Hallo, ich werde 25 und habe SLE. Habe letztes Jahr einen Antrag auf einen Behindertenausweis gestellt. Ich habe jetzt nach langem Hin- und her einen Bescheid bekommen mit einem Behinderungsgrad von 50. Kann mir jemand sagen was ich für vorteile mit diesem Behindertenausweis 50 habe???? Diese Fach deutsch ist für mich wie Chinesisch!
Behindertenausweiß Hallo erstmal Also du hast in sofern Vorteile das du z.B günstiger mit Bus Bahn usw fahren kannst dann kommst du auch vergünstigt in ein Schwimmbad und auch steuerlich gesehen hast du ein paar Vorteile Besser jedoch wäre ein GDB von 50% mit dem Merkzeichen G z.b denn dann hättest du glaub ich zumindest noch mehr Vorteile Ich weiß nur das jemand mit dem Merkzeichen auch die Behinderten Parkplätze nutzen darf Was du noch für vorteile hast können dir bestimmt andere hier besser sagen denn ich kämpfe noch um alles Alles Gute wünscht dir Krümmel
Behindertenparkplätze leider erst mit "aG", ein normales "G" reicht da nicht. Ansonsten hat man oft (immer?) Anspruch auf mehr Urlaub, bei uns hier auch auf 1 Std weniger Arbeitszeit pro Woche. Du kannst bei "G" auch wählen, zwischen vergünstigten Karten für öffentliche Verkehrsmittel (ich glaube 60,-/Jahr) und Halbierung der KFZ-Steuer.
Hallo, Motzkopf, öffentliche Verkehrsmittel kann man nur benutzen, wenn man ein G (gehbehindert) auf dem Ausweis hat und zusätzlich eine Wertmarke zu 60 Euro für das Jahr oder zu 30 Euro für ein halbes Jahr benutzt. Man kann aber das G auch für das eigene Auto benutzen, man muss sich nur entscheiden, was man möchte.Der Wenn man noch berufstätig ist, bekommt man zusätzlichen Urlaub: Menschen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung erhalten einen Zusatzurlaub von 5 Tagen (§ 125 Abs. 1 SGB IX). In dem Bescheid ist doch sicher ein § angegeben, den gib mal bei Google die verschiedenen Begriffe ein und lies mal nach. Der Steuerfreibetrag beträgt bei 50 % Behinderung 570 Euro. Dieser Betrag wird von dem steuerpflichtigen Betrag abgezogen, ehe die Steuer berechnet wird. Viele liebe Grüße Neli
Hallo, in der Regel erhält man mit dem Bescheid des Versorgungsamtes auch ein Merkblatt, aus dem sich die Nachteilausgleiche entsprechend der festgesetzten Prozente entnehmen lassen. Diese sind bundeseinheitlich. Weitere Vergünstigungen (Kino, Freizeitparks, Schwimmbad usw.) sind allesamt freiwillige Leistungen des jeweiligen Veranstalters und man hat keinen Rechtsanspruch darauf. Gib mal bei google "Nachteilsausgleich" ein, dort erscheinen jede Menge Hinweise. Antworten, was wäre wenn du das Merkmal G hättest, bringen dich nicht weiter.