Krankengeld

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von majosu, 27. Juli 2009.

  1. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo,

    habe ich jetzt richtig verstanden,das es Krankengeld für 78 Wochen gibt?
    Dann erst wieder wenn man 6 Monate nicht wg. Rheuma krank war.
    Wenn man das nicht schafft,gibts ALG 1.
    Ich bin nämlich,durch die Reha, bald am Ende der Lohnfortzahlung.

    Grüße
    majosu
     
  2. Ducky

    Ducky Guest

    jupp 78 wochen, dann wird man ausgesteuert

    ich musste dann zum arbeitsamt ob ich überhaupt noch arbeiten kann und der gutachter hat dies verbeint und gleich gesagt, dass ich rente beantragen müsste.
    in der zeit bis zum gutachter habe ich alg 1 bekommen und als ich die rente beantragt habe, musste ich einen "nahtlosigkeitsantrag" beim AA stellen..Der regelt, dass du auch noch in der Wartezeit zur rente geld bekommst, was sich die das aa, bei positivem rentenbescheid dann wiederholt.
     
  3. halbnull

    halbnull Neues Mitglied

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    nahende aussteuerung

    wichtig ist, dass man sich rechtzeitig vor der aussteuerung beim aa / arge meldet. denn die zahlen erst ab einer antragstellung!!!!

    im falle der verrentung regeln aa / arge und rentenversicherung intern die ausgleichszahlung. da die aa / arge i.d.r. höhere zahlungen hat der gesetzgeber einen anspruch auf den kranken/rentner jedoch ausgeschlossen. also davor brauch man keine angst haben.
     
  4. mollyy 1

    mollyy 1 Neues Mitglied

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    hallo majusu, ja es stimmt innerhalb von 3 jahren das sind 156 wochen darf man 78 wochen oder auch 1 1/2 jahre wegen der gleichen krankheit krank sein,wenn du also während eines schubs an dem du krankgeschrieben bist noch eine grippe kriegst so zählt das zum rheuma. wenn du z.b eine grippe kriegst in einer zeit in der du nicht mit deinem rheuma krank bist so ist das eine eigene krankheit mit einer neuen diagnoseziffer das ganze ist eine wissenschaft für sich, aber eine gute krankenkasse sagt dir normalerweise rechtzeitig, das heist ein halbes jahr vor der aussteuerung bescheid, das du jetzt einen rentenantrag stellen sollst.die schreiben einem ja immer wieder so lustige briefe und laden einen zu sich ein(nur bitten sie einem nie was an :)) und bei so einem gespräch kann man ja auch mal fragen, ob die zeit den schon abläuft.den keiner steht gerne ohne geld da.oft kriegt man dann noch eine reha angeboten, und dann kann es sein, das man die rente mit alg1 zwichenfinazierne muss. aber die beim arbeitsamt kennen auch das sgb9 und den entsprechenden §§.wenn du fragen hast kannst du dich gerne melden. liebe grüße mollyy
     
    #4 27. Juli 2009
    Zuletzt bearbeitet: 27. Juli 2009
  5. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Zumindest meine Krankenkasse versucht aber auch fröhlich, andere Erkrankungen einfach mitzurechnen. Weswegen diese Geschichte schon den ersten Widerspruch hinter sich hat und nun endgültig bei der Widerspruchsstelle liegt. Das Ganze dauert sehr lange, währenddessen zahlt erstmal aufgrund des schriftlichen Bescheides der Aussteuerung das Arbeitsamt. Welches wiederum ihre Ärzte bemühte, um die Erwerbsfähigkeit festzustellen, und nach entsprechender Einstufung dann die Aufforderung zur Reha-Beantragung folgt. Wobei dann Reha vor Rente = Rentenantrag zu sehen ist. Sollte die Krankenkasse sich doch für eine Weiterzahlung des Krankengeldes entscheiden (soll ja Wunder geben), ist der ganze Aufwand wiederum nichtig.
     
  6. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo,

    also kannn man bei Krankengeld ,wenn es wieder etwas besser geht arbeiten gehen und somit diese 78 Wochen unterbrechen???
    Ich habe schon mit meinem AG über eine Umsetzung gesprochen,der sieht aber keine Möglichkeit.


    LG
    majosu
     
  7. Rheuma1984

    Rheuma1984 Neues Mitglied

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    Hallo Majouso,
    wenn du dich versetzen lassen willst, dann stelle doch über den Betriebsrat einen Antrag.:top: Der Betriebsrat, bzw. der Amtsarzt wird dir bestimmt helfen. Diese und weitere Hinweise und Tipps haben sie uns doch bei der REHA in Bad Aibling gegeben!!:a_smil08: Oder warst du bei diesem Vortrag nicht???:mad: Ich weiß zwar nicht genau was du beruflich machst - aber - der Betriebsrat muss und wird helfen. Ist kein Betriebsrat in der Firma (unter 20 Personen) dann wende dich an die ARGE, damit du einen entsprechenden Arbeitsplatz (Behindertenschein) bekommst. Hier in Hessen ist das kein Problem!:rolleyes: Versuche doch einmal in einem anderem Bundesland- oder geht das nicht??
     
  8. mollyy 1

    mollyy 1 Neues Mitglied

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    hallo ihr lieben, ich weiß ja nicht was ihr arbeitet und wie groß euer betrieb ist, aber jedes mittlere bis große unternehmen muss einen schwerbehindertenvertreter haben, der von den schwerbehinderten gewählt worden ist. das ist der richtige ansprechpartner für euch.der sollte sich eigentlich nicht nur um die behinderten kümmern, sondern auch um die langzeitkranken, also die von behinderung bedrohten,um denen im zweifelsfall helfen zu können. ich mache das jetzt seit 2006.ja majosu, so ist das, wenn du in einer schmerzarmen zeit wieder arbeiten kannst, dann kannst du arbeiten gehen, aber du must mindestens 4 wochen durchhalten.dann geht es wieder mit lohnfortzahlung durch den arbeitgeber weiter (zumindestens im öffentlichen dienst). aber diese 6 wochen lohnfortzahlung zählen im endeffekt doch mit, also nicht nur die zeit wo du krankengeld von der krankenkasse kriegst. wichtig für dich ist auch der schwerbehindertenausweis, oder hast du schon einen? wie das in den anderen bundesländern geht mit der kasse ist natürlich nicht verbindlich, ich kann nur aus meinen erfahrungen in bayern reden, denke aber doch mal ähnlich , da das ja überwiegend bundesgesetze sind. ich grüße euch alle Mollyy
     
  9. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    hallo Majouso,

    ich bin im Juni 2007 dauerhaft erkrankt und hatte auf der Krankmeldung den Schlüssel für Rheuma stehen.War ja auch richtig.Dachte auch , ich bekomme 6 Wochen Krankengeld. Falsch gedacht und zwar war ich Ende Januar 2 Tage auf diese Diagnose krankgeschrieben, nach einer Zahnop hatte ich Schub.
    Wiederum davor im Nov. 2006 Rheumaklinik 3 Wochen. Und da zwischen Ende Januar und Mitte Juni kein 1/2 Jahr lag, habe ich nur 4 Wochen Lohnfortzahlung bekommen. Die Krankenkasse hat mir damals gesagt, zwischen den Erkrankungen auf eine Krankheit muß 1/2 Jahr liegen. Zwischen Januar und Juni 2007 hatte ich noch 2 Krankmeldungen, aber diese hatten nichts mit Rheuma zu tuen.

    Alles Gute
    Gruß
     
  10. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo,

    ich werde mit dem Schwerbehindertenvertreter,wenn er aus dem Urlaub ist,sprechen.

    Grüße
    majosu

    Danke für die vielen Antworten
     
  11. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo,

    der Schwerbehindertenvertreter sagte,ich soll mir einen Termin beim Betriebsarzt machen.
    Aber er sagte auch ,wenn die Firma keinen anderen Arbeitsplatz hat,kann der auch nichts machen.
    Ich könnte eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
    Zu alledem ist heute auch noch die Ablehnung des Widerspruch GdB gekommen.
    Es bleibt bei 30.


