Arbeitsunfähigkeit, Übergangsgeld

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Korn, 9. Mai 2009.

  1. Korn

    Korn Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. September 2006
    Beiträge:
    15
    Hallo!

    Ich bin seit Mitte 2007 arbetisunfähig erkrankt. Mir wurde während der AU gekündigt.

    Nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist, habe ich Übergangsgeld beim AA beantragt und auch bewilligt bekommen. Mein Antrag auf Erwerbsminderung wurde abgelehnt bzw. es wurde volle Erwerbsfähigkeit angenommen. Hab nachgelesen und verstehe nun auch so halb warum.

    Lese ich das richtig, daß bei teilweiser Erwerbsminderung (3-6 Std.) und Arbeitslosigkeit dennoch möglicherweise die volle Erwerbsminderung zum Tragen kommt? Und daß deshalb der Rentenversicherungsträger das letzte Gutachten, das teilweise Erwerbsminderung attestierte, nicht berücksichtigt hat?

    Ich gebe immer noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim AA ab. Wie lange bekomme ich Übergangsgeld? Was kommt danach bzw. nach dem neuen Gutachtertermin? Wegen des anstehenden Gutachtens habe ich Bammel. Ich versuche meine Erkrankung oder Einschränkungen so gut wie möglich zu "tarnen" und rücke deshalb bei fremden Ärzten ungern und möglicherweise unvollständig raus... Der letzte Gutachter war unmöglich, er hat Antworten vorgegeben und wollte partout nicht auf die Auswirkungen auf meinen Alltag eingehen. Er bezweifelte wie so oft, daß mein Facharzt mich ausreichend versorgen kann, weil er im Wohnort ist, und trotz mehrerer "Fachärzte" sprach er ihm die Qualifikation ab. Es deutete sich sogar an, daß er das letzte Gutachten als Gefälligkeitsgutachten betrachtet. Wie viele andere habe ich eine wahre Odyssee durch die Ärzteschaft und habe oft genug gesagt bekommen, daß ich nix haben kann. Nun bin ich wunschlos glücklich bei einer versierten Rheumatologin und einem Arzt für Psychosomatische Medizin (auch Facharzt für Allgemeinmedizin, das paßt super). Aber bei Gutachtern habe ich immer den Eindruck, als sei das zuwenig, als müßten zig Ärzte an einem rumfuddeln (scusi) und man müßte zehntausend Atteste vorlegen können. Und grundsätzlich wird eine funktionierende Medikation in Frage gestellt. Das am Rande... ;)

    Obwohl mein Antrag beim Rentenversicherungsträger abgelehnt wurde und ich Widerspruch eingelegt habe, hat das AA mir Übergangsgeld bewilligt. Wie weit geht das, wenn jetzt wieder abgelehnt wird? Wird dann die Zahlung eingestellt oder läuft das weiter bis ich durch alle Sozialgerichtsinstanzen bin bzw. der Bezug nach einem Jahr endet? Was kommt danach? Sozialgeld? Auf einen Schlag oder bekommt man da auch den Armutsgewöhnungs-Zuschlag?

    Viele Grüße Reni
     
  2. Hochlandsmiti

    Hochlandsmiti Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. April 2009
    Beiträge:
    23
    Ort:
    Sachsen / Anhalt
    Hallöchen, ich kann voll mitfühlen.
    Auch ich war seit Anfang 2007 1,5 Jahre erkrankt.
    Danach bekam ich durch mehrere Widersprüche doch noch ALG 1( §125 besagt, dass man ALG1 Anspruch hat, auch wenn man nicht arbeitsfähig ist im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung...)
    Und um es Dir klar und deutlich zu schreiben:
    ich hatte 2 Gutachten. Eines wurde laut Aktenlage erstellt und eines 1/2 Jahr später mit mir zusammen ( ich musste einige Orte weit entfernt einen Gutachtertermin wahrnehmen).
    Beide Gutachten besagten, dass ich unter 3 Stunden arbeitsfähig sei und weil ich dem Arbeitsmarkt keine 3 Stunden zur Verfügung stehe rutschte ich nach meinem ALG 1 Anspruch sofort in die Sozialhilfe.
    Das Gute ist, hast kein Trabbel mehr mit Bewerbungen schreiben und ähnlichen.
    Das Geld ist gleich hoch wie ALG II, was sonst nach ALG1 gezahlt wird. Man kann sich von der Stadt einen Sozialpass beantragen, wo man sich an der Speisekammer anstellen kann sowie viele Vergünstigungen beim Eintritt von Veranstaltungen der Stadt hat.
    Also keine Angst, es geht vielen so, aber alles ist machbar.
    Und vor allem: es geht irgendwie immer weiter.
    Freundliche Grüße und Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist!
     
  3. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    1.519
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    @Korn
    Wenn Du mal wieder bei einem Arzt/Gutachter vorstellig werden mußt, setz Dich vorher mal an Deinen Computer und schreib alles auf, was Du an aktuellen Beschwerden hast. Von mir aus, sammel über mehrere Tage. Den Ausdruck mit den "gesammelten" Werken nimmst Du dann mit und gibst ihn dem Arzt. Zum einen hast Du dann nichts vergessen zu erwähnen und zum anderen hat der Arzt es schriftlich und kann sich immer mal wieder einlesen.

    Ich mußte vor kurzem auch zum Ärztlichen Dienst des A-Amtes und hab es genauso gemacht. Diese Vorgehensweise kam zum einen gut an und zusätzlich konnte ich mich auf das Gespräch konzentrieren und nicht auf das, was mir an Beschwerden vielleicht gerade nicht einfiel. Halt also nur Vorteile.

    Zum geldlichen kann ich nichts zu sagen, bei mir hängt noch alles in der Schwebe.
     
  4. sborgmann

    sborgmann Neues Mitglied

    Registriert seit:
    16. Januar 2008
    Beiträge:
    299
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden