Ärztliches Gutachten vom AA brauche Hilfe

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von gitti, 17. Oktober 2009.

  1. gitti

    gitti Neues Mitglied

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    Hallo hier ist Gitti!
    Heute hab ich Nachricht vom AA bekommen,demnach bin ich voll Arbeitsfähig 6Std. und mehr! Da ich im Sept.09 ausgesteuert wurde und weiter Krank bin und dieses auch schriftlich von meinem Doc habe und eingerreicht hab,verstehe ich diesen Gutachter nicht.Ich wurde nicht vom Gutachter untersucht es wude per Aktenlage entschieden.Ich habe Arthritis und Sarkiodose hab im Moment wieder stärkere schmerzen und einschränkungen ich muss ende des Monats zum Rheumadoc und werde mit ihm alles besprechen !Ich hoffe das Sie mir helfen kann ,ich weiss nicht mehr weiter denn arbeiten kann ich wirklich nicht ich bleib ja nicht nur so zum Spass daheim !Ich hoffe das ihr mir Ratschläge geben könnt,es steht auch nicht ,das ich wiederspruch einlegen kann!Bedanke mich im Voraus Gitti!
     
  2. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    hallo gitti,

    also widerspruch würde ich auch ohne diesen text einlegen.
    Denn du musst dich doch auch dazu äussern dürfen.

    Wenn du sonst nicht weiter kommst, der vdk http://vdk.de kann mithelfen, oder Klage beim sozialgericht.

    Ich musste auch zum Gutachter( GdB) , aber ich hatte Glück und kam zu einem Neurolgen.

    Ohne Untersuchung, nach Aktenlage. Das hatte ich ja auch beim Versorgungsamt. Beim Sozialgericht habe ich selber den Vorschlag gemacht, dass die mich zum Gutachter schicken sollen. Na nun werde ich sehen, denn eine Antwort habe ich noch nicht vom Sozialgericht. aber der Gutachter hat mir Recht gegeben, dass ich aufgrund meiner Beschwerden mind- die 50 % bekommen muss.

    Du bist dann ja auch schon die 76 wochen krank???, dann musst du doch über AA oder RV Geld weiter bekommen?

    Aber ich habe auch schon davon gehört, dass wenn der Gutachter oder Amtsarzt einem sozusagen GESUND schreibt, weil seiner Meinung nach keine Dienstunfähigkeit besteht, und wenn es nur für 3 std, sind. Dann ist man arbeitsfähig.
    Kann es sein, dass dich jemand angeschwärzt hat???( Neider gibt es überall)

    LG Silberpfeil
     
  3. gitti

    gitti Neues Mitglied

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    Danke Silberpfeil!
    Du hast recht mit den Neidern aber ich glaub nicht das es desswegen ist ,die Menschen die ich kenne sehen alle das ich nicht arbeiten kann.Ich bin beim Sozialverband und wenn meine Ärztin mir nicht helfen kann werde ich dorthin gehen!Ich bin 1,5 Jahre krank und bin dann ausgesteuert worden da ich mein ganzes Leben immer arbeiten war ,ich bin 41 Jahre bekomme ich seit dem 22.9.09 Arbeitslosengeld für 1Jahr,so soll es eigentlich sein aber ich sehe jetzt das sie einen nur schwierigkeiten machen,das ist sehr traurig!
    Lieber Silberpfeil ich drücke dir fest die Daumen das du bald Nachricht bekommst!!! Ich sag bescheid wenn ich etwas neues weiss! danke dir war nett.Gitti!
     
