gdb herabgesetzt

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von malchatun, 15. Oktober 2009.

  1. malchatun

    Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    13. September 2008
    Beiträge:
    465
    Ort:
    Esslingen
    hallo,

    ich hab css und seit letztem jahr einen schwerbehindertenausweis mit gdb 50, bewilligt eigentlich für 2 jahre, also bis 08/2010. vor ein paar wochen flatterte vom landratsamt ein fragebogen ins haus - um die berechtigung erneut festzustellen, den ich ausgefüllt zurückschickte. heute nun erhielt ich die antwort:

    in meinen gesundheitlichen verhältnissen sei eine wesentliche änderung aufgetreten unter der medikamentösen therapie, es sei eine stabilisierung aufgetreten, von daher liege die schwerbehinderteneigenschaft nicht mehr vor, die voraussetzungen für die ausstellung des ausweises sei nicht mehr erfüllt. der neue gdb betrage nun 40.

    wenn ich nicht binnen 1 monats widerspreche bekomme ich einen entsprechenden "neufeststellungsbescheid".

    was soll ich tun? in der tat gehts mir um welten besser als noch vor 1 jahr, wo ich noch 10 kg weniger wog und chemo bekam. allerdings haben sich seit anfang des jahres die eosinophile wieder allmählich erhöht, mit der allmählichen herabsetzung der kortisondosis. ich war jetzt schon bei 5 mg. bei meinem letzten kontrolltermin in tübingen waren sie wieder dramatisch hoch, die ärzte schlugen allarm. die azathioprindosis wurde auf 200 mg täglich, das kortison wieder auf 15 mg erhöht. ich selbst spüre keine verschlechterung, aber als "stabil" empfinde ich mich nicht, oft bin ich noch müde und schlapp oder schnell erschöpft. mir wurde bei einem erneuten gutachtertermin eine berufliche tätigkeit von maximal 50% "erlaubt".

    soll ich widersprechen oder nicht? es geht ja tatsächlich stetig aufwärts, ich tu ja auch viel dafür. nur ist es so, dass ich grade versuche, wieder in meine alte firma reinzukommen, wo ich noch eine ungekündigte stelle habe, und dabei vom integrationsfachdienst unterstützt werde. die dame engagiert sich sehr für mich. das dürfte sie ja dann nicht mehr. ich möchte aber auch nicht etwas in anspruch nehmen, was mir nicht zusteht...
     
  2. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.519
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    @malchatun
    Überlaß diese Entscheidung doch einem Gutachter. Bevor ich diese ausschlaggebende Kürzung hinnehmen würde, gäbe es auf jeden Fall erst mal den Widerspruch. Bei 60 auf 50 würde ich kein Theater machen, aber gerade wegen der 50 ist das doch ein kräftiger Unterschied. Kämpfe! Wer weiß, wie lange es Dir gut genug geht und plötzlich stehst Du dann wieder da und mußt um die Erhöhung kämpfen. Einfach probieren, wenn der Gutachter dann trotzdem die Auffassung der Rentenversicherung bestätigt, hast Du wenigstens alles versucht.
     
  3. neele

    neele Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    24. April 2009
    Beiträge:
    232
    Ort:
    Duisburg
    Hallo malchatun,
    gehe auf jeden Fall im Widerspuch und hole dir Hilfe beim VDK. Ich war vorige Tage mit meiner Bekannten dort. Super Beratung, Tips und schnelle Hilfe haben wir beide dort bekommen. Kämpfe!! So wie dir Tennismieze schon schrieb und laß dir nichts gefallen. Die Sesselpupser versuchen es immer wieder.

    Ich wünsch dir viel Erfolg
    Birgit
     
  4. susigo

    susigo Mitglied

    Registriert seit:
    21. September 2006
    Beiträge:
    371
    Ort:
    Magdeburg
    Hallo...
    ab GDB 30% kannst du eine Gleichstellung beantragen und das Amt hilft dann auch weiterhin.Nur die Urlaubstage fallen weg und der Freibetrag wird weniger,sonst ändert sich beruflich nichts und der Schutz besteht weiterhin.
    Aber natürlich erst kämpfen und in Widerspruch gehen.Wenn dann nicht mehr raus kommt,Gleichstellung beantragen und wenn es schlimmer wird,gleich wieder eine Verschlechterung beantragen.
     
  5. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.519
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    @susigo
    So schön das mit der Gleichstellung auch immer klingt, besser und einfach ist es, den GDB 50 zu behalten und damit zu agieren. Eine Gleichstellung muß ebenfalls beantragt werden und wird nur bei bestimmten Sachverhalten auch genehmigt. Dazu gehört dann auch wieder, daß der Arbeitgeber befragt wird, was diesen wiederum erneut auf die gesundheitliche Bredouille aufmerksam macht, an die er vielleicht gar nicht mehr denkt.

    Auch ist nicht gesagt, daß sich das Integrationsamt dann wirklich dahinter klemmt. Meine Erfahrungen sprechen einfach dagegen. Ich hatte vor der Kündigung den Antrag gestellt und habe die Gleichstellung nach 2 Jahren immer noch nicht. Es ist also dann noch eine Möglichkeit, wenn die Rentenversicherung den Widerspruch abschlägig bescheidet aber kein Ersatz zum GDB 50.
     
