wieder arbeiten, aber nur 50%

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von malchatun, 13. November 2009.

  1. malchatun

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    hallo,

    so, nun hab ich gleich das nächste thema... ich weiß nicht, ob mir jemand raten kann, aber ich schreib einfach mal. ich weiß jetzt nicht so richtig, wie ich mich dem arbeitsamt gegenüber verhalten soll. folgende situation:

    ich bin seit mitte juni ausgesteuert und erhalte seitdem ALG I. aus der reha im juni wurde ich laut arztbericht arbeitsunfähig entlassen, laut ärztlicher einschätzung kann ich aber 3 bis unter 6 stunden in meinem beruf arbeiten, wenn bestimmte stessfaktoren ausgeschaltet sind. auf dem allgemeinen arbeitsmarkt könne ich mich vollzeit für leichte tätigkeiten zur verfügung stellen. was auch immer ich damit anfangen soll.... aber darüber hatte ich mich ja im sommer hier schon ausgelassen.

    nun hatte ich eine einzige vorladung beim arbeitsamt, bei einer rehaberaterin. das war bereits mitte august. die dame wusste nicht so recht, was sie mit dem arztbericht machen soll, weiterhin war gerade das computersystem ausgefallen, sie schickte mich wieder weg mit dem vorhaben, sich wieder bei mir zu melden, nachdem sie sich mit einer kollegin beraten hat. seitdem hab ich nichts mehr gehört vom AA, bekomme aber brav mein geld. ich habe nun rücksprache mit dem integrationsfachdienst und mit der UPD gehalten, und mir wurde empfohlen, mich ruhig zu verhalten, bis sich das arbeitsamt wieder meldet, und dann ggf. rente zu beantragen.

    mitte september hatte ich wieder einen leichten rückfall, und grade in dieser zeit wurde ich von meiner BU in meine rheumaambulanz geschickt zum gutachten. die 2 ärzte, die mich begutachteten, erhöhten die medikation und empfahlen eine berufliche tätigkeit zu höchstens 50%.

    das ist nun das, was ich auch selbst gern wieder arbeiten würde. ich bin immer noch angestellt in meiner firma und werde dort als krank geführt. leider sieht es dort gerade nicht sehr gut aus mit aufträgen, die meisten meiner kollegen sind in kurzarbeit. nun haben mein chef und ich die idee, unserem kunden ein angebot für mich zu machen, welches mich ab februar für ca. 2 monate 50% beschäftigen könnte. das wäre echt super, um wieder den fuß hinein zu bekommen.

    ich hab aber etwas bammel, mich nun beim arbeitsamt zu melden und bekannt zu geben, dass ich für 2 monate zu 50% arbeiten möchte. ich würde vielleicht schlafende hunde wecken!

    was ist, wenn es nicht klappt mit dem auftrag? kann mir das arbeitsamt dann das ALG um die hälfte kürzen? - ich kann ja lt. ärztlichem gutachten wieder zu 50% arbeiten.
    was ist, wenn es klappt mit dem auftrag - ich arbeite halbtags - von wem bekomme ich die andere hälfte bezahlt? sollte ich vielleicht jetzt gleich noch rente beantragen? das zumindest hat mir die dame vom integrationsfachdienst empfohlen - ich soll rente beantragen, bevor ich teilzeit arbeite, dann bekäme ich die rente noch auf mein vollzeitgehalt berechnet.

    was ist nach den 2 monaten beschäftigung, wenn kein folgeauftrag kommt? gehe ich dann in kurzarbeit? aber nur zu 50%? oder wie?

    zum einen würde ich schon gern wieder arbeiten gehen, zum anderen habe ich bammel, dass das alg nächstes jahr ausläuft, und ich habe immer noch nix zu tun, und dann kommt hartz IV...
    um arbeiten zu gehen, müsste ich jedoch meinen status beim arbeitsamt klären - bin ich noch krankgeschrieben, oder nicht mehr?
    bin ich noch krank, dann darf ich ja nicht arbeiten. bin ich nur noch 50% krank, kann das arbeitsamt ja mein ALG kürzen und mich irgendwohin vermitteln - ich möchte aber nicht irgendwo neu anfangen, sondern meine stelle behalten.

    mir ist das gerade irgendwie alles zu kompliziert... :confused:

    blickt jemand von euch durch?

    vielleicht mache ich es ja zu kompliziert, ich werd noch mal drüber schlafen...
     
