beihilfefrage

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von bise, 11. Oktober 2009.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    ich frage mal für eine bekannte, beihilfeberechtigt. ihr kennt ja die sitation, manchmal wächst einem alles über den kopf. dann sollten gute freunde mal einspringen.

    sie ist auch rheumi, braucht ständig physio. sie ist beihilfeberechtigt und hat auch eine private krankenversicherung abgeschlossen für den anteil, den die beihilfe nicht trägt. bislang war alles bestens. doch nun haben sich die preise der physios nach oben hin drastisch verändert. diese verlangen nicht mehr den beihilfebemessungssatz von knapp 20 € sondern 25 € pro behandlung.
    ihre private versicherung hat bislang von diesem beihilfebemessungssatz immer die hälfte getragen. folglich muss sie jetzt 5 € pro behandlung selber löhnen. da abzusehen ist, dass die preise der physios weiter steigen werden (wurde ihr bereits angekündigt), erwägt sie die versicherung zu wechseln. - es sei mal dahingestellt, ob sie jetzt noch eine andere versicherung aufnimmt -. sie will also mehr beitragsprämie zahlen, damit die voraussehbare preissteigerungen abgefangen werden können.
    im beihilfeantrag muss sie immer angeben, was sie erstattet erhält von anderer seite. ich bin jetzt nicht sicher, ob es überhaupt sinnvoll ist, die versicherung zu wechseln.
    angenommen, sie erhält von der privaten 15 € erstattet (auf einen rechnungsbetrag von 25 €), gibt diesen betrag der beihilfestelle an; wie berechnet sich dann die beihilfe?
    20 € beihilfebemessungssatz abzüglich 15 € erstattung - somit 5 € beihilfe. oder bleibt es bei den ursprünglichen 50 % des beihilfebemessungssatzes. (=10 €)?

    wer von euch kann uns jetzt weiterhelfen?
    - ich bin diejenige, die glaubt, dass immer nur 20 € anerkannt werden, ein wechsel nix bringt.
    sie hofft hingegen, dass es sinnvoll ist, sich nach einer neuen/anderen versicherung umzusehen.
    wir sind jetzt mal auf eure erfahrungsberichte gespannt.
    schönes WE und lieben gruss
     
  2. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

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    Hallo Bise,

    also erstens übernimmt die Krankenkasse (egal welche) immer die % der Rechnung, wie der Vertrag läuft im Bezug auf die Beihilfe (bei mir z.B. 50%Beihilfe=50% PV). Da kann ich die Kasse wechseln wie ich möchte, wenn ich den Beihilfetarif nehme, ich werde immer nur 50% bekommen.
    Hat ihre Physio "eigene" Preise (Erhöhung)???
    Denn eigentlich wird laut Gebührenordung abgerechnet und dann werden auch je 50% übernommen. Wenn sich Betrag generell ändert wirds also auch übernommen. Kann mir also nur vorstellen, das die Physio "übertariflich" abrechnet, dann bleibt sie in der Tat auf Betrag x hängen.
    Meine Physio rechnet seit Kahren nach dem Höchstsatz der Gebührenordnung ab und habe daher immer alles voll und ganz erstattet bekommen!
    LG
    Pat1
     
  3. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Bise,

    so wie Pat1 schreibt, ist es bei mir auch.

    Habe nur von Kollegen mitbekommen, dass die Beihilfe gerade bei Massagen und auch die PK bei MTT-> Krankengymnasik( ab dem 15 o. 16 x an Geräten )kürzt, auch mediz. Trainingstherapie an Geräten genannt.

    Ich erhalte seit über drei Jahren im Wechsel: manuelle Therapie, Krankengymn. mit und ohne Fango und brauchte noch nie zu bezahlen. MTT an Geräten bekommt mir nicht und deshalb hatte ich es nur 5x.

    LG Silberpfeil
     
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    vielen dank für die antworten.

    leider gibt es keine tarife für physio behandlungen. die physio praxen setzen ihre eigenen preise fest.
    der beihilfepreis ist ca 20 € pro behandlung.
    sie erhält beihilfe und hat eine private kasse für den restbetrag abgeschlossen.
    die frage ist nun, was geschieht, wenn physio mehr als beihilfesatz verlangt?
    wie wirkt sich eine höhere privatkassenerstattung auf beihilfe aus?

    geht mal auf physio. de. dort gibt es genügend postings, in denen verlangt wird, über beihilfeniveau bei den preisen zu gehen.
    wohlgemerkt die physios sind völlig frei in ihrer preiskalkulation. die physio kundschaft entscheidet "mit den füssen".

    daher nochmals die frage, lohnt sich überhaupt nach einer versicherung zu suchen, die physiobehandlungspreise über beihilfe-niveau anerkannt und erstattet?
    gruss
     
  5. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    ...also da sollte deine Bekannte mal mit der Beihilfe sprechen und auch mit der PK. Denn so wie die Ärzte müssen sich auch die Physioth. nach den Abrechnungsfatoren für Privatversicherte abrechnen.

    Dass, was du schreibst, wäre mir alles NEU.:confused:

    Wenn deine Bekannte es sich aus gesundheitlichen Gründen leisten kann, eine neue Kasse zu suchen?, kann sie es versuchen. Aber die Privaten wollen Gesundheitsfragen beantwortet haben. Bist du nicht gesund genug wird abgelehnt, oder es gibt Risikozuschläge.., also genau abwägen.

    Nur ein Bsp. meine letzte Rechnung war fast 500€ man. Therapie + Wärme für 10x. Ich habe von der Beihilfe 250€ erstattet bekommen.

    Kann leider nicht weiter helfen...

    LG Silberpfeil
     
    #5 12. Oktober 2009
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2009
  6. Pat1

    Pat1 Neues Mitglied

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    Hallo Bise,

    irgendwie schreibst Du das so "merkwürdig", ist net böse gemeint, aber es ist halt in der Tat so:
    Wenn ich Beamter bin und Beihilfe abgesichert, dann schließe ich eine private KV ab, und die richtet sich im Beitrag sowie Erstattung nach den % der Beihilfestelle. Sprich gleicht den Rest aus, das ich auf 100% komme (z.B. 70% Beihilfe=30% PKV, 50% Beihilfe=50% PKV).
    Es gibt Beihilfezusatztarife, ob die soetwas abdecken, ich weiß es nicht. Weiß es nur bei Zahnersatz.
    Ich habe nur Physios, die nach der Beihilfeverordnung/Gebührenordnung abrechnen, und daher keine eigenen Kosten. Es gibt im Internet die Höchstgebühr zu lesen, also zumindest bei der Beihilfe Berlin, guck mal da rein!
    LG
    Pat1
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    nun muss ich doch grinsen, "merkwürdig" klingt gut.

    klar, meine bekannte ist für beihilfe abgedeckt. derzeit 50 % privat versicherung und 50 % beihilfe.
    nur die physio behandlungen sind teurer als die beihilfe vorsieht. der beihilfehöchstbemessungssatz beläuft sich pro behandlung auf knapp 20 €. wird also pro behandlung 25 € verlangt, bleibt sie auf 5 € pro behandlung "sitzen", d.h. keine erstattung. denn die provate versicherung erkennt auch nur die beihilfehöchstsaätze an.
    ich weiss nicht, ob es ausserhalb der versicherung im rahmen der beihilfe noch zusatzversicherungen gibt, die den über den beihilfesatz hinausgehenden betrag abdecken können und ob der abschluss dieser versicherung sinnvoll ist. schliesslich muss bei der beihilfebeantragung doch immer angegeben werden, welcher betrag von anderer stelle erstattet wird.
    oder verstehe ich da etwas total falsch?
    denn wenn ich auf einen rechnungsbetrag von 25 € von anderer seite bereits 15 € erstattet erhalte, die beihilfe nur 20 € anerkennt, welchen betrag kann ich dann noch von der beihilfe erwarten?

    ich habe keine ahnung von beihilfe, ich bin ges. versichert.

    gruss
     
  8. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Also, ein Wechsel der Privaten ändert daran überhaupt nichts. Und da die Privaten ihre Beiträge nach dem Eintrittsalter berechnen, dürfte sich der Monatsbeitrag auch noch erhöhen!

    Schau mal unter Landesverwaltungsamt Berlin, dort unter Beihilfe, und dann klicke Dich durch zu den GOÄ u.a., da findest Du auch die Tarife für Psychios usw.
    Die können nicht nehmen, was sie wollen! Wenn ich nachher noch dazu komme, stelle ich nen Link hier rein.
    Bei mir wird auch immer gekürzt von der Beihilfe, deshalb "schreie" ich auch nicht mehr: Hier!, wenn der Orthopäde Krankengymnastik verordnen will.

    LG, Heike
     
  9. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Es gibt bei der Privaten einen Beihilfeergänzungstarif; der deckt z.B. den Zahnersatz ab, da die Beihilfe nur noch ca. 40% der hälftigen Rechnung abdeckt.
    Vielleicht geht das auch mit anderen Sachen?