  4. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Halllo gitti,

    wenn ich dir raten darf, warte nicht bis Monatsende sondern gehe direkt Montag zum Soz.Verband. Da kann der Widerspruch schneller beim Amt sein, denn die haben ja immer sooo viel Zeit.
    Da erfährst Du dann auch, in welcher Form dein Rheumadoc den aktuellen Bericht verfassen soll. Ein einfacher Behandlungsausdruck wird nicht reichen um einen Termin beim AA oder MDK zu erzwingen.
    Ich drück die Daumen, lass dich nicht von den "Sesselpupsern" einschüchtern.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  5. gitti

    gitti Neues Mitglied

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    Danke Heidesand für deinen Rat!
    Das Problem ist das ich nächste Woche nicht da bin weil ich zur Erholung für 1Woche zur Nordseeküste eingeladen wurde werde dieses aber danach machen du hast recht man soll nicht solange warten Danke Gruss Gitti!
     
  6. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Gitti,

    ich denke auch, dass Du sofort Widerspruch einlegen solltest, ggf von der Nordseeküste aus... je schneller, desto besser. Das könnte Dir evtl nachteilig ausgelegt werden.

    Hier mal einen evtl Text:

    [FONT=Times New Roman, serif]"Sehr geehrte Damen und Herren,
    [/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]gegen Ihren Bescheid vom ....................zu meinen Antrag auf................. lege ich hiermit Widerspruch ein.
    [/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Genaue Gründe teile ich Ihnen nach Rücksprache mit meinem behandelnden Arzt mit...."
    (Quelle)

    So in etwas würde ich ihn formulieren.
    Und dann kannst Du Deinen Kurzurlaub in Ruhe genießen - hoffentlich ohne den blanken Hans ;)

    Tipp:
    Denk auch an die Liste mit den Beschwerden und Schmerzen und den daraus resultierenden Einschränkungen sowie eine Liste mit den Ärzten sowie mit den Medikamenten.. Aber die erst mit den Unterlagen und dem VdK abgeben.

    Viele Grüße
    Colana
    [/FONT]
     
  7. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    hallo gitti,

    da muss ich colana recht geben. Mache vor -oder während deines Urlaubes den Widerspruch. Ein drei Zeiler reicht erstmal, hauptsache der geht dort fristgerecht ein.
    Ich würde es vorher machen, dann hast du ruhe und kannst dich voll und ganz auf deine Erholung konzentrieren.

    es wird alles gut, LG silberpfeil
     
  8. gitti

    gitti Neues Mitglied

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    Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen deswegen,ich werde einen Wiederspruch einlegen vor meiner Reise aber den Kopf krieg ich trotzdem nicht frei .Danke für eure Hilfe melde mich dann wieder bei euch !Gitti.
     
  9. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo gitti,

    es macht mich traurig, wenn ich lese wie Du leidest.
    Ich kann mich voll in deine Lage versetzen, es ist schlimm, wenn Dinge nicht sofort geklärt werden können, bzw. wenn man weiß was auf einem (nicht) zukommt. Ich war auch sterbens krank und hatte urste panik vor meinem Gutachter termin im September. Aber auch bei anderen Dingen, mache mich immer übels fertig, und dann ist es meistens nachher garnicht so schlimm.
    Wenn jetzt deine Reise nicht wäre( aber die mache bloß um abzuschalten), dann hätte ich gesagt gleich Monatag zum Rheumadoc und wenn du den ganzen Tag da sitzt um ran zu kommen. s geht ja um Einiges.
    Das mit der (vorläuf.) Berentung ist ja so, dass festgestellt werden muss, dass Du weniger als 3 Std. arbeitsfähig bist.
    Bloß es ist ja eine Frechheit, Dein Arzt schreibt dich krank und der Gutachter schaut dich nicht mal an, und sagt " arbeitsfähig".??!!

    Liebe Gitti, es mag ja sein, ich irre mich, aber da ich ein sehr mißtrauischer Mensch geworden bin durch die ganzen (Ent)täuschungen:confused:irgend was ist da nicht so koscher, wie man auf deutsch sagt, mit deiner Angelegenheit.

    Mir wurde auch schon nachgesagt( auf Arbeit) ach kann kaum kriechen, aber zu ihrem Tanzen das geht!( habe dieses auch nur durch einen dummen Zufall erfahren)
    ...und dabei wurde mir Dieses sogar von allen Ärzten nahe gelegt, damit ich überhaupt was mache für die Mobilisierung der Gelenke( und Geist u. Seele). Und man ist ja auch erwachsen genug, dass ich sage : nein heute geht es nicht, fühl mich absulut nicht.
    Deswegen bin ich auch mit meinem erzählen über meine Beschwerden sehr, sehr vorsichtig geworden, gerade zu Kollegen, aber auch zu Bekannten und Verwandten.

    Das heißt ja auch, dass du jetzt garnicht mehr krankenversichert bist:confused:

    Ich wünsche dir viel Kraft, aber auch dass du abschalten kannst.

    LG Silberpfeil
     
  10. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Sorry Silberpfeil, aber wie kommst Du auf diese Idee? Gitti sagt ja, daß sie ausgesteuert ist, aber jetzt wieder Arbeitslosengeld für 1 Jahr bekommt. Dementsprechend ist sie auch übers Arbeitsamt krankenversichert. Strittig ist doch zur Zeit nur, ob sie nun krank oder arbeitsfähig ist. Das ändert derzeit aber nichts an den Versicherungsverhältnissen.
     
  11. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    falsch gelesen

    sorry,

    habe ich falsch gelesen.

    Silberpfeil
     
  12. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Gutachter vom Arbeitsamt

    Also meines Wissens entscheidet der Gutachter die Frage der "Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt" nicht, sondern seine Untersuchungsergebnisse bilden die Grundlage der Entscheidung der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes in Zusammenarbeit mit ihrem medizinischen Dienst.

    In meinem Gutachten steht seitens des Gutachters welche gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und wie lange eine Tätigkeit seiner Meinung nach unter Berücksichtigung dieser möglich sein könnte.

    Seitens des Arbeitsamtes wurde entsprechend der Empfehlungen des Gutachters auf mögliche Tätigkeiten des Arbeitsmarktes geprüft und der dabei realistisch noch zumutbare Zeitraum der Erwerbsfähigkeit festgelegt.
    Bei mir 3 Stunden nur noch sehr leichte Tätigkeiten.
    Leider hat diese Entscheidung des AA keinen bindenden Charakter z.B. für Entscheidungen des Rentenversicherers.
    Sollte eine erneute längere Erkrankung sein, ist gar keine Verfügbarkeit für eine Tätigkeit entsprechend des Arbeitsmarktes mehr gegeben.....

    Naja schauen wir mal, da ich statistisch ja eh nirgends erfasst bin interessiert das sowiso Keinen...

    Wenn sich garnichts bewegt kann man auch einen "Antrag auf Feststellung der Erwerbsfähigkeit zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt" beim Arbeitsamt stellen....die schicken dann ein Formular - oder man geht zum Sachbearbeiter.

    "merre"
     
  13. gitti

    gitti Neues Mitglied

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    Fortsetzung vom Ärztlichen Gutachten von Gitti

    Hallo ihr lieben bin wieder Heim!
    Ein Tag vor meiner Abreise war ich beim Arbeitsamt und hab mir alles erklären lassen.Im Gutachten steht:Arbeitsmedizinisch definierte Hitzearbeit,
    Tätigkeiten mit extremen Temperaturschwankungen,Klettern auf Leitern und Gerüsten,Ständiges Stehen und gehen,Unebener Untergrund sind auszuschließen!Wenn die Tätigkeit diese Dinge ausschließt bin ich 6Stunden und mehr belastbar!!!! Das ist die Aussage vom AA.Meine sehr nette Sachbearbeiterin die ich jetzt habe sagt das sie das auch nicht versteht sie sieht ja selbst das es nicht geht.Ich hab jetzt bis Februar Zeit mich um Arbeit zu bemühen,falls ich bis dahin nichts habe bekomme ich kein Geld mehr vom AAmt.Sie sagt ich soll mit meiner Ärztin sprechen wie es mit Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit aussieht und diese beantragen.Das mit dem Wiederspruch kann ich mir auch sparen sie sagt es bringt nichts! Was der AA sagt das steht da gibt es kein zurück und ich darf keine Krankenmeldung mehr vorlegen sonst ist es aus mit dem Geld.Weil wenn man Krank ist dann ist man nicht vermittelbar und man hat somit keinen anspruch auf A.Geld also nur wenn man vermittelbar ist bekommt man Geld!
    Mir bleibt nichts anderes übrig als mit meinem Chef zureden ob er mich noch irgendwo einsetzen kann wo nicht soviel los ist ,bin Filialleiterin in einer Bäckerrei.Aber ich weiss das ich es nicht Körperlich schaffe!Es ist kein Ausweg zu finden ich drehe mich im Kreis.Die Rente auf Zeit ist so wenig das man davon nicht Leben kann,das kann ich nicht wir müssen jetzt schon knausern.Eine Umschulung kriege ich auch nicht die wäre zu teuer ,Ich muss mir etwas überlegen aber was?
    Gruss Gitti!
     
  14. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    @Gitti
    Also zum einen würde ich trotz der Aussage der Sachbearbeiterin Widerspruch einlegen. Warum? Weil Du lediglich eine mündliche Aussage hast, auf die Du Dich später nicht berufen kannst. Kannst Du beurteilen, wie kompetent diese Sachbearbeiterin ist? Vielleicht ist das auch nur eine, die auf Zeit mit ein paar Wochen Einweisung eingestellt wurde.

    Zum anderen würde ich mich an anderer Stelle schlau machen, ob die Sachlage wie dargestellt so richtig ist. SoVD oder ähnliche Vereine helfen Dir dabei. Wenn Du rechtschutzversichert bist, kannst Du auch zum Anwalt gehen. Nimm diesen Bescheid nicht einfach so hin.

    Mir ist schleierhaft, warum Dir einfach das Geld gestrichen werden soll. Es steht Dir doch auf jeden Fall für 1 Jahr zu. Es sei denn, sie drehen Dir aus den nicht erfolgten Bewerbungen einen Strick. In dem Fall würde ich Bewerbungen per e-mail abschicken. Damit bist Du dann auf jeden Fall im grünen Bereich und es kostet Dich kein Geld für die Bewerbungsmappen.
     
  15. gitti

    gitti Neues Mitglied

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    Hallo Tennismieze
    Mir soll das Geld gestrichen werden weil ich noch Krank geschrieben bin und somit stehe ich den Arbeitsmarkt nicht zur verfügung,Man bekommt nur Geld wenn man für den Arbeitsmarkt verfügbar ist ,ich hab auch vorher gedacht egal du hast noch 1Jahr Anspruch drauf aber so einfach ist es nicht!Ich muss mich um Arbeit bemühen oder einen Antag auf EWUR stellen!Das ist alles so kompliziert das ich es auch nicht begreife.Auf der einen Seite bin ich Krank und kann nicht arbeiten und auf der anderen Seite muss ich arbeiten.Von einer erwerbsunfähigkeitsrente kann und will ich nicht Leben! Ach ich weiss auch nicht mehr weiter
    Gruss Gitti.
     
  16. Steffi.B

    Steffi.B Stehaufmännchen

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    EU Rente

    Hallo Gitti,
    mir kommen da ganz bittere Erinnerungen hoch, wenn ich das hier lese. Mein Mann ist seit 1995 EU Rentner und wir haben zwei ganze Jahre mit dem Arbeitsamt, der Krankenversicherung und der Rentenversicherung gestritten.
    Leider ist es wirklich so, arbeitslos ist nur, wer auch arbeiten kann. Damit entfällt das Arbeitslosengeld, wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
    Mein Göga war damals erst krank geschrieben, dann von der Krankenkasse "ausgesteuert" ist zu Arbeitsamt maschiert und die haben ihn zum Gutachter geschickt. Der hat festgestellt, dass er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann und damit entfiel das Arbeitslosengeld. Bei uns brach die blanke Panik aus, da wir gerade drei Monate, bevor die Krankheit bei ihm festgestellt wurde, ein Haus gekauft hatten......Nun war die einzige Lösung: Rentenantrag stellen! Tzzz, die schickten ihn zum Gutachter und der meinte , er könnte noch eine Tätigkeit im Wechsel von Gehen, Stehen und Liegen! ausführen, für ca. 5 Stunden am Tag. Na herzlichen Glückwunsch und bitte nicht zu verwechseln mit dem Gutachten des Arbeitsamtes, das hat andere Ansatzpunkte! Häää? Wir haben die Welt nicht mehr verstanden und uns blieb nur noch die Klage.

