vermuteter Behandlungsfehler und nun?

Dieses Thema im Forum "Sonstige Medikamente und Schmerztherapie" wurde erstellt von Hofi, 24. Mai 2009.

  1. Hofi

    Hofi Neues Mitglied

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    Meck.Pom.
    Hallo,

    ja ich bin es und mich gibt es auch noch. Im letzten Jahr habe ich seit Juni bis in den Dezember hinein in verschiedenen Kliniken gelegen.
    Ich konnte während meiner Rheumakur so gut wie nicht mehr laufen und hatte sehr starke Schmerzen, nichts half. MRT zeigte mehre Massenvorfälle und neurologische Ausfälle.
    Ohne OP ginge gar nichts mehr, also OP.Während der BS Op wurde die Dura verletzt, hat man aber erst nach Wochen festgestellt und geklebt. Man hat mir aber meine Schmerzen nicht geglaubt und und nach 3 und 6 Wochen hieß es dann jeweils Not OP und Rollstuhl, denn ich konnte in der ZZ. nicht mehr aufstehen und laufen.
    Infektion in WS soll immer noch noch nicht ausgeheilt sein, außer Cortison wurde alles abgesetzt und meine PSA macht mich fertig.Bin bei Transtec 105 µg und nur noch müde, aber ansonsten halte ich es vor Schmerzen nicht aus.Bilogical wurden wg. Infektion abgesetzt.
    Ich sitze zwar nicht mehr im Rollstuhl , sondern kann laufen kann, aber immer noch sehr starke Schmerzen.
    In der ZZ. glaube ich auch, dass so Einiges schief gelaufen ist und ich brauche euren Rat.
    Ich habe den Verdacht auf einen oder mehreren Behandlungsfehler.Ich habe viel gelesen uns habe ja verschiedene Möglichkeiten dies prüfen zu lassen. 1. Über den MdK der KK, die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder über einen eigenen Anwalt. Alles soll ja eigentlich unabhängig sein aber was meint ihr welchen Weg geht man besser? Gibt es von euch jemand mit Erfahrungen auf diesem Gebiet.Wenn alles über unseren Anwalt geht, muss ich ja erst mal alles alleine zahlen und das will ich erst einmal verhindern.

    Viel. hat jemand Erfahrung
     
  2. Krümmel

    Krümmel Neues Mitglied

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    Behandlungsfehler

    Hallo Hofi
    Also bei uns handelte es sich damals um einen Behandlungsfehler der meinen Mann betraf
    Und zwar hatte eine Zahnärztin ihm damals alle Zähne gezogen 29 waren am Stück an einem Tag
    Das Problem war nicht das Zähneziehen damit waren wir ja einverstanden das Problem war die mangelhafte Protehtische Versorgung
    Mein Mann hat sehr gelitten er hat dann mit der KK telefoniert die ihm dann sagte das er einen unabhängigen Gutachter aufsuchen mußte
    Das tat er auch und dieser pflichtete uns bei das die Versorgung schlecht wäre und man diese Prothese nur als Übergangslösung sehen könne.er bat im Schreiben an die zuständige Zahnärztin um eine neue gute Versorgung
    Die Zahnärztin stritt dies aber ab und so mußten wir uns einen Anwalt nehmen da ich eine Rechtschutz hatte ging das auch
    Nach endlosen Schreiben insgesammt drei Jahre in dem wir jeder Zeit alles Widerlegen mußten machte die Zahnärztin dem Anwalt das heißt eigentlich ihre Versicherung machte dem besagten Anwalt einen Vorschlag was die Schmerzensumme an ging
    Den Betrag werde ich nicht hier nennen aber ich kann dir sagen da waren wir nicht mit einerstanden
    Erst nach dem unser Anwalt die Angelegenheit drohte vor Gericht zu bringen lenkte die Versicherung ein und sprach uns eine Summe zu mit der wir dann auch Einverstanden waren.
    Aber egal welche Summe die auch zahlten mein Mann hatte Höllenqualen hinter sich er hatte iele Schmerzen Tag und Nacht und hat von 72kilo auf 53kilo abgenommen er konnte lange Jahre nichts essen oder trinken
    Wir konnten nichten mit Freunden grillen oder so
    Zwei Jahre von den dreien konnte er nur passierte Kost zu sich nehmen
    Er bekam bei einem anderen Zahnarzt nun vor einem Jahr eine neue Prothetische Versorgung der dann auch noch feststellte das sein Unterkiefer sich in dieser Zeit sehr nach vorne geschoben hatte dies ist nicht rückgängig zu machen!!
    Also ich kann dir nur sagen wenn du genug Beweiße hast mach es klage setz was in Bewegung aber nur wenn du wirklich genug Kraft hast denn eines weiß ich es kostet Geld Zeit und sehr viel Nerven!!!
    Ich hoffe das ich dir ein wenig geholfen habe sorry für den langen Text
    lg Krümmel
    Und iel Erfolg
     
  3. Juliane

    Juliane Neues Mitglied

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    Hallo Hofi,
    schön mal wieder von Dir zu lesen.

