Schwerbehinderten Ausweis

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Sabine, 22. Juni 2001.

  1. chrisroh

    chrisroh Neues Mitglied

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    Hallo mit Esprit

    Ich warte auch schon seit Ende Juni drauf habe Heute mit dem Versorgungsamt telefoniert und die sagten, das die Prüfung bei Neuanträgen viel Zeit in Anspruch nimmt und es kann ca. 6 Monate dauern bis er zurück ist. Also mach dich nicht verrückt alles noch im grünen Bereich. Wünsche dir einen schmerzfreien Restdonnerstag.


    lieben Gruß

    Chrisroh:top:
     
  2. rechel

    rechel Neues Mitglied

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    warte seit Mai auf eine Antwort. Habe Verschlechterungsantrag gestellt. Muß nicht negativ sein, beim ersten mal war es auch ein halbes Jahr.
     
  3. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    @mitEsprit
    Meinst Du die Beantragung von mehr % oder nur die Ausstellung des Ausweises aufgrund bewilligter mindestens 50%?
     
  4. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

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    Also, der Bescheid beim Erstantrag dauerte bei mir 6 Monate. Das war 1995.

    Im vergangenen Jahr hatte ich erstmals einen Verschlechterungsantrag gestellt. Dieser wurde auch bewilligt - nach 11 Monaten Wartezeit.

    Die Änderung auf dem Ausweis wurde dann allerdings sehr schnell erledigt. Bereits nach wenigen Tagen hatte ich ihn wieder im Briefkasten.

    Jetzt habe ich Widerspruch eingelegt, weil mir die Erhöhung zu gering ausgefallen war. Die Eingangsbestätigung erfolgte gleich mit dem Vermerk, dass es nicht möglich ist, den Widerspruch kurzfristig zu bearbeiten. Man darf also gespannt sein.

    lg
    Susanne
     
  5. jsca

    jsca Neues Mitglied

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    Heute sagte man mir, dass es 3 Monate dauern kann, bis über den Antrag entschieden werden kann...

    Jessica
     
  6. mitEsprit

    mitEsprit Neues Mitglied

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    er hat vor 2 Jahren 30% bekommen.....
     
  7. Ihr habt bestimmt eine Erhöhung beantragt, oder? Einen Behindertenausweis gibt es ab einen Gdb von 50.
    Sylke
     
  8. mitEsprit

    mitEsprit Neues Mitglied

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    ja stimmt......naja seine Krankheit hat sich verschlimmert....mal sehen...
     
  9. Fichtenlaus

    Fichtenlaus Neues Mitglied

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    Hallo mitEsprit

    Antrag auf Verschlechterung (hatte 30%) wurde am 25.04.09 gestellt.(Über den VdK). :top:
    Bescheid bzw. Bewilligung vom Versorgungsamt bekam ich am 27.06.09 (50 %) = Behindertenausweis.

    Hoffentlich klappt es bei dir auch.

    Liebe Grüße
    Fichtenlaus
     
  10. Granny

    Granny Mitglied

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    Hallo:)
    die wartezeit auf einen GdB dauert mindestens 3 monate- 5 monate
    das ausstellen eines behindertenausweises ca.3 monate
    wenn man einen verschlechterungsantrag gestellt hat ergeben sich auch wieder ca. 3 monate
    allerdings ist das alles von bundesland zu bundesland unterschiedlich

    lg
    granny
     
  11. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Hallo,
    ichhabe beim ersten Antrag 7 Monate gewartet, beim Verschlechterungsantrag hat es dann noch länger gedauert. Meinem Rechtsanwalt wurde mitgeteilt, dass meine Ärzte nicht antworten würden-allerdings war das eine glatte Lüge, denn sie hatten keinen angeschrieben. Auch das war - neben der Ablehnung des Verschlechterungsantrags ein Grund für mich zu klagen. Nach mehr als einem Jahr Wartezeit und Einspruch gegen ein falsches Gutachten (der Gutachter hatte das alte Gutachten abgeschreiben und die Aussagen von 4 Ärzten einfach unterschlagen....) wurde kurz vor der Klage ein Angebot vom Sozialgericht gemacht.
    Also, es kann auch Monate dauern, "mein Versorgungsamt" gehört laut Auskunft der Schwerbehindertenvertretung zu den absolut langsamsten.....
    Gruß - und hoffentlich geht es bei dir schneller
    Kröti
     
