Haushaltshilfe während der SW?

Dieses Thema im Forum "Rheuma und Schwangerschaft" wurde erstellt von knoeppie, 14. September 2009.

  1. knoeppie

    knoeppie Neues Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    272
    Hallo liebe Mamas, Baldmamas und auch sonstigen "Rheumis",

    seit mehreren Wochen habe ich ja leider ein megadickes Knie und auch die Kochenhaut, wo die Achillessehnen ansetzt, ist an beiden Seiten entzündet. Dies hat zur Folge, dass ich mich so gut wie gar nicht bewegen kann und echte Schwierigkeiten habe, neben der Kita-Eingewöhnung des Kleinen, Arztterminen, Diss. schreiben, etc. auch noch den Haushalt inkl. Einkaufen zu schmeißen.

    Eben wies mich aber eine Bekannte darauf hin, dass es auch die Möglichkeit gebe, als Rheumatiker von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe gestellt zu bekommen. Ich bräuchte die Hilfe ja auch nur, bis ich wieder Enbrel/MTX nehmen kann, was meine erste Handlung nach der Entbindung sein wird.
    Hat jmd. von Euch damit Erfahrung und weiß, wie da die Anforderungen sind? Sollten die nämlich extrem hoch sein, so dass ich ohnehin nicht drunterfalle, dann spare ich mir die Zeit und die Nerven bzgl. KK und Ärztin.

    Ansonsten geht es dem kleinen Tiger gut und der Arzt hat schon ein vorsichtiges "das sieht aber ziemlich männlich aus" in den Raum gestellt :D

    Vielen Dank für Eure Antworten und eine schöne Woche wünscht
    Knoeppie
     
  2. uli

    uli Mitglied

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    Köln
    Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltshilfe_(Sozialleistung)

    „Leistungsgrundlage ist § 38 SGB V. Anspruch auf Haushaltshilfe kann wegen Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorgeleistungen, einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder wegen einer Mutter-Kind-Kur bestehen, wenn wegen einer dieser Leistungen die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Auch wenn aus medizinischen Gründen die Mitaufnahme mit einem Kind im Krankenhaus notwendig ist, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe.
    Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und keine andere Person, die im Haushalt lebt diesen weiterführen kann. ...
    Bei ambulanter Krankenbehandlung besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch.
    Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung vorsehen, dass in weiteren Fällen nach ärztlichem Zeugnis Haushaltshilfe gewährt wird, z. B. bei Erkrankung (ohne Krankenhausaufenthalt) oder nach ambulanten Operationen. Im Gegensatz zur Regelleistung ist dies jedoch von Kasse zu Kasse unterschiedlich.“






    Uli
     
  3. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Weserbergland
    Hallo knoeppi,
    sprich doch mal Deinen Gyn.Dr. an!

    Während meiner "aktiven" Zeit in einer GynPraxis hat meine Chefin
    öfter Mal eine Verordnung auf Haushaltshilfe für xxx Stunden täglich
    ausgeschrieben.
    Und wenn der es nicht macht, versuch es beim Rh-Dr.
    Das klappt bestimmt!
    Die KK hatten damals Frauen, die das übernommen haben,
    bzw. konnte man auch Freundinnen etc. angeben.
    Bei Müttern, Schwestern usw. wird das evt. vorausgesetzt.
    Viel Glück wünscht Dir Elke.
     
  4. knoeppie

    knoeppie Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    272
    Hallo Uli, hallo Elke,

    danke für Eure Antworten, glücklicherweise konnte ich meinen nächsten Termin beim Rheumadoc vorverlegen und werde das Thema dann zur Sprache bringen. Hätte nur eben vorher ganz gern gewußt, ab wann die KK der Meinung ist, das die Beeinträchtigungen "ausreichend" sind.
    Generell ist meine KK übrigens eine, die auch außerhalb von KH-Aufenthalten, etc. Haushaltshilfe leisten. Na ja, ich zahle ja auch genug...

    Also, drückt mir die Daumen!
    VlG
    Knoeppie
     
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