    Schau mal unter www.phyos.de da sieht man, wie es geht: Statt 30 min. werden dann nur 15 min. gemacht, und schon ist es beihilfegerecht (zu Lasten der Patienten!).
     
    #9 12. Oktober 2009
    Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2009
  10. bise

    bise Neues Mitglied

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    @ Heike,
    das ist der falsche link gewesen.
    du meinst sicherlich www.physio. de.

    na ja, die prämie für die private versicherung ist jetzt schon heftig.

    wahrscheinlich wäre es für sie besser, in die gkv zu wechseln.

    doch jetzt interessiert mich meine frage immer noch, allein das problem, wie wird der erstattungsbetrag von der beihilfe errechnet.

    im übrigen gilt, die physios sind völlig frei in ihrer preisgestaltung bei privat patienten. die preise müssen gut sichtbar aushängen. tarifvereinbarungen gibt es nicht!!! die spannweite in der preisgestaltung ist riesig vom 1,3 fachen bis zum 2,5 fachen des vdek satzes; alles ist drin und erlaubt.

    gruss
     
  11. bise

    bise Neues Mitglied

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    habe gerade mich durchgeklickt bei dem landesamt, richtung heilmittel.

    die dort aufgeführten preise gelten nicht für die heilmittelerbringer, sie sind für diese nicht verbindlich. es handelt sich nur um die höhe des betrages der von der beihilfestelle anerkannt wird.

    gruss
     
  12. Heike1961

    Heike1961 Neues Mitglied

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    Hallo Bise!

    Muß nun kleinlaut zugeben; Du hattest recht, die sind an keine festen Preise gebunden.

    Bei meinem genannten Link www.phyos.de
    kannst Du links unter Informationen anklicken, da ist ne Preisliste, allerdings ohne feste Bindung. Da müßte aber nun langsam mal was getan werden, sonst kann sich kaum einer noch was leisten.
     
  13. Patty

    Patty Mitglied

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    Mir geht es auch so, meine Lymphdrainage ist zu teuer geworden.
    Das was die Beihilfe zahlt und die Versicherung deckt nicht mehr die Kosten, ich kann es mir nicht mehr leisten. Ich benötige 2x 60 Minuten und müßte z.zt einen Eigenanteil von ca.20€ pro Behandlung zahlen, das sind dann ca. 40€ pro Woche.Tja, also ist das auch gestrichen.
    Manchmal wäre gesetzlich einfacher......
     
  14. Garfield

    Garfield Aktives Mitglied

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    Hallo bise,

    Deine Bekannte sollte bei Ihrer KK mal nachfragen, ob diese nicht einen Zusatztarif für diese Leistungen anbietet. Mir ist nicht bekannt, dass die Beihilfe unter den Bemessungssatz geht.
    Soll heißen: wenn der Bemessungssatz 20,- Euro ist, gibt es bei der Konstellation 50%/50% auch 10,- Euro v.d. Beihilfe, auch wenn der Rg-Betrag höher liegen sollte oder von seiten der KK mehr als 50% geleistet wird.

    Diesbezüglich aber bitte Rücksprache mit KK und Beihilfe halten.

    Im Übrigen bitte ich zu bedenken, dass die Beihilfevorschriften der Länder und die des Bundes unterschiedlich sein können.

    (Bsp: was Berlin zahlt, muss nicht automatisch für NRW, Hessen oder den Bund gelten)


    Ich hoff, damit weitergeholfen zu haben.

    LG und alles Gute (auch für Deine Bekannte) vom
     
  15. bise

    bise Neues Mitglied

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    @ Garfield,

    sicherlich 50 % des rechnungs- bzw. beihilfebemessungshöchstbetrages von der beihilfe?
    genau das wage ich zu bestreiten, dann bräuchte nie nach dem betrag von anderer stelle nachgefragt werden.

    abgesehen davon, die beihilfesätze sind höher als die gkv sätze. dennoch "meutern" die physios über eine ihrer meinung nach nicht angemessene, leistungsgerechte bezahlung.

    auch wir als selbstzahler sind von dieser "preisindiehöhetreiberei" betroffen. verordnet der doc nix mehr wg. überschreitung seines budgets, muss ich selber löhnen - nicht zu den gkv preisen , nein, nur zum preis der privatversicherten.
    selbstzahler der gkv werden den privatversicherten gleichgesetzt.
    eine finanzielle katastrophe für viele.
    seht euch mal auf der homepage der physios um, wenn ihr an einzelheiten interessiert seid.

    mich interessiert die beantwortung meiner ursprünglich gestellten
    frage noch immer. ich werde versuchen, meine bekannte dahin zu motivieren, dass sie sich bei ihrer beihilfestelle informiert.