  12. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    Ausweis

    hallo, ich füg mal was anbei:

    Die Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX beträgt gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 und 4 sowie Abs. 5 Satz 2 und 5 SGB IX:
    • max. 3 Wochen nach Antragseingang, falls für die Feststellung kein Gutachten erforderlich ist,
    • max. 7 Wochen nach Antragseingang, falls für die Feststellung ein Gutachten eingeholt werden muss ( 3 Wochen für die Entscheidung, ob ein Gutachten erforderlich, 2 Wochen für die Gutachtenerstellung, 2 Wochen für die Entscheidung nach Vorliegen des Gutachtens).
    wichtig ist nach antragstellung zur schwerbehinderung müsst ihr bescheid bekommen.ansonsten habt ihr die möglichkeit dagegen anzugehen.alles im SGB IX geregelt.ihr solltet aber denen auf den senkel gehen, so nach 14 tagen.wartet nicht bis was passiert.
    am besten ihr habt im vorfeld von euren behandelnden ärzten schon was in der hand.oder gutachten reha oder was auch immer.
    noch was:
    es ist nicht entscheidend was man hat!!!!!das war mal und man hat alles zusammengezählt. so geht es heut nicht mehr.
    wichtig ist: wie sich eure behinderung auf die teilhabe am (arbeits)leben
    auswirkt.das gilt dann auch für die verschlimmerung.
    gutachten werden meist wie folgt erstellt:
    1 gutachten beim arzt
    legt ihr widerspruch ein, was bei einer ablehnung immer gemacht werden sollte, denn es wird damit gerechnet, dass die leute sich nicht wehren.
    2 gutachten: nach Aktenlage!!!!
    da werden eure unterlagen irgend einem gutachterarzt vorgelegt.der kennt euch nicht und der sieht euch nicht.und das ist nicht immer ein facharzt!!!!
    ev.ein 3.gutachten, dass müsst ihr aber dann eventuell bezahlen.

    bitte googeln über berliner schwerbehindertenvertretung oder Integrationsamt berlin, die beantworten euch auch fragen(Hotline)

    und erst wenn man diesen schriebs hat, mit den %'ten ist man anerkannter schwerbehinderter, nicht mehr ab antragstellung!

    den ausweis bekommt ihr am schnellsten, wenn ihr kopie des antrages und am besten 2 passfoto beifügt(hinten drauf bescfhriften:name, adresse) und auch hier bitte nachfragen(14 Tage) nichtr warten!!!!!
    wenn noch fragen, na dann fragt mich!!!!lg saurier
     
  13. malchatun

    Aktives Mitglied

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    Esslingen
    da hatte ich es ja gut - ich habe letztes jahr keine 3 wochen gewartet und hatte meinen ausweis mit gdb 50. :top:
     
  14. mitEsprit

    mitEsprit Neues Mitglied

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    Heute morge kam der Bescheid.....

    20%

    Wie kommt das,wenn er vorher 30 hatte?Was müssen wir jetzt tun?

    Lg
     
  15. ursl53

    ursl53 Neues Mitglied

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    Baden-Württemberg
    eigentlich dürft ihr Euch nicht wundern.

    Nach Deinen Aussagen geht Dein Mann im Gegensatz zu früher seit Jahren nicht mehr zum Facharzt. Dies könnte man auch so auslegen, daß es ihm besser geht und er keinen Rheumatologen mehr braucht.

    Wie Dir hier viele schon versucht haben zu erklären ist Dein Mann offensichtlich nicht gut mit Medikamenten eingestellt. Den vom Hausarzt vorgeschlagenen Besuch beim Schmerztherapeuten hat er auch nicht in Angriff genommen.

    Ich denke mit der Rente wird das unter diesen Voraussetzungen sicher auch nichts.

    Ursula
     
  16. 68Biene

    68Biene Neues Mitglied

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    Hallo zusammen.
    Vielleicht kann mir einer helfen.Ich habe im August einen Antrag gestellt wegen Chronischer Polyarthritis,Knie und Rückenbeschwerden.Heute ist der Bescheid gekommen das ich (nur)30%bekomme aufgrund der Polyarthritis.Wegen dem Knie und Rücken kam der Satz ;;Die Beeinträchtigung verminderter Belastbarkeit der Wirbelsäule,des linken Kniegelenkes ist keine Behinderung,weil sie keinen GdH von wenigstens 10 verursacht.Ich möchte gerne Widerspruch einlegen.Soll ich denn erst die Papiere vom Versorgungsamt schicken laßen um diese einzusehen oder soll ich gleich dazu schreiben das ich mit dem Knie nicht mehrmals in die Hocke gehen kann ohne das mir vor Schmerzen schlecht wird.Ich kann nicht mehr rennen und ständige Schmerzen begleiten mich auch.Ich habe auch irgendwo gelesen das man unter ständiger Einnahme von Mtx und Cortison mehr bekommt.(Ich finde nur die Seite nicht mehr:sniff:.Ich weiß ja nicht ob mir mehr Prozente zustehen.Ein Versuch ist es mir wert.Ausgerechnet jetzt ist der Vdk auch noch in Urlaub.Ich hoffe das ich hier Hilfe find.Danke schon mal im vorraus
    Lg Biene
     
  17. Irmi

    Irmi Mitglied

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    Behindertenausweiß

    Liebe Bine!

    Also ich kann dir ja mal von meinen Erfahrungen schreiben.
    Bei mir haben die das jedes Mal so gemacht, das die vom Versorgunsamt erst voll wenig % gegeben haben. Und ich habe immer einen Widerspruch geschrieben. Einfach so ohne "extra Zettel". Dann habe ich die entsprechenden Krankenhausberichte/ oder Arztberichte beigefügt.
    Ich hatte auch oft Erfolg damit. Jetzt hab ich zum Beispiel 80%. Die wollten mir vorher auch nur 50% geben obwohl ich dauernde Luftprobleme hab. Da hab ich meinen Sachbearbeiter angerufen (also der der im Versorgunsamt für dich zuständig ist, steht oben im Briefkopf) und hab ihm die Sache geschildert. Er kann dir allerdings auch ein Formular zuschicken.
    Die sind oft sehr stur.
    Das musst du aber auch sein.
    :top:

    Lg. 1986
     
  18. 68Biene

    68Biene Neues Mitglied

    Registriert seit:
    25. September 2007
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    Ort:
    Lügde
    Hallo
    Hast du denn beim Widerspruch einlegen die Arztberichte angefordert.Ich weiß irgendwie noch nicht so wie ich das schreiben soll.ich suche auch schon ne Stunde rum wo das mit dem Mtx stand.Alles gar nicht so einfach:(Aber trotzdem danke
    Lg Biene
     
  19. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Gelsenkirchen
    Bei den entzündlich-rheumatischen Krankheiten sind unter Beachtung der Krankheitsentwicklung neben der strukturellen und funktionellen Einbuße die Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und die Beteiligung weiterer Organe zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für Kollagenosen und Vaskulitiden.
    Bei ausgeprägten osteopenischen Krankheiten (z.B. Osteoporose, Osteopenie bei hormonellen Störungen, gastrointestinalen Resorptionsstörungen, Nierenschäden) ist der GdB/MdE-Grad vor allem von der Funktionsbeeinträchtigung und den Schmerzen abhängig. Eine ausschließlich meßtechnisch nachgewiesene Minderung des Knochenmineralgehalts rechtfertigt noch nicht die Annahme eines GdB/MdE-Grades.
    Anmerkung

    Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule (z.B. Bechterew-Krankheit)
    ohne wesentliche Funktionseinschränkung
    mit leichten Beschwerden10mit geringen Auswirkungen
    (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität)20 - 40mit mittelgradigen Auswirkungen
    (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität)50 - 70
    mit schweren Auswirkungen
    (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz)
    80 - 100
    Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver Therapien sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen

    suchst Du diese Info?

    nachzulesen bei www.vsbinfo.de

    LG Heidesand



     
  20. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
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    1.519
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    @Biene
    Nur die Diagnosen einreichen bringt Dir wenig an % ein. Die Entscheider müssen sich ein Bild davon machen, was Dich im täglichen Leben gegenüber einem Gesunden beeinträchtigt. Dazu gehören solche Schilderungen wie "in die Hocke gehen". Die Zuerkennung richtet sich nach dem Maß der Beeinträchtigungen nicht nach den Diagnosen, die insofern nur einen Anhaltspunkt liefern.
     
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