Urlaubsvergütung bei Krankheit

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Heidesand, 12. August 2009.

  1. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    21. Dezember 2008
    Beiträge:
    2.160
    Ort:
    Gelsenkirchen
    BAG kippt alte Regelung Az. 9 AZR 983/07
    (erschienen am 25. März 2009 >Recht und Steuern< )

    Den gesetzlichen Urlaub können kranke Arbeitnehmer rückwirkend bis in der Regel Anfang 2006 geltend machen. Konkret entschied das BAG, das
    "Ansprüche auf Abgeltung gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs erlöschen nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist", begründen die Richter ihr Urteil. Sie stützen sich dabei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Januar 2009, die der bisherigen Regelung in Deutschland entgegenstehe. Nationale Rechtsvorschriften dürfen dem in Europa geltenden Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht aufheben.

    Laut BAG können kranke Arbeitnehmer den Urlaub mehrere Jahre ansammeln und dann später nehmen. Werden sie entlassen, besteht Anspruch auf finanzielle Abgeltung. Geschützt ist der Entscheidung zufolge allerdings nur der gesetzliche Mindesurlaub von jährlich 24 Werktagen. Ein längerer tariflicher oder vertraglicher Urlaubsanspruch kann daher weiter verfallen.

    Mit ihrem Urteil gaben die Bundesarbeitsrichter der Klage einer Erzieherin aus NRW statt. Die Frau hatte eine Abgeltung gesetzlicher Urlaubsansprüche aus den Jahren 2005 und 2006 verlangt. Sie war von August 2005 bis 31. Januar 2007 für den beklagten Arbeitgeber tätig gewesen. Im Juni 2006 hatte die Erzieherin einen Schlaganfall erlitten und war über das Ende ihres Arbeitsverhältnisses hinaus durchgehend krankgeschrieben.

    So ist es auch meinem Göga ergangen, der ex-Arbeitsgeber bekommt jetzt Post vom Anwalt. 2 x Jahresurlaub ist da noch offen. :cool:

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  2. anbar

    anbar Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.509
    Ort:
    NRW
    hallo Heidesand,

    was willst du damit sagen? ich habe ohne wenn und aber den Rest-Urlaub aus 2007 und 2008 und auch noch die 4 Monate aus 2009 bezahlt bekommen von meinem Arbeitgeber.
    Hat keinerlei Probleme gegeben.

    Gruß Anbar
     
  3. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    21. Dezember 2008
    Beiträge:
    2.160
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Hallo Anbar,

    bei meinem Mann war der Urlaub "verjährt", meinte sein Arbeitgeber.
    Ich kenne einige Fälle, wo das so abgelaufen ist, leider.

    Jetzt bekommen die aber Post von unseren Anwälten mit der Nachforderung.

    Schön, dass Dein AG nicht so schäbig reagiert hat. :)

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  4. anbar

    anbar Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.509
    Ort:
    NRW
    Hallo Heidesand,

    nach altem Recht,als vor Januar 09 ,wäre mein Resturlaub aus 2007 und der ganze Urlaub für 2008 (durchgehend krank) auch verfallen.
    Aber, ich glaube Januar oder Februar 09 ist ein neues Urteil ergangen.

    Ich habe meinen Arbeitgeber auf diese Rechtssprechung angesprochen und
    das war dann ok.

    Alles Gute
    Gruß
     
  5. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

    Registriert seit:
    17. April 2006
    Beiträge:
    4.363
    Ort:
    München
    ... stimmt soweit, ist aber wohl so, dass man den Urlaubs- und damit auch Urlaubsgeldanspruch erst dann geltend machen kann wenn man entweder wieder zur Arbeit geht oder das Arbeitsverhältnis beendet ist.

    :) trotzdem ne gute Nachricht

    Grüße
    Kira
     
  6. Meggie

    Meggie Mitglied

    Registriert seit:
    27. Januar 2007
    Beiträge:
    833
    Ort:
    Unterfranken
    wie ist das denn dann, wenn der Urlaubsanspruch noch besteht von 2007/08 und 09, jetzt aber EMrente bis 2011 bezahlt wird? kann man sich den Urlaub ausbezahlen lasse oder geht das nicht, verffällt der, hat man für die zeit der Retne auch Asnrpcuh, weil ja das Arbeitsvberhältnis nur ruht? NE DANN NCIHT; aber wenn man das jetzt nicht ausbezahlt bekommt, verjährt das dann nicht?
     
  7. Kira73

    Kira73 Uveitispapst

    Registriert seit:
    17. April 2006
    Beiträge:
    4.363
    Ort:
    München
    puh, keine Ahnung, das ist wohl ne Frage an die Profis ;)
     
  8. anbar

    anbar Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.509
    Ort:
    NRW
    hallo Meggie
    dieser Fall ist bei mir ja eingetreten. Ich habe rückwirkend EM Rente bekommen ab 01.07.2007.
    Der Aufhebungsvertrag ist erst zum 30.04.09 zum Tragen gekommen.
    Hatte ihn Ende April 2008 unterschrieben, da ich keine Ahnung hatte, wie es weiter geht bei mir und ich die Ruhendstellung des AA umgehen wollte. Ich war unkündbar und daher 1 Jahre Ruhezeit. Habe im Januar dann die EM Rente bewilligt bekommen, rückwirkend und auf Dauer.

    Gruß

     
  9. Meggie

    Meggie Mitglied

    Registriert seit:
    27. Januar 2007
    Beiträge:
    833
    Ort:
    Unterfranken
    hallo anbar,
    leider fehlen mir noch 2 Jahre zur unkündbarkeit. Habe die Emrente auch nur auf zeit, d.h. bis mitte 2011. Natürlich habe ich nicht das GEfühl, ich wäre in 2 Jahren gesundheitlich besser dran als jetzt, aber in den Gutachtern steckt man ja nicht drin. Ein Aufhebungsvertrag ist mir nicht angeboten worden, ich denke mein AG will sich da auch Kosten sparen. Ich weiß nur nicht wie das mit der VErjährung ist, hast Du da was drüber geschreiben?
     
  10. anbar

    anbar Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.509
    Ort:
    NRW
    hallo Meggie,

    wenn du eine Zeitrente bekommst, ist dein Arbeitsverhältnis ja ruhend gestellt? oder?
    Das würde bedeuten, wenn die EM Rente nicht verlängert wird 2011, dass dein Arbeitgeber Dir wieder einen Arbeitsplatz geben muß. Und ich weiß nicht, ob das dann verjährt ist.

    Google mal: LAG Düsseldorf Urteil v. 2.2.09-12 Sa 486/06 vielleicht findest Du da eine Antwort.

    Gruß
    Anbar
     
  11. Meggie

    Meggie Mitglied

    Registriert seit:
    27. Januar 2007
    Beiträge:
    833
    Ort:
    Unterfranken
    Danke Anbar, werde ich machen.
    Wobei ich das Geld jetzt gut gebrauchen könnte. Und ja es ist ruhend gestellt. Wobei mien AG schon meinte, ich könne den BEruf nicht mehr ausüben und mir wahrscheinlich dann eher kündigen wird.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden