Hallo @all Ich mache mir seit einiger Zeit Gedanken über eine Patientenverfügung. Die Frage die sich mir stellt ist wie ernst wird so eine Verfügung von den Ärzten genommen, respektive wird das dort Formulierte akzeptiert. Hat jemand man von euch ähnliche Gedanken. Wie reagiert/e der Partner/Umwelt auf das Thema. Ich für meinen Fall werde eine machen und hoffe darauf das diese zu dem Zeitpunkt X auch so umgesetzt wird wie ich es mir wünsche. LIEBE GRÜßE & schönes WE Mondschein22
Für mich weiss ich,wie die Verfügung aussehen wird. Nur,ich grübel noch,wem ich die Verantwortung übergebe. Einmal musste ich erleben,das ein Mensch,obwohl Verfügung, 1 5 jahre einfach nur hin und her gedreht wurde. Für eine Verfügung,die für alle gilt,gibt es in Deutschland,soweit ich weiss kein Gesetz. Biba Gitta
Hallo Mondschein, wir haben schon seit 3 Jahren eine Patienterverfügung und Vorsorgevollmacht. Als mein Mann im Koma lag, war ich froh darüber, denn so mussten die Ärzte mich über jeden Schritt unterrichten bzw, fragen. Vor 2 Wochen war er wieder im KH und schon bei der Anmeldung wurde nach einer Patientenverfügung gefragt. Dieser Passus steht schon im Vertrag drin. Du solltest aber auch die Vorsorgevollmacht machen, damit jemand Deinen Willen durchsetzt, wenn Du nicht in der Lage dazu bist. am Besten siehst Du Dir im Internet mal verschiedene Verfügungen an, damit Du das Richtige für Dich zusammenstellen kannst. Bei den Sozialverbänden gibt es auch Muster, die man als Hilfestellung nutzen kann. Unser Hausarzt hat Kopien in den Akten, falls wir mal beide ausfallen. Dann weiss er, wen er anrufen muss. Ich finde es sehr sinnvoll mit Verfügungen vorzusorgen. "alles wird gut" Heidesand
@Heidsand,du hast recht,so wie du schreibst. Nur,ich seit meiner Erfahrung,irgendwie anders geworden. Uns drohte man an,die Patientin einfach zurück, nach Hause, zu schicken, wenn wir nicht zustimmen. Ich wollte dem Recht geschehen lassen,was geschrieben wurde. Nur ich war nicht die Person des Vertrauens. Mit dem,was ich ich versprochen und nicht einhalten konnte, hat mich sehr verändert. Wenn ich mir meine Kinder ansehe,weiss ich wirklich nicht,wem ich es zutrauen kann, meinen Willen durchzusetzen und wem nicht. Biba
Hallo Gitta, Du hast Recht, bisher war man den Weisskitteln ausgeliefert. Das hat sich seit dem 1.7.09 geändert. Wenn die Ärzte partu nicht auf die Verfügung eingehen wollen, müssen die das Vormundschaftsgericht bemühen, nur das kann die Verfügung ausser Kraft setzen. Du solltest mit Deinen Kindern über die Verfügungen sprechen, das habe ich auch so gemacht. Mein Sohn hat bereitwillig dieses "Amt" übernommen und wenn er aus irgendeinem Grund verhindert ist, springt meine Schwester ein. Er hat sogar Kopien mitgenommen, damit er schnell reagieren kann, wenn es nötig wird. LG Heidesand
Du hast klug gehandlt,denke ich. Ich kann zu dem Thema nichts mehr schreiben.. Nur,wir waren uns alle Einig,bis zu dem Moment, als das Thema aktuell wurde.Nur,ich hatte ja keine Vollmacht. Liebe Grüße Gitta
Hallo, mein Papa hat so eine Patientenverfügung gemacht mit mir als Verantwortliche. Ich hab mir das alles sehr genau durchgelesen und mich mit ihm zusammen gesetzt wieso er das so regeln möchte. Nach vielen Gesprächen wweiß ich, was er will und weiß, dass ich es auch so durchsetzen werde können, wie er es möchte. Das war mir wichtig, wenn ich diese verantwortung übernehme. Denn ich möchte nicht etws tun, was ich nicht kann. Meine schwester hat nur mit Unverständnis reagier, nicht mal versucht ihn zu veerstehen. Schade, aber nicht zu ändern. Wichtig sind hier imer Gespräche. Wenn man selbst so eine Verfügung machen möchte, sollte man sich sehr genau überlegen, wie man was formuliert, was man genau möchte, dann sollte eigentlich nichts schiefgehen. Lg Tanja
