Rentenantrag stellen.........bitte um Hilfe

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von chueca, 30. Mai 2009.

Schlagworte:
  1. chueca

    chueca Aktives Mitglied

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    Hallo,
    ich würde so gerne wissen, was muß ich tun um einen Rentenantrag zu
    stellen.
    Habe chronische Polyarthritis................

    Bin fast 57 Jahre , beziehe Arbeitslosengeld II und werde ganz sicher
    keinen Job mehr finden.

    Mein Allgemeinzustand läßt eh kein Arbeiten zu (so meine Hausärztin,
    die mich seit Februar krank geschrieben hat.

    Wäre sehr dankbar über Informationen und Erfahrungen im Bereich
    Rente.

    Liebe Grüße
    Chueca
     
  2. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    @chueca
    Immer die erste Frage in solchen Fällen: Warst Du schon zur Reha? Wenn nicht, Antrag stellen und los. Der Reha-Bericht wird schon als Entscheidungsgrundlage für den Rentenantrag gewertet. Den Reha-Antrag kann Dein Arzt stellen.
     
  3. Christi

    Christi Mitglied

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    hallo chueca,

    bei mir lief das folgendermaßen ab. nach 1/4 jahr krank (auch cp) wurde reha-antrag gestellt und auch gleich bewilligt. aus der reha wurde ich als chronisch krank und arbeitsunfähig, vor allem in meinem beruf, entlassen. ca 6 wochen später wurde mir dann automatisch der rentenantrag zugeschickt. dauerte allerdings noch über 1 jahr. rente wurde mir dand allerdings rückwirkend bewilligt, allerdings auf 3 jahre befristet. letztes jahr im herbst hab ich verlängerung beantragt, die mir wieder für 3 jahre bewilligt wurde.
    bin jetzt 55 jahre alt.

    alles gute und

    liebe grüße
    christi
     
  4. bob_villa

    bob_villa Mitglied

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    Hallo chueca,

    Du mußt nicht zwingend erst den Reha-Antrag stellen, sondern kannst auch gleich einen Rentenantrag aufnehmen lassen. Sollte die DRV der Meinung sein, dass Du zuerst eine Reha machen solltest, wird er dies im Rentenverfahren eigenständig anleiern und Dich dann davon in Kenntnis setzen. Im Anschluß an die Reha wird dann abschließend über Deinen Rentenantrag entschieden werden.

    Liebe Grüße und frohe Pfingsten!
    Nicole
     
  5. mikado

    mikado Neues Mitglied

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    17
    Genauso ist es. Der Rentenantrag kann auch im netz runter geladen werden.
    Mich wundert, dass dich deine Krankenkasse nicht schon zum Gutachter geschickt hat. Die kann dich nämlich auch auffordern, einen Rentenantrag zu stellen.
     
  6. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    hallo chueca

    ich bin 2007 im Juni zu einer Kontrolle wegen der Nieren zum Nephrologen gegangen. Mir ging es sehr schlecht,war auch optisch zu sehen.
    Er hat mich sofort für 4 wochen krankgeschrieben und mir einen Termin 2 Wochen später gegeben und mir ein Attest in die Hände gedrückt und mich zum Rentenamt geschickt.
    Da habe ich alles aufnehmen lassen dieses Attest dabei und einige Krankenberichte und dann gings los.

    3 Wochen später 1. Gutachtertermin und weitere 2 Monate nächsten Gutachtertermin.Der Internist hat mich für weniger als 3 Std.eingeschätzt und der Orthopäde vollschichtig mit Einschränkungen.
    Zwischenzeitl. bin ich in den SoVD eingetreten. Würde ich jedem raten.
    Allerdings ist die Rente auch im widerspruch abgelehnt worden. Im April 08 mit Rechtsanwalt vor das Sozialgericht und die haben erst die Befundberichte der Ärzte eingeholt.
    Anfang Januar dann die Bewilligung unbefristet und rückwirkend am Juli 2007, der 1. Krankmeldung.
    Ich habe Cp.PSA, Fibro, Diab. und Polyarthrosen, sämtliche Gelenke sind betroffen. Ich bin 57 1/2 Jahre.
    Eins ist wichtig, das Dein Arzt bzw. Ärzte hinter dir stehen und das Du in den VDK oder SoVD eintritts. Ohne Fachkundige Hilfe sieht es schlecht aus.

    Ich wünsche Dir alles Gute, und vor allem, gebe nicht auf.
    Gruß
     
  7. LissyCm

    LissyCm Neues Mitglied

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    Rente

    Hallo ,:)

    mein Name ist Lissy und ich bin 46 Jahre alt,habe eine Ärztetour hinter mir das glaubt ihr nicht.Seit 3 Jahren kämpfe ich um meine AU-Rente, habe am 30.06.2009 einen Termin zur mündlichen Verhandlung beim Sozialgericht.Leide unter einem chronischen Schmerzsyndrom und Fibromyalgie,dazu kommen diese Diagnosen.