  2. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    @malchatun
    Vielleicht wäre das Hamburger Modell ja eine Möglichkeit. Danach würdest Du den Status krank weiterhin haben, aufgrund Aussteuerung müßte das Arbeitsamt eigentlich weiterhin zahlen. Offiziell würdest Du dann deine Arbeitsfähigkeit an der Realität erproben.
     
  3. malchatun

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    es scheint unsicher zu sein, ob das arbeitsamt das macht. die beraterin vom integrationsfachdienst meinte, ihrer meinung nach zahlt das AA eine wiedereingleiderung nur, wenn es danach weiter geht. das aber ist unklar - das können meine chefs nicht garantieren. es ist ja nicht mal garantiert, ob wir den auftrag bekommen, wir müssen erst mal das angebot machen...

    sollte ich mir mal einen termin beim AA holen? ich hab nur bammel, dort schlafende hunde zu wecken. bis jetzt ist ja ruhe, und es wird gezahlt.
     
  4. wautzi008

    wautzi008 Neues Mitglied

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    dir steht aber auch die möglichkeit offen, die 50% die du nicht mehr arbeiten kannst in teilzeit-rente zu gehen,
    dann hast du ichts mehr mir dem aa zu tun, kannst 50% arbeiten gehen und 50% rente erhalten,
    ich denke, wenn du dich mal mit einem rentenbeauftragten zusammen setzt, schaut die sache gar nicht so schlecht aus.
    oh, vergessen, mit unterstützung von AA geht die sache schnell durch, es ist ja dann vom AA in die wiege gelegt.

    lg. elke
     
  5. malchatun

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    ich war im sommer nach meiner reha bei der DRV zur beratung. dort wurde mir gesagt, dass es mit einer rente wohl nicht so gut aussieht, da im rehaentlassungsbericht steht, ich könne leichte tätigkeiten in vollzeit ausführen.

    inzwischen hatte ich ja das weitere gutachten für die BU, wo eine nur 50%-ige arbeitsfähigkeit festgestellt wurde. ich weiß aber nicht, inwieweit dieses gutachten vom arbeitsamt oder der rentenversicherung anerkannt wird. ich selbst habe dieses gutachten nicht mal in der hand, da mir die BU es nicht aushändigt bis jetzt. ist alles grad etwas unklar... :confused:
     
  6. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Hmm, dumme Frage, was bitte ist BU? Berufsunfähigkeitsversicherung?
     
  7. malchatun

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    genau! :top:

    meine private berufsunfähigkeitsversicherung, die schon seit 1 janr und 3 monaten überlegt, ob sie zahlt oder nicht.
     
  8. Gitta

    Gitta Aktives Mitglied

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    Ich wünsche dir alles Gute und schau,ob die Ärzte,jedes Kreuzchen
    richtig machen.
    Bei uns wurde sie abgelehnt,wegen einem!!!! wohl gemerkt einem
    falschem Kreuz.
    Biba
    Gitta
     
  9. Tennismieze

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    @malchatun
    Wenn die BU 50% Einschränkung feststellt, müßte die Versicherung doch dann 50% auszahlen? Damit hättest Du dann ja schon einen kleinen Teil Deines Einkommens sicher. Aber wahrscheinlich sieht die Versicherung das mal wieder anders?

    @Gitta
    Ihr habt doch dann die Unterlagen geprüft und Widerspruch eingelegt?
     
  10. Gitta

    Gitta Aktives Mitglied

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    Wir waren bis zum Sozialgericht.
    Da wo unser Staat sparen kann,tut er es und auch
    die Versicherungen.
    Was ich sage möchte,wir haben alles ausgereitzt.
    Recht haben und Recht bekommen,war schon vor
    20 Jahren, zwei verschiedene Schuhe.
    Hinzu kam,das bei einer Person,der Kampfgeist
    verloren ging.Es war die,um die es ging.
    Schöner WE
    Gitta
     
  11. malchatun

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    hallo, ihr,

    so, ich hab heut mal die rheumaliga angerufen, um mich beraten zu lassen - sehr freundliche und kompetente dame. sie riet mir, mich beim arbeitsamt erst mal unverbindlich rechtlich beraten zu lassen - was wäre, wenn ich einen befristeten teizeitjob annehmen würde. das hab ich dann auch prompt getan, hab bei AA angerufen. und jetzt der hammer!!