    @ an alle: DANKE für euer interesse.
    gruss
     
  16. Garfield

    Garfield Aktives Mitglied

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    Das darfst Du ja ruhig bestreiten, ist aber trotzdem bei der Beihilfe Bund so!

    Dazu dann aber meine Frage an Dich: "Wieso sollte der Bund Bemessungsgrenzen festlegen, wenn er dann weniger bezahlt?"

    Sorry - aber das ist nicht nur unlogisch, sondern auch wiedersinnig.


    Ich darf das behaupten, denn ich bekomme die Bemessungssätze, die der Bund festgelegt hat, hälftig von der Beihilfe gezahlt.
    Das ändert selbstredend nix daran, dass auch ich auf Kosten "hängen" bleibe, da die Physios mehr Geld wollen und auch in Rechnung stellen.
    Meine KK hingegen hält sich ebenso an die Bemessungsgrenzen und zahlt auch nur 50% derselben.:o

    Die Bemessungssätze sind aber unterdessen bisher noch nicht angehoben worden, die Physios nehmen trotzdem mehr.
    So isses.;)

    In diesem Fall bleibt nur: Zahlen oder keine Physio:o:o:o

    Ich allerdings rede hier nur und ausschließlich über die Beihilfe "Bund".
    Die Länderbeihilfevorschriften kenne ich nicht.
     
  17. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    welchen Tarif ?

    na da bin ich ja echt froh, dass ich dieses alles nicht habe und hatte( Land).
    Meine PK wollte noch nie sehen, was die Beihilfe zahlte bei Physio.

    eine Frage an Bise, welchenTarif hat deine Bekannte denn bei der PK?
    Ost- West- oder Basistarif ?

    LG Silberpfeil
     
  18. Gitta

    Gitta Aktives Mitglied

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    Bärlin :-)
    ??

    Sorry Bise,
    du nimmst viel und gibst wenig.
    Einfach nur meine Meinung.
    Hier ist ein super Forum,bezahlt wird es nicht von Unsereiner.
    Deine Bekannte,Freundin oder was auch immer.
    Frag da nach,wo dieses Thema aktuell ist.
    Das www ist unerdründlich und wird meist radikal abgerechnet.
    Biba
    Gitta
     
  19. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    Gitta,
    wie soll ich das jetzt verstehen?
    habe ich irgendetwas verpasst"?
    ist irgendeine entwicklung, entscheidung an mir vorbeigelaufen?

    ro-l ist ein super forum. in der länderecke wurde/ wird vieles angesprochen: versicherungen, hartz 4, rente, kkbeiträge etc...
    auch die frage nach privaten versicherungen und deren leistungen ist immer wieder aktuell.

    sollte ich dir unbewusst mit der frage der beihilfe "auf die zehen getreten haben", so bedaure ich dies.
    beihilfe ist keine geheimwissenschaft sondern eine verordnung, die jede/r einsehen kann, wann immer sie/ er will. auch beihilfeberechtigte können rheumis sein mit all den problemen, die sich aus der bewältigung dieser krankheit ergeben (können).
    wo liegt nun das problem für dich?

    nix für ungut
    gruss
     
  20. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Ort:
    an einem fluss
    tarife

    hallo bise,
    ich selbst bin gkv, habe aber eine zusatzversicherung abgeschlossen, wo ich was zurückbekomme.wenn auch nicht alles, aber bis zu einer gewissen grenze.warum sollte das bei pkv anders sein?????
    ich verdiene so wenig, dass ich meist im februar schon meine bealstungsgrenze von 1% voll hab, also zahl ich die schon vorher und bin die sorge der ewigen zuzahlerei(apotheke, physio, krh.)los.
    was ich damit sagen will:ihr werdet keinen tarif finden, wo ihr alle eure kosten deckeln könnt, auch nicht als privat versicherter!!!!
    mal erhlich, warum auch??????
    es ist richtig, deine freundin muss sich in ihrer beihilfestelle erkundigen, denn dort sitzt der fachmann/die fachfrau und kann für das jeweilige Land/oder auch Bund ihr genau sagen wie es geht.
    wechseln in eine ander versicherung ist unnötig, denn sie muss ohnehin aufgrund der vorerkrankung mehr zahlen.
    du siehst am ende gleicht es sich wieder aus.spart euch die mühe!
    lg saurier
     
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