hallo, bin mir derzeit unsicher. wenn jem befreit ist, was muss er bei kg, massage udgl. dann noch zahlen? 1. entfällt nur die rezeptgebühr oder 2. entfällt die gesamte beteiligung? wird bei der berechnung zur zuzahlungsbefreiung die gesamte rechnung der physios anerkannt? gruss
Bei der ges. KK muss nichts dazugezahlt werden, wenn eine Befreiung vorliegt. "alles wird gut" Heidesand