    Weniger schön, was ich da lese.
    Mein Rat: ich hoffe Du bist in einem Sozialverband, SoVD oder VdK.
    Wenn nicht: schleunigst eintreten!
    Die werden Dich beraten und evt. auch vor Gericht vertreten.
    Bitte frag da umgehend nach!
    Es gibt hier einige User, die Dir was evt. Behandlungsfehler angeht sicher detailliert weiterhelfen können.
    LG von Elke.
     
  4. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo Hofi,

    es ist schon ein Kreuz mit den Ärzten, selbst wenn sie Fehler gemacht haben, dürfen sie die nicht zugeben, sonst verlieren sie ihren Versicherungsschutz.

    Als erstes hatte ich den MDK eingeschaltet, die haben mir Unterlagen geschickt für die Ärztekammer, die hat 2 Gutachter beauftragt zu prüfen.
    Da die Gutachten ziemlich schwammig ausgefallen sind (können es nicht beweisen) (hätte gemerkt werden müssen) bin ich damit zu einer Anwältin für Medizinrecht. (die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten)
    Jetzt liegt die Akte beim Landgericht Essen und wird beareitet.

    Ich kann Dir nur raten, lasse Deine Krankengeschichte überprüfen!!!

    Fordere Deine kpl. Krankenakte in Kopie vom Krankenhaus an (schriftlich), vom ... bis ... (Datum) das ist zwar nicht ganz billig aber lohnt sich. Wenn die ersteinmal spitz kriegen, dass ermittelt wird, verschwinden möglicherweise diverse Akten. Setze denen eine Frist von ca. 14 Tagen und verlange eine Vollständigkeits-Erklärung. Dann kannst Du sicher sein, dass am Ende (wenn nötig) Dein Anwalt die gleichen Unterlagen zur Verfüfung hat wie die Ärztekammer.

    Wenn Du keinen Rechtschutz hast, werde zügig Mitglied in einem Sozialverband, dann werden die Gerichtskosten nicht so hoch, sollte es zur Verhandlung kommen.

    Wenn Du noch Fragen hast, versuche ich gern, die zu beantworten.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  5. bise

    bise Neues Mitglied

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    zunächst kopien der behandlungsunterlage holen. geh hin, kopiere selber. begründung, du brauchst das für hausdoc oder ähnl. sofort.. lass dir was einfallen, solltest flexibel sein.
    sei hartnäckig, musst dich nicht abwimmeln lassen, du willst die kosten bezahlen, steh wenn möglich daneben, wenn klinikpersonal kopieren will.

    dann schlichtungsstelle der ärzte kontaktieren. ganz wichtig, die einschaltung kann die verjährung unterbrechen.
    lass die unterlagen unabhängig davon auch vorher von einem mediziner überprüfen. vielleicht fällt auch dir etwas auf, was dir "spanisch" vorkommt.

    welche einverständniserklärungen hast du denn abgegeben? hast du dir davon überhaupt kopien gemacht?

    wären die folgen im rahmen von op risiken zu sehen, könntest du kaum chancen haben. wichtig wäre dann, dass du vor op daraufhingewiesen worden bist.
    motto: hätte ich das und das vor op gewusst, hätte ich mein einverständnis nie und nimmer abgegeben.

    es gibt gute und weniger gute schlichtungsstellen. man sagt dort immer, patienten brauchen keinen anwalt udgl. doch wenn du total ahnungslos bist, lass das über einen rechtskundigen laufen.

    schau dir mal die op-liste an. wer hat operiert? wer hat assistiert? sind das" alte erfahrenen hasen" gewesen, die es hätten wissen müssen oder waren nur ganz junge operateure dran beteiligt? bei hohem risiko sollten erfahrene oberärzte den job erledigen. bei den jungen muss immer der oberarzt nen auge draufhaben.
    das lote mal aus. ist etwas kompliziert, doch zu schaffen.

    was waren das für kliniken, öffentl., private?
    haben sie erfahrung in diesen ops?

    du musst viele fragen stellen und viele antworten selbständig klären.

    bei einem rechtsstreit musst du dich in geduld üben, nur wenn du absolut weisst, was passiert ist, bekommst du eventuell etwas recht. die andere seite wird immer den längeren atem haben. das solltest du von anfang an dabei bedenken.
    viel glück
    gruss
     
  6. Hofi

    Hofi Neues Mitglied

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    Hallo,

    ihr war ja schon richtig fleißig bei euren Tipps, danke.

    Die Patientenberatung hatte mir den Rat gegeben die KK oder die Schlichtungsstelle anzuschreiben. Fordern die denn die Kranken-Unterlagen an oder sollte ich das lieber selber machen? Es sind 3 Kliniken und 2 davon relativ weit weg. Die normalen Befunde habe ich natürlich auch, aber eben nicht die Akten.
    Bisher hat der eine oder andere meiner Docs immer bloß abgewogen, wenn ich direkt gefragt hatte, ob viel. was doch nicht i.O. sei. Na ja, sie haben Rheuma und hatten vor 2 Jahren schon mal ne Infektion in WS ( aber keiner hat sie nachgewiesen, sondern nur 8 Wo mit Antibiose behandelt).in der ZZ sind 4 Wirbelkörper und die entsprechenden Deckplatten nicht i.O.
    Bei der Nachkontrolle der 2. Klinik im Dezember meinte der OA auf meine Frage: ist das denn alles stabil jetzt?, wird schon, denn hier fast dsa so und so keiner mehr an...und fertig war ich.

