Frage zur Grundsicherung

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von engel, 23. Mai 2009.

  1. engel

    engel Petra aus Gelsenkirchen

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    wer kennt sich mit der Grundsicherung aus
    bekomme eine kleine rente
    zahlen das amt einen die Miete und eventuell einen Umzug?
     
  2. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Das Problem mit der Grundsicherung ist, Du darfst nur sehr wenig Bargeld / Vermögen Dein eigen nennen. Auch ein Auto ist da meist schon zuviel. Beim Amt mußt Du dann wirklich alles offenlegen. Vor allem wird geprüft, ob noch igendwelche sogenannte Luxusgüter vorhanden sind. Zu überlegen ist da oft, ob nicht eher ein Antrag auf Wohngeld eingereicht wird. Das Wohngeld hilft meist schon recht gut und es zählt auch nur das tatsächliche Einkommen.

    Einen Umzug zahlt das Wohnamt natürlich nicht, beim Sozialamt wird aber dann genau begründet werden müssen, warum denn umgezogen werden muß.
     
  3. Ducky

    Ducky Guest

    Hallo engel,

    ich bekomme Grundsicherung, da meine Rente auch sehr klein ist.
    Ob die Grundsicherung einen Umzug zahlt, weiß ich nicht. ich gehe aber davon aus, wenn du eben eine gewisse Grenze an Vermögen nicht überschreitest... wie bei anderen ämtern auch.
    Die Miete wird bis zu einem gewissen satz gezahlt und die Wohnung darf eine gewissen größe nicht überschreiten (glaube mich zu erinnern, dass es max 50qm waren und hier in hh ist miethöchstsatz vor 1-2Jahren;
    302€ -kalt-gewesen).
    Was in deiner Stadt an Höchstmiete drin ist, müsste sich durch einen Telefonanruf klären lassen.

    Alles gute
     
  4. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Umzugshilfen werden gezahlt, wenn der Umzug

     dieser aus bautechnischen oder Gründen der Gesundheitsgefährdung erforderlich ist (zwingende Nachweisführung durch zuständige Bau-und/oder Gesundheitsämter) z.Bsp. auch Abrissgebiete
     durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit am anderen Ort mit Umzugs¬forderung durch den Arbeitgeber (sofern die Kosten nicht vom Arbeitgeber übernommen werden) , dadurch unzumutbare Belastungen oder Pendelzeiten entstünden
     im Zusammenhang mit Familienzusammenführung im Hinblick auf pflegebedürftige Familienmitglieder
     wenn der alte Wohnraum wegen Familienzuwachs zu klein wird und das weitere Verbleiben darin eine unzumutbare Härte wäre
     der Vermieter den Wohnraum wegen Eigenbedarf kündigt

    Grundsätzlich muß erst das Amt zustimmen, bevor Kosten übernommen werden. Also erst umziehen und dann beantragen, wäre grundfalsch. Ebenso können unter Umständen Mietkautionen bezahlt werden.
     
  5. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    Hallo Engel,

    unter www.gelsenkirchen.de kannst Du ins hiesige Rathaus gehen.

    Unter Dienstleistungen die Grundsicherung aufrufen, da kannst Du Dich informieren, ob das für Dich in Frage kommt.

    Soweit ich weiß, finanziert das Sozialamt einen Umzug, wenn Deine Wohnung zu groß und teuer ist. Selbst die Bürgschaft für die Kaution wird übernommen. Du mußt für die Genehmigung auch Angebote von Umzugsunternehmen einreichen und evtl. einen Kostenvoranschlag für die Renovierung der neuen Wohnung.

    Im virt. Rathaus stehen viele nützliche Sachen, die Dir vielleicht helfen, eine Entscheidung zu treffen.

    LG Heidesand
     
  6. engel

    engel Petra aus Gelsenkirchen

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    ich bekomme nichts vom amt
     
  7. Ducky

    Ducky Guest

    gar nichts oder nur für den umzug nicht??

    grundsicherung wäre allerdings auch nicht viel..ist hartz4 nievau
    +/-350 + miete und heizung
     
  8. engel

    engel Petra aus Gelsenkirchen

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    Essen
    Gar nichts
     
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