Gleichstellung

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von queenkiss01, 20. Juni 2009.

  1. queenkiss01

    queenkiss01 Neues Mitglied

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    Hallo ihr lieben :a_smil08:

    Ich habe einen GdB von 30 und habe einen Antrag auf Gleichstellung gestellt und habe auch schon eine Antwort bekommen , die nicht so ganz verstehe .

    Da ich nur noch bis ende des Jahres in der Firma ( das Werk wird verlegt ) bleibe und ab 01.01.2010 in eine Transfergesellschaft wechsel meinte der Betriebsrat das das mit der Gleichstellung sinnvoll wäre , da ich leider Krankheitsbedingt öfter ausfallen würde und auch nicht jede Tätigkeit mehr ausführen kann - ich habe RA und das besonders in der re hand so das auch bei kleiner belastung schwellungen und schmerzen entstehen ( aber das kennt ihr ja )

    Ich bin seit knapp 7 monaten in behandlung und nun bin ich schon zum 4 mal Krank zuhause ( mal wieder radiosynoviorthese ) .

    Ich müsste das ja auch dem neuen Arbeitgeber sagen , was ich für eine Krankheit habe und eben auch öfter krank sein kann - und wenn ich dann keinen Kündigungsschutz habe dann bin ich ja schnell wieder aus dem job raus .

    Nun bekam ich vom Amt einen Brief - ich sollte mir das ja überlegen - denn wenn ich geleichgestellt bin - könnte das ja meine Arbeits suche erschweren - ich könnte auch eine ZUSICHERUNG DER GLEICHSTELLUNG geben lassen .

    Kennt sich einer damit aus - ich muss bis zum 26.06.2009 antworten - habe aber leider keine Anhung was nun besser ist

    gruss chris
     
  2. Meggie

    Meggie Mitglied

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    Eine Gleichstellung schütz keinesfalls vor einer Kündigung, das ist eine irrige Meinung. Es muss nur, um zu kündigen das Integrationsamt eingeschaltet werden.
    Ich hatte dasselbe Problem, vielmehr dachte ich, ich wäre vor Kündigung geschützt. Trotz langer Betriebszugehörigkeit erklärte mir das Integrationsamt, dass mein AG mich sehr wohl kündigen kann, wenn ich öfter krank bin. AD geht da Interesse des BEtriebes vor dem des Arbeitnehmers, auch wenn er krank ist, leider.
    ES gibt da noch die besondere Art der Kündigung bei einer schlechten Gesundheitsprognose,d.h. wenn der ARbeitgeber annehmen kann, dass der ARbeitnehmer öfter aussfällt, aknn er krankehitsbedingt kündigen.
    Also mein RAt, lieber nichts von Krankheit oder Gleichstellung erzählen. Einfach ausprobieren ob es so geht.
     
  3. queenkiss01

    queenkiss01 Neues Mitglied

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    ZU HAUSE - Neuss
    Danke für deine Antwort - ich möchte wissen ob ich mich gleichstellen lassen soll oder besser eine ZUSICHERUNG DER GLEICHSTELLUNG geben lasse soll , das soll ich der Amt mitteilen

    gruss chris
     
  4. Meggie

    Meggie Mitglied

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    Ich kenne das procedere für die Zusicherung nicht. Ist die dann begrenzt wirksam? Muss man innerhalb eines bestimmten zeitraums bei der AfA die Gleichstellung einreichen? Könnte ich mir vorstellen.Ich denke,mit der Zusicherung kannst du erstmal nichts falsch machen.
    Allerdings musst Du von der Gleichstellung nichts erzählen, wenn du Arbeit suchst. Erst ab 50% weil Du dann mehr Urlaubstage hast.
     
  5. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo chris,
    wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Transfergesellschaft nicht Dein neuer Arbeitgeber, sondern nur für den Übergang.

    Solltest Du über die ARGE neue Arbeit suchen, ist die Gleichstellung sinnvoll. Dann wirst Du von Mitarbeitern betreut, die nur "Behinderte" vermitteln und die entsprechenden "Arbeitgeber" sind darauf eingestellt.

    Leider weiss man nie, wie sich die Krankheit entwickelt, deshalb würde ich noch ein Gespräch mit dem Integrationsamt führen um das "Für und Wider" abzuwägen. Ein Krankenschein beim neuen Arbeitgeber in der Probezeit macht sich nicht gut und führt zu Spekulationen, die sich negativ auswirken können.(chr.Krankheit verschwiegen)

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
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