Gleichstellungsantrag ja oder nein?????

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von mausbaer_1970, 19. Oktober 2009.

  1. mausbaer_1970

    mausbaer_1970 liebt das Leben

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    Hallo Ihr Lieben,
    ich muß leider ein bischen ausholen, um meine Frage verständlich rüberzubringen.
    Also: Diagnose Morbus Still
    Schwerbehindertenantrag gestellt - 30% bekommen
    Beim ersten Gespräch mit einem Behindertenbeauftragten in meiner Firma war seine Aussage: "wenn weniger als 50% rauskommen, stellen wir auf jeden Fall einen Gleichstellungsantrag.
    Als dann klar war daß mir 30% zugesprochen wurden, war seine Aussage "ok das lassen wir jetzt mal so! Ein Gleichstellungsantrag hätte momentan keine Chance."
    Jetzt bin ich echt verunsichert - denn ich habe den Antrag auf Schwerbehinderung gestellt um einen besseren Kündigungsschutz zu haben. Den hat man aber nicht mit 30% sondern nur mit der Gleichstellung.
    Was meint Ihr? Soll ich den Antrag jetzt trotzdem stellen?
    Liebe Grüße Alex
     
  2. Meggie

    Meggie Mitglied

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    Den Gleichstellungsantrag musst du auf dem Amt nur gut begründen können. Ich habe ihn auch bei 30% bekommen.
    Allerdings, auf Nachfrage beim Integrationsaat war zu hören, dass das nicht vor Kündigung schützt. BEi öfter und längerem Krankheitsausfall darf der AG trotzdem kündigen weil das Interesse des Betreibes wichtiger ist.
     
  3. sborgmann

    sborgmann Neues Mitglied

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    Ist aber trotzdem ratsam, denn falls du mal in die Not kommst von der GK Ausgesteuert zu werden, dann liegen der Arge schon Infos über deine Krankheit vor und vereinfacht die Nahtlosigkeitsregelung des § 125 SGB III.
     
  4. mausbaer_1970

    mausbaer_1970 liebt das Leben

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    kann es denn auch Nachteile bringen? bzw kann ich denn Probleme mit dem Behindertenbeauftragten bekommen, da er ja gesagt hat ich soll es vorerst lassen?
    Ich weiß Fragen über Fragen, aber ich bin echt total verunsichert momentan.
    Liebe Grüße
     
  5. Meggie

    Meggie Mitglied

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    Eigentlich sollte er in Deinem Interesse handeln. Wieso sagt er zuerst unter 50 sollst du den Antrag stellen und als es dann so kommt, sollst du es lassen? Das kommt mir komisch vor.
    Aber Nachteile sollte es dir in keinem Fall bringen.
     
  6. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Ich würde den Antrag auf Gleichstellung auf jeden Fall machen.
    Ich finde das Verhalten den Beh.Beauftragten seltsam. Wer weiss, was dahintersteckt, gerade deshalb würde ich damit nicht warten. Das bedeutet nicht, dass du einen Kündigungsschutz hast, doch die muss dann vom Integrationsamt abgenickt werden.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  7. Meggie

    Meggie Mitglied

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    Ich bin damals persönlich hingegangen um den Antrag zu stellen. Die SB haben mich gefragt warum ich denke, dass ich die Gleichstellung brauche. Ich habe gesagt, ich befürchte eben wegen Krankheitsausfällen, ist ja so bei chronischen Sachen, schneller gekündigt zu werden. Es wurden mir die Formulare mitgegeben, zum Teil gleich ausgefüllt und nach ein paar Tagen hatte ich die Gleichstellung.
     
  8. suse19782002

    suse19782002 ich liebe gummibärchen

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    Ich sehe es auch so, wie Heidesand. Der plötzliche Sinneswandel würde mich sehr stutzig machen. :rolleyes: Arbeitet solch ein SB für die Firma? Hab leider keine Ahnung davon, hatte sowas noch nie.
    Schaden kann es Dir jedenfalls nicht.

