Hallo Community, bei haufe.de wird über eine neue Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch Langzeitkranker berichtet, die nicht nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst interessant sein dürfte: "Der EuGH hat durch Urteil v. 20.1.2009 eine radikale Änderung des deutschen Urlaubsrechts erzwungen. Die Urlaubsansprüche Langzeiterkrankter sollen nach europäischem Recht jährlich erhalten bleiben und nicht verfallen. Das Arbeitsgericht Berlin hat dies nun eingeschränkt: Die neue Rechtslage betreffe nur den gesetzlichen Mindesturlaub. Tariflicher Urlaub oder Sonderurlaub für Schwerbehinderte könne weiterhin trotz Erkrankung verfallen." Wer mehr wissen möchte, kann hier den ganzen Beitrag lesen: http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/newsDetails?newsID=1255330040.43&Subarea=News&chorid=00642279 Viele Grüße Kölner