Neu hier und Frage bezüglich Behindertengrad

Dieses Thema im Forum "Ich bin neu!" wurde erstellt von Spowny, 3. November 2009.

  1. Spowny

    Spowny Neues Mitglied

    Registriert seit:
    3. November 2009
    Beiträge:
    2
    Hallo zusammen.

    Also folgendes:

    Meine Mutter hat einen Behindertengrad von 60% bekommen. Jedoch wurde einige schwerwiegende Erkankungen nicht miteinbezogen weil "einer" Ihrer Ärtze vergessen hat die Diagnosen einzureichen.

    Jetzt will Sie Widerspruch einlegen. Ich habe aber keine Ahnung wie sowas gehen soll.

    Ich zähle euch ma auf was sie hat und auch übernommen wurde und was der Hausartzt vergessen hat einzureichen:

    Übernommene Erkrankungen:

    - Morbus Crohn

    - Entzündliche Gelenkerkrankung

    - Lungenfunktionsstörung

    - Schlaf-Apnoe-Syndrom

    - Fibromyalgie

    - Bluthochdruck



    Wurde vergessen:

    - Hals-Wirbelsäulen beschwerden

    - Wirbelsäulen beschwerden

    - und bei Ihr wachsen zwei spitze Knochen unterm Fuß. Sie sind klein aber
    schmerzen höllisch. Ich weiss nicht wie der Fachausdruck bedeutet.


    Also wie muss das Schreiben jetzt aussehen?

    Freue mich schon auf eure Antworten!
     
  2. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    24. Juli 2007
    Beiträge:
    565
    Hi, der Fachausdruck könnte Fersensporn sein? :)

    Es gibt hier einen Thread, der sich mit dem Thema Schwerbehinderung auseinander setzt.

    Hier hat auch Kölner nochmal einen Link zu einer interessanten und informativen Seite gesetzt. Dort kannst du auch nochmals alles zur Schwerbehinderung, dem Verfahren usw. nachlesen.

    Da deine Mutter jetzt bereits einen GdB von 60 hat, könnte es durchaus sein, dass die "vergessenen" Beschwerden an der Zuerkennung nichts ändern. Die einzelnen Beschwerden werden nämlich nicht zusammen gezählt, sondern es wird ein Gesamt-GdB aus allen Erkrankungen gebildet. Die Geschichte mit der Wirbelsäule müßte also gem. der Tabelle zur Berechnung der einzelnen GdB höher zu bewerten sein, als einen GdB von 60. Nur dann hätten diese Krankheiten noch Auswirkungen auf den Gesamt-GdB. Anderenfalls würde ein Widerspruch nichts bringen, da der GdB nicht erhöht werden würde.

    Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken. ;)
     
  3. Kölner

    Kölner Mitglied

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    226
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    Köln
    Hallo Spowny,

    herzlich Willkommen hier im Forum.

    Wertvolle Tipps für ein Gutachterverfahren findest du auch hier:
    http://www.rentenburo.de/index0.html

    @Maus634
    Danke für den Hinweis auf meinen Beitrag. Hatte den zunächst übersehen und daher hier wieder gelöscht.

    Beste Grüße
    Kölner
     
  4. Spowny

    Spowny Neues Mitglied

    Registriert seit:
    3. November 2009
    Beiträge:
    2
    Danke euch beiden :)
     
  5. samlu

    samlu Neues Mitglied

    Registriert seit:
    23. Oktober 2009
    Beiträge:
    102
    Ort:
    Mecklenburg
    Hallo Spowny,
    helfen kann ich Dir zwar nicht weiter, aber trotzdem herzlich willkommen :party: :cat2:
     
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