    Viel Glück und alles Gute!

    suse
     
  9. mausbaer_1970

    mausbaer_1970 liebt das Leben

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    Danke für Eure lieben Antworten. Ja die Frage hab ich mir auch schon gestellt - arbeitet der jetzt für mich oder die Firma? Ich hab mich getraut und heute den Antrag auf Gleichstellung ausgefüllt. Werde ihn heute noch bei der Post abgeben. Hoffe daß es mir keine Nachteile bringt.
    Ganz liebe Grüße an alle und einen schönen (schmerzfreien) Tag (obwohl das fast unmöglich ist bei dem Wetter)
     
  10. aggie_s

    aggie_s Neues Mitglied

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    Hallo Mausbaer,

    es ist total richtig den Gleichstellungsantrag zu stellen!! Damit fällst du unter die Schwerbehinderten und im Falle einer Kündigung(was hoffentlich nicht ansteht) bist du im Schutz des Integrationsamtes und es wird schwerer dich "loszuwerden"! Gleichzeitig hast du den Anspruch, dass dein Arbeitsplatz deiner Behinderung entsprechend ausgestattet ist! Du hast einen Kündigungsschutz, denn der Arbeitgeber muss nachweisen, dass du in den vergangenen 5 Jahren länger als 42 Tage krank warst und deine Zukunftsprognose eher düster ist, das muss aber ein Mediziner bestätigen! Du siehst also, dass es nicht ganz so einfach ist, Schwerbehinderten zu kündigen!! Aber es sollte natürlich nicht um Kündigung gehen, du wirst auch sicher keine Probleme bekommen, allerdings musst du wissen, dass euer SBV und auch dein Vorgesetzter ebenfalls eine Stellungnahme zum Gleichstellungsantrag abgeben!! Wünsch dir viel Glück!!
    LG
     
  11. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo mausbaer,

    gut gemacht !!! Dein AG muss jetzt auch Stellung beziehen, zugleich wird ihm aber eröffnet, welche Zuschüsse er in Anspruch nehmen kann um Deinen Arbeitsplatz ggf. entsprechend umzurüsten. Die AGs haben auch Vorteile, wenn Behinderte für sie arbeiten, nur weiss das eben nicht jeder.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  12. susigo

    susigo Mitglied

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    Hallo Aggie s

    den Satz verstehe ich nicht.

    "Du hast einen Kündigungsschutz, denn der Arbeitgeber muss nachweisen, dass du in den vergangenen 5 Jahren länger als 42 Tage krank warst und deine Zukunftsprognose eher düster ist, das muss aber ein Mediziner bestätigen!"

    Also ich bin auf jeden Fall länger als 42 Tage krank und das kann der Arbeitgeber doch ganz leicht nachweisen,oder?Bei uns gibt es auch einen Betriebsarzt.

    Jetzt bekomme ich Angst:uhoh:
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    gleichstellung

    eine bitte, es gibt keine hinreichende gesetzliche regelung, die besagt , dass der ag gute karten hat, wenn man in 5 Jahren!!!!! 42 tage krank ist.......
    da muss etwas auseinandergehalten werden:
    zum einen:krankschrift wegen ein und derselben krankheit(z.bsp.des schwerbehinderten bei RA) oder krankschrift, mehrmalige kurze im jahr wegen verschiedenen krankheiten.
    kein ag der welt bekommt vom arbeitsgericht so einfach tür und tor geöffnet um leute loszuwerden!
    es gibt seit 2004 die gesetzliche regelung wo der ag nachweisen muss! dass er bei öfter, längerer krankheit allesunternommen hat um den ma (schwerbehinderten)seinen platz zu erhalten oder aber auch welche alternativen er anbietet.hier muss das integrationsamt immer vorher eingeschaltet werden, wenn es um kündigung geht.
    es kann auch gut sein, dass man krank wegen einem unfall ist, in deren folge man mehrfach krank ist.auch dann kann man nicht einfach gekündigt werden.
    ein ag hat wenn überhaupt nur gute "karten"wenn er nachweisen kann, dass der ma "krank feiert" oder auch faulkrank ist, dass ist genauso schwer.
    42 Tage:ist die gesetzliche regelung der lohnfortzahlung (100%) die trifft ein, 1 x im halben jahr oder aber wenn ich innerhalb von 12 monaten mehrfach an einer und derselben erkrankung erkrankt bin nur 1x 6 wochen zu zahlen, danach gibt es bis zur 78.wo krankengeld(70%) und wenn das ansteht sollte man überlegen in wieweit bu/eu rente in betracht kommt.
    der ag selbst kann natürlich eine kündigung aussprechen, aber die muss hand und fuss haben und nicht einfach mal so, weil es für den ag bequem erscheint.
    also kopf hoch, allen , die hier ihre probleme haben.sucht euch immer anwaltliche unterstützung.die schwerbehinderten : das integrationsamt oder entspr.Beratungsstellen.
    und immer egal in welchem fall!!!! -reicht innerhalb von 21 tagen kündigungsschutzklage ein und sofort zum arbeitsamt melden, damit keine ansprüche verloren gehen.
    Lg saurier
     
  14. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo saurier und alle anderen,

    habe auch einen GDB-Antrag aus Reha gestellt, hatte es aber so verstanden, daß man einen Gleichstellungsantrag erst stellen kann, wenn man eine Kündigung bekommt. von seinem AG. Was ich eigentlich uiemlich umständlich finden würde.

    Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, kann man den Gleichstellungsantrag sofort stellen, wenn man den Grad der Behinderung
    vom Versorgungsamt mitgeteilt bekommt und dann den Arbeitgeber informieren, damit man von dem Kündigungsschutz auch etwas hat.

    Ist das alles kompliziert. Habe auch noch keinen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen.
    Habe den Antrag auch wegen Kündigungsschutz gestellt, in der heutigen Zeit kann man ja nie sicher sein.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
  15. torsten69

    torsten69 Mitglied

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    hallo elfe

    solltes du einen gdb unter 50 vom versorgungsamt erhalten dann ist es sinvoll einen antrag bei der arge auf gleichstellung zu stellen /nicht den arbeitgeber informieren der bekommt das früh genug mit :cool:

    solltes du einen gdb von 50 oder mehr erhalten kannst du den arbeitgeber informieren/thema etwas besseren kündigungsschutz und anspruch auf mehr urlaub



    wünsch dir viel erfolg und alles gute

    lg torsten
     
  16. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo Thorsten,

    danke für die Antwort, werde es so machen.

    LG
    Elfe
     
  17. Milka

    Milka Neues Mitglied

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    Hallo Elfe,

    den Antrag auf Gleichstellung kannst Du nur bei der Agentur für Arbeit stellen, nicht bei der ARGE.
    Aussicht auf Erfolg hat dieser Gleichstellungsantrag dann, wenn du begründen kannst, dass du aufgrund deiner Erkrankung nicht Deine volle Arbeitsleistung erbringen kannst, bzw. besondere Hilfen brauchst. Hierzu wird dann auch dein AG gehört.
    Mit der Gleichstellung erreichst Du dann den den besonderen Kündigungsschutz, d.h., dass vor einer Kündigung der AG sich die Zustimmung des Integrationsamtes einholen muss. Einen höheren Urlaubsanspruch erwirbst du dabei aber nicht.

    Den Antrag kannst du nur dann stellen, wenn die Kündigung noch nicht ausgesprochen wurde.

    Sobald Du den Bescheid hast, gehe mit diesem direkt zur Arbeitsagentur und lass Dich dort über Vor-und Nachteile persönlich beraten. Es gibt in jeder Arbeitsagentur hierfür spezielle Ansprechpartner.
    Liebe Grüße
    Milka
     
  18. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Hallo Milka,

    danke für die Antwort, da werde ich vorerst wohl abwrten müssen und hoffen das mir nicht zwischenzeitlich eine Kündigung auf dem Schreibtisch fliegt.
    Leider sind bei uns im Betrieb auch einige Umstrukturierungen im Gange und ich möchte meinen Arbeitsplatz noch gerne so lang wie möglich behalten, aber man steckt ja nie in den Köpfen der oberen Etagen, die für ihre Angestellten immer etwas unvorhergesehenes ausbrüten, womit man dann eigentlich doch nicht gerechnet hat.

    Ich hoffe das Versorgungsamt läßt sich nicht so lange Zeit!

    LG
    Elfe
     
  19. mausbaer_1970

    mausbaer_1970 liebt das Leben

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    Hallo Ihr Lieben,
    wollte Euch nur mitteilen, die Gleichstellung ist durch.
    Yepp - liebe Grüße
    Alexandra
     
  20. Elfe

    Elfe Mitglied

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    Gleichstellungsantrag

    Hallo mausbaer und alle anderen,

    herzlichen Glückwunsch, ich freue mich für Dich.

    Habe zwischenzeitlich nun auch Bescheid vom Versorgungsamt bekommen und wollte eien Gleichstellungsantrag stellen, die Agentur für Arbeit war auch sehr nett, aber wenn ich Pech habe kann er abgelehnt werden.
    Unsere SBV hat dazu geraten den Gleichstellungsantrag zu stellen, ich bin mir aber unsicher dabei.

    Habe daher Widerspruch gegen den Bescheid über den VDK eingereicht, mal schauen was dabei herauskommt. Die haben beim Versorgungsamt einiges nicht mit berücksichtigt, ganz einfach vergessen.
    Hoffe, das in der Wartezeit nichts unerfreuliches:confusedsquare: passiert.

    Liebe Grüße
    Elfe
     
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