    Für die Zeit des Klageverfahrens wurde die Zeit der Krankengeldzahlung verdoppelt, das heißt, die Krankenkasse hat weiter gezahlt, bis das Rentenverfahren durch war.
    Ich weiß allerdings nicht, ob es so etwas heute noch gibt.
    Ich kann Dir nur raten Dir einen Anwalt an die Seite zu holen.Vielleicht gibt es für Dich ja auch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, wenn Du keine Rechtsschutz hast.
    Ich wünsche Dir gaaaaanz viel Kraft und bitte verzweifle nicht daran.
    Sei ganz lieb umärmelt.
    Ich kann ja mal nachsehen, ob ich die alten Unterlagen noch habe und vielleicht finde ich für Dich noch einen Tipp.
    Liebe Grüße
    Steffi
     
  17. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    @Gitti
    Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, solange angesehen wird, daß Deine Erkrankung innerhalb von 6 Monaten wieder vorbei ist. In Deinem Fall wird es aber widersprüchlich ausgelegt. Zum einen wird gesagt, daß Du arbeitsfähig bist, dann hättest Du so oder so Anspruch auf das volle Jahr Arbeitslosengeld I. Auf der anderen Seite sollst Du nach 6 Monaten kein Geld mehr bekommen, weil Du Dich nicht um Arbeit bemühst.

    Das macht keinen Sinn. Sei mir nicht böse, doch hast Du vielleicht in der Aufregung etwas falsch verstanden? Weil das Arbeitslosengeld läuft nur dann nach 6 Monaten aus, wenn Du dann immer noch krank bist. Danach würde zwangsläufig die Grundsicherung einspringen, es sei denn Du beantragst Rente. Wurdest Du vom Arbeitsamt dazu aufgefordert? Dann müssen sie Dir nämlich bis zum positiven Bescheid der Rentenversicherung weiterhin Geld zahlen.

    Ich bleibe trotzdem dabei, daß Du Widerspruch einlegen solltest. Gerade weil der Gutachter nach Aktenlage entschieden hat, bestehen gute Aussichten, den Widerspruch durchzukriegen. Besteh beim Widerspruch darauf, einen persönlichen Gutachtertermin zu bekommen, der dann anhand Deiner Anwesenheit sich ein Bild machen kann.
     
  18. Colana

    Colana Musikus

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    Hallo Gitti,

    ich würde an Deiner Stelle als

    1.) zum Sozialverband gehen und mir eine Hilfestellung holen

    und

    2.) einen Antrag beim Versorgungsamt auf Schwerbehinderung stellen

    Erstelle hierfür (mach gleich eine Kopie für den Sozialverband und Deine behandelnden Ärzte) eine Liste (bitte immer wieder mal aktualisieren),
    was Dir alles weh tut und welche Einschränkungen Du dadurch hast.

    Desweiteren lies Dir mal bitte folgenden Link, vor allem die dort angehängte PDF Datei durch:

    http://www.elo-forum.org/alg/30684-arbeitsamt-geld-kuerzen.html#post318891

    Ich denke, das dürfte Dir behilflich sein.

    Und hier, wie das Verfahren ausgegangen ist:

    http://www.elo-forum.org/erfolgreiche-gegenwehr/23064-heute-sozialgericht-koeln-termin-gegen-afa-koeln-porz.html

    Wg der sog Erwerbsminderungsrente:
    wenn die nicht ausreicht, kannst Du noch Anträge bei dementsprechenden Ämtern wie ARGE (Hartz 4) oder Grundsicherung beim Sozialamt stellen. Wer hierfür letztendlich zuständig ist, kann ich Dir im Augenblick nicht sagen.
    Übrigens die obengenannte Liste kannst Du dem Rentenantrag auch zufügen.

