Sozialarbeiter - Berufsethik

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Freydis, 27. Mai 2009.

  1. Freydis

    Freydis BullyGirl

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    Mönchengladbach
    Gibt es nicht für soziale Berufe eine Berufsethik?
    Ich frage dies aus gegebenem Anlaß: mir wurde von Seiten meines Bildungsträgers IAL Mönchengladbach die von der ARGE finanzierte Umschulung gekündigt, weil ich in der vorgegebenen kurzen Zeit keinen Praktikumsplatz fand. Nun werden auch andere Gründe vorgeschoben und mit in die Waagschale geworfen. Normalerweise hat der Bildungsträger dafür zu sorgen, daß alle Umschüler einen Praktikumsplatz bekommen falls die Bemühungen des Umschülers dazu nicht ausreichen.

    Von Januar bis März dieses Jahres hatte ich sehr viele Fehlzeiten, weil ich einige Schwierigkeiten bei der Einstellung meiner Medikamente wegen Rheuma (Chronische Polyarthritis in Verbindung mit Fibromyalgie) hatte. Ich bekomme neben Tramal jetzt auch das muskelrelaxierende Ortodon und das trizyklische Antideprissivum Syneudon. Zunächst hatte ich auch weiter wie zuvor Cortison in Tablettenform und als Gelenkspritzen bekommen, was aber inzwischen komplett eingestellt worden ist.
    Wegen meiner krankheitsbedingten Ausfälle in den vergangenen drei bis vier Monaten sollte ich ein vertrauliches Gespräch mit der Sozialarbeiterin der IAL führen. Ich sollte erklären was der Grund für meine ärztlichen Krankmeldungen wäre und ob das noch weiter so gehen würde etc. Ich hab mich mehrfach rückversichert hinsichtlich der Vertraulichkeit und hinsichtlich der Berufsethik - sowohl zum Beginn des Gesprächs als auch mittendrin mehrmals. Ich nannte der Sozialarbeiterin die Krankheit, die Medikation und die Hintergründe meines Fehlens.

    Im Zuge der Kündigung taucht nun plötzlich ein sogenanntes Gesprächsprotokoll auf, von dessen Existenz ich zuvor auch nicht wußte und zu keinem Zeitpunkt darüber informiert worden war. Darin steht alles haargenau drin - meine Krankheit und meine Medikation, alles en detail. Dieses Gesprächsprotokoll kannte ich nicht, war auch nicht über ein solches informiert worden. Und nun geht das an die ARGE, bzw. an meine Berufsberaterin bei der ARGE und einem ziemlich großen Verteilerkreis der Schule, nämlich an die Schulleitung, Dozenten, Sekretärin, etc. Es steht zum Beispiel in dem Text, daß ich auch Psychopharmaka nehme und das wissen jetzt alle!
    Ich werde jetzt direkt auf die Verrücktenschiene abgeschoben und das hat auch noch eine sogenannte Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin gemacht!
    So etwas kann doch nicht etwa rechtens sein! Oder etwa doch?

    Wenn in Deutschland Sozialarbeiter einfach so, ohne einen auch nur zuvor informiert zu haben, vertrauliche Gesprächsinhalte kolportieren dürfen, dann sollte das publik gemacht werden! Weiß jemand mehr über die diesbezügliche Rechtslage?
     
  2. chueca

    chueca Aktives Mitglied

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    Das darf nicht sein...................

    Hallo Freydis

    ich habe gerade Deinen Artikel gelesen, bin zu tiefst schockiert,
    ich weiß ganz sicher, dass der Arbeitgeber keine Informationen
    über die Art des Krankheit informiert werden darf, genauso wenig das
    Arbeitsamt ,oder die ARGE .
    Das weiß ich ganz sicher.
    Du müßtest versuchen heraus zu bekommen, woher dieses Gutachten
    kommt, und sofort per Einschreiben oder Anwalt um Erklärung bitten.

    Ich wünsche Dir ganz viel Erfolg, laß es nicht so im aum stehen,
    nur die Krankenkasse ist über Dein Krankheitsverlauf informiert.
    Bei jeder AU stehen verschlüsselte Diagnosen für die Krankenkasse drauf,
    der Arbeitgeber erhält keine Diagnosenschlüssel !!

    Liebe Grüße
    Chueca
     
  3. manu1111

    manu1111 Wasserfrau

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    Ich wohne im Kreis Unna/NRW
    unerhört....

    Hallo Freydis,

    ich kann mich der Meinung meiner Vorgängerin nur anschließen. Auch ich denke nicht dass das in Ordnung war. Ich würde dir raten, Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. Wenn du dir das nicht leisten kannst, solltest du Prozesskostenhilfe beantragen. Such dir einen RA der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Sofort aber solltest du Einspruch gegen den Beschluss /die Kündigung einlegen. Schreibe, dass die Begründung folgt. Das reicht erstmal. Weiteres sollte ein Anwalt formulieren und schreiben - man selbst "verheddert" sich schnell und einem wird das "Wort im Munde" umgedreht.

    Lass dir das nicht gefallen - Gespräche dürfen nur mit deiner Einwilligung aufgezeichnet und wieder gegeben werden - sowas - unfassbar :mad:. Ich bin empört über eine solche Vorgehensweise!

    LG und alles Gute

    manu :top:
     
  4. Immortelle

    Immortelle Neues Mitglied

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    Essen, bin jetzt aber bis Juni in Jena
    ja! unerhört

    Kann mich meinen Vorschreiberinnen nur anschließen, das ist eindeutig rechtswidrig!! Und auf alle Fälle rechtlich gegen die Kündigung vorgehen! Die Tipps von Manu hätte ich ähnlich gesagt - Rechtskostenbeihilfe beantragen, Anwalt uns.

    Das ist eine bodenlose Unverschämtheit! Normalerweise sollten chronisch Kranke/Behinderte unterstützt werden bei solchen Maßnahmen und nicht rausgeschmissen. In Firmen/an Unis usw. gibt es manchmal Beauftragte dafür, die sich dafür einsetzen, wie das bei Umschulung ist, weiß ich nicht. Aber als chronisch Kranker sollte man eher mehr Rechte haben als weniger.

    Wünsche viel Kraft!!

    Bärbel
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    Vielleicht wärs gut das mit einem Anwalt zu besprechen der sich mit Arbeitsrecht auskennt. Ich könnte dir die Adresse geben von einem hier in Köln, der früher den Vorsitz hatte beim VDK und der sich vor ein paar Jahren selbstständig gemacht hat. Schreib mir einen Pn falls du die Adresse haben möchtest.

    Gruß Kuki
     
  6. Freydis

    Freydis BullyGirl

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    Mönchengladbach
    Danke!!!

    Habt recht lieben Dank für eure Antworten. Ich kann gar nicht sagen wie gut es tut, in meiner jetzigen Lage mit dieser Kündigung, solch eine Rückenstärkung zu bekommen! Danke von Herzen!
     
  7. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Gelsenkirchen
    Ich bin fassungslos - da wird nicht nur der Vertrauensschutz sondern auch der Datenschutz mit Füßen getreten. Ich würde diese Person glatt anzeigen... was fällt der ein?
    Einem Gesprächsprotokoll muß man mit seiner Unterschrift zustimmen, denn dann ist es ja nicht mehr vertraulich; irgendwo abgeheftet können es ja auch andere Leute lesen.

    Ich würde auch Widerspruch einlegen und eine Kopie des Protokolls anfordern. Das sollte sich dann mal ein Anwalt oder die Staatsanwaltschaft anschauen.

    Laß Dir das nicht gefallen !!!

    LG Heidesand
     
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