KFZ Hilfe

Dieses Thema im Forum "Hilfsmittel" wurde erstellt von JoyTRex, 18. August 2009.

  1. JoyTRex

    JoyTRex Neues Mitglied

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    Hallo,

    ich habe 2002 einen Zuschuss für mein Auto( KFZ Hilfe) bekommen.

    Nur mal Interessehalber. Was passiert wenn ich mein Auto verkaufen möchte?

    Kann ich das? Muss ich dann Das Geld zurückzahlen?:eek:

    Es heisst ja nach 10 Jahren kann man ein neues Auto beantragen. Da sich meine lebensumstände (Gesundkheitlich u.a.) verbessert haben möchte ich das nicht in Anspruch nehmen.

    Wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    LG Nellas
     
  2. manu1111

    manu1111 Wasserfrau

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    Auf deine Frage kann ich dir leider keine Antwort geben. Trotzdem möchte ich dich etwas fragen. Wie hast du denn diesen Zuschuss bekommen? ich habe einen GdB von 50%......und cP.

    Danke und Lg
     
  3. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

    Registriert seit:
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    Hallo,

    bezuschußte Fahrzeuge müssen für zwei Jahren beim Besitzer verbleiben, danach kannst du ein neues erwerben wenn du möchtest und kannst und das alte verkaufen.

    Wenn es um Neufahrzeuge geht, manu, dann liegt das bei den Herstellern welchen GdB du brauchst und wieviel % das ausmacht. Wenn ich mich nicht vertu war es 50% + G . Die großen Deutschen liegen bei 15% , die Franzosen lassen bis 25% springen. Ist aber eine Verhandlungssache, die können auch mehr. Ich hab bei einem großen deutschen mit den vielen Kringeln 22% bekommen. Ich hab mir aber auch den Wolf gehandelt und ein relativ hochwertiges Fahrzeug in Zahlung gegeben.

    Du kannst unter "Sonderabnehmer" bei den Herstellern googlen und früher gabs es auch Info auf den Seiten der Versorgungsämter, bzw. Behindertenämter der Städte.

    Es ist zweierlei Ding ob es um den Umbau eines Fahrzeuges geht oder dessen Anschaffung. Ob es neu oder gebraucht ist. Ich kann dir nur sagen wie es mit einem neuen inkl. Sonderausstattung geht.

    Man sollte immer daran denken, dass die Fahzeuge, wenn sie Sonderausrüstung haben, im Verkauf evtl. heftige Verluste bedeuten, weil das als eine Wertminderung des Fahrzeugs angesehen wird. Den Wagen früh zu verkaufen könnte sich rächen, kommt drauf an ob die Sonderausstattung als serienmäßig durchgeht. Könnte sich also lohnen einen teureren Wagen zuzulegen, wenn der die Sondersachen aus der Serie anbieten kann und die nicht nach "behindert" aussehen.

    Ich hab gesehen es gibt Verkaufsplattformen auf der Seite des VdK zB, ob das was taugt weiß ich aber nicht.

    Grüße
    Kira
     
    #3 18. August 2009
    Zuletzt bearbeitet: 18. August 2009
  4. Chipsy

    Chipsy Neues Mitglied

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    Rheinland-Pfalz
    Hallo JoyTrex,

    keiner prüft nach dieser Zeit, ob du deinen bezuschussten PKW noch hast oder nicht. Also kannst du ihn ohne weiteres auch verkaufen. Der Zuschuß muss nicht zurück bezahlt werden.

    @ manu1111,

    die Antwort von Kira73 bezieht sich auf die Rabatte der Autohersteller. Selbst schon praktiziert :a_smil08: Unabhängig davon gibt es für behinderte Personen einen Anspruch auf KFZ-Zuschuss über die Rentenversicherung oder von der ARGE. Voraussetzung ist, dass man aufgrund seiner Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen kann um seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Die Zuschüsse sind einkommensabhängig. Notwendige Sonderaustattungen nicht.
    Wichtig: Dieser Zuschuss unbedingt vor Kauf bzw. Bestellung des KFZ beantragen, sonst geht man leer aus.
     
  5. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

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    München
    Nur ums nochmal deutlich zu machen.

    Ich hab von einem Hersteller Rabatt gesprochen für Sonderabnehmer. Aber...
    unter Umständen ist es günstiger das nicht über die Bezuschussung laufen zu lassen wenn es auch um Sonderausstattung geht, sondern das ausschließlich mit dem Hersteller auszumachen. Kann günstiger kommen, besonders in der Zeit jetzt wo die sich in Sachen Verkauf ganz schön hart tun. Man muss schon ein bischen Zeit und Grips investieren und handeln.

    Im Übrigen wird über die Zulassungsstelle sehr wohl beobachtet wie das mit dem Verkauf ist, wein sonst könnte man das ja geschäftsmäßig betreiben. Immerzu rabattierte Fahrzeuge kaufen und dann verkaufen noch bevor der Zeitwert unter dem Kaufpreis liegt. Unser System ist vielleicht träge , aber die sind nicht blöde. ;)

    :)Kira
     
  6. melody10

    melody10 Neues Mitglied

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    Hallo manu1111

    wie hast Du erreicht, dass Dir ein Zuschuss zum Pkw gewährt wurde und von welcher Stelle.

    Vielen Dank und liebe Grüße
    melody10
     
  7. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo melody10,

    ich begrüße dich hier im Forum, und einen guten Austausch.

    Hallo manu1111, nicht böse sein, so wie die Vorredner schon geschrieben haben.

    Du mußt einen GdB ab: 50% und Merkzeichen G oder aG haben, und eine Arbeit haben.

    Dann kannst du den Zuschuss für ein Auto oder für dein Auto eine KFZ Hilfe beantragen und zwar bei der LVA, Deutsche-Rentenversicherung ARGE oder sogar beim Integrationsamt.

    Ich persönlich würde es erst bei der LVA machen,denn ich habe es auch gemacht.

    Meine Geschichte da zu schreibe ich noch rein.
     
  8. Inabo

    Inabo Neues Mitglied

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    Chemnitz
    Hallo,

    KfZ-Hilfe gibt es beim Renten- oder Rehaträger, und wird gewährt nach der KfZhilfe-Verordnung (KfzHV) i.V. m. SGB IX. Ich kenne es so, dass jeder, der keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen und dadurch nicht am Erwerbsleben teilhaben kann (lt. ärztlichem Gutachten des Rententrägers), Anspruch auf diese Hilfe hat. Die Hilfe ist einkommensabhängig. Als Grundbetrag werden 9500 € genannt, und dann davon die prozentuale Zuschusshöhe. Behinderungsbedingt notwendige Umbauten werden einkommensunabhängig erstattet. Welche Umbauten notwendig sind, ermittelt in der Regel der TÜV oder die Dekra. Sollten einmal Reparaturen daran notwendig sein, werden diese Kosten auch übernommen. Das KfZ darf in der Regel ohne Wissen des Trägers oder Amtes nicht verkauft werden. Dann gibt es bei einer späteren Neubeantragung Probleme. Der Verkaufswert des alten Autos wird nämlich als Einkommen beim Kauf eines Neuen angerechnet.
    Ach so und die Hilfe gibt es natürlich nur nach vorheriger Beantragung, also bevor Kosten entstehen. Es werden teilweise sogar die Gebühren (z.B. Gutachten bei Dekra) übernommen. Und für Leute die noch keinen Führerschein haben, werden auch Zuschüsse zum Führerschein gezahlt.
     
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