    Kleiner links mediolateraler Bandscheibenvorfall BWK12/LWK 1.

    Links mediolateraler aszendierender Bandscheibenvorfall LWK 2/3.

    Protrusio der BandscheibeLWK 4/5.

    Kleiner medialer aszendierender Bandscheibenvorfall LWK5/SWK1.

    V-förmige Spinalkanalstenose LWK 3/4 osteoligamentärer Genese mit diskogener Komponente.

    Kompression und Irritation der Nervenwurzel L3 links intraspinal.

    Kontakt und Irritation der Nervenwurzel L3 rechts extraforaminal.

    Stenosen der Neuroforamina LWK 3/4, 4/5 rechts.

    Aktivierte Osteochondrose Lwk 2/3 links.

    Osteochondrose LWK 3/4 Modic 2.

    Osteochondrose LWK 4/5 Modic 3.

    Spondylosis deformans mit ausgeprägten Retrospondylophyten BWK12,LWK 2-5.

    Facettengelenksarthropathien LWK2-SWK1.
    Linkskonvexe skoliotische Ausrichtung der unteren LWS 10:confused:

    ------------------------------------------Was sagt ihr dazu??? Kann mir einer auf Deutsch erklären was das heisst ???? Habe 50 % Schwerbehinderung,auch nach Kampf mit den Behörden.Nun Hat doch die LVA mir einen Vergleich zukommen lassen, ich solle die Klage vor dem Sozialgericht zurück ziehen und sie gewähren mir eine Rhea für 4 Wochen ,,,,,toll neeeeeee ??? Habe mich aber auf diesen Vergleich nicht eingelassen,nun ist wie oben geschrieben wurde der Termin am 30.06.2009.

    Auf Eure Antworten bin ich gespannt !!

    Liebe Grüsse

    Lissy aus dem schönen Badner Land :a_smil08:
     
  8. chueca

    chueca Aktives Mitglied

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    Lieben DanK...

    Ich möchte allen ganz herzlich danken und wünsche ALLEN bei all IHREN
    noch bevorstehenden Anträgen und Verläufen alles erdenklich Liebe:

    Liebe Grüße
    Chueca
     
  9. malchatun

    Aktives Mitglied

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    wie ist das wenn die rente rückwirkend bewilligt wird - muss man dann das bereits ausgezahlte krankengeld für diese zeit zurückzahlen? die rente ist ja doch um einiges niedriger als das krankengeld oder ALG I, und es sind verschiedene kostenträger.
     
  10. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Es ist nicht unbedingt gesagt, daß die Rente deutlich niedriger sein wird. In meinem Fall wird mir gemäß Rentenprognose eine nur um rund 30€ niedrigere Erwerbsunfähigkeitsrente zugeschrieben, verglichen mit dem Arbeitslosengeld 1 und dem Krankengeld.

    Meines Erachtens nach wird die quasi Vorauszahlung des Arbeitsamtes auf innerberhördlichen Wegen intern mit der Rentenversicherung verrechnet. Davon dürfte der Rentner dann nichts mitbekommen, er hat ja keinen Einfluss auf die ganze Geschichte.
     
  11. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

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    Hi malchatun,

    wie schon gesagt, das regeln die einzelnen Träger unter sich.

    Meine Rente war wesentlich höher, als das KG, ich hatte eine schöne Nachzahlung zu erhalten, von der hat sich jedoch zunächst die Krankenkasse "bedient". ;) Die hatten ihren Anspruch bei der DRV schon geltend gemacht, da hatte ich noch nicht einmal den Bescheid, dass ich Rente bekomme. :rolleyes:
     
  12. malchatun

    Aktives Mitglied

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    wow, die rente höher als das krankengeld? das geht doch eigentlich nur, wenn man früher mal recht viel und zuletzt eher weinig verdient hat? denn das KG wird ja auf basis der letzten gehälter berechnet, die rente hat man sich in laufe seines arbeitslebens erarbeitet. (??)
     
  13. anbar

    anbar Neues Mitglied

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    hallo zusammen,

    wenn die Rente rückwirkend bewilligt wird, rechnet die DRV mit der Krankenkasse ab und für den Rentner ist es egal, ob das Krankengeld höher war als die Rente. Zuviel gezahltes Krankengeld muß nicht erstattet werden.

    Wie allerdings die EU Rente höher sein soll als das Krankengeld verstehe ich nicht, es wird zwar hoch gerechnet auf das 60. Lebensjahr, aber es werden auch 10,8 % abgezogen von der Bruttorente.

    Schönen Abend noch
    Gruß


     
  14. Maus634

    Maus634 Neues Mitglied

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    @anbar,

    so geht das.

    Malchatun hat das richtig erkannt. :)
     
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