huhu! ich habe mich das halbe letzte jahr mit dem thema patientenverfügung und vorsorgevollmacht beschäftigt. auch mit dem thema beisetzung. ich habe ausführlich mit meiner mutter, meinem freund, meiner besten freundin, meinem hausarzt gesprochen. und sogar mehrere male. das war ein ganz schöner akt. aber als alles unter dach und fach war, war ich superstolz. erst habe ich mir selber gedanken gemacht. dann habe ich mich im net informiert. und dann bei einer patientenvereinigung angerufen. die haben mir einen tip für eine broschüre mit formularen gegeben. zusätzlich war ich noch bei einem "vorsorgegespräch" bei einem bestattungsinstitut. der hat mich sehr lieb beraten. ich wollte nämlich auch sehr gerne festlegen, wie ich mal im falle eines falles die trauerfeier haben möchte oder wie ich beerdigt werden will. das war mir zusätzlich zur PV und VV sehr wichtig. nun ist alles schriftlich und ich bin sehr froh...ich hoffe, das sich die ärzte und auch meine angehörigen an "meine worte" halten! lieben gruß puffelhexe
Patientenverfügung Ich habe als Patientenbetreuer mal eine Art Musterverfügung erarbeitet, für einen Betroffenen. In deren Folge mußten wir diese auch durchsetzen (leider). Mein Patient ist friedlich, ohne Schmerzen und wir glauben zufrieden mit "seinen restlichen Tagen die er erleben durfte" eingeschlafen. "Erspart" wurde ihm eine Beinamputation, trotz schwerer Diabetis und schon Septischer Probleme, diese hätte laut Klinik (die mich unterstützt hat), daß Leiden und nicht das Leben verlängert. Ich habe den Willen meines Patienten respektiert und nach Rücksprache mit dem Professor in seinem Namen entschieden.....eine der schwierigtsen Entscheidungen in meinem Leben. Man kann also Jemanden einsetzen, dem man als Betroffener vertraut, daß er die Tragweite solcher Entscheidungen berücksichtigt und dementsprechend handelt. Die Erstellung dieser Verfügung hat 6 Monate gedauert, beteiligt waren zwei Notare und ein Rechtsanwalt, sie wurde amtlich bestätigt, beglaubigt und am zuständigen Amtsgericht und dem Geburtsort (Standesamt) des Betroffenen hinterlegt. Ist eingebunden mit einem richtigen Wachssiegel versehen und mit einer Registriernummer versehen. Diesanzugeben reicht dann immer aus, wenn es Fragen gäbe.... Um im Zweifelsfall behandeln zu können dürfen medizinische Einrichtungen, wenn Niemand erreichbar ist und der Patient nicht ansprechbar , eine richterliche Anordnung (eigentlich Formsache) einholen um sich abzusichern, zuständig wäre das betreffende Amtsgericht....und da läge dann eine Kopie der Verfügung, was sie dürfen und was nicht. ...allles sehr kompliziert Gruß "merre"
Danke Danke Hallo & Danke Gitta Danke Heidesand Danke Tanja1979 Danke Puffelhexe Danke Merre für eure lieben tollen hilfreichen antworten. ich habe für meinen teil schon ein paar wichtige info´s die ich vorher so noch nicht beachtet hatte bekommen. werde mich nun weiter an die "planung" machen. wünsche euch alles liebe gute + viel kraft eure krankheiten zu meistern. schöne woche mondschein22
patientenverfügung hallo mondschein ich habe dank einer patientenverfügung die mein verstorbener mann als er krank wurde bei einem notar festgehalten hat ihm seinen wunsch auf ein würdiges ableben zu ermöglichen.es war für mich nicht einfach ihn gehen zu lassen aber heute nach 5j.bin ich froh über seine entscheidung die er für sich getroffen hat.ich denke es ist einfacher für die hinterbliebenen mit umzugehen als selbst entscheiden zu müssen,das ist meine erfahrung die ich gemacht habe,ich wünsche dir alles gute undkopf hoch gruß viktoria (bin neu)
