Guten Tag zusammen! Mein Mann (46 Jahre) hat heute Bescheid über seinen Behinderungsgrad erhalten. Da er an Rheuma leidet lautet er 30. Er steht zum Glück noch im Arbeitsleben, was ihm aber an manchen Tagen mit geschwollenen Gelenken sehr zu schaffen macht, da er als Industriemechaniker Bereich Technik tätig ist. Nun zu meiner Frage: Wie soll er sich weiter verhalten? Soll er nun schon den Antrag beim Arbeitsamt auf Gleichstellung eines Behinderten stellen und soll er darüber seinen Arbeitgeber informieren? Für hilfreiche Infos wären wir sehr sehr dankbar! Uns wäre es sehr wichtig einen gesonderten Kündigungsschutz für ihn zu erreichen, da wohl davon auszugehen ist, das er häufiger als normal, in ferner Zeit krankgeschrieben wird. Danke euch im vorraus!
und soll er darüber seinen Arbeitgeber informieren? Moin zusammen, das würde mich auch interessieren!!! Habe auch vor 10 Tagen meinen Bescheid bekommen. GdB 30 unbefristet gültig Welche Auswirkungen hat es in meinem Berufsleben? Ich bin Verkäuferin in einem bekannten großen Discounter..... LG OstfriesenUschi
Hallo, bei den Diagnosen würde ich erstmal Widerspruch einlegen, wegen höheren GdB. Und ordentlich begründen, welche einschränkungen ihr in eurem Leben habt, was ihr nicht mehr könnt(vor 1-2 Jahren ging es noch), Hobbysaufgabe , und,und..... Wie lage krank in der letzten Zeit( z.B. im letzten Jahr) Die Arbeit sehr anstrengend ist, darum keine Lust und Kraft auf Freizeit......... Nebenwirkungen der Medikamente und die dazu gehörigen Lebenseinschränkungen. Gleichstellung beim AA stellen, wenn GdB unter 50 ist, auf jeden Fall. Wenn nicht zu viele Schwerbehinderte ( auf so und so viele Arbeitnehmer müssen ??( Zahlen weiß ich leider nicht) Behinderte sein), hat man das Glück das man berücksichtigt wird(nicht Entlassen zu werden,keine Umsetzungen, wenn es der Gesundh. noch mehr schaden würde.....) Als Verkäuferin hat man vielleicht dasGlück, nicht mehr schwer zu tragen, vielleicht nur an der Kasse sitzen, oder Büro. Da müsste man aber unter Beisein des Betriebsrates / Personalrates, mit dem Chef(in) ein Gespräch suchen. Ich hoffe, ich habe es so einigermaßen gut erklärt.. LG Silberpfeil
Hallo, wir sind ja schon erstaunt das mein Mann mit 30 eingestuft wurde! Sind erstmal von 20 ausgegangen, da er bis heute noch keine Gelenkveränderungen hat...... zum Glück! Bei ihm wurde vor 2 Jahren CP festgestellt und sofort behandelt. Deshalb werden wir keinen Widerspruch einlegenm gegen die 30. Uns interessiert nur wann man den Gleichstellungsantrag beim AA einreichen sollte, ob es in der jetzigen Situation überhaupt schon ratsam wäre damit der "Schuss" vom Arbeitgeber nicht nach hinten losgeht. Meine damit ob man schlafende Hunde besser nicht wecken sollte...?
