Klage gegen Krankenkasse

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Tennismieze, 25. August 2009.

  1. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Klagen gegen eine Widerspruchsentscheidung des Widerspruchsausschusses der Krankenkasse sollen gemäß Krankenkasse kostenfrei sein. Die Krankenkasse übernimmt angeblich alle Kosten durch das Verfahren, natürlich nicht die Rechtsanwaltskosten. Hat jemand sowas schon gehört?

    By the way, für die Klage selbst muß wahrscheinlich wieder mal ein Formular mit etlichen Seiten ausgefüllt werden oder?
     
    #1 25. August 2009
    Zuletzt bearbeitet: 25. August 2009
  2. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo Tennismieze,
    willst Du denn den Widerspruch alleine schreiben oder hast Du Hilfe?

    Wir sind im SoVD, die würden so eine Klage meines Wissens nach sogar komplett übernehmen. Ohne eigene Schreiberei und mögliche Anwaltskosten.
    Bevor Du etwas in Gang setzt könntest Du Dich dort informieren.
    Ich drück die Däumkes.
    LG von Juliane.
     
  3. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Im SoVD bin ich nicht. Hab mich vor ein paar Monaten mal beraten lassen und die dort getätigten Aussagen waren nicht akzeptabel bzw. nicht für meinen Fall passend. Deren Beratung hätte auf jemanden zugetroffen, der kein in absehbarer Zeit lösbares Gesundheitsproblem hat. Bin also nicht begeistert von dem Verein hier, obwohl andere sehr gute Erfahrungen gemacht haben.

    Eine Klage würde mich dann sowieso erst mal einen Jahresbeitrag kosten und für jegliche Schreiben nimmt der SoVD ja auch noch mal Geld. Die Schreiberei kann ich gut selbst erledigen, die ist schon so ziemlich fertig.
     
  4. Meggie

    Meggie Mitglied

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    Unterfranken
    Soweit ich weiß, kosten Klagen vor dem Sozialgericht in erster Instanz nichts. du kannst dich durchaus auch ohne Anwalt selbst vertreten.
    du kannst dich hier schlau machen
    http://www.jurathek.de
    Allerdings ist das Forum bis 30.8. wegen Wartung geschlossen.
    Aber es gibt noch ander Juraforen.
     
  5. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Danke Meggie, das hilft mir schon weiter.:top:
     
  6. bise

    bise Neues Mitglied

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    hallo, ist das sozialgericht vor ort? wenn ja, gehe mal zur geschäftsstelle. dortige beamte können sehr hilfreich sein, wenn man sie höflich fragt.
    in erster instanz kostet es tatsächlich kein geld.

    allerdings achte auf die fristen, bis wann du klage einlegen musst. (4 wochen nach zugang des widerspruchbescheides, wenn rechtsmittelbelehrung erfolgt ist. sollte diese fehlen, hast du länger zeit).

    du kannst durchaus alleine die klage einreichen, d.h. ein anwalt ist nicht nötig. allerdings gibt es viel zu schreiben.
    den gesamten sachverhalt darlegen, schliesslich soll das gericht wissen, was anliegt.
    ausserdem musst du dich mit den argumenten der kk auseinandersetzen. diese hat schliesslich ihre entscheidung begründet. sollte diese begründung fehlen, d.h. die auseinandersetzung mit deinen argumenten im widerspruchsverfahren, solltest du sehr nachdrücklich bei gericht darauf hinweisen. du kannst die klage nur begründen, wenn du weisst, was zur ablehnung geführt hat.
    tipp: stelle mal fest, wer alles auf seiten der kk am verfahren beteiligt war. sollte es sich um einunddenselben sachbearbeiter handeln, daraufhinweisen.

    gruss
     
  7. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Schleswig-Holstein
    @bise
    Der Tipp mit dem Sachbearbeiter war mir noch neu. Der Rest kein Problem und in Arbeit.
     
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    weiterer tipp:
    klär mal für dich, ob auch die "richtigen" bearbeiter entschieden haben. kann durchaus mal vorkommen, dass ein bearbeiter über den antrag negativ entschieden hat, dann wehrt sich kunde, der bearbeiter bleibt dabei, dann gibt es den widerspruch und der bearbeiter entscheidet darüber..... das nennt man dann wohl arbeitserleichterung.

    ich kenne dein anliegen nicht, weiss also nicht was sache ist. daher nur allgemeine tipps (aus meinen bisherigen erfahrungen..)

    recherchiere mal, ob der bearbeiter überhaupt den sachverstand haben konnte, selbständig über dein anliegen zu entscheiden. hätte evt. der mdk eingeschaltet werden müssen? ist dort der instanzenweg eingehalten worden?
    hat die kk dir urteile vorgelegt, aus denen sich deren ansicht ergeben könnte?
    dann lass dir diese urteile von der kk geben und überprüfe sie mal. lässt du sie dir von den gerichten zusenden, fallen immer sehr teure gebühren an. sollte der bearbeiter sich weigern, dann könnte er evt. nur zitiert haben, ohne dass der sachverhalt einschlägig war.
    gerade die suche nach urteilen ist immer interessant. die für dich günstigen urteile werden häufig schon mal nicht beachtet - ist natürlich nur zufall.....

    viel spass beim klären.

    ich persönlich glaube, dass der betreffende sich ohne anwalt immer sehr gut behaupten kann vorm sozialgericht; es sei denn der anwalt wäre gerade in dem sachgebiet der spezialist. der wird nämlich kaum die zeit haben, alles zu recherchieren. (dafür ist der streitwert für ihn zu gering) ausserdem, welcher anwalt kennt sich mit rheuma so aus, dass er dein anliegen richtig einordnen kann.

    solltest du fragen haben, schicke ne pin. vielleicht kann ich dir helfen.
    gruss
     
  9. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Eine Begründung wurde nicht abgegeben. Nur das Konstrukt, welche Symptome angeblich zueinander passen und dementsprechend die Zeitgleichheit von beiden Erkrankungen begründen würden. Nur wirft die KK dabei nicht zusammengehörende Symptome zusammen.

    @bise
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