    Grüße
    majosu
     
  12. Rheuma1984

    Rheuma1984 Neues Mitglied

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    Hallo Majuso,
    dass tut mir aber Leid, dass die Erhöhung abgelehnt wurde.:( Mir wurde in der REHA gesagt, dass fast jede Kur 20 % Erhöhung bringt. Ich habe ebenfalls einen neuen Antrag laufen und bin gespannt ob ich von 70 % auf 80 % komme. Mein Freund hat 80 % und dem werden sie nach der Hüft-OP bestimmt 20 % wieder abziehen, denn er kann jetzt gehen?!?! Eigenartige rechnerei, denn mein R-Arzt -Gutachter der Rentenversicherung und vom Sozialendienst sagt was anderes.
    Kannst du nicht einen anderen Arbeitsplatz über die ARGE bekommen, wo du als Behinderte arbeiten kannst? z.B. Opel, Schott usw. oder im Büro beim Makler oder bei den vielen Versicherungen die hier im Umland sind?:top: Versuche es doch, denn du bis noch zu JUNG um in Rente zu gehen. Lass dich nicht unterkriegen - auch von den Sprüchen der Verwandten - kämpfe weiter!!! Habe ich auch gemacht und tute es immer noch.
     
  13. majosu

    majosu Mitglied

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    Hallo,


    heute hatte ich dann meinen Termin beim Betriebsarzt,der sagte er kann auch
    den Chef nicht zwingen mir eine leidensgerechte Stelle zu geben.
    Nun habe ich 6 Wochen auf den Termin gewartet und bin so schlau wie vorher.


    Grüße
    majosu
     
  14. Vanyar

    Vanyar Neues Mitglied

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    Hallo majosu,

    wenn Du Pech hast, wie bei mir, schalten sie demnächst den MDK ein, weil die KK nix zahlen will und sie überprüfen, ob Du auch wirklich krank bist !!!
    ( es gibt ja auch Jobs, die man im Rollstuhl machen kann usw. ):mad:
    man hat zwar den Anspruch auf das Krankengeld, aber es dann auch wirklich zu bekommen, ist die andere Geschichte. :(

    LG Vanyar
     
  15. Artep

    Artep Neues Mitglied

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    Hallo majosu, wenn Du aber wegen Rheuma zur REHA fährst, dann bekommst Du doch Übergangsgeld von der RV, oder? Und dann zählt die REHA auch nicht zu den 78 Wochen. So hatte ich es verstanden.
    Gruß Petra
     
  16. Meggie

    Meggie Mitglied

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    Doch, leider zählt die Zeit der REha zur Bezugszeit vom Krankengeld.
    Ich war nämlich auch der irrigen meinung, dass diese Zeit, da ja der Krankengeldbezug durch Übergangsgeld der RV ersetzt wird, nicht angerechnet wird.
    Die KK sagte aber , es hinge mit der Krankheit ansich zusammen.
     
  17. mollyy 1

    mollyy 1 Neues Mitglied

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    Hallo Majosu wenn du 30-40.% schwerbehinderung hast, solltst du vieleicht bei arbeitsamt einen antrag auf gleichstellung stellen, und zwar am besten "vorgestern". ausserdem gibt es neben dem integrtionsamt,( die adresse für dein bundesland findest du im internet ) noch den sogenannten integrationsfachdienst, der auf verlangen mit dir und dem arbeitgeber sucht, ob es einen für dich passenden arbeitsplatz in dieser firma für dich gibt . dort must du dich melden und deine probleme vortragen, damit du hilfe bekommen kannst und die dritte möglichkeit ist beim rentenversicherungsträger einen antrag auf umschulung zu stellen, der aber abhänig vom alter gewährt wird.und wenn dir die zeit davon läuft auch gleich noch einen antrag auf rente. wenn du mehr informationen brauchst kannst dich gerne melden. L G mollyy
     
  18. mollyy 1

    mollyy 1 Neues Mitglied

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    achja die zeit der reha zählt als krankenzeit und wird von der krankenkasse mitgezählt.
     
  19. mollyy 1

    mollyy 1 Neues Mitglied

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  20. majosu

    majosu Mitglied

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    Rheinland
    Danke,
    für Eure Hilfe,ich kann aber keine Gleichstellung beantragen,da ich unter 18 Stunden die Woche arbeite.


    Grüße
    majosu
     
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