    Wurde bei Dir schon eine Reha durchgeführt?

    Viele Grüße
    Colana

    P. S. Hier noch eine Info bezügl des SB:

    Rheumatoide Arthritis (RA) und GdB (Grad der Behinderung)

    Bei der rheumatoiden Arthritis handelt es sich um eine progressive
    systemische Autoimmunkrankheit, bei der sich die Gelenkinnenhaut
    entzündet. Diese Entzündung verursacht einen Verlust der Form und
    Funktion des Gelenks, was zu Schmerzen, Steifigkeit und Schwellungen
    und schliesslich zu einer irreversiblen Zerstörung des Gelenks und zu
    Behinderung führt.

    Zu den typischen Symptomen der rheumatoiden Arthritis zählen Schwellungen,
    Schmerzen und eingeschränkte Beweglichkeit der Gelenke an Händen, Füssen,
    Ellenbogen, Knien und im Nacken.

    Rheumatoide Arthritis kann, wenn sie wichtige Organsysteme
    beeinträchtigt, die Lebenserwartung verkürzen. Nach 10 Jahren sind
    weniger als 50 % der Patienten noch in der Lage, einer Arbeit oder
    ihren gewohnten Alltagsaktivitäten nachzugehen.

    In so fern kommt bei einer Verschlechterung des Allgemeinzustandes (eingeschränkte Beweglichkeit, chronische Schmerzen, chronische Entzündungen etc.) ein GdB je nach individueller Beeinträchtigung in Betracht. Die Begründung sollte detailliert sein, mit genauer Beschreibung des körperlichen Zustandes und der damit verbundenen bzw. daraus resultierenden Einschränkungen.

    In schweren Fällen käme die Zuerkennung von Merkzeichen ebenso in Betracht(Quelle)
     
    #18 27. Oktober 2009
    Zuletzt bearbeitet: 27. Oktober 2009
  19. wautzi008

    wautzi008 Neues Mitglied

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    11. Juli 2009
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    Ort:
    Rheinland-Pfalz

    hallo Gitti,

    suche dir einfach einen anwalt in sozialrecht, (geht schneller als VDK)
    hole dir auf dem gericht einen antrag auf gerichtskostenerstattung und bringe dein probl. schnell vor. (anwalt sagt dir schon, was er braucht)
    alles was man von dir vom AA verlagt, muss schriftlich vom amt kommen, du hast immer das recht, dagegen wiederspruch einzulegen.
    laß dir alles schriftl. geben, was du mit deiner sachbearbeiterin redest.
    (die legen über jedes gespräch ein protokoll an und unterschreibe bitte nichts, ohne dass es dann dein anwalt gesehen hat).

    lg. elke


    lass dich ich klein machen von denen!
     
  20. gitti

    gitti Neues Mitglied

    Registriert seit:
    8. Oktober 2009
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    13
    Hallo ihr Lieben!
    Vielen Dank für eure Hilfe es freut mich sehr das man mit den ganzen Problemen bei euch gut aufgehoben ist!!!!:a_smil08:
    Ich habe jetzt schon keine Kraft mehr und ich weiss nicht wie ich das alles durchstehen soll,aber irgendwie muss ich da durch ,ich bin am Freitag beim Rheumadoc und am 20Nov.im Krankenhaus Mandel OP,wir müssen jetzt vom kleinen Haus zur Miete,zur Mietwohnung ziehen weil wir bald Pleite sind und dann der ganze Ärger mit dem Amt das ist alles zuviel für mich!Ich muss alles erst mal runterschlucken und verdauen dann tief Luft holen und weiter machen und das alles im eiltempo!
    Danke für eure Worte Gruss Gitti.
     
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