (die Kosten) wenn dann nur 12 in einem Vierteljahr sind, ist das nicht viel. Eigentlich weiss ich nicht wirklich mit der Firbo so richtig umzugehen. Viele Jahre hatte ich fast täglich Schmerzmittel genommen um arbeiten zu können, habe ich dadurch viele Erkrankungen dann leider nicht mehr im Anfangsstadium mitbekommen sodaß ich eigentlich immer wieder operiert werden mußte. Jetzt hoffe ich auf diese Reha! Lg
"Ok" finde ich das auch (man kann ja schließlich nicht nur melken ), allerdings hätte ich nicht gedacht, dass sie das "dürfen", man lernt nie aus So lange alle Beteiligten (Patient, KK und Ärzte) die vorgeschlagene Maßnahme als sinnvoll erachten, ist's aber ja eh kein Thema. Blöd stelle ich es mir nur vor, wenn einem eine Reha "angeordnet" wird, die so überhaupt nicht in den aktuellen Behandlungsplan passt... Aber wie dem auch sei, ich wünsche Dir viel Erfolg auf Deiner Reha!
Wenn die Krankenkasse oder das Arbeitsamt Druck beim Rententräger machen, gehen solche Reha-Anträge im Eilverfahren durch. Ist mir schon 2x passiert, geht dann ratzfatz.
Rehanatrag problemlos Hallo zusammen, meines Wissens gibt es sogar ein Gesetz ich, weiss allerdings nicht den Paragraphen, dass die Kasse verpflichtet ist, den Patienten aufzufordern eine Rehamaßnahme durchzuführen. Aber aus der Kasse rauswerfen, das gibt es nicht. Die können allerdings die Zahlung des Krankengeldes wegen fehlender Mitwirkung des Versicherten einstellen. Diese Geschichte hab ich schon im Bekanntenkreis erlebt. Schönen 2. Advent bei frühlingshaften Temperaturen. Chaquinto
Rehaantrag Hier geht es um die Frage der Zuständigkeit um die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, diese muß nicht zwingend dem bisher ausgeübten Berufsbild entsprechen!!. Die Krankenkasse kann dann aber auf den Rehabericht zurückgreifen und wenn dort eine Sozialanamnese erstellt wird, die noch Tätigkeiten über 6 Stunden beinhaltet, kann sie eine Krankschreibung aussetzen und auf eine solche Tätigkeit verweisen. "sie können noch über 6 Stunden.......ausüben. Für solche Tätigkeit sind sie arbeitsfähig ab dem..... Leider haben wir auf die Möglichkeiten des Arbeitsmarktes keinen Einfluß, wenden sie sich bitte bis.....an Ihr Arbeitsamt." So in der Art...., also zum Ende der Kur Einsicht in den Abschlußbericht einfordern und wenn sich so etwas anbahnt einen Beratungstermin in der Klinik für diese Fragen fordern/geben lassen. Gruß "merre"