    Ich mußte mir so viel anhören und habe immer noch sehr große Probleme, so dass ich es eigentlich ungerecht finden würde einfach nur in Starre der dinge zu harren, die noch so an Sch... kommen.

    Gerade als Kranker in besonderen Situatíonen hat man schon so mit uns zu tun und dann sollen wir am Besten noch immer das M... halten.
    Viel.hat man halt nur Pech, aber so lange mein Zustand so ist und ich auch nervlich sehr angespannt bin, weil es mir so bescheiden geht und keinen richtigen Ausweg sehe gesundheitlich wieder oben auf zu kommen, bin ich , auch viel. mir und meiner Familie gegenüber,eine Prüfung schuldig. Denn sie müssen mich ja auch so ( manchmal nur ekelhaft und unzufrieden) ertragen.
    So genug palavert, aber ich braucht das mal kurz.:sniff:

    Also hinfahren oder selber Unterlagen oder über die Schlichtungsstelle machen lassen?

    mfg Hofi
     
  7. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo Hofi,

    der MDK der Krankenkasse fordert die Unterlagen an, um sie begutachten zu lassen. Wenn die nicht recht weiterkommen, wirst Du aufgefordert, die Ärztekammer einzuschalten, denn die KK ist daran interressiert, möglicherweise durch Fehlbehandlung entstandene Kosten zurück zu bekommen.
    Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass div. interne Arztberichte leider nicht vorhanden waren. :( Die waren verschwunden. Deshalb habe ich Dir geraten, die Kopien vorab zu besorgen und eine Vollständigkeits-Erklärung dazu. Das kannst Du schriftlich machen, wenn die Klinik zu weit weg ist, am besten direkt ans Archiv des Krankenhauses senden.

    Ganz wichtig !!! Mache ein Gedächnis-Protokoll über mögl. alles, was besprochen wurde, super wäre natürlich, wenn Du auch Zeugen dafür hättest. Die Ärztekammer wird Dich auffordern, Deinen Verdacht auf Fehlbehandlung zu begründen, da ist so ein Protokoll sehr hilfreich.

    Welcher Arzt Dich operiert hat, ist zweitrangig (mich hat ein Professor vers..) der Chefarzt muß dafür gerade stehen, bzw.die Versicherung des KK.

    Die Verjährungsfrist für Behandlungsfehler ist 3 Jahre. Die Prüfung der Ärztekammer durch unabhängige Gutachter kann bis zu einem Jahr dauern.
    Die Frist wird in dem Moment unterbrochen, wenn Klage eingereicht wird.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  8. bise

    bise Neues Mitglied

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    der chefarzt muss nur dann dafür einstehen, wenn er der operateur war oder an der op beteiligt war.

    hat der operateur geschludert, hat der operateur dafür einzustehen bzw. sein arbeitgeber.

    bist du als privatpatient dort behandelt worden, hat nur der operateur dafür die verantwortung zu tragen. - es sei denn das verschulden läge auf ganz anderer seite.
    warst du gkv patient übernimmt das krankenhaus für den operateur die verantwortung mit.

    im allgemeinen raten die schadensversicherungen den operateuren, den vorwurf nicht anzuerkennen.
    es soll wohl auch versicherungen geben, die ihren versicherungsnehmern bei sofortiger anerkennung der "schuld" die leistung verweigern wollen.

    die beantwortung der frage, ist der vorwurf des behandlungsfehlers begründet oder nicht, ist immer wie tanz auf dem vulkan. gerade bei vorliegen mehrer er vorerkrankungen wird die beantwortung immer schwieriger.

    deutet man dem krankenhaus an, den vorwurf gerichtlich prüfen zu lassen, ist der gegner fast immer bereit, bis zur entscheidung der schlichtungsstelle die einrede einer evt. mittlerweile eingetretenen verjährung nicht geltend zu machen sondern erst nach ablauf einer 3 monats frist.
    manche rechtsabteilung grösserer krankenhäuser schlägt sogar dem patienten dies von sich aus vor.

    die schlichtungsstelle führt keine nachforschungen durch. die verlangt material. operateur muss namentlich (!) angegeben werden.
    je besser vorgetragen wird, desto schneller und besser kann die schlichtungsstelle nachprüfen.

    bei diesen verfahren sind viele, viele fristen einzuhalten bei allen beteiligten.

    gruss
     
  9. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre nach Bekanntwerden des vermuteten Behandlungsfehlers, nicht 3 Jahre nach der Operation! Die Schlichtungsstelle sollte alle Berichte und Röntgenbilder bekommen, die es zu dem Fall gibt. Es wird nach Aktenlage begutachtet und keine Berichte eingeholt. Der betroffene Arzt wird allerdings äußern müssen.
     
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