Rehaantrag Anhang Wunschklinik

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von neele, 12. Oktober 2009.

  1. neele

    neele Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    24. April 2009
    Beiträge:
    232
    Ort:
    Duisburg
    Da ich so viel Pech hatte mit meiner Reha Wunschklinik habe ich im Netz was tolles gefunden. Ich wünsche allen Usern viel Erfolg bei ihren nächsten Rehaantrag.


    Antragsteller
    Vorname Name..............
    Anschrift......................

    Leistungsträger der Reha
    Name......................
    Anschrift.................


    Ergänzung meines Antrag auf Durchführung einer stationären Rehabilitation: Wunschrecht


    Sehe geehrte Damen und Herren,

    im Zusammenhang mit meinen Antrag auf die Durchführung einer stationären medizinischen Rehabilitation habe ich den Wunsch, in einer von mir ausgesuchten und für meine individuelle Situation geeigneten Rehabilitationseinrichtung behandelt zu werden.

    § 9 SGB IX räumt allen Patientinnen und Patienen bei der Durchführung von Leistungen zur Rehabilitation ein Wunschrecht ein. Danach habe ich auch das Recht, eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in einer von mir selbst vorgeschlagenen Rehabilitionseinrichtung durchzuführen. Ich habe mich für die

    ..............Klinik................
    entschieden, weil aus meiner Sicht aufgrund.......Begründung!.......... in der ......Klinik......... die Verbesserung meines Gesundheitszustand am besten gewährleistet ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Datum Unterschrift



    Wird dem Wunschrecht durch den Rehabilitationsträger nicht entsprochen, so muss! er dies durch einen Bescheid Begründen. Gegen diesen Bescheid können dann gegebenfalls Rechtsmittel eingelegt werden. Ihr könnt das auch im Sozialgesetzbuch neuntes Buch § 9 Wunsch und Wahlrecht nachlesen

    Viel Erfolg
    Viele liebe Grüße aus Duisburg
    Birgit
     
  2. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    1.519
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    Schleswig-Holstein
    Diesem Wunsch kann der Kostenträger aber nur dann entsprechen, wenn er mit der jeweiligen Klinik auch einen Vertrag hat. Besteht dieser nicht, ist der Wunsch eh nicht erfüllbar. Also besser 2 oder 3 Kliniken aussuchen und angeben oder aber vorher bei der Wunschklinik anfragen.
     
  3. mopedhexe

    mopedhexe Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    48
    Ort:
    Bodensee
    Hallo nele,

    Ich konnte auch meine Wunschklinik angeben und hat sogar beim zweiten anlauf dann ohne Probleme geklappt.
    Die Rentenversicherung hat mir das gleich gesagt wie Tennismieze geschrieben hat.
    Lieben Gruß
    Yvonne
     
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