    ich bin beim AA als arbeitssuchend regisitriert (also nicht als krank) und ich darf mit meinem jetzigen ALG I nur unter 15 h arbeiten und 165 EUR (!!) im monat dazuverdienen. tu ich mehr, verliere ich meinen kompletten anspruch auf ALG! das gibts doch nicht?

    auf meine frage, wer denn den rest zahlt, wenn ich gerade aus gesundheitlichen gründen nur halbtags arbeiten kann, bekam ich nur die antwort: das Arbeitsamt nicht. ich könne zum jobcenter in meinem ort gehen und nachfragen, ob die auf HARTZ IV-basis etwas dazu geben.

    wie bitte soll ich denn nun in meinen beruf wieder reinkommen? von einem 4-stunden gehalt kann ich schlecht leben. und wenn ich nach dem 6-wöchtigen auftrag wieder keinen job habe? mir bleibt doch nur die chance, gleich vollzeit einzusteigen, oder weiter ALG zu beziehen und dann bei HARTZ IV zu landen?!

    jetzt kommt gleich der nächste hammer: ich hab heut auch bei der BU terror gemacht - seit august 2008 warte ich auf deren entscheidung!! ich hab mir heut auch den vorgesetzten geben lassen und mich bei ihm beschwert.
    also ende vom lied: sie haben die entscheidung getroffen, ich bekomme rückwirkend ab april 2008 leistungen bis september 2009. in september war ja der gutachtertermin, wo die anwesende frau professor meinte, sie würden mir bescheinigen, dass ich vorerst nur 50% arbeiten kann. in dem gutachten steht aber 4,5 h täglich - das ist mehr als 50% (ich hab vorher 8 h täglich gearbeitet), demzufolge zahlt die BU ab oktober 2009 nicht weiter! bei 50% berufsfähigkeit liegt die grenze, bis zu welcher die BU zahlt, das wusste ich nicht. der blöde (sorry) arzt hat 4,5 h ins gutachten geschrieben. wird der von der versicherung bezahlt, oder was???

    ich bin heut jedenfalls auf 180, ich könnte bomben legen!!

    ich hab mir jetzt einen termin beim AA geben lassen und einen bei der rentenversicherung. meinem chef musste ich erst mal absagen. ich versteh die welt nicht, gerade das AA müsste doch daran interessiert sein, dass ich wieder ins arbeitsleben einsteige, damit sie nicht weiter zahlen müssen!
     
  12. malchatun

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    liebe gitta, was habt ihr denn erreicht? habt ihr recht bekommen?

    ich muss auch aufpassen mit meinem kampfgeist. ich habe heute gekämpft wie ne blöde und fühle mich jetzt völlig erledigt. ist auch nicht gut für meine gsundheit. das ist die frage: wie weit, wie viel kämpfen ist denn gut?
     
  13. Gitta

    Gitta Aktives Mitglied

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    Hi du,
    nein wir waren die Verlierer.
    Hinzu kam noch ein schlechter Anwalt.
    Nun,bei uns ist es gegessen.Damals waren die Energien auch zu Ende.
    Meine Familie sagte immer:
    Wenn du für Andere kämpfst,wirst du mindesten 2
    Meter groß.Wenn es um dich geht,dann gehts du zurück.
    Nun,heute bin ich soweit,das ich langsam mein "Ic´h" zurück bekomme.
    Das war zwischendrin verschwunden,so in einer Depression,
    die übrigens aucherst erkannt wurde,als es fast zu spät war.
    Liebe Grüße
    Und pass gut auf dich auf.
    Gitta
    PS.
    Ich werde wohl endlich mal den Schwerbehintertenausweis in Angriff nehmen.
    Es hat sich ja einiges gesammelt.
    Das wird ein Anfang und immer schön nach vorne sehen.:)
     
  14. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    @malchatun
    Wenn es bei dem 4-Stunden-Gehalt bleiben sollte, laß Dir mal Deinen Wohngeldanspruch ausrechnen. Vielleicht wird dann ein Schuh draus? Plus eventuell für ein halbes Jahr Fahrgeld vom Arbeitsamt?
     
  15. malchatun

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    fahrgeld vom arbeitsamt? sowas gibt es auch?
    danke für den tipp, ich werde das mal ansprechen, wenn ich demnächst den termin habe. auch wie es mit der unterstützung zur wiedereingliederung aussieht.

    aber von wem bekomme ich wohngeld? ist das das, was die dame von der arbeitsagentur heute meinte, ich solle mich beim jobcenter erkundigen, was noch an unterstützung geht?
     
  16. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Nein, Wohngeld kannst Du beim Wohngeldamt Deiner Stadt beantragen. Du kannst aber auch vorher anrufen und mal grob überschlagen lassen, ob sich ein Antrag für Dich lohnt.

    Die Jobcenter-Unterstützung betrifft ausschließlich den Bereich Arbeit. Andere soziale Dienste wirst Du dort nicht finden. Einfach mal fragen, was Du eventuell noch beantragen kannst, was es an Hilfen von dort gibt. Von selbst sagen die Bearbeiter meist nichts.
     
  17. malchatun

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    hallo,

    nun bin ich mal wieder völlig verwirrt und muss mal bei euch nachfragen. aber erst einmal möchte ich euch allen ein super schönes frohes jahr 2010 wünschen - viel viel glück, zufriedenheit - und GESUNDHEIT, und davon viel mehr als bisher, so viel wie irgendwie möglich!! :a_smil08:

    also nun meine frage:
    völlig unerwartet hat mich das arbeitsamt im dezember aufgefordert, bei der rentenversicherung einen antrag auf leistungen zur teilhabe am arbeitsleben zu stellen. obwohl mir die rehaberaterin des AA noch im august auf meine nachfrage hin versichert hatte, dass dies nicht möglich sei aufgrund meines reha-abschlussberichtes von bad bramstedt (wo mir bescheinigt wird, dass ich leichte tätigkeiten vollzeit ausführen kann). diese leistungen würden mir nicht genehmigt werden, meinte sie. ok, ich habe diesen antrag aufgefüllt und noch im dezember ans arbeitsamt geschickt, dieses sollte ihn weiterleiten. wenige tage später bekam ich wieder post vom arbeitsamt mit der nachricht, man habe meinen antrag an die rentenversicherung weitergeleitet. die prüfung meiner antragsunterlagen haben ergeben, dass die bundesagentur für arbeit für die gewährung von leistungen zur teilhabe am arbeitsleben nicht zuständig sei, und man habe meinen vorgang von daher abgeschlossen. für weitere fragen soll ich mich direkt an die DRV bund wenden. für die arbietsvermittlung steht die agentur für arbeit aber weiter zur verfügung. dort bin ich ja als arbietslos registriert, nicht als krank.

    nun habe ich gerade festgestellt, dass ich jetzt im januar kein arbeitslosengeld mehr bekommen habe. ist das nur eine verspätete zahlung wegen der feiertage, oder stellen die nun auch ihre zahlungen ein?? wäre das richtig?? die können doch nicht einfach aufhören zu zahlen, bevor eine entscheidung von der rentenversicherung kommt!?

    wisst ihr da bescheid?

    ständig was neues, das nervt echt!! :sniff:

    liebe grüße von katrin
     
  18. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    @malchatun
    Dir wünsche ich ebenso viel Gutes für das Jahr 2010.

    Mit dem Arbeitsamt ist es so eine Sache. Besteht denn bei Dir noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Wenn ja, müßte die Zahlung mindestens bis zum Anspruchsende (siehe Bescheid) weiterlaufen.

    Sollte das Arbeitslosengeld I ausgelaufen sein, heißt es schnell den Hartz 4 Antrag stellen. Auch die Arge zahlt erst ab Antragsdatum.

    Ich meine aber gelesen zu haben, daß das Arbeitsamt solange zahlen muß, bis die Rentenversicherung positiv entschieden hat. Soll heißen, auch wenn ein Widerspruch fällig wird, liefe der Anspruch gegenüber dem Arbeitsamt weiter. Mir ist allerdings nicht klar, in welcher Höhe die Gelder weitergezahlt werden.

    Zum Schluß: Die Verzögerung bei der Zahlung kommt höchstwahrscheinlich durch die Feiertage, meine Taler sind nämlich auch noch nicht eingetrudelt.
     
  19. malchatun

    Aktives Mitglied

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    dankeschön für deine schnelle antwort! :)

    ja, anspruch habe ich noch bis juni 2010. na das beruhigt mich ja nun, dass du auch noch nix hast, vielleicht kommts ja dann auch bei mir durch die feiertage. ich warte mal noch ab. ich merke, dass ich irgendwie in letzter zeit ziemlich dünnhäutig geworden bin und schnell panik bekomme...
     
  20. malchatun

    Aktives Mitglied

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    so, heute habe ich nun beim AA angerufen: ich habe ein vorläufige sperrung des arbeitslosengeldes! grund: ich habe (angeblich!) meinen umzug nicht persönlich gemeldet. das ist eine riesen sauerei, denn das stimmt nicht. ich habe ihn nämlich gleich 2-mal persönlich gemeldet.

    ich bin ende juli innerhalb unseres ortes umgezogen. 1 monat vorher war ich persönlich beim AA, 1 tag nach rückkehr aus meiner medizinischen reha, um ALG zu beantragen, da ich ausgesteuert wurde. ich habe also schon ende juni der beraterin die neue adresse und den umzugstermin benannt. ich habe sie gefragt, ob das genüge, wenn ich ihr das jetzt sage, oder ob ich nach dem umzug nochmals eine meldung machen muss. sie meinte, sie könne das jetzt schon aufnehmen, das gehe klar.

    mitte august war ich wieder beim AA, diesmal in der reha-abteilung. habe jedoch keine wirkliche beratung bekommen, da gerade das gesamte computersystem ausgefallen war. die beraterin versprach, sich kurzfristig wieder bei mir zu melden und mich wieder einzuladen. vorsichtshalber informierte ich sie nochmals über meinen umzug und gab ihr meine neue adresse, die sie auf einen notizzettel schrieb (da sie gerade wegen systemausfall nichts eingeben konnte). daraufhin habe ich nix mehr von ihr gehört.

    im november rief ich also mal wieder beim AA an und bat um einen beratungstermin, ich wollte wissen, wie es mit mir weitergeht. mir wurde ein rückruf zugesagt, der nicht erfolgte.

    ende november brachten mir meine alten nachbarn post vom AA, die über 1 monat nach absendung (von ende oktober!!) einfach bei ihnen eingeworfen wurde, also an meiner alten adresse! ich rief sogleich beim AA an, tatsächlich, die hatten noch meine alte adresse. ich schilderte der hotline, dass ich meinen umzug bereits 2-mal persönlich gemeldet hatte und außerdem um rückruf wegen eines beratungstermins gebeten hatte. die hotline sagte mir zu, die adresse zu ändern und die rückrufbitte im system zu vermerken. ich fragte ausdrücklich noch mal, ob das jetzt klar sei mit der neuen adresse - ja, das sei nun geändert und hiermit erledigt.

    ich rief dann glaub ich noch 2-mal beim AA an wegen eines beratungstermins, jedes mal wurde mir der rückruf von der hotline zugesagt, aber nur einmal rief die beraterin tatsächlich zurück, hat mich nicht erreicht und sagte zu, es am nächsten tag nochmals zu versuchen, was nicht geschah.

    anfang dezember schrieb ich der beraterin einen brief, in welchem ich meine umzugsmeldungen und meine erfolglosen kontaktversuche schilderte und bat nochmals um einen termin. keine reaktion!

    und heute erfahre ich, dass ich wegen der vernachlässigung meiner mitwirkepflicht eine sperrung bekommen habe!! das ist doch unglaublich!

    ich bin dann gleich zum AA gefahren. über 1 stunde suchten 2 mitarbeiterinnen im system nach einem hinweis, ob ich meinen umzug nun persönlich gemeldet hatte oder nicht. den sie natürlich nicht fanden. die beiden damen, denen ich ihn gemeldet hatte, waren natürlich beide nicht mehr im haus.

    dafür war im system vermerkt, dass mir die hotline bei meinem anruf ende november gesagt habe, ich müsse persönlich vorbei kommen. das stimmt nicht!! ich hatte ja extra noch nachgefragt!

    die beraterin von heute will das nun gleich morgen früh mit den 2 damen klären, die meinen umzug nortiert, aber offensichtlich nicht ins system erfasst hatten. ich habe allerdings schon gespürt, dass sie sich vor ihre kolleginnen stellt, sie wisse ja, wie die arbeiten, und sie hätten das doch bestimmt erfasst... ja - und ich spinne herum, oder wie??

    morgen vormittag soll ich wieder kommen. was ist, wenn die beiden sich nicht erinnern und abstreiten?

    ich hab echt die nase voll von diesen ständigen problemen und kämpfen!!!
     
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