... ich war mal bei einem 2tages-informationsabend....daraufhin habe ich einiges zusammen gefasst. die aktuelle rechtsprechung ist darin allerdings noch nicht enthalten. wer da mal schauen möchte: http://www.rheuma-online.de/phorum/showthread.php?t=12598&highlight=patientenverf%FCgung schönes wochenende liebi
hier der link... zum verabschiedetem Gesetz aus 2009 http://www.bmj.bund.de/enid/publikationen/patientenverfuegung_oe.html lg liebi
Hallo, ich habe mich gerade wieder mit dem Thema beschäftigt, da ich für einen bekannten ein Musterschreiben (über eine Versorgungsvollmacht) erstellt habe. Ich wollte dieses schon lange für mich selber machen, besser für meine Familie, wir haben es damals bei meiner Mama gemacht (ist vor 5Jahren an Krebs verstorben) und es war eine richtige Entscheidung haben dadurch viel Ärger erspart, aber so wie es meist ist, man schiebt es dann doch immer wieder auf die lange Bank. Also mache es besser und mache es gleich. lg andy:a_smil08:
... das mit dem notar ist eben nicht sooooooo megawichtig. das steht auch in dem neuen link genau drin, mit anleitungen etc. wichtig ist, das man weiss, in dem besagten fall, wo es verwahrt wird, deshalb immer einen hinweis bei sich tragen....man weiss ja nie. aber wer da sicher gehen will, kann es dann auch gerne beim notar hinterlegen, da kommt es mit sicherheit nicht weg...aber es kostet auch wieder geld. ich bin auch schon sehr lange an dem thema dran (wie ihr an den beiträgen sehen könnt) aber letztendlich bin ich auch noch nicht am ziel angekommen. werde es aber jetzt verstärkt angehen, da jetzt auch viele unklarheiten abgesegnet sind. in diesem sinne für alle viel glück...viel kraft...und auf das es nie nötig sein wird....ihr aber einen guten weg der ausführung finden werdet. liebi
...also wir haben die Vorsorgevollmacht beim Notar machen lassen. Sollte diese in Gebrauch kommen, ist weniger Bürokratie und Nachweise erforderlich... Son "Siegel " macht alles leichter, gerade dann, wenn man sowieso schon den Kopf voll hat...... Aber welches" Papier "man wählt, muss jeder für sich und seine Lieben entscheiden. LG Silberpfeil
Liebe Silberpfeil, das ist nicht wirklich nötig und nur unnötig teuer. Wichtig ist, das Zeugen bezeugen, das Du diese bei klarem Verstand gemacht hast und mit unterschreiben. Eine Kopie sollte Dein Vertrauter haben und eine der Hausarzt. Wenn man keine Vertrauten hat, sollte damit ein Anwalt betraut werden, der diese Verfügungen auch beim Vormundschaftsgericht hinterlegen kann. In der Brieftasche sollte man immer ein entsprechendes Kärtchen mit diesem Hinweis haben, denn da und ins Handy schauen die Ersthelfer zuerst nach. Noch ein Tip von meinem Anwalt: alle 1 - 2 Jahre diese Verfügungen prüfen und mit aktuellem Datum neu unterschreiben. LG Heidesand
... heidesand: das mit dem tipp ist sogar megawichtig, damit man dokumentiert.... die getätigten wünsche von damals entsprechen auch noch denen von heute. (ein mensch und seine einstellung zu gewissen dingen verändert sich ja im laufe der zeit auch mal...und darum geht es. damit sind die ärzte auf der sicheren seite und diejenigen, die es durchsetzen müssen auch). also drunter dann: diese verfügung hat auch jetzt noch ihre gültigkeit /oder so ähnlich. datum und unterschrift dran...feddisch liebi p.s. denkt auch bitte an die vorsorgevollmacht...die alles regeln soll, wer die patientenverfügung durchsetzen darf etc.