Betriebsbedingte Kündigung

Dieses Thema im Forum "Entzündliche rheumatische Erkrankungen" wurde erstellt von Michi-aus-Borstel, 27. April 2009.

  1. Michi-aus-Borstel

    Michi-aus-Borstel Neues Mitglied

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    Hallo Leute,

    von euch habe ich ja schon viele gute Beiträge gelesen und deshalb schreibe ich euch wieder!

    Mein AG Hat mich Betriebsbedingt gekündigt und das obohl ich zurzeit Krankgeschrieben bin und 30% behindert bin.

    Darf er es einfach so????????

    Ich habe auch am 16.02.2009 einen Gleichstellungsantrag gestellt denn die Sachbearbeiterin erst fertig bearbeiten will wenn ich wieder Arbeitsfähig bin.

    Ist das so richtig, oder muss sie es schneller bearbeiten, da es ja für die verhandlung meiner Kündigung ja interessant ist????

    Ich bitte um rat und antworten, vieleicht hat jemand schon so einfall selber gehabt.
    Ein RA werde ich heute noch einschalten, aber vieleicht hat jemand noch ein Tipp.

    Vielen Dank im Vorraus!

    LG Michi
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Betriebsbedingte Kündigungen sind durchaus möglich und bei 30% ist auch kein verbesserter Kündigungsschutz vorhanden. Ein Gleichstellungsantrag hilft glaube ich im Moment auch nicht, da die Kündigung ja bereits ausgesprochen wurde. Ich würde aber nochmal nachhaken, da ja der Antrag vorher war.

    Gruß Kuki
     
  3. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Betriebsbedingte Kündigungen sind das Mittel, um Mitarbeiter loszuwerden. Achte darauf, ob der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchgeführt hat. Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt. Und vergiß nicht, Du mußt Dich umgehend beim Arbeitsamt melden. Also besser sofort!
     
  4. Postmarie

    Postmarie Neues Mitglied

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    Betrieblich bedingte Kündigungen müßen nach einem Sozialplan erfolgen.
    Wenn Du einen Gleichstellungsantrag gestellt hast ist er mit Datum des Antrages gültig, Du hast dann sofort auch bei 30% einen Kündigungsschutz.
    Nimm Dir einen Anwalt und oder geh zu eurem Schwerbehindertenbeauftragten, oder Personalrat. Die ersten Tipps und Ratschläge kannst Du Dir dort holen.
    Liebe Grüße und immer kämpfen
    Postmarie
     
  5. uli

    uli Mitglied

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    Zitat Postmarie: "ist er mit Datum des Antrages gültig,"

    Dies ist leider nicht richtig. Der Gleichstellungsantrag ist aber zu beachten, wenn er drei Wochen vor Ausspruch der Kündigung gestellt wurde. Dies ist BAG-Rechtsprechung. Leider geht diese nicht dem Gesetzestext konform. In deinem Fall ist dies aber egal, weil du den Gleichstellungsantrag schon am 16.02.09 gestellt hast.
    Ist der Betriebsrat angehört worden?

    Uli

    P.S.: Du solltest dringend an deiner Rechtschreibung arbeiten. In einem Satz sechs Fehler zu machen, die fehlende Interpunktion noch nicht berücksichtigt, ist m.E. etwas zu viel. Dies ist als ein guter Rat zu verstehen!
     
  6. susigo

    susigo Mitglied

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    Hallo Michi,
    frage doch direkt beim Amt (für Schwerbehinderte) mal nach.Ich war kürzlich erst da und hatte Fragen wegen dem Sozialplan und innerbetriebliche Umsetzungen.Es gibt eine extra Abteilung dafür.Sie können dir sicher deine Fragen beantworten.Sie waren sehr freundlich und hilfsbereit zu mir.

    Susi
     
    #6 27. April 2009
    Zuletzt bearbeitet: 28. April 2009
  7. Michi-aus-Borstel

    Michi-aus-Borstel Neues Mitglied

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    Danke für eure antworten.

    Betriebsrat oder so gibt es nicht da die firma unter 10 Beschäftigte hat.

    Zu meiner Rechtschreibung: Ich bin ein Legasteniker und habe dadurch auch rechtschreib fehler.

    Ich schreibe euch dann noch vom Ergebnis sobald ich eins habe, wenn dann jemand noch so ein problem hat das man ihm guten rat geben kann.

    Nach Sozialplan hat mein Chef, meine Kündigung bestimmt nicht gewählt, da er viel familie eingestellt hat und die wird er bestimmt nicht so schnell kündigen.

    MFG
    Michi
     
  8. Tennismieze

    Tennismieze Neues Mitglied

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    Firmen mit unter 10 Beschäftigten haben es sowieso leichter Mitarbeiter rauszusetzen. Ich will Dir die Hoffnung nicht nehmen, aber der Gleichstellungsantrag wird bei Dir wohl genauso wenig nützen, wie vor einiger Zeit bei mir. Stattdessen wurde der Antrag vom A-Amt auf's Eis gelegt.

    Nimm Dir einen Anwalt, damit der wenigstens noch eine Abfindung herausschlägt.
     
  9. Postmarie

    Postmarie Neues Mitglied

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    wo Fuchs und Hase guten Nacht sagen
    Hallo Uli, ich glaube es ist so ziemlich egal ob jemand Fehler im Text macht oder nicht, wir sind hier nicht in der Schule sondern in einem Forum um Gedanken auszutauschen. Mit wieviel Fehlern ist doch schei... egal, solange man versteht was derjenige von uns möchte.
    Postmarie
     
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