Hallo! Da das Thema ja hier auch immer wieder mal aufkommt, wollte ich kurz berichten, wie unsere Tochter (3 Jahre alt, Oligoarthritis, betroffen Knie/HWS/Schulter mit leichter dauerhafter Schädigung der Schulter und Iridozyklitis, MTX Behandlung) vom Versorgungsamt eingestuft wurde: GdB 70% Merkzeichen G + H + B für Begleitperson Damit sind wir sehr "zufrieden", hatten mit deutlich weniger gerechnet. Durch das H können wir eine Kfz-Steuerbefreiung (nach Ummeldung auf das Kind) und Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen, durch das B ist auch die Begleitperson im Nahverkehr frei und steuerlich bringt das H auch einiges. Es ist definitiv eine Erleichterung. Auf der anderen Seite ist es schon eigenartig, das so schwarz auf weiß zu lesen. Der Antrag wurde übrigens am 31.12.08 gestellt, hat also 3,5 Monate gedauert. LG, Sandra
70 %??? Wow! meine Tochter hat "nur" 30 % zugesprochen bekommen. Ebenfalls PA, Iridiozyklitis, MTX und Enbrel. Das gesamte Programm Wir überlegen, ob wir einen Verschlimmerungsantrag stellen, weil sie rechts blind ist. Aber ich habe die Befürchtung, dass ihr Nachteile entstehen könnten.
Ich würde es versuchen Hallo Andrea, wie alt ist denn Eure Tochter und warum meinst Du, dass ihr daraus Nachteile entstehen könnten? Wenn sie auf einem Auge blind ist, gibt's allein dafür schon 25 GdB. lg Susanne
meine Tochter wird 16. Langsam muss man sich Gedanken wegen ihrer beruflichen Zukunft und Führerschein usw. daher unsere Bedenken wegen irgendwelcher Nachteile.
Hallo, susanne, die einzelnen GdB#s werden aber nicht zusammen gezogen, es zählt immer nur der höhere Grad, den man für eine Erkrankung kriegt. z.B. eine Erkrankung mit 30% und 3 Erkrankungen mit 20%, dann gibt es nur 30%. Ich hätte sonst 120%, wenn man es zusammen ziehen würde. Habe nur 40. LG Silberpfeil
Zum Verständnis Hallo Silberpfeil, die Diskussion hatten wir hier schon mehrfach. GdB heißt korrekt GRAD DER BEHINDERUNG, dafür gibts die Einstufung, nicht für die Krankheit als solche. Wenn Du also wegen einer Erkrankung mehrere Einschränkungen hast (z.B. bei Rheuma), gilt nur der höhere Grad. Habe ich außer Rheuma jedoch unabhängig davon noch eine andere Krankheit, z.B. eine Hüftluxation von Geburt an mit einer Beinlängendifferenz von - sagen wir mal 5 cm - und damit verbundene spezifische Einschränkungen, wird das extra bewertet. So ist jedenfalls mein Kenntnisstand; lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren. Allerdings: Ich selbst habe vor Jahren zwei mal 25 Gdb bekommen, also 50 Gdb. Beides hatte jedoch mit Rheuma nichts zu tun; davon war damals noch keine Rede bei mir. Das nur zum Verständnis. lg Susanne
hallo susanne, ich kann es ja nur so sagen, wie man es mir beim Versorgungsamt erklärt wurde. Ich wollte es aufgrund meiner vielen Beschwerden, die auch anerkannt wurden vom Versorga., auch nicht begreifen. Ich möchte hier keinen belehren, es macht jeder hier so seine Erfahrung mit Ärzten und Behörden. Man hat es mir so erklärt: wegen der Fibro 30%, die anderen Erkrank.auch mit 30%, eine mit 20% und die depressiven Verstimmungen 40%. Insgesamt aber nur 40%. Sie haben mir erklärt , dass die einzelnen GdB NICHT zusammengezählt werden.( war zur Akteneinsicht u. im Widerspruchsverfahren, nun beim sozialgericht , weil ich 50% möchte) LG Silberpfeil .
@ Andrea: Ihr solltet unbedingt einen Verschlimmerungsantrag stellen! 30% ist zu wenig, selbst wenn man nur das Rheuma betrachtet, in den Beurteilungskriterien steht folgendes: Entzündlich-rheumatische Krankheiten der Gelenke und/oder der Wirbelsäule … GdB/GdS ... ohne wesentlich Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden 10 … mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) 20-40 … mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität) 50-70 … mit schweren Auswirkungen (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) 80-100 Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008_ab/j2412_0010.pdf Wenn deine Tochter Enbrel und MTX einnimmt und zwischenzeitlich sogar auf einem Auge erblindet ist, kann man sicherlich von mittelgradigen, eher sogar schweren Auswirkungen sprechen! Stell unbedingt einen Verschlimmerungsantrag, sofern deine Tochter das will. Wenn sie schon 16 ist, muss sie natürlich mitentscheiden. Beim Berufseinstieg bedeutet ein SBA Vor- und Nachteile, kommt ganz drauf an, was deine Tochter machen will nach der Schule. Alles Gute! Sandra 80-100 Wenn deine Tochter
wir waren heute beim Rheumadoc und er hat uns auch zu einem Verschlimmerungsantrag geraten. Er meint, dass sie mind. 80 % wenn nicht sogar 100 % bekommen wird, allein wegen der irreparabelen Uveitisschäden. Wo bekomme ich einen Antrag her? Rufe ich einfach das zuständige Versorgungsamt an und die schicken mir dann einen zu? Was muss ich beachten beim Ausfüllen? Fragen über Fragen.... ich fühle mich leicht überfordert.
Formular anfordern Hallo Andrea, na siehste, das klingt doch schon gar nicht schlecht. So viel ich weiß gibt's dafür Formulare. Bei mir hat das damals der Sozialdienst in der Reha-Klinik veranlasst, und dort musste ich ein solches nur noch unterschreiben. Also an Deiner Stelle würde ich beim Versorgungsamt anrufen und nachfragen. lg Susanne
Hallo. Die Anträge kannst Du Online herunterladen: http://www.lsjv.de/home/download/v_schwb_erstantrag.doc Hier findest Du dann auch weitere Informationen. Viel Erfolg.