@ silberpfeil! Vielen Dank für Deine rasche Antwort Ich habe meinen Feststellungsbescheid am 13.09.09 erhalten. Mein HA meinte gleich, dass ich einen Widerspruch einlegen sollte, wenn man mir "nur" 30% gibt. Ich habe ene Funktionsbeeinträchtigung der Wirbelsäule (Skoliose) - darauf gab man mir die 30% weiter steht, dass ich ich noch zusätzliche Funktionsbeeinträchtigungen habe, beider Hände und beider Kniegelenke (je Einzel - GdB. 10), die sich NICHT erhöhend auswirken. Das verstehe ich nicht, denn momentan habe ich mächtige Probleme mit meinen Händen!!!! Muss jetzt noch auf die Diagnose vom Rheumatologen abwarten. Den Bescheid werde ich allerdings erst in ca. 5 Wochen erhalten, zumal ich noch zum MRT muss......d.h. ich bekomme erst Bescheid, wenn die Frist für den Widerspruch abgelaufen ist. Hätte eigentlich gerne den Befund beim Antrag dabeigelegt Soll ich denn trotzdem den Widerspruch einlegen? Gruß OstfriesenUschi
Das würde ich dann schon schnell noch innerhalb dieser Frist tun, sonst wirst du Schwierigkeiten bekommen. Kannst die neuen Berichte ja nachreichen, das ist möglich und auch gleich im Widerspruch erwähnen! Nur die Frist des Widerspruchs mußt du einhalten-unbedingt!
Hallo Bella6000, dass verstehe ich nicht, mit schlafende Hunde nicht wecken. Die 30% kann deinem Mann keiner weg nehmen. Bloß bei den Einschränkungen, die dein Mann sicherlich hat, weiß ich nicht ob ich das so sein lasse , wie es ist. Ich habe auch zuerst 30% erhalten: Widerspruch, da einiges garnicht berücksichtigt wurde( wurde nnicht alle Ärzte angeschrieben, zudem fehlten Erkrankungen ganz und gar). Ich wollte aber auch von Anfang an 50%. Dann erhielt ich den Abhilfebescheid mit 40%. Wieder Widerspruch. Dann kam Ablehnung und dass ich nun nur noch klagen kann vorm Sozialgericht. Habe ich gemacht.( letztes jahr april 2008) War nun im September zum Gutachter, vom Sozialgericht aus. Er hat mir gesagt, dass ich mindestens die 50% erhlten müsste. Ja, nun warte ich ab. Ausserdem hat er noch Dinge an mir festgestellt( er war Neurologe); AUF DIE VORHER NOCH KEINER GEACHTET, bzw. näher drauf eingegangen ist. Habe nun auch leider noch einige Untersuchungen vor mir.... Ich sage nur, man darf nicht zu früh aufgeben. Ich hatte zwar auch gesundheitlich nicht die Kraft, aber nun bin ich froh, dass ich dieses durchgezogen habe. LG Silberpfeil
Schau mal Silberpfeil, das habe ich auch empfohlen bekommen: Bella, Voraussetzung für die Bewilligung einer Gleichstellung ist, dass der Arbeitsplatz aus **behinderungsbedingten** Gründen **gefährdet** ist und zwar nicht evtl. und vielleicht in Zukunft, sondern zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das müßte Dein Mann auch ausführlich begründen und belegen. Außerdem wird der Arbeitgeber, der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung von der Agentur für Arbeit um Stellungnahme gebeten. Auch daran sollte man denken, bei manchen Arbeitgebern schießt man sich mit so einem Antrag selbst ins Knie. Nun habe ich aber gerade noch den Hinweis bekommen, das mein Mann schonh 50% bekommen müßte wenn er eine Basistherapie mit zB.MTX bekommt, was der Fall ist! Also wohl doch vorerst Widerspruch?
Sgb 30 Hallo, ich bin lange Vorsitzende der Schwerbehindertenvertretung an meinem Arbeitsplatz gewesen. Bei der Gleichstellungsbeantragung muß bzw.wird der Arbeitgeber informiert.Weil erstens der Arbeitgeber bestätigen muß, dass der Arbeitsplatz gefährdet ist, bzw. der Arbeitnehmer zur betriebsbedingten Kündigung oder Rationalisierung ansteht.Ich habe in meiner 30 jährigen Tätigkeit , selten erlebt, dass der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers nachgegeben hat, und ich habe in einer Rehaklinik mit über 1000 Betten gearbeitet, und wir hatten Mitte der 1990er Jahre mehrere Rezessionen. Zweitens wird auch der Betriebsrat gehört, so er denn vorhanden ist. Um nochmals kurz zu umreißen:Gleichgestellte behinderte Menschen haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung im öff. Personenverkehr, und auch nicht die Möglichkeit vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen. Im Übrigen können gleichgestellte behinderte Menschen alle Rechte und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB XI in Anspruch nehmen §68 Abs.3 SGB.Gleichgestellte Menschen werden bei der Ausgleichsabgabe auf die Pflichtplätze mit angerechnet. Voraussetzung für die Gleichstellung ist, dass die Menschen ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen, oder nicht behalten können.Die Gleichstellung muss beim Arbeitsamt beantragt werden. Sollte noch jemand Fragen haben, bitte mailen, ich hab noch alle Gesetze daheim. Schönen Sonntag allen, und liebe Grüsse Chaquinto
hallo bella leider weiß ich aus eigender erfahrung wie schwer es ist als industriemechaniker mit dieser erkrankung tätig zu sein hatte auch das problem was stellt man zuerst auf meinen ersten antrag auf feststellung der behinderung habe ich einen gdb von 30 erhalten mein erster weg war zur arge antrag stellen auf gleichstellung meine begründung war künftige fehlzeiten durch krankheit und stellenabbau den arbeitgeber müsst ihr nicht informieren die arge setz sich mit dem arbeitgeber in verbindung und vordert eine stellungsnahme an dem antrag wird in der regel entsprochen und das zum tag des antragstellung hab ihr die gleichstellung erhalten ist die seit gekommen den arbeitgeber zu informieren hat vorteile für deinen man küntigungsschutz es beruhig und auch der arbeitgeber kann nutzen daraus ziehen/ausgleichsabgabe zum gdb habe ich ca.1 jahr später antrag auf neufeststellung gestellt und einen gdb von 60 erhalten aber das kann man handhaben wie man will wiederspruch gegen gdb einlegen und antrag auf gleichstellung gleichzeitig stellen kein problem vieleicht wäre es sinvoll wenn ihr euch mal mit dem integrationsfachdienst in verbindung setz kann ich nur entfehlen habe hier leider nur den link für BW http://www.ifd-bw.de/ lg torsten
Hallo Bella Du hast beschrieben dass man mit mtx immer 50% bekommt? Wo steht das? Ich habe nämlich auch gerade den Bescheid mit 30% bekommen und nehme als Basismedikamente Sulfasalazin und mtx Viele Grüße quilthexe
Das mit 50 % bei MTX Einnahme wurde mir auch nur zugetragen. Ich habe mich auch versucht mich schlauzulesen, kann aber daraufhin nichts finden. LG
anhaltspunkte von 2008 Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver Therapien sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen unter(Vaskulitiden)Für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdB/MdE-Grad von 50 nicht unterschritten werden. nachzulesen unter http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.18.1.htm#rheumatische
Ein Dank an alle Wow....ich muss sagen, man liest hier viele gute Tipps Ich stecke gerade mitten drin in den ganzen Anträgen....und ohne Eure Hilfe, würde ich ganz schön dumm aussehen Man ist dann doch gestärkt, wenn man zu den Ämtern muss, bzw. Schreiben aufsetzen muss... DANKE! LG aus dem verregneten Ostfriesland OstfriesenUschi
hallo zusammen, ich muß noch mal kurz nachfragen. ist dass jetzt mit dem mtx richtig das man 50% bekommt, oder nicht. bin manchmal ein wenig langsam. ich habe nur 20. für eine antwort wäre ich dankbar, vielleicht weiß jemand mehr. wünsche noch einen schönen tag, liebe grüße, gini1965
nochmals hallo zusammen, vielleicht ist doch noch jemand da, der sich auskennt. wäre sehr schön, ansonsten wünsche ich ein schönes wochenende, liebe grüße, gini1965 :a_smil08:
Hallo Gini, wenn Du über 6 Mon. MTX nimmst, solltest Du einen Verschlimmerungsantrag machen. Da sollten dann 50 % gegeben werden. Thorsten hat den richtigen Link dazu angegeben. "alles wird gut" Heidesand
hallo heidesand, vielen dank für deine antwort. ich werde sofort schauen. schönes wochenende noch, gini1965