  6. susigo

    susigo Mitglied

    Registriert seit:
    21. September 2006
    Beiträge:
    371
    Ort:
    Magdeburg
    Hallo Tennismieze...
    Sicherlich ist es besser den GDB 50 zu behalten und ich habe auch geschrieben,erst mal Widerspruch einlegen und kämpfen.Es kommt natürlich auf die Erkrankung an.Wenn wirklich eine Besserung eintritt und der GDB herabgesetzt wird,kann man den Schutz auch nicht mit Gerichten erzwingen.Den Gesundheitszustand und die Einschränkungen kann nur Malchatun einschätzen,ob dies jetzt unrecht oder recht ist.Wenn ich mich unrecht behandelt fühle und der Zustand mit dem GDB nicht stimmt,setzte ich natürlich alle Hebel in Bewegung und kämpfe.Der Tip mit dem VDK ist dabei nicht schlecht.Ich habe aber lediglich darauf hingewiesen,welche Möglichkeit es dann gibt und es nicht beschönigt.Sicherlich gibt es schlechte Erfahrungen und bei jedem läuft es anders.Meine Kollegin hat auch GDB 30 und die Gleichstellung.Es kommt manchmal auch darauf an,wo man arbeitet und ob das Unternehmen z.B. einen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung hat.Bei uns ist das der Fall und meine Kollegin erhielt mit deren Hilfe die Gleichstellung.Auch bei der Arbeitsplatzversetzung wurde ein Vertreter vom Amt mit eingeladen.Wir werden beide gleich behandelt,ob GDB 30 oder 50.In kleineren Betrieben stelle ich mir das auch schwieriger vor.

    Malchatun:Ich würde Widerspruch einlegen und um Akteneinsicht bitten.Ob alle Ärzte geantwortet und berücksichtigt wurden und deine Einschränkungen und Erkrankung richtig dokumentiert wurde.Hol dir am besten Hilfe beim VDK,der sich damit auskennt.Dann würde ich noch einmal dies mit den Ärzten besprechen,deine Einschränkungen deutlich schildern und dem Amt schriftlich mitteilen,wo deine Behinderungen im Alltag gegenüber einem gesunden Menschen in deinem Alter sind.Also ausführlich schreiben,was du nicht mehr kannst.
    Wenn du der Meinung bist,es ist wirklich besser geworden und die Runterstufung ist gerechtfertigt,dann eine Gleichstellung beantragen.
     
  7. malchatun

    Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    13. September 2008
    Beiträge:
    465
    Ort:
    Esslingen
    naja, das ist eben grad noch so meine unsicherheit. wie gesagt, im vergleich zu letztem jahr, als ich den gdb 50 bekam, geht es mir um welten besser. aber damals wurden mir sowohl von der sozialberatung der klinik, in der ich 2-mal lag, als auch von meiner hausärztin ein gdb von 80 vorausgesagt, es blieb aber trotz meines widerspruchs bei den 50%.

    was mich etwas stinkt (sorry): ich hab den ausweis ja für 2 jahre, also bis august 2010 ausgestellt bekommen, und nun soll er mir auf halber strecke abgenommen werden. ich habe natürlich noch einschränkungen und fühle mich oft nur eingeschränkt leistungsfähig, aber welcher grad da gerechtfertigt ist - keine ahnung. ich denke, ich werde es einfach probieren, aber bis vors gericht werde ich nicht gehen. das ist es mir nun auch wieder nicht wert. ich merke, dass ich mich zunehmend mehr mit gesundheit und mit meiner zukunft beschäftigen möchte, ich habe eine ausbildung angefangen, um beruflich wieder fuß fassen zu können in einem neuen beruf, falls es in meinem alten beruf nicht mehr klappt aufgrund meiner krankheit und meines alters (womit ich ganz stark rechne). das tut mir wesentlich besser als um einen gdb zu kämpfen, muss ich sagen. aber ich werde es auf wohl mit einem widerspruch versuchen. ich danke euch auf alle fälle für eure meinungen!! :)
     
  8. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    24. Juli 2007
    Beiträge:
    565
    Ich würde das mit dem Widerspruch auch versuchen.

    Ist schon ein Hammer, dass die 1 Jahr vor Ablauf des letzten Bescheides "prüfen". So in etwa würde ich u.a. auch meine Begründung verfassen. Quasi so nach dem Motto, dass es dir ggf. derzeit etwas besser geht, es jedoch allgemein bekannt ist, dass Rheuma in Schüben verläuft und du eben nicht weißt, ob sich bis zum Ablauf des 08/2010 nicht doch wieder eine Verschlechterung einstellt und das eventuell sogar gerade, weil du wieder versuchst zu arbeiten. Deine Genesung entstand ja während der "Ruhezeit" im Krankenstand.

    Ich persönlich finde dieses Verhalten des Versorgungsamtes unmöglich, zumal du auch bei einem neuen Arbeitgeber nicht wirklich der "Stern am Himmel" sein wirst, wenn du doch krankheitsbedingt wieder öfter ausfällst. Gerade für diese Situationen ist doch der GdB von 50 so wichtig.

    Versorgungsämter :( Ich kann da ja